Schon drei Tote während der Hobby-Jagd: Jagdämter können ihre Verantwortung nicht abschieben
Ein Pferd wird im Bündner Avers erschossen, zwei Männer sterben am ersten Jagdwochenende im Tessin, ein weiterer Jäger verunglückt während der Hochjagd in Graubünden tödlich. Diese Fälle sind nicht gleich – doch sie verweisen auf die Risiken eines staatlich bewilligten Systems, das kantonale Jagdämter organisieren und kontrollieren müssten.
«Die Lustjagd»
Ein Pferd wird in Graubünden offenbar mit einem Hirsch verwechselt und erschossen. Innerhalb weniger Tage sterben drei Männer während der Jagd im Tessin und in Graubünden nach Abstürzen oder mutmasslichen Abstürzen im Berggelände.
Für die Angehörigen und das Umfeld der Betroffenen sind die Todesfälle menschliche Tragödien. Sie dürfen weder relativiert noch für politische Schlagworte missbraucht werden. Zugleich wäre es falsch, alle Ereignisse als bloss private Fehlentscheidungen abzutun. Die Jagd ist keine private Wanderung und kein unverbindliches Freizeitspiel. Sie ist ein kantonal bewilligtes, reguliertes und gebührenpflichtiges System, in dem Privatpersonen mit Schusswaffen Wildtiere verfolgen und töten.
Wenn dieses System Fehlabschüsse, verletzte Tiere, Nachsuchen, Unfälle und Todesfälle hervorbringt, endet die Verantwortung nicht bei jener Person, die den Abzug betätigt oder sich im Gelände bewegt. Die kantonalen Jagdämter legen den Rahmen fest: Jagdzeiten, Gebiete, Patentvoraussetzungen, Abschussvorgaben, Ausbildung, Kontrollen und Sicherheitsregeln.
Pferd statt Hirsch im Avers
Am frühen Sonntagmorgen wurde im Averser Ortsteil Cröt GR ein Pferd auf einer Weide durch einen Jagdschuss getötet. Der Schütze hatte das Tier offenbar mit einem Hirsch verwechselt. Er meldete den Vorfall selbst; das Jagdpatent wurde ihm abgenommen.
Für den betroffenen Hof und die Menschen, die sich um das Pferd kümmerten, bleibt ein Tier tot. Ein Mensch schoss, obwohl das Ziel offensichtlich nicht zweifelsfrei erkannt worden war.
Das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden erklärte gegenüber Medien, die zulässigen Schusszeiten seien in den Jagdbetriebsvorschriften geregelt und orientierten sich an den jahreszeitlichen Lichtverhältnissen. Schlussendlich müsse jedoch die jagende Person selbst beurteilen, ob sie ein Tier korrekt ansprechen könne. Der Vorfall wurde als «Einzelfall» bezeichnet.
Diese Erklärung greift zu kurz.
Selbstverständlich trägt der Schütze die unmittelbare Verantwortung. Wer nicht mit Sicherheit weiss, welches Tier sich im Visier befindet, ob es überhaupt freigegeben ist und ob ein sicherer Kugelfang besteht, darf nicht schiessen. Dass ein Pferd erschossen wurde, zeigt jedenfalls, dass die erforderliche eindeutige Identifikation des Zieles im konkreten Fall nicht zum Schutz des Tieres geführt hat.
Doch die Zuständigkeit beginnt nicht erst in der letzten Sekunde vor dem Schuss. Das Amt definiert die Jagdregeln, bewilligt Jagdzeiten, erteilt Patente, plant Abschüsse und entscheidet, unter welchen Bedingungen während der Jagdsaison mehrere Tausend Patentjägerinnen und Patentjäger mit Gewehren im Gelände unterwegs sein dürfen. Wer diesen Rahmen schafft, kann die Verantwortung für dessen vorhersehbare Folgen nicht vollständig auf einzelne Patentinhaber abschieben.
«Einzelfall» gegen die Statistik
Dass ein Pferd mit einem Hirsch verwechselt wird, ist in dieser konkreten Form aussergewöhnlich. Fehlabschüsse, Regelverstösse und Nachsuchen sind in Graubünden jedoch keine singulären Erscheinungen.
2016 nahmen 5’512 Personen an der Bündner Hochjagd teil. Das Amt registrierte im selben Jahr 1’098 Ordnungsbussen und 103 Anzeigen wegen Verstössen gegen die Jagdgesetzgebung – insgesamt 1’201 Vorgänge. In 1’013 Fällen ging es um Fehlabschüsse.
2017 stiegen die Zahlen weiter an: 5’532 Personen nahmen an der Hochjagd teil, während 1’280 Ordnungsbussen und 104 Anzeigen ausgesprochen beziehungsweise eingereicht wurden. Das ergibt 1’384 registrierte Vorgänge; 1’146 davon betrafen Fehlabschüsse. Diese Werte bedeuten nicht, dass jede betroffene Meldung einer anderen Person zugeordnet werden kann. Mehrere Verstösse können dieselbe Person betreffen. Als Bilanz des Jagdbetriebs bleiben die Zahlen dennoch erheblich.
Auch die Nachsuchen zeigen, wie häufig Tiere nach einem Schuss gesucht werden müssen. 2016 wurden in Graubünden 1’242 Nachsuchen durch Schweisshundeführer registriert, von denen nur 59 Prozent erfolgreich waren. Nicht jede Nachsuche bedeutet zwingend, dass ein Wildtier angeschossen wurde; erfasst sein können auch Kontrollsuchen oder Verkehrsunfälle. Die Zahl macht dennoch sichtbar, wie oft Tiere nach Jagdereignissen gesucht und wie häufig ihr Verbleib nicht geklärt werden kann.
Für 2016 berichtete SRF, dass 516 Hirsche nach einem Schuss gesucht werden mussten – rund 9,5 Prozent aller Hirschabschüsse. Knapp die Hälfte dieser Tiere wurde nicht gefunden. Über mehrere Jahre lag der Anteil der Hirsche, bei denen nach einem Schuss eine Nachsuche ausgelöst wurde, zwischen 8,8 und 11 Prozent
Die Jagdverbände sprechen gern vom «ethischen Handwerk» und von «Weidgerechtigkeit». Ein Handwerk müsste jedoch an seiner tatsächlichen Verlässlichkeit gemessen werden: an sauberer Ausführung, wirksamer Qualitätskontrolle, transparenten Fehlerquoten und konsequenten Folgen bei Regelverstössen. Wo regelmässig Fehlabschüsse festgestellt werden und bei einem relevanten Teil der Tiere eine Nachsuche nötig wird, passt die Selbstbeschreibung als präzises und kontrolliertes Handwerk nicht zur dokumentierten Praxis.
Drei Tote innerhalb von Tagen
Die Risiken der Hobby-Jagd treffen nicht nur Wildtiere, sondern auch Haus- und Weidetiere. Sie betreffen auch jene Menschen, die an der Hobby-Jagd teilnehmen.
Am ersten Wochenende der Tessiner Jagdsaison 2026/27 starben innert weniger Stunden zwei Männer im Berggelände. Am 5. September stürzte ein 69-jähriger Schweizer im Gebiet von Biasca nahe dem Riale Crenone an einem Hang ab. Trotz Reanimationsversuchen verstarb er. Am folgenden Tag wurde ein 54-jähriger Mann aus dem Locarnese nach einer Suchaktion am Pizzo Sassariente tot aufgefunden. Nach der ersten Rekonstruktion der Behörden steht auch dort ein tödlicher Sturz während der Jagd im Vordergrund. Die genauen Umstände beider Fälle werden abgeklärt.
Am 8. September verunglückte während der Bündner Hochjagd ein weiterer Mann tödlich. Der 66-Jährige erschien am Vormittag in Surcasti nicht wie abgemacht an einem Treffpunkt. Seine Jagdkollegen begannen eine Suche und alarmierten die Kantonspolizei Graubünden. Kurz vor Mittag wurde der Mann leblos gefunden. Gemäss ersten Erkenntnissen stürzte er in steilem, unwegsamem Gelände ab. Für die Bergung setzte die Rega einen Helikopter mit Alpinspezialisten ein. Die Kantonspolizei Graubünden untersucht gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft die genaue Todesursache und die näheren Umstände.
Damit sind innerhalb weniger Tage drei Menschen während der Jagd im Schweizer Berggelände ums Leben gekommen. Diese Fälle dürfen nicht vorschnell gleichgesetzt werden. Beim Todesfall in Surcasti ist der genaue Hergang ausdrücklich noch offen. Ebenso lässt sich ohne die Ergebnisse der Untersuchungen nicht behaupten, alle Ereignisse hätten dieselbe unmittelbare Ursache.
Fest steht jedoch: Die Jagd führt Menschen mit Waffen, Munition, Ausrüstung und oft schwerem Gepäck in steiles, unwegsames und teils abgelegenes Gelände. Jagende sind mit körperlicher Belastung, Dämmerung, Wetterwechseln, Alleingängen sowie dem Suchen, Verfolgen und Bergen von Tieren konfrontiert. Das Risiko ist keine abstrakte Möglichkeit, sondern Teil eines Jagdsystems, das jährlich Hunderte anerkannte Unfallereignisse hervorbringt.
Jagdunfälle sind keine abstrakte Möglichkeit. Nach den ausgewerteten UVG-Daten werden in der Schweiz jährlich rund 300 Unfälle im Kontext der Hobbyjagd anerkannt – rechnerisch etwa ein Unfall alle 29 Stunden. Die Statistik deckt jedoch nicht alle Gruppen vollständig ab, insbesondere nicht Personen ohne obligatorische Unfallversicherung. Sie bildet das gesamte Unfallgeschehen deshalb nur teilweise ab.
Für die Jahre 2000 bis 2019 erfasste die Beratungsstelle für Unfallverhütung mehr als 75 Todesfälle im Jagdkontext. Diese Zahlen sagen nichts über die Ursache jedes einzelnen Ereignisses aus. Sie zeigen aber, dass schwere und tödliche Unfälle im Kontext der Hobby-Jagd kein hypothetisches Restrisiko sind.
Staatliche Verantwortung für ein Hobby
Hobby-Jägerinnen und -Jäger entscheiden selbst, ob sie ein Patent lösen und mit einem Gewehr ins Gelände gehen. Wer schiesst, trägt dafür selbstverständlich persönliche Verantwortung. Wer ein Risiko eingeht, trägt auch Verantwortung für sein Handeln.
Doch die Hobby-Jagd ist nicht privat. Sie wird von den Kantonen erlaubt, geplant und geregelt. Die Jagdämter bestimmen, wann und wo gejagt werden darf. Sie vergeben Patente, legen Abschusszahlen fest, definieren Prüfungen und Sicherheitsregeln und kontrollieren Verstösse. Sie kassieren zudem Gebühren für die Jagdpatente.
Darum können die Ämter bei Fehlabschüssen, verletzten Tieren oder Unfällen nicht einfach sagen: Das sei allein Sache der einzelnen jagenden Person. Die unmittelbare Verantwortung liegt beim Schützen oder bei der Schützin. Aber die kantonalen Behörden tragen Verantwortung für die Regeln, die sie festlegen, und dafür, ob diese Regeln Menschen und Tiere tatsächlich schützen.
Wenn der Staat Eingriffe in Wildtierbestände für nötig hält, darf er die damit verbundenen Risiken nicht weitgehend an ein saisonales Freizeitmodell delegieren. Professionelle Fachpersonen unter klarer öffentlicher Verantwortung wären regelmässig qualifiziert, überprüfbar eingesetzt und einer einheitlichen Dokumentations- und Rechenschaftspflicht unterstellt.
Eine einmal bestandene Jagdprüfung reicht dafür nicht. Wer regelmässig mit einer tödlichen Schusswaffe unterwegs ist, muss dauerhaft dazu geeignet sein. Dazu gehören regelmässige Seh- und Reaktionstests, gesundheitliche Abklärungen sowie unabhängige Kontrollen bei berechtigten Zweifeln. Solche Regeln dürfen nicht erst eingeführt werden, nachdem ein Tier, ein Mensch oder ein Unfallopfer zu beklagen ist.
Abschaffung der Hobby-Jagd
Das getötete Pferd im Avers und die drei Todesfälle im Tessin und Graubünden sind unterschiedliche Ereignisse. Ihre gemeinsame politische Frage lautet dennoch: Wer übernimmt Verantwortung, wenn ein staatlich organisiertes Freizeitsystem vorhersehbare Gefahren für Menschen und Tiere schafft?
Der Schütze im Avers ist für seinen Schuss verantwortlich. Die drei verstorbenen Männer trugen Verantwortung für ihre persönlichen Entscheidungen im Gelände. Doch das ist nicht die ganze Bilanz.
Die zuständigen kantonalen Jagdämter legen die strukturellen Bedingungen fest: Jagdzeit, Gebiet, Patent, Ausbildung, Abschussplanung, Sicherheitsvorgaben, Sanktionen und Kontrollen. Sie organisieren und bewilligen ein System, in dem Tausende Privatpersonen mit tödlichen Waffen Wildtiere verfolgen und töten. Ein Amt kann nicht einerseits Patente verkaufen, Jagdsaisons planen und Abschüsse vorgeben – und andererseits bei jedem Fehlabschuss, Unfall oder Todesfall ausschliesslich auf die einzelne jagende Person verweisen.
Die IG Wild beim Wild fordert deshalb die Abschaffung der privaten Hobby-Jagd. Wo Eingriffe in Wildtierpopulationen nachweislich unvermeidbar sind, müssen sie durch professionell ausgebildete, staatlich angestellte Fachpersonen erfolgen – unter unabhängiger Kontrolle, mit vollständiger Dokumentation und klarer öffentlicher Verantwortlichkeit.
Der Kanton Genf hat die private Jagd bereits 1974 abgeschafft. Dort werden nötige Eingriffe durch Fachpersonen der «Police de la nature» vorbereitet und durchgeführt. Dieses Modell ersetzt die saisonale Jagd durch tausende private Patentinhaber nicht einfach mit mehr Schüssen. Es schafft klarere Zuständigkeiten, professionelle Ausbildung, institutionelle Kontrolle und öffentliche Rechenschaftspflicht.
Ein zeitgemässes Wildtiermanagement darf zudem nicht beim Gewehr beginnen. Vorrang haben Prävention und Lebensraumschutz: die Wiederherstellung ökologisch wertvoller Flächen, Wildtierkorridore, der Schutz landwirtschaftlicher Kulturen mit nicht tödlichen Mitteln, die Verringerung von Verkehrsunfällen und die Förderung natürlicher Regulationsprozesse. Nur wenn ein Eingriff fachlich transparent belegt und tatsächlich unvermeidbar ist, darf er unter engen Kriterien erfolgen – mit dem Ziel, jedes vermeidbare Leid zu verhindern.
Transparenz statt Verharmlosung
Die Jagd wird oft mit Begriffen wie «Hege», «Tradition», «Regulierung» oder «Naturverbundenheit» verteidigt. Diese Begriffe können aber nicht darüber hinwegtäuschen, was geschieht: Menschen verfolgen Wildtiere, schiessen auf sie, verletzen sie teilweise und töten sie. Dabei werden auch Haus- und Weidetiere gefährdet. Zugleich setzen sich Jagende selbst einem erheblichen Risiko aus.
Speziesismus beschreibt die Praxis, die Interessen nichtmenschlicher Tiere allein wegen ihrer Artzugehörigkeit geringer zu gewichten als menschliche Freizeitinteressen, Traditionen oder Trophäenkultur. Genau das zeigt sich in einer Jagdpraxis, die das Leben und die Unversehrtheit von Wildtieren einer freiwilligen Freizeitbeschäftigung unterordnet.
Eine Tradition ersetzt keine ethische Prüfung. Dass etwas seit Generationen getan wird, macht es nicht automatisch vertretbar – erst recht nicht, wenn Fehlabschüsse, Nachsuchen, verletzte Tiere und menschliche Unfallopfer regelmässig dokumentiert werden.
Es braucht deshalb öffentlich zugängliche und kantonsübergreifend vergleichbare Daten zu Jagdunfällen, Verletzungen, Todesfällen, Fehlabschüssen, Nachsuchen, nicht gefundenen Tieren, Waffenverstössen und Sanktionen. Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu wissen, welche Folgen ein staatlich bewilligtes Jagdsystem für Tiere, Menschen und die öffentliche Sicherheit hat.
Der Verweis auf den «Einzelfall» reicht nicht. Die kantonalen Jagdämter müssen Risiken, Fehlabschüsse, Nachsuchen, Unfälle und Sanktionen transparent dokumentieren, öffentlich ausweisen und wirksam reduzieren. Langfristig braucht es eine Abkehr von der privaten Hobby-Jagd – hin zu einem professionellen, wissenschaftlich fundierten, öffentlich kontrollierten und konsequent präventionsorientierten Wildtiermanagement nach Genfer Vorbild.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Rolle und Kritik der Hobby-Jäger beleuchten wir Ausbildung, Macht und Selbstbild der Hobby-Jäger. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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