Schilt-Rudel: 127 Arbeitsstunden bekannt – die Gesamtkosten bleiben offen
GLP-Kantonsrätin Franziska Cavelti Häller fordert erneut Klarheit über die Kosten der Abschussverfügung und ihres Vollzugs. Die St.Galler Regierung nennt einzelne Aufwände, lehnt eine systematische Erfassung der Vollkosten aber ab.
Im Weisstannental wurden zwei Jungwölfe erlegt. Wie viel der Vollzug die öffentliche Hand kostete, lässt sich weiterhin nicht nachvollziehen.
Wie hoch waren die gesamten Kosten für Verfügung und Vollzug der Abschüsse im Schilt-Rudel? Diese Frage stellt GLP-Kantonsrätin Franziska Cavelti Häller zum zweiten Mal und erhält erneut nur Teilangaben.
Eine Kostenfrage ohne vollständige Antwort
Der Wolf und die Politik: Es bleibt eine komplizierte Beziehung. Allein in den letzten vier Jahren wurden über ein Dutzend Vorstösse zum Thema im St. Galler Kantonsrat eingereicht. Nun kam eine weitere, eigentlich einfache Anfrage hinzu. Die St. Galler Regierung beantwortete der GLP-Kantonsrätin Franziska Cavelti Häller (Jonschwil) die Frage nach den Gesamtkosten jedoch schon einmal nicht vollständig.
Im September 2025 wurden im Weisstannental zwei Jungwölfe des Schilt-Rudels im Rahmen einer kantonalen Abschussverfügung des Amts für Jagd und Blödsinn erlegt. Die schweizweite Wolfspopulation ist trotz der in den vergangenen Jahren vorgenommenen Regulationen weiter gewachsen, wie ein «Tagesanzeiger»-Artikel vom Januar 2026 zeigt. Die langfristigen Effekte wiederholter Eingriffe auf Rudelstruktur, Reproduktion und Wiederbesiedlung lassen sich jedoch nicht allein aus der Entwicklung der gesamtschweizerischen Population ableiten.
In ihrer Anfrage stellte Cavelti Häller mehrere Fragen zur Wolfsstrategie des Kantons und zu den Kosten des Vollzugs der Regulierung. Eine konkrete Antwort der Regierung zu den Kosten blieb aus. Deshalb hakte Cavelti Häller in einem zweiten Vorstoss nach.
Für die beiden im Schilt-Rudel erlegten Jungwölfe legt der Kanton St. Gallen keine vollständige Kostenaufstellung vor. Die Kantonsrätin will aber nicht aufgeben.
«Die ursprünglich gestellte Frage nach den konkreten Kosten im Zusammenhang mit der Verfügung und dem Vollzug des Abschusses der beiden Jungwölfe aus dem Schilt-Rudel bleibt unbeantwortet»
Franziska Cavelti Häller, GLP-Kantonsrätin
Regierung nennt Teilaufwand, aber keine Gesamtkosten
In ihrer Antwort nennt die St. Galler Regierung keine vollständige Kostenaufstellung für den Abschuss der beiden Jungwölfe. Sie beziffert lediglich den Aufwand der Wildhut: Zwischen Inkraftsetzung der Abschussverfügung und der Erlegung der Tiere fielen im September 2025 insgesamt 127 Arbeitsstunden an. Darin enthalten waren An- und Rückfahrten, Einsätze im Feld, Transporte sowie die Untersuchung der erlegten Tiere.
Zusätzlich veranschlagt die Regierung pro Wolf je etwa einen Arbeitstag für den Antrag und die Abschussverfügung sowie für die Instruktion der Jagdrevierpächter. Für die vorgeschriebene veterinärmedizinische Untersuchung nennt sie 600 Franken. Welcher Stundenansatz gilt, welche Personal- und Fahrzeugkosten anfielen und wie hoch der administrative Gesamtaufwand war, bleibt jedoch offen.
Die Regierung erklärt zudem, die Kosten einzelner Regulationsabschüsse würden nicht systematisch erfasst. Damit lässt sich weder nachvollziehen, was die Erlegung der beiden Jungwölfe insgesamt kostete, noch können die Kosten mit anderen kantonalen Massnahmen verlässlich verglichen werden. Vergleiche mit anderen Kantonen wie etwa dem Tessin erachtet die Regierung als nicht sinnvoll.
Was ein Wolfsabschuss die Steuerzahlenden schweizweit kostet
Für den Kanton St. Gallen selbst lässt sich aus den bekannten 127 Arbeitsstunden und den 600 Franken für die veterinärmedizinische Untersuchung keine belastbare Gesamtsumme ableiten. Der Kanton legt weder Stundenansätze noch weitere Personal-, Fahrzeug-, Administrations- und Materialkosten offen.
Andere kantonale Fälle zeigen jedoch, dass der Aufwand erheblich sein kann. Eine eigene Auswertung von wildbeimwild.com anhand öffentlich zugänglicher kantonaler Angaben kommt – je nach berücksichtigten Kostenpositionen – auf einen durchschnittlichen Aufwand von rund 35’000 Franken pro erlegtem Wolf. Die Vergleichbarkeit ist begrenzt, weil Kantone Kosten unterschiedlich erfassen und veröffentlichen. Im Kanton Uri kostete die Jagd auf einen einzelnen Wolf nach dort publizierten Angaben 43’500 Franken. Dieser Einzelfall erlaubt keine Hochrechnung auf St. Gallen, zeigt aber, dass einzelne Einsätze Kosten im fünfstelligen Bereich verursachen können.
Intransparenz mit System
Dass eine Behörde nicht einmal die eigenen Vollzugskosten systematisch erfasst, passt zu einem Muster, das sich bei der St.Galler Jagdverwaltung wiederholt zeigt. Wie viel die Hobby-Jagd auf Beutegreifer die Steuerzahlenden insgesamt kostet, bleibt schweizweit eine offene Frage, wie auch eine Übersicht zu den tatsächlichen Kosten des Systems Hobby-Jagd zeigt. Solange Kantone wie St. Gallen keine Gesamtrechnung offenlegen, bleibt jede politische Debatte über Sinn und Wirksamkeit der Wolfsregulierung unvollständig.
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