18.09.2026, 12:29

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Bündner Hobby-Jäger rechnen nach: Neun Fragen zum Hirsch-Abschussplan 2026

Ein Hobby-Jäger aus Graubünden hält den Abschussplan von 4'616 Rothirschen für rechnerisch nicht erfüllbar. Seine Modellrechnung zeigt, welche Daten das Amt für Jagd und Fischerei bisher nicht publiziert.

Redaktion Wild beim Wild — 18. September 2026

Die Zuschrift erreichte die Redaktion Mitte September, mitten in der Bündner Hochjagd.

Der Absender ist der Redaktion bekannt und bezeichnet sich als leidenschaftlichen Bündner Hobby-Jäger mit «sehr viel Zweifel am System». Er schreibt nach eigenen Angaben auch im Namen seines jagdlichen Umfelds. Beigelegt war eine Modellrechnung mit dem Titel «Wie viele Hirsche sind 2026 tatsächlich jagdbar?». Ihr Ergebnis: rund 3’419 jagdbare Hirsche. Der kantonale Abschussplan verlangt 4’616 Hirsche, davon 2’514 weibliche, bei einem geschätzten Frühlingsbestand von 13’485.

Der Autor versteht seine Rechnung ausdrücklich als Diskussionsbeitrag und lädt das Amt für Jagd und Fischerei (AJF) ein, Annahmen und Zahlen fachlich zu prüfen. Wild beim Wild hat nachgerechnet. Das Ergebnis führt zu Fragen, die nur das AJF beantworten kann.

Wie die Rechnung aufgebaut ist

Das Modell zieht vom Frühlingsbestand 2’800 Hirsche in Schutzräumen ab: 2’000 im Schweizerischen Nationalpark, 600 in Wildasylen, 200 in einem eidgenössischen Jagdbanngebiet. Auf den Rest wendet es Jagdbarkeitsquoten an: 30 Prozent der männlichen und 34 Prozent der weiblichen Hirsche. Begründung: Kälber, säugende Kühe und reife Kronenhirsche sind während der Hochjagd geschützt.

Was Annahme ist und was Messwert

Der Autor legt offen, wo er mit Annahmen arbeitet: beim Geschlechterverhältnis von 50 zu 50, bei zehn gleich grossen Altersklassen und bei den Beständen in Asylen und Banngebiet, die auf langjährigen eigenen Beobachtungen beruhen. Eine amtliche Aufschlüsselung des Bestands nach Alter und Geschlecht hat er in den öffentlich zugänglichen Quellen nicht gefunden. Mehrere Werte setzt er nach eigenen Angaben bewusst zugunsten des AJF an, etwa den jagdbaren Anteil der Kühe. Auch auf die Saisonalität des Nationalparkbestands weist er selbst hin.

Zwei Punkte sind zu ergänzen. Die Schutzräume sind nicht vollständig geschlossen: Die Jagdbetriebsvorschriften 2025 listen Dutzende Wildschutzgebiete mit Teilöffnungen auf, in denen Hirsche während der ganzen Hochjagd aus bis zu 150 Metern ab Grenze erlegt werden dürfen. Und die Nationalpark-Hirsche überwintern nach der Brunft an den Sonnenhängen im Engadin, im Münstertal und im Vinschgau, ein Teil also ausserhalb des Kantons.

Was die Rechnung sichtbar macht

Beim Nachrechnen zeigt sich, dass die Schutzräume für das Ergebnis gar nicht ausschlaggebend sind. Rechnet man mit den Quoten des Hobby-Jägers, aber ohne jeden Abzug für Schutzräume, ergeben sich 4’315 jagdbare Hirsche. Auch das liegt unter dem Plan. Das Ergebnis hängt also nicht an den Schutzräumen, sondern an der Frage, welcher Anteil des Bestands im September rechtlich überhaupt erlegt werden darf.

Genau dazu müsste das AJF Daten haben. Die kantonale Jagdverordnung verlangt, dass mit den Bestandesaufnahmen Grösse, Geschlechter- und Altersstruktur der Wildbestände erfasst werden. Publiziert wird diese Struktur nicht. Publiziert wird eine Gesamtzahl, die zu mehr als einem Drittel Schätzung ist: 2025 wurden 8’711 Hirsche gezählt, der Bestand aber auf 13’585 geschätzt. Der nationale Leitfaden zur Rothirsch-Jagdplanung hält fest, dass die Dunkelziffer durch die Wildhut eingeschätzt wird.

Wenn der Plan im September strukturell nicht erfüllbar ist, dann ist die Sonderjagd kein Korrektiv für schwache Hochjagden, sondern von Anfang an eingeplant. Dafür spricht, dass die Nationalpark-Hirsche erst nach der Brunft in bejagbare Gebiete wechseln. Die Sonderjagd 2026 ist je nach Region vom 31. Oktober bis 20. Dezember angesetzt. Wie dieses Zweistufensystem funktioniert, zeigt unsere Analyse «4’616 Hirsche: Was die Bündner Jagdplanung offenlegt und was sie nicht beweist».

Der Widerspruch bei Kuh und Kalb

Auf der Hochjagd gilt der Abschuss einer säugenden Hirschkuh oder eines Hirschkalbs als Fehlabschuss und wird gebüsst (Stand 2025: je 150 Franken). Wenige Wochen später sind Kühe und Kälber auf der Sonderjagd freigegeben. Der Hobby-Jäger schreibt dazu: Wären Kälber ohne Mutter nicht gefährdet, gäbe es im September keinen Grund für eine Busse. Den Eingriff in die Wintereinstände nennt er «ethisch nicht verantwortbar». Er und seine Kollegen würden auf der Sonderjagd nie Muttertiere erlegen, «aber leider sind nicht alle so selektiv». Die Kritik an der Sonderjagd kommt damit nicht von aussen, sondern aus der Jägerschaft selbst.

Der Wolf in der amtlichen Rechnung

Den Einfluss der Beutegreifer klammert das Modell ausdrücklich aus. In der amtlichen Planung spielt er eine Rolle. In Regionen mit Wolfsrudeln werde die Nachwuchs- und Zuwachsrate der Hirsche durch den Wolf reduziert, schreibt das Amt. In der Surselva, in Mittelbünden und am Heinzenberg wurde der Anteil weiblicher Hirsche am Abschussplan deshalb von 60 auf 50 Prozent gesenkt. Mehr dazu in unserem Beitrag «Der Wolf jagt mit» und im Wolf-Dossier.

Und das Geld?

Der Hobby-Jäger stellt auch die Frage nach den finanziellen Anreizen des Systems. Öffentlich einsehbar ist die Gebührenstruktur: Für die Sonderjagd ist eine Patentgebühr von 50 bis 200 Franken fällig, für erlegtes Schalenwild in der Regel zusätzlich eine Abschussgebühr von bis zu 6 Franken pro Kilogramm. Ob daraus ein Nettoertrag entsteht und ob das die Planung beeinflusst, lässt sich von aussen nicht beurteilen. Auskunft geben kann nur der Kanton.

Neun Fragen an das AJF

  1. Wie setzt sich der Frühlingsbestand 2026 nach Geschlecht und Altersklassen zusammen, und weshalb wird diese Struktur nicht veröffentlicht?
  2. Welcher Anteil des Bestands ist während der Hochjagd rechtlich jagdbar? Rechnet das AJF von Anfang an damit, dass der Plan im September nicht erfüllt werden kann?
  3. Wie hoch sind Taxation und Dunkelziffer 2026 in jeder der 21 Hirschregionen, wie wird die Dunkelziffer hergeleitet, und wer prüft sie unabhängig?
  4. Wie viele Hirsche halten sich im September im Nationalpark, in eidgenössischen Jagdbanngebieten und in Wildasylen auf, und wie sind sie im Frühlingsbestand berücksichtigt?
  5. Wie viele säugende Kühe, nicht säugende Kühe, Schmaltiere und Kälber wurden in den letzten fünf Jahren auf der Sonderjagd erlegt?
  6. Wie begründet das AJF wildbiologisch, dass der Abschuss einer säugenden Kuh im September gebüsst wird und im November erlaubt ist? Welche Vorgaben gelten, und wie werden sie kontrolliert?
  7. Werden Kälber erfasst, die nach dem Abschuss ihrer Mutter zurückbleiben oder verenden?
  8. Welche unabhängigen Untersuchungen stützen die Annahme, dass die Sonderjagd mit der Winterruhe der Hirsche vereinbar ist?
  9. Wie hoch waren 2021 bis 2025 die Einnahmen aus Sonderjagdpatenten, Abschussgebühren und Fehlabschuss-Bussen, und wie hoch die Vollkosten der Sonderjagd?

Die laufenden Ereignisse der Saison dokumentiert unser Graubünden-Tracker 2026/27, wissenschaftliche Grundlagen finden sich auf der Seite «Jagd im Faktencheck». Weitere Beiträge in der Kategorie Jagd.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier umfassende Kritik an der Hobby-Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.

Alle Beiträge werden von der IG Wild beim Wild sowie von externen Co-Autorinnen und Co-Autoren verfasst. Recherche, Strukturierung und redaktionelle Prozesse können dabei durch KI-gestützte Werkzeuge unterstützt werden.

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