Jagd

Hochjagd in Graubünden: Kontrolle und Konsequenzen für Hobby-Jäger

Nahezu jeder zehnte Abschuss auf der Hochjagd passiert widerrechtlich.
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Während der Hochjagd im September erlegen die Hobby-Jäger im Kanton Graubünden rund 10’000 Tiere.

Jeder zehnte Hirsch wird dabei nur angeschossen statt erlegt und rund 9 % der Abschüsse erfolgen illegal. Für die Kontrolle der Abschüsse ist der Kanton zuständig. Das Bündner Amt für Jagd und Blödsinn führt die Statistik. Die Zahlen stammen von den Wildabschussstellen, wo die Hobby-Jäger ihre Kadaver zum Wildhüter bringen, der die erlegten Tiere kontrolliert.

Bis 500 Franken Busse

Die Hobby-Jagd ist reglementiert und die Freizeitjäger haben angeblich die beste Jagdprüfung der Schweiz abgelegt. Es gibt Abschusspläne, nach denen der Kanton die Abschusszahlen festlegt. Und es gibt Vorschriften, welche Tiere wann und wo geschossen werden dürfen. Die vielen Freizeitjägerinnen und -jäger müssen sich daran halten. Tun sie dies nicht, droht ihnen eine Ordnungsbusse von bis zu 500 Franken. Pro Jahr bezahlen die Hobby-Jägerinnen und -Jäger so bis zu 177‘000 Franken an Ordnungsbussen.

Dieses Verhalten wird kontrolliert, meist auf einer Wildauswertungsstelle. In Klosters ist diese zum Beispiel im Schlachthaus eingerichtet, schreibt srf.ch.

Auf dem Boden des Schlachtlokals liegt eine Hirschkuh, die ein Hobby-Jäger am Vortag erlegt hat. Zuerst fragt Stefan Rauch, Wildhüter im Prättigau, den Wildtierkiller nach dem genauen Abschussort, der genauen Abschusszeit und dem Schützen. Er tippt die Antworten in seinen Laptop.

Dann kniet er sich neben das tote Tier und schaut, ob die Hirschkuh ein gefülltes Euter hat. Es ist verboten, ein weibliches Tier zu schiessen, das Junge hat. Das ist hier nicht der Fall. Rauch wirft einen Blick in das Maul des Tieres. Das Gebiss ist ein Indikator für das Alter. Demnach dürfte diese Hirschkuh sieben Jahre alt sein. Sie bringt 80 Kilogramm auf die Waage.

Stefan Rauch vermisst die Hinterläufe und den Unterkiefer. Seit Jahrzehnten beobachten die Wildhüter, ob sich der Bestand verändert. Die Daten fliessen in die kantonale Jagdstatistik ein.

Die Kontrolle der Hirschkuh ist abgeschlossen. Rauch hat keine Beanstandungen. Der Hobby-Jäger hat nichts anderes erwartet und verlädt das Tier wieder auf seinen Anhänger. Von der Kontrollstelle geht es nun in die Metzgerei, wo das Aas weiterverarbeitet wird und in den Ernährungskreislauf kommt.

Die Arbeit im Schlachthof geht weiter. In einer Ecke liegt ein kleiner Rehbock. Noch bevor Rauch es genau vermessen und die Daten erfasst hat, ist klar: Das war ein Fehlabschuss. Dieses Tier hätte nicht geschossen werden dürfen: «Das Haar ist deutlich zu kurz, deshalb ist dieser Abschuss nicht erlaubt.»

Im falschen Moment abgedrückt, das hat für den Hobby-Jäger Konsequenzen: Die Trophäe wird abgenommen, es gibt eine Ordnungsbusse von 150 Franken und obendrein muss der Hobby-Jäger dem Kanton das erlegte Tier abkaufen.

790 Fehlabschüsse letztes Jahr

Während der Hochjagd 2022 haben die Bündner Hobby-Jägerinnen und Jäger insgesamt rund 9’200 Hirsche, Gämsen, Rehe und Wildschweine erlegt. Gemäss den kantonalen Jagdvorschriften waren rund 9 % nicht jagdbar, sagt Wildbiologe Lukas Walser vom Amt für Jagd und Blödsinn Graubünden.

«Dieser Anteil ist jedes Jahr ungefähr gleich», sagt Walser und bestätigt die 790 Fehlabschüsse bei der Hochjagd 2022.

Wann ist ein Tier jagdbar? Es sei zweierlei, ob man sich diese Frage im Schlachthaus oder draussen im Revier stelle, sagt Stefan Rauch. «Draußen passieren Fehler. Wenn der Hobby-Jäger den ordentlichen Weg einhält, seinen Fehler meldet und seinen Fehlabschuss vorweist, dann ist das erledigt.»

Wildhüter Stefan Rauch schätzt, dass von allen geschossenen Tieren etwa jedes zehnte nicht hätte erlegt werden dürfen. Dabei geht er vom Durchschnitt der letzten Jahre aus.

Die Hobby-Jägerinnen und Jäger müssen ihre Rehe, Hirsche oder Gämsen in jedem Fall vorweisen – entweder nach dem Abschuss oder Ende Oktober nach der Jagd. Zur Altersbestimmung können die ausgekochten Unterkiefer zur Kontrolle gebracht werden, teilweise verlangen die Kantone auch das Geweih.

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2 Kommentare

  1. Blumenthal Hansruedi Antwort

    Der Verfasser dieses Artikels scheint mit dem Schnellzug durch die Kinderstube gerast zu sein. Von Wildtierkiller und As zu einer erbeuteten Hirschkuh zu benennen ist allerunterste Schublade. Solche Schreiberlinge sollten aus dem Verkehr gezogen werden. Den Mut, seinen Namen darunter zu setzen hatte er auch nicht. Erbärmlich
    Mit Weudmannsgruss aus der Bündner Jagd
    H.Blumenthal

  2. Germaine Simona Antwort

    genau. Falsch zielen, falsche Tiere abschiessen! Hauptsache, der Hobbyjäger hat sein Vergnügen. Wolf und Bär würden den Bestand natürlicher kontrollieren, so hätten sie es auch nicht nötig, nahe an Dörfer zu kommen.

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