Frankreich: Strafanzeige wegen Aufruf gegen Hobby-Jagd
An der UniREVcité bei Tours rief die französische Politikerin Sandrine Rousseau zur Mobilisierung gegen die Hobby-Jagd auf. Ein RN-Abgeordneter sieht darin eine strafbare Anstiftung, der Jagdverband FNC kündigt eine Klage an.
Die französische Grünen-Abgeordnete Sandrine Rousseau hat an einem Öko-Treffen bei Tours zur körperlichen Konfrontation mit Hobby-Jägern aufgerufen.
Ein Rechtsnationaler Abgeordneter erstattete daraufhin Strafanzeige, der französische Jagdverband FNC kündigt eine eigene Klage an. Wir haben rekonstruiert, was, wann, wo und wie genau gesagt wurde, und ordnen die rechtliche Lage ein.
Was, wann und wo geschah
Vom 21. bis 23. August 2026 fand in Saint-Antoine-du-Rocher bei Tours die «UniREVcité» statt, die Sommeruniversität der Bewegung «Révolution écologique pour le vivant» (REV) von Aymeric Caron. Neben Caron und dem Linkspolitiker Philippe Poutou trat auch die Pariser Nationalversammlungsabgeordnete Sandrine Rousseau auf, die bewusst dieses Treffen und nicht die offizielle Sommeruniversität ihrer eigenen Partei «Les Écologistes» wählte.
Am Sonntag, 23. August, äusserte sich Rousseau in einer Debatte zur bevorstehenden Eröffnung der Hobby-Jagd-Saison. Gemäss dem Wortlaut, den mehrere französische Medien dokumentierten, sagte sie unter anderem: «Nous n’avons pas le temps d’être polis, d’attendre» («Wir haben keine Zeit, höflich zu sein, zu warten») und kündigte an: «Ma résolution de la rentrée, c’est que je n’ai plus rien à péter de leur bienséance, je ne veux plus être polie» («Meine Vorsatz für die Rentrée ist, dass mir ihr Anstand egal ist, ich will nicht mehr höflich sein»).
Anschliessend rief sie ihre Anhängerschaft auf, die Jagdgebiete bei Saisonbeginn aufzusuchen: «Il va nous falloir nous affronter à cette ouverture de la chasse» («Wir werden uns dieser Jagdsaisoneröffnung entgegenstellen müssen»), verbunden mit der Hoffnung, «que nous serons nombreux et nombreuses à aller dans les forêts, dans les campagnes, dans les lisières, sur les chemins» («dass wir zahlreich sein werden, um in die Wälder, aufs Land, an die Waldränder, auf die Wege zu gehen»). Sie sprach davon, «ce peuple de l’écologie» zu mobilisieren, «pour empêcher qu’on ait un permis de tuer» («um zu verhindern, dass es einen Tötungsschein gibt»).
Zentral für die anschliessende Anzeige war folgender Satz: «C’est parce que nous serons là, debout, face à eux, physiquement, qu’enfin ils prendront conscience de la réalité de ce que nous sommes» («Weil wir dort sein werden, stehend, ihnen gegenüber, physisch, werden sie endlich begreifen, was wir wirklich sind»).
Warum die Aussage zum juristischen Fall wurde
Der RN-Abgeordnete Matthias Renault (3. Wahlkreis Somme) reichte am 25. August 2026 bei der Staatsanwaltschaft Tours eine Meldung nach Artikel 40 der Strafprozessordnung ein. Er stützt sich dabei auf die Kombination der Begriffe «affronter» (entgegenstellen), «empêcher» (verhindern), «face à eux» (ihnen gegenüber) und «physiquement» (physisch). Renault betont ausdrücklich, ihm lägen bislang keine Hinweise vor, dass dem Aufruf bereits Gewalt- oder Behinderungshandlungen gefolgt seien. Seine Meldung betrifft also die Aussage selbst und deren mögliche Tragweite, nicht bereits eingetretene Taten.
Am 25. August veröffentlichte auch die Fédération Nationale des Chasseurs (FNC) ein Communiqué und kündigte eine eigene Strafanzeige gegen Rousseau an, verbunden mit einer Eingabe an Premierminister, Innenminister und Justizminister. Zusätzlich soll die Nationalversammlungspräsidentin angerufen werden, damit Sanktionen gegen Rousseau geprüft werden. Die FNC spricht von einer «radicalisation du discours public visant les chasseurs» und einer «dérive totalitaire de la pensée».
Rechtliche Einschätzung
Zwei unterschiedliche Verfahrensarten. Die Meldung von Matthias Renault ist ein Signalement nach Artikel 40 CPP: Eine Behörde oder ein Amtsträger bringt der Staatsanwaltschaft mögliche Straftatbestände zur Kenntnis, ohne selbst Klägerpartei zu sein. Die Staatsanwaltschaft entscheidet eigenständig, ob sie ermittelt. Eine Klage der FNC wäre demgegenüber eine Zivil- oder Strafklage mit der FNC als Partei, die aktiv Schadenersatz oder eine Verurteilung verlangt.
Die angerufenen Normen. Renault beruft sich auf Artikel 24 des Pressegesetzes vom 29. Juli 1881, der die öffentliche Anstiftung zu bestimmten Straftaten unter Strafe stellt, auch wenn der Aufruf folgenlos blieb. Ergänzend zitiert er Artikel R. 428-12-1 des Umweltgesetzbuchs (Code de l’environnement), der konzertierte Behinderungshandlungen gegen die Durchführung der Hobby-Jagd sanktioniert.
Für eine Verurteilung nach Artikel 24 braucht es nach ständiger französischer Rechtsprechung eine hinreichend direkte und bestimmte Aufforderung zu einer konkreten Straftat, nicht bloss eine allgemeine politische Kampfansage. Die Formulierungen Rousseaus sind mehrdeutig: «affronter» und «physiquement» lassen sich sowohl als Aufruf zu gewaltsamer Konfrontation als auch als Aufruf zu einer sichtbaren, aber gewaltfreien Präsenz vor Ort lesen («debout, face à eux» – stehend, ihnen gegenüber). Ob die Justiz darin eine strafbare Anstiftung sieht, hängt stark vom Gesamtkontext der Rede ab, den die Staatsanwaltschaft laut Renaults eigenem Schreiben erst noch klären soll.
Die Vorgeschichte spricht für Zurückhaltung bei der Einschätzung des Ausgangs. Die FNC ist mit einem strukturell ähnlichen Vorgehen gegen Rousseau bereits einmal gescheitert. Nach ihrer Aussage im Februar 2022 in der Sendung «Télématin», ein Viertel aller Femizide stehe im Zusammenhang mit Jagdwaffen, und dies sei Ausdruck einer «violence intrinsèque» der Hobby-Jäger als Gruppe, klagte die FNC zivilrechtlich auf rund 9’888 Euro Schadenersatz. Das Pariser Tribunal judiciaire wies die Klage im Oktober 2024 ab: Die allgemeine deliktische Haftung nach Artikel 1240 des Zivilgesetzbuchs könne nicht herangezogen werden, um Verstösse gegen die Meinungsäusserungsfreiheit zu sanktionieren, die eigentlich unter das Pressegesetz von 1881 fallen. Zudem befand das Gericht, die Gruppe der rund eine Million Hobby-Jäger sei zu unbestimmt, als dass sich der Einzelne persönlich angesprochen fühlen könne. Die FNC legte Berufung ein.
Unterschied zum aktuellen Fall. Der jetzige Vorwurf zielt nicht auf Diffamierung einer Gruppe, sondern auf eine mögliche öffentliche Anstiftung zu konkretem Handeln unter dem Pressegesetz selbst, also demselben Gesetz, unter dem die frühere Klage gerade an der falschen Rechtsgrundlage scheiterte. Damit ist die rechtliche Ausgangslage diesmal eine andere; ob sie tragfähiger ist, wird davon abhängen, ob die Justiz die Wortkombination als konkrete Handlungsaufforderung oder als politische Rhetorik einstuft. Anhaltspunkte für eine bereits erfolgte Behinderung von Jagdausübungen oder Gewalttaten in der Folge der Rede liegen nach heutigem Stand nicht vor.
Woher stammt die Zahl «ein Viertel aller Femizide»
Die von Rousseau 2022 verwendete und in der Berichterstattung zum aktuellen Fall wieder aufgegriffene Zahl geht auf eine Recherche des französischen Onlinemediums Reporterre vom Dezember 2021 zurück. Der Journalist Moran Kerinec wertete dafür Presseberichte zu Tötungsdelikten und Suiziden der Jahre 2020 und 2021 aus und baute daraus eine eigene Datenbank, weil es keine offizielle Kriminalstatistik zu diesem Zusammenhang gibt. Ergebnis: Bei mindestens 27,54 Prozent der 102 Femizide von 2020 und 25,44 Prozent der 106 Fälle von 2021 wurde eine «arme de chasse» eingesetzt, woraus sich die kolportierte Grössenordnung «ein Viertel» ableitet.
Wichtig für die Einordnung: Reporterre fasste den Begriff «Jagdwaffe» weit und zählte dazu Waffen der Kategorien B und C, wozu auch halbautomatische Mehrschusswaffen gehören, die zur Jagd in Frankreich gar nicht zugelassen sind. Kritische Stimmen aus der Jagdszene monierten deshalb, die Zahl vermische unterschiedliche Waffentypen. Unabhängig von dieser methodischen Schwäche der Einzelrecherche stützen andere Quellen den Grundbefund: Die Rechtsmedizinerin Alexia Delbreil und der Kriminologe Jean-Louis Senon fanden in einer Studie, dass unter den mit Schusswaffen begangenen Tötungen rund 71 Prozent mit Jagdgewehren verübt wurden, weil diese als «Gelegenheitswaffen» häufig im Haushalt vorhanden sind. Der Psychiater Jean-Louis Terra hatte bereits 2003 festgestellt, dass das Tötungsrisiko für eine Frau in einem Haushalt mit Schusswaffe fünfmal höher liegt, ein Befund, den er 2021 gegenüber Reporterre als weiterhin gültig bezeichnete.
Die Schweiz: schlechtere Datenlage als Frankreich. Während in Frankreich zumindest eine journalistische Datenbank existiert, fehlt hierzulande selbst diese. Bei häuslicher Gewalt mit Todesfolge kommt in der Schweiz in rund der Hälfte der Fälle eine Schusswaffe zum Einsatz, in mehr als 80 Prozent der erweiterten Suizide mit Tötung von Partnerin und Kindern ist eine Feuerwaffe im Spiel. Jagdwaffen werden in der Schweizer Kriminalstatistik jedoch nicht separat ausgewiesen: Es ist nicht bekannt, wie viele Femizide mit Jagdwaffen begangen wurden oder wie viele Täter über ein Jagdpatent verfügten. International gut belegt ist dagegen der generelle Zusammenhang, dass die Verfügbarkeit von Schusswaffen im Haushalt das Risiko tödlicher Gewalt gegen Frauen erhöht, ein Muster, das auch bei Schweizer Ordonnanzwaffen in Studien der Universität Lausanne und St. Gallen dokumentiert ist.
Damit steht Frankreich, trotz aller methodischen Kritik an der Reporterre-Zahl, bei der Transparenz besser da als die Schweiz: Es gibt wenigstens den Versuch einer systematischen Erfassung. In der Schweiz fehlt dieser bislang vollständig.
Ein Schweizer Fallbeispiel für dieses Muster. Wie stark diese Lücke in der Praxis wirkt, zeigt der Femizid von Faido TI im Juli 2026. Ein 59-jähriger Mann erschoss dort seine Ex-Frau und sprengte tags darauf ein Haus in Leontica im Bleniotal, wobei mehrere Polizistinnen und Polizisten verletzt wurden und der Täter selbst starb. An der Medienkonferenz der Tessiner Kriminalpolizei vom 13. Juli 2026 wurde bestätigt, dass der Täter Hobby-Jäger war und legal mehrere Waffen besass. Wildbeimwild.com berichtete darüber unter Berufung auf eine schriftliche Bestätigung der RSI-Redaktion, die dies als «fatto accertato e confermato», als gesicherte und bestätigte Tatsache, einstufte. Kein anderes Medium griff diesen Punkt auf. In der breiten Berichterstattung zum Fall blieb der Jagdhintergrund des Täters unerwähnt, obwohl er an der Pressekonferenz thematisiert worden war.
Dieser Fall ist deshalb mehr als eine Fussnote: Er illustriert exemplarisch, weshalb selbst dort, wo eine Bestätigung öffentlich vorliegt, keine belastbare Statistik entstehen kann. Wenn der Jagdhintergrund eines Täters bereits auf der Ebene der Tagesaktualität regelmässig nicht in die Berichterstattung einfliesst, kann er erst recht nicht in nachgelagerte Kriminalstatistiken einfliessen, die ohnehin auf Alltagskategorien wie «Schusswaffe» statt «Jagdwaffe» oder «Jagdpatentinhaber» beruhen. Das Dunkelfeld entsteht also nicht nur durch fehlende amtliche Erhebung, sondern bereits durch eine mediale Selektion, die das Milieu des Täters in der Regel gar nicht erst zum Thema macht.
Mehr zum Fall: Femizid in Faido, Explosion in Leontica: kein Einzelfall, sondern Muster bei Hobby-Jägern.
Mehr zum Thema im Dossier Jagd und Waffen sowie zu Mustertexten für jagdkritische Vorstösse zu Jagdwaffen und Femiziden in Kantonsparlamenten. Zum Umgang der französischen Jagdlobby mit Kritik: Hobby-Jäger als Opfer? Jagdkritik und Zahlen aus Frankreich. Weitere Hintergründe im Dossier zur Hobby-Jagd in Frankreich.
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