17.09.2026, 19:17

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Angeschossener Jungwolf verschwunden: Schwyzer Wolfsabschüsse unter Druck

Ein angeschossener Welpe des Chöpfenbergrudels soll nicht gefunden worden sein. Während CHWolf gegen die Abschussverfügung vorgeht, fordert Wolfshirten Transparenz über die Nachsuche und den Umgang mit Telemetriedaten.

Redaktion Wild beim Wild — 17. September 2026

Der Kanton Schwyz will bis Ende Januar 2027 vier von sechs Jungwölfen des Chöpfenbergrudels töten lassen.

Nun steht die behördlich bewilligte Regulierung zusätzlich in der Kritik: Nach Angaben der Organisation Wolfshirten wurde ein angeschossener Wolfswelpe nicht gefunden. Im kantonalen Situationsbericht sei der Vorfall nicht erwähnt worden.

Der Schwyzer Regierungsrat verfügte am 18. August 2026 den Abschuss von zwei Dritteln des diesjährigen Nachwuchses der Wolfsfamilie im Wägital. Die sechs Welpen gehören zum Chöpfenbergrudel, dem einzigen bekannten Rudel im Kanton Schwyz. Die Abschüsse sind vom 1. September 2026 bis 31. Januar 2027 vorgesehen.

Ein verletztes Tier verschwindet

Die Behauptung, ein angeschossener Welpe sei nicht gefunden worden, wiegt schwer. Für ein verletztes Wildtier bedeutet eine erfolglose oder ungenügende Nachsuche das Risiko eines langen, vermeidbaren Leidens. Gerade bei einem staatlich angeordneten Abschuss muss lückenlos nachvollziehbar sein, was nach einem Schuss geschieht.

Die Schwyzer Nachsucheorganisation hält selbst fest, dass jedes beschossene Tier tierschutzgerecht nachgesucht werden müsse. Vorgesehen sind die Meldung an den zuständigen Wildhüter, die Koordination durch die Nachsucheorganisation und eine schriftliche Erfassung von Ort, Zeitpunkt, Schussdistanz, Dauer, Suchstrecke und Ergebnis der Nachsuche. Bei einer erfolglosen Suche soll auch dokumentiert werden, weshalb diese erfolglos blieb.

Gerade deshalb sind konkrete Antworten nötig:

  • Wann und wo wurde der Welpe angeschossen?
  • Wurde der Wildhüter sofort informiert?
  • Kam ein ausgebildetes Nachsuchegespann zum Einsatz?
  • Wie lange und über welche Strecke wurde gesucht?
  • Welche Spuren wurden festgestellt?
  • Weshalb fehlt der Vorfall im kantonalen Situationsbericht?

Solange diese Punkte nicht öffentlich und überprüfbar beantwortet sind, bleibt der Verdacht bestehen, dass ein möglicher Fehlschuss ohne ausreichende Rechenschaftspflicht behandelt wurde.

Abschuss ohne nachgewiesenen Schaden

CHWolf hat gegen die Verfügung eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht und verlangt deren sofortige Aufhebung. Der Verein verweist darauf, dass das Chöpfenbergrudel bisher unauffällig gewesen sei. Laut der im Bericht zitierten Einschätzung des Amts für Wald und Natur wurden in der laufenden Alpperiode im Einflussbereich des Rudels keine Nutztiere aus ausreichend geschützten Herden gerissen.

Die Abschussverfügung betrifft damit nicht ein Rudel, das durch nachgewiesene Übergriffe auf korrekt geschützte Herden auffiel. Der Kanton lässt vielmehr vier Jungtiere einer Wolfsfamilie töten, obwohl wirksamer Herdenschutz mögliche Konflikte verhindern kann. Das ist keine verantwortungsvolle Wildtierpolitik, sondern eine präventive Dezimierung einer geschützten Art.

CHWolf bezeichnet die Verfügung als unverhältnismässig und als nicht vereinbar mit dem Jagdgesetz sowie internationalen Übereinkommen.

Telemetrie darf nicht zur Jagdhilfe werden

Wolfshirten kritisiert neben dem verschwundenen Jungwolf auch eine weitere Frage: Die Schwyzer Jagdverwaltung konnte offenbar nicht ausschliessen, dass Daten einer besenderten Wölfin zur Koordination von Abschüssen genutzt werden könnten. Telemetriedaten dienen wissenschaftlicher Forschung, dem Monitoring und dem Artenschutz. Sie dürfen nicht zur technischen Jagdhilfe für das Aufspüren einer Wolfsfamilie werden.

Das ist eine grundsätzliche Grenze. Wer Tiere für Forschung und Bestandsüberwachung besendert, schafft ein besonderes Vertrauensverhältnis gegenüber dem Artenschutz. Würden solche Daten direkt oder indirekt genutzt, um Jungtiere derselben Familie effizienter zu töten, würde der Sinn des Monitorings pervertiert.

Quellen

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