Der Rücktritt, der eine Blutbilanz verdeckt: Salzburgs oberster Hobby-Jäger und sein Gatter des Grauens
Wie ein Natura-2000-Gebiet zur Kulisse für Massenabschüsse wurde und die öffentliche Hand am Ende Millionen zahlte.
Maximilian «Max» Mayr-Melnhof kündigt seinen Rückzug als Salzburger Landesjägermeister für 2027 an.
In den freundlichen Abschiedsmeldungen fehlt jedoch der entscheidende Teil seiner Bilanz: Mayr-Melnhof gehörte über Jahre zu den prominentesten Betreibern der österreichischen Gatterjagd. In der Antheringer Au wurden Wildschweine innerhalb eines umzäunten Jagdgebiets bei Treibjagden mit Hunden und Treibern aufgescheucht und vor Schützen gebracht. Die Tiere konnten innerhalb des Gatters fliehen, nicht aber aus dem Jagdsystem heraus.
«Zwei Perioden sind genug»
Die Meldung klingt nach geordneter Amtsübergabe. Nach zehn Jahren an der Spitze der rund 11’800 Salzburger Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger will Mayr-Melnhof beim 80. Landesjägertag am 24. April 2027 nicht mehr antreten. «Zwei Perioden sind genug», lässt er sich zitieren, es sei die grösste Ehre gewesen, seinen Hobby-Jägern zu dienen. Als Wunschnachfolger nennt er offiziell den früheren Rennfahrer und Unternehmer Markus Friesacher. Ziel: eine Wahl ohne Gegenkandidaten, um eine Kampfabstimmung zu vermeiden.
Was in den Kurzmeldungen untergeht: Mayr-Melnhof war nicht nur Salzburger Landesjägermeister. Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 amtierte er als Präsident von «Jagd Österreich», dem Dachverband der neun Landesjagdverbände mit rund 132’000 Mitgliedern. Der Vorsitz rotiert dort jährlich zwischen den Landesjägermeistern; seit 1. Januar 2025 ist Mayr-Melnhof zweiter Vizepräsident, Präsident ist seither der steirische Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof-Saurau. Seine Funktion in Salzburg und seine Rolle auf Bundesebene zeigen, wie weit seine institutionelle Reichweite über ein einzelnes Jagdrevier hinausging.
Das Gatter in der Antheringer Au
Nördlich der Stadt Salzburg, an der Grenze zu Deutschland, betrieb die Familie Mayr-Melnhof über Jahrzehnte ein rund 500 Hektar grosses Jagdgatter. Seit 1989 galt die Antheringer Au als gesetzlich legitimiertes Jagdgatter; angelegt wurde es unter Mayr-Melnhofs Vater Friedrich, der als Salzburger Landesrat für Landwirtschaft und Umwelt zuständig war. In diesem umzäunten Gebiet lebten nach einer ausführlichen Recherche des Magazins «profil» rund 600 Wildschweine, dazu Damhirsche.
Der entscheidende Punkt für jede saubere Einordnung: Es geht hier nicht um das Narrativ «notwendiger Wildregulierung» in freier Wildbahn. Es geht um das planmässige Töten eines eigens bewirtschafteten, hochgehaltenen Tierbestands in einem eingezäunten Areal. Die Tiere werden gehegt, gefüttert und in hoher Dichte gehalten, um dann an wenigen Tagen im Jahr in grossen Gesellschaftsjagden erschossen zu werden. Es ist eine Jagdform, die feudalen Traditionen entspringt und historisch weniger dem Nahrungserwerb als der gesellschaftlichen Selbstdarstellung diente.
Diese Praxis der Gatterjagd steht seit Jahren international in der Kritik, ob bei gezüchteten Löwen für die Trophäenjagd oder bei Wildschweinen in mitteleuropäischen Gattern.
Treibjagd hinter Zäunen: warum das ethisch anders wiegt
Bei einer Treibjagd im Gatter werden die Tiere von Treibern und Hunden aufgescheucht und in Bewegung gebracht, während der Zaun den Wechsel in angrenzende Lebensräume ausschliesst. Aus Hochsitzen wird auf die laufenden Tiere geschossen. Mayr-Melnhof räumte gegenüber «profil» selbst ein, dass Schüsse auf bewegte Tiere das Treffen erschweren und Streifschüsse nicht völlig vermeidbar seien.
Das ist der Kern des Tierschutzproblems: Auf bewegte Tiere zu schiessen, erhöht das Risiko von Fehl- und Verletzungsschüssen. Und anders als im offenen Lebensraum ist der Fluchtraum strukturell begrenzt. Ein Gatter ist im Salzburger Jagdrecht gerade dadurch definiert, dass es gegen den Wechsel des gehegten Wildes von und zu benachbarten Flächen abgeschlossen ist. Die Tiere können sich innerhalb des Geländes bewegen und verbergen, dem Jagdsystem als solchem aber nicht entkommen. Eine Recherche des Magazins «Profil» berichtete über Abschusszahlen von bis zu 200 Wildschweinen an einem einzigen Jagdtag. Kritiker dokumentierten zudem, dass bei den Treibjagden regelmässig auch Jagdhunde verletzt oder getötet wurden.
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) bekämpfte diese Jagdform über Jahre als grausam und anachronistisch. Das ist die Position einer Tierschutzorganisation, keine gerichtliche Feststellung. Die dokumentierte Praxis des Gatters selbst, also hohe Wilddichte, Fütterung, Treibjagden und Massenabschüsse in einem umfriedeten Gebiet, ist davon unabhängig belegbar und für sich genommen aussagekräftig.
Natura-2000-Gebiet als Schweinemast
Besonders brisant: Die Antheringer Au wurde bereits Ende der 1990er-Jahre der EU als Europaschutzgebiet gemeldet und gilt als Natura-2000-Gebiet. Genau dort wurde über Jahre ein intensiv bewirtschafteter Wildbestand gehalten. Tierschützer und selbst von der Landesregierung beauftragte Fachgutachten beschrieben die Folgen: verkotete Gewässer, umgegrabene Wiesen, verbissene und geschälte Bäume, zerstörte Jungpflanzen. Die Kombination aus Schutzstatus auf dem Papier und faktischer Übernutzung im umzäunten Gatter machte den Fall zum Symbol dafür, wie weit formaler Naturschutz und reale Praxis auseinanderklaffen können.
Die juristische Auseinandersetzung: Was gilt und was nicht
Rund um eine Gatterjagd im November 2017 eskalierte der Konflikt zwischen Tierschützern, die die Jagd von aussen filmten, und Jagdbeteiligten. Es folgte eine ganze Serie gegenseitiger Anzeigen und Prozesse. Hier ist Präzision entscheidend, weil die verschiedenen Verfahrensstränge oft durcheinandergeworfen werden:
- Nach einer Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Salzburg, auf die sich der VGT und spätere Gerichtsverfahren beziehen, wurde festgestellt, dass Mayr-Melnhof einem Tierschützer rechtswidrig mit Gewalt eine Kamera abgenommen und ihn dabei verletzt habe. Im Rahmen eines Amtshaftungsverfahrens ersetzte das Land dem VGT in der Folge den Wert der Kamera.
- Strafrechtlich verlief es anders. Wegen der dokumentierten Gewalt- und Kameraentwendung wurde Mayr-Melnhof nicht angeklagt: Die Staatsanwaltschaft Salzburg stellte die ursprünglichen Ermittlungen ein. Erst ein Fortführungsantrag der Opferseite führte, allein beim Vorwurf der falschen Beweisaussage, zu einem Strafverfahren. In diesem Prozess sprach ihn das Landesgericht Salzburg 2021 frei; der Richter verwies auf die subjektive, nicht zwingend vorsätzlich falsche Wahrnehmung.
- Umgekehrt wurden mehrere Tierschützer, die nach den Vorfällen wegen Verleumdung oder Falschaussage angeklagt worden waren, freigesprochen. Eine Richterin bezeichnete die von Mayr-Melnhof aufgebotenen Zeugen als unglaubwürdig.
Sauber getrennt heisst das: Der Vorwurf der Gewalt und der Kameraentwendung ist verwaltungsgerichtlich behandelt und in einem Amtshaftungsverfahren mit Kostenfolge verbunden worden. Eine strafrechtliche Verurteilung Mayr-Melnhofs gibt es nicht; der einzige gegen ihn geführte Strafprozess, jener wegen falscher Beweisaussage, endete mit einem Freispruch. Es gilt die Unschuldsvermutung für alle nicht rechtskräftig abgeurteilten Vorwürfe. Wer den Fall seriös darstellt, muss beide Ebenen benennen, statt die eine gegen die andere auszuspielen.
Das teure Ende: 35,6 Millionen und ein Pachtzins von 1000 Euro
Was die aktuellen Rücktrittsmeldungen ebenfalls ausblenden: Das Kapitel Antheringer Au ist längst zu einem finanzpolitischen Streitfall geworden. 2022 kaufte das Land Salzburg die Au, offiziell begründet mit Hochwasserschutz und der Erweiterung des Naturparks Salzachauen. Der Kaufpreis lag bei rund 35,6 Millionen Euro für rund 520 Hektar; die zugrunde gelegten Gutachten bewegten sich bei 32,5 respektive 34,3 Millionen Euro. Mehr als zwei Drittel der Summe kamen von Bund und EU.
Der Salzburger Landesrechnungshof beurteilte den Kauf später als weder sparsam noch wirtschaftlich noch zweckmässig. Besonders pikant: Nach dem Ankauf verpachtete das Land die Eigenjagd bis zum Ende der Jagdperiode 2024 für jährlich 1000 Euro an Mayr-Melnhof zurück. Der Rechnungshof hielt diesen Betrag angesichts eines im Gutachten 2020 angesetzten Pachtzinses von 50 Euro pro Hektar und Jahr ausdrücklich für nicht nachvollziehbar. Derselbe Gutachter hatte den Wert der Jagd mit 3,1 Millionen Euro beziffert. Beides ist skandalös, muss aber ökonomisch getrennt gelesen werden: einmal der Kapitalwert der Jagd, einmal der jährliche Pachtzins.
Parallel läuft in Salzburg das gesetzliche Ende der Gatterjagd. § 68 Abs. 9 des Salzburger Jagdgesetzes sieht vor, dass allseitig künstlich eingefriedete Wildgehege ab 1. Januar 2027 nicht mehr zulässig sind. Die Einfriedungen müssen daher entfernt oder so geöffnet werden, dass ein freier Wildwechsel wieder möglich wird; die Behörde kann die notwendigen Schritte bereits vor Ende 2026 anordnen.
So entsteht das eigentliche Bild dieser zehn Jahre: Ein Grossgrundbesitzer betreibt über Jahrzehnte eine hochumstrittene Gatterjagd in einem Schutzgebiet, prägt zugleich als Landesjägermeister und zeitweiliger Bundespräsident der Jagd die offizielle Interessenvertretung, und am Ende löst die öffentliche Hand den Konflikt mit einem millionenschweren Ankauf, den der eigene Rechnungshof zerpflückt.
Ein «geordneter Rücktritt» ist die falsche Rahmung
Mayr-Melnhofs Argument, die Gatterjagd sei legitime Nutzung des eigenen Grund und Bodens, ist eine politische Interessenposition, keine Antwort auf die Tierschutzfrage. Zur Bilanz von Max Mayr-Melnhof gehören eine jahrzehntelang betriebene Gatterjagd in einem Natura-2000-Gebiet, dokumentierte Treibjagden auf einen künstlich eingegrenzten Wildbestand, ein verwaltungsgerichtlich behandelter Konflikt mit Tierschützern sowie ein millionenschwerer Ankauf durch die öffentliche Hand, den der Salzburger Landesrechnungshof als weder sparsam noch wirtschaftlich noch zweckmässig bewertete.
Der Fall zeigt exemplarisch, wie eng in der Hobby-Jagd Grossgrundbesitz, Jagdinteressen, Politik und institutionelle Repräsentation verflochten sein können. Genau deshalb verdient dieser Abgang mehr als eine wohlwollende Verabschiedung mit «Weidmannsruh».
IG Wild beim Wild dokumentiert die Praxis und Politik der Hobby-Jagd im gesamten deutschsprachigen Raum. Weitere Analysen zur Hobby-Jagd in Österreich sowie zur international kritisierten Gatterjagd finden sich in unseren Dossiers.
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