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Jagdgesetz

Wolfsschutz: Klage beim EuGH gegen Herabstufung

Anfang Dezember wurde der Schutzstatus des Wolfs herabgesetzt. Fünf Umwelt- und Tierschutzorganisationen aus verschiedenen europäischen Ländern haben nun beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Beschwerde gegen die Unterzeichnerstaaten der Berner Konvention eingelegt.

Redaktion Wild beim Wild — 20. Dezember 2024

Um den Schutz des Wolfes einzuschränken, wandte sich die Europäische Kommission direkt an die Berner Konvention, um die Annahme der Herabstufung der EU zu erwirken, und ignorierte dabei die übliche 60-Tage-Frist.

Diese Eile verhinderte, dass Nichtigkeitsklagen gegen diese Entscheidung eingelegt werden konnten.

Wissenschaft gegen politischen Druck

Mehr als 700 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie eine Gruppe von IUCN-Spezialisten haben jedoch empfohlen, dass die Berner Konvention diese Abstimmung über den Wolfsvorschlag der Europäischen Union entweder nicht zulässt oder dagegen stimmt, da dieser Vorschlag wissenschaftlich nicht ausreichend gestützt ist.

Die Forderung der EU basierte auf einem einzigen Bericht ohne Korrekturlesen und wissenschaftliche Validierung, was die politische Umsetzung der Forderungen der Jagdlobby erleichterte.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission, den gesetzlichen Schutz für Wölfe zu schwächen, wurde hauptsächlich von Ursula von der Leyen und der Europäischen Volkspartei (EVP) vorangetrieben und von rechten und rechtsextremen Gruppen im zuvor gewählten Europäischen Parlament unterstützt.

Bei der Verhandlung des Kommissionsvorschlags zur Herabstufung des Wolfsschutzes im EU-Rat stimmten Spanien und Irland dagegen, während Belgien, Slowenien, Malta und Zypern sich der Stimme enthielten.

Andere EU-Länder wie Deutschland und Polen zögerten bis zum Tag vor der Abstimmung. Der belgische EU-Ratsvorsitz hat die Abstimmung zweimal verschoben und dabei Zweifel an der fehlenden wissenschaftlichen Grundlage des Kommissionsvorschlags geäussert.

Organisationen legen Beschwerde beim EuGH ein

«Der EU-Vorschlag, den Schutz des europäischen Wolfes zu reduzieren, ist wissenschaftlich nicht fundiert und stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar, weshalb wir Einspruch erhoben haben», betonte Gaia Angelini, Präsidentin von Green Impact. Der Vorschlag «basiert auf einem von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen und finanzierten Bericht, der von einer Beratungsfirma erstellt und nicht von Fachleuten überprüft wurde», kritisierte Angelini in einer Presseaussendung.

Die Beschwerde wurde eingereicht, nachdem Fehler in den Abläufen der EU und der Berner Konvention, die den Wolfsschutz betreffen, aufgedeckt wurden. Darunter seien fehlende wissenschaftliche Unterstützung, kein wissenschaftlicher Überprüfungsprozess sowie fehlende demokratische Prozesse, die die Forderungen von NGOs und Bürgerinnen und Bürgern kaum berücksichtigen, betonten die Tierschützerinnen und Tierschützer.

Sollte der Beschwerde der fünf Organisationen stattgegeben werden, könnte dies zur Nichtigerklärung der auf der Entscheidung 2024/2669/EU (Herabstufung des Wolfsschutzes) basierenden Rechtsakte führen, einschliesslich des von der EU auf der Sitzung des ständigen Ausschusses der Berner Konvention vorgelegten Vorschlags.

Mitmach-Aktion: Fordert bei Eurer Gemeinde aufgrund der katastrophalen Politik von Bundesrat Albert Rösti (SVP) ein Erlassgesuch für die Bundes- und Kantonssteuern aufgrund des neulich bewilligten Abschusses von Wölfen in der Schweiz. Den Musterbrief könnt ihr hier downloaden: https://wildbeimwild.com/ein-appell-fuer-eine-veraenderung-in-der-schweiz/

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