Schwedens Wolfsmodell scheitert vor Gericht – ein Warnsignal für Rösti und Regazzi
Ein Gerichtsurteil und Kritik aus Brüssel setzen Schweden unter Druck, den Referenzwert für einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfs zu korrigieren. Damit wird die Lizenzjagd schwieriger. Für die Schweiz ist das brisant: Ständerat Fabio Regazzi propagiert ausgerechnet dieses Modell als Vorlage für eine Wolfsobergrenze und eine kontrollierte Hobby-Jagd.
Schweden sollte für die Schweiz kein Vorbild sein, sondern eine Warnung.
Das Land versucht seit Jahren, seine kleine und genetisch belastete Wolfspopulation mit politisch definierten Zielzahlen kleinzuhalten. Nun zeigen ein Gerichtsurteil und die Kritik der EU-Kommission: Wer Wölfe regelmässig töten lassen will, kann sich nicht einfach auf eine gewünschte Restzahl berufen. Der günstige Erhaltungszustand muss wissenschaftlich belegt sein.
Genau diese Erkenntnis trifft einen Schweizer Politiker, der Schweden ausdrücklich zum Modell erklärt hat: Mitte-Ständerat Fabio Regazzi aus dem Tessin. Er fordert für die Schweiz eine feste Obergrenze für Wölfe und will «überzählige» Tiere über eine kontrollierte Jagd entnehmen lassen. Seine Vorlage ist ausgerechnet Schweden – jenes Land, dessen Wolfsjagd jetzt wegen ungenügender rechtlicher und wissenschaftlicher Grundlagen immer schwieriger wird.
Schweden muss den Referenzwert korrigieren
Schweden hat seinen Referenzwert für den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs nach Kritik der EU-Kommission von 170 auf 220 Tiere angehoben. Zuvor war der Wert von 300 auf 170 Wölfe gesenkt worden. Die Kommission bezweifelte, dass diese drastische Absenkung wissenschaftlich ausreichend begründet sei und den langfristigen Erhalt der Population sichere.
Der günstige Erhaltungszustand ist im europäischen Naturschutzrecht kein politischer Wunschwert. Er soll gewährleisten, dass eine Art langfristig lebensfähig bleibt, ihr Verbreitungsgebiet nicht zurückgeht und genügend geeigneter Lebensraum vorhanden ist. Eine Behörde kann den Wolf deshalb nicht allein aufgrund einer politisch gewünschten Restzahl als gesichert erklären.
Schweden zeigt damit den Unterschied zwischen fachlich begründetem Artenschutz und einer Politik der Bestandsminimierung. Entscheidend sind Populationsentwicklung, genetische Vielfalt, Vernetzung, natürliche und menschlich verursachte Mortalität sowie die Folgen zusätzlicher Abschüsse – nicht die Frage, wie viele Tiere politisch geduldet werden sollen.
| Artenschutz | Politische Bestandsminimierung |
|---|---|
| Fragt, was eine Population langfristig braucht | Fragt, wie viele Tiere politisch geduldet werden sollen |
| Berücksichtigt Genetik, Vernetzung und Mortalität | Reduziert den Wolf auf eine Zielzahl |
| Verlangt nachvollziehbare wissenschaftliche Grundlagen | Stützt sich auf Interessen, Konfliktbilder und Jagdquoten |
| Sieht Abschüsse als eng begrenzte Ausnahme | Macht Abschüsse zum Instrument der Bestandssteuerung |
Eine solche Zahl ist kein Schutzkonzept. Sie ist eine politische Entscheidung über eine Restpopulation.
Gericht stoppt die Lizenzjagd
Die für den 2. Januar 2026 geplante Lizenzjagd auf bis zu 48 Wölfe in fünf schwedischen Regionen wurde bereits im Dezember 2025 durch Verwaltungsgerichte gestoppt. Im Januar 2026 bestätigte das Berufungsgericht in Sundsvall diese Linie für Västmanland. Es hielt fest, dass eine ausreichende wissenschaftliche Grundlage fehle, um die Lizenzjagd bei den vorgesehenen niedrigen Bestandswerten zu rechtfertigen.
Der Entscheid stellt einen zentralen Grundsatz klar: Nicht Umweltorganisationen müssen beweisen, dass eine Jagd schädlich sein könnte. Behörden, die Abschüsse bewilligen, müssen nachvollziehbar darlegen, dass der günstige Erhaltungszustand der Population dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Von der Schadensabwehr zum Jagdangebot
Die schwedische Praxis zeigt noch etwas anderes: Sobald der Wolf als jagdlich verfügbare Verwaltungsgrösse behandelt wird, verschiebt sich der Fokus schnell von wirksamem Herdenschutz zu einem Jagdangebot.
Im südschwedischen Schonen bewilligte eine Behörde nach einem mutmasslich vom selben Wolf verursachten Angriff auf einen Schafbock und ein Pony eine Schutzjagd. Innerhalb von drei Stunden meldeten sich 53 Hobby-Jäger, um an der Tötung eines einzigen Wolfs teilnehmen zu können.
Das ist keine sachliche Antwort auf einen Konflikt. Der Herdenschutz hätte im Zentrum stehen müssen: sichere Zäune, Behirtung, Nachtpferche, rasche Unterstützung für Tierhaltende und eine gezielte Bewertung des konkreten Vorfalls. Stattdessen wurde die Schutzjagd zu einem begehrten Freizeitangebot.
Die Reaktion der Jägerschaft macht sichtbar, welche Dynamik eine Politik der Abschussfreigaben erzeugt. Ein einzelner Wolf wird nicht mehr primär als Tier in einem konkreten Konflikt betrachtet, sondern als seltene Jagdgelegenheit.
Auch die schwedische Jagdlobby arbeitet an einer Einschränkung öffentlicher Kontrolle. Die Präsidentin des Jagdverbands Jägarnas Riksförbund bezeichnete Personen, die sich über das Öffentlichkeitsprinzip Zugang zu Informationen über Hobby-Jäger und Tierhaltende verschaffen, in einem Leitartikel als «Tierrechtsterroristen». Die Richtung ist klar: Abschüsse sollen stattfinden, aber Daten zu Bewilligungen, Beteiligten und Konsequenzen sollen weniger gut überprüfbar sein.
Artenschutz ohne Transparenz ist keine Kontrolle. Es ist Verwaltung im Interesse jener, die von der Jagd profitieren.
Fabio Regazzi will diese Logik importieren
Fabio Regazzi vertritt in der Schweiz seit Jahren eine Linie, die beim Wolf nicht auf Einzelfallprüfung, Herdenschutz und strenge Beweislast setzt, sondern auf politisch festgelegte Obergrenzen und vereinfachte Entnahmen. Er ist Ständerat der Mitte im Tessin, Vizepräsident von JagdSchweiz, Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands und selbst Hobby-Jäger.
Schon 2022 stellte Regazzi den Schweizer Wolfsbestand dem schwedischen Modell gegenüber. Damals verwies er auf die Absicht der schwedischen Regierung, eine geschätzte Population von 460 Wölfen auf 170 bis maximal 270 Tiere zu reduzieren. Übertragen auf die Schweiz, so Regazzi, müssten Wolfsbestände seiner Auffassung nach auf 17 bis 27 Tiere begrenzt werden.
Dieser Vergleich ist fachlich und politisch problematisch.
Schweden ist fast elfmal so gross wie die Schweiz, besitzt aber keine riesige, genetisch gesicherte Wolfspopulation. Im Gegenteil: Die skandinavischen Wölfe sind isoliert, in ihrer genetischen Vielfalt geschwächt und von illegalen Tötungen bedroht. Dass Schweden trotz dieser Lage einen radikalen Bestandsabbau plant, ist kein Argument dafür, dieses Vorgehen zu übernehmen. Es ist der Grund, weshalb Gerichte und die EU-Kommission genauer hinsehen müssen.
Regazzi nimmt aus dem schwedischen Beispiel nur die Zahl mit: eine möglichst kleine Population. Was er ausblendet, sind die Voraussetzungen und Folgen:
- Die Zielspanne von 170 bis 270 Wölfen ist rechtlich und biologisch umstritten.
- Die Lizenzjagd auf bis zu 48 Wölfe wurde 2026 gerichtlich blockiert.
- Die Behörden konnten den Schutz der Population nicht ausreichend nachweisen.
- Die schwedisch-norwegische Wolfspopulation ist genetisch stark belastet.
- Legale Jagd erhöht nicht automatisch die Akzeptanz des Wolfs.
- Illegale Tötungen bleiben eine der grössten Gefahren für die Population.
Der zentrale Fehler seiner Argumentation ist einfach: Aus einer politischen Wunschzahl wird eine vermeintliche biologische Notwendigkeit gemacht.
Eine Obergrenze ist kein Artenschutz
Regazzis aktueller Vorstoss will einen Systemwechsel. In der Schweiz soll nur noch eine bestimmte Zahl Wölfe geduldet werden. Wird diese politisch festgelegte Grenze überschritten, sollen Tiere als «überzählig» gelten und entnommen werden können.
Das kehrt den Sinn des Artenschutzes um.
Bislang muss bei einem konkreten Eingriff grundsätzlich geprüft werden, ob ein Schaden vorliegt, ob Prävention möglich und zumutbar ist, ob es Alternativen gibt und ob eine Entnahme die Population nicht gefährdet. Eine pauschale Obergrenze ersetzt diese Prüfung durch Statistik: Nicht mehr das Verhalten eines bestimmten Wolfs oder Rudels wäre entscheidend, sondern die Frage, ob seine blosse Existenz über einer Zielzahl liegt.
Das ist besonders bedenklich, weil der Bundesrat Regazzis Motion zur Annahme empfiehlt. Laut Regazzi überraschte ihn diese Unterstützung selbst.
Damit droht eine Entwicklung, die Schweden bereits vorführt:
- Eine politisch definierte Obergrenze wird eingeführt.
- Aus der Obergrenze entstehen Abschussquoten.
- Aus den Quoten entsteht ein Verwaltungsauftrag zur Bestandsreduktion.
- Aus der Reduktion wird ein Jagdangebot.
- Die wissenschaftliche Begründung bleibt lückenhaft.
- Gerichte müssen eingreifen, weil die Artenschutzpflichten nicht erfüllt sind.
Die Schweiz sollte nicht warten, bis sie denselben Weg vor Gericht korrigieren lassen muss.
Die Schweiz steht international unter Beobachtung
Die schwedische Entwicklung ist auch für die Schweiz relevant: Die hiesige Wolfspolitik hat längst internationale Kritik ausgelöst. Am 28. November 2023 forderten 158 Umwelt- und Tierschutzorganisationen aus 37 Ländern Bundesrat Albert Rösti in einem offenen Brief auf, den damals vorgesehenen präventiven Abschuss von bis zu 70 Prozent der Schweizer Wolfspopulation zu stoppen.
Sie warnten vor Folgen nicht nur für die Schweizer Wölfe, sondern auch für die vernetzten Populationen der West- und Zentralalpen sowie des Jura. Besonders kritisiert wurden die möglichen Abschüsse ganzer Rudel und von Jungwölfen.
Auch Fachleute widersprachen dem Kurs. Die Vorsitzenden der IUCN SSC Canid Specialist Group bezeichneten den damaligen Wolfsmanagementplan als «unwissenschaftlich» und unvereinbar mit modernen Erkenntnissen des Grossraubtiermanagements. FERUS hielt fest, es gebe keinen Nachweis, dass Wolfsabschüsse Herden wirksam schützten; entscheidend seien präventive Herdenschutzmassnahmen.
Schweden zeigt nun, wohin eine Politik politisch festgelegter Restbestände führen kann: zu fragwürdigen Referenzwerten, Lizenzjagden und gerichtlichen Stopps, wenn der wissenschaftliche und rechtliche Nachweis für Eingriffe fehlt. Die Schweiz sollte deshalb nicht auf willkürliche Obergrenzen und Abschussquoten setzen, sondern Herdenschutz finanzieren, Konflikte transparent untersuchen und die Alpen- und Jurapopulation als zusammenhängendes Schutzgut behandeln.
Kritik an Rösti wächst
Die Kritik an Albert Rösti beschränkt sich nicht auf die Wolfspolitik. Auch im Bundeshaus wächst der Widerstand gegen seinen umwelt- und klimapolitischen Kurs. Die Grünen verlangen, ihm das UVEK zu entziehen; ihre Forderung nach einer dringlichen Debatte über Hitze und Trockenheit wird laut Blick von SP bis GLP unterstützt.
Diese Kritik betrifft nicht unmittelbar Wolfsabschüsse, verweist aber auf einen politischen Konflikt: Rösti wird vorgeworfen, ökologische Risiken zugunsten kurzfristiger Interessen zurückzustellen. In der Wolfspolitik zeigt sich dies nach Ansicht der Kritiker darin, dass Prävention, wissenschaftliche Begründungen, Populationsschutz und internationale Verpflichtungen hinter Abschussquoten und jagdpolitischen Forderungen zurücktreten.
Was die Schweiz stattdessen braucht
Das Zusammenleben mit dem Wolf braucht eine ehrliche und wirksame Politik. Sie darf die Sorgen von Tierhaltenden nicht ignorieren. Nutztierrisse verursachen Leid und können für Betriebe einschneidend sein. Doch die Antwort muss dort ansetzen, wo Konflikte tatsächlich verhindert werden – nicht bei der populistischen Vorstellung, eine Wildtierart lasse sich mit einer willkürlichen Höchstzahl «beherrschbar» machen.
Notwendig sind:
- Vollständig finanzierter, praxistauglicher Herdenschutz für alle betroffenen Betriebe.
- Rasche und unabhängige Abklärung von Schäden und Ereignissen.
- Gezielte, eng begrenzte Eingriffe bei nachweislich problematischen Einzelwölfen oder Rudeln.
- Offenlegung aller Grundlagen, Abschussbewilligungen, genetischen Daten und Evaluierungen.
- Schutz von genetischer Vernetzung und natürlichen Wanderkorridoren.
- Eine klare Trennung zwischen fachlichem Wildtiermanagement und Freizeitjagd.
Schweden zeigt, wohin der andere Weg führt: zu einer Regierung, die den Rückbau einer geschützten Art plant; zu Jagdquoten statt Schutzstrategien; zu einer Hobby-Jägerschaft, die sich zu Dutzenden für die Tötung eines einzelnen Wolfs bewirbt; und schliesslich zu Gerichten, welche die Behörden an ihre eigene Beweislast erinnern müssen.
Schweden ist kein Vorbild
Fabio Regazzi will das schwedische Wolfsmodell für die Schweiz nutzbar machen. Doch gerade jetzt zerbricht die Erzählung vom erfolgreichen nordischen Vorbild. Der höhere Referenzwert für einen günstigen Erhaltungszustand und der gerichtliche Stopp der Lizenzjagd zeigen: Eine kleine Wolfspopulation lässt sich nicht beliebig herunterregulieren, nur weil Politik und Jagdlobby dies wünschen.
Die Lehre für die Schweiz ist nicht, die schwedischen Zielzahlen zu kopieren. Die Lehre lautet: Artenschutz ist keine Obergrenze. Wer Abschüsse fordert, muss beweisen, dass sie nötig, verhältnismässig und für die Population unschädlich sind. Solange dieser Nachweis fehlt, bleibt jede Forderung nach «überzähligen» Wölfen das, was sie ist: eine politische Lizenz zur Bestandsminimierung.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Rolle und Kritik der Hobby-Jäger beleuchten wir Ausbildung, Macht und Selbstbild der Hobby-Jäger. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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