Windkraft im Kanton Bern: Grüne Regierungsrätin Trede scheitert mit Verordnung gegen die Gemeinde-Mitsprache
Mit 76 zu 75 Stimmen überwies der Grosse Rat eine Motion zum Schutz der Gemeinde-Mitsprache. Aline Tredes Direktion wollte das kommunale Zustimmungsrecht per dringlicher Verordnung streichen.
Es hätte knapper nicht ausgehen können: Mit 76 zu 75 Stimmen bei einer Enthaltung hat der Grosse Rat des Kantons Bern am 10. September 2026 eine Motion überwiesen, welche die Mitsprache der Standortgemeinden bei grossen Windenergieprojekten gesetzlich absichern soll.
Damit stellte sich das Kantonsparlament knapp gegen den von der eigenen Regierung vorgesehenen Verordnungsweg, hauchdünn, aber deutlich genug für einen politischen Dämpfer.
Bemerkenswert ist die politische Konstellation. Es war die grüne Justizdirektorin Aline Trede, deren Direktion den Gemeinden das Zustimmungsrecht auf dem Verordnungsweg entziehen wollte. Ausgerechnet eine Vertreterin jener Partei, die sich Bürgernähe und Basisdemokratie auf die Fahne schreibt, wollte die kommunale Mitbestimmung nicht durch eine referendumsfähige Gesetzesänderung beschneiden, sondern per dringlicher Verordnung.
Der bundesrechtliche Hintergrund
Auslöser ist der seit dem 1. April 2026 geltende Beschleunigungserlass des Bundes für erneuerbare Energien. Für Wind- und Solaranlagen von nationalem Interesse führt neu der Standortkanton ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren durch, in dem auch bislang kommunale Bewilligungen gebündelt werden. Grundsätzlich bleibt die Zustimmung der Standortgemeinde vorgesehen, das Bundesrecht erlaubt den Kantonen jedoch, davon abweichende Regelungen zu erlassen. Genau um diese kantonalrechtliche Ausgestaltung dreht sich der Berner Konflikt.
Die Direktion unter Regierungsrätin Trede wollte diesen Spielraum in einer Einführungsverordnung bis zum Äussersten ausreizen: Im Entwurf sollte die Zustimmung der Standortgemeinde für solche Projekte nicht mehr erforderlich sein. Besonders stossend: Der Entwurf wurde nicht in eine ordentliche öffentliche Vernehmlassung gegeben, sondern lediglich in eine Konsultation, und dies mitten in den Sommerferien. Der Verband Bernischer Gemeinden bezeichnete den Verordnungsweg als rechtlich höchst problematisch. VBG‑Präsident Daniel Bichsel sprach von verfassungsrechtlichen Bedenken. Kritiker halten das Vorgehen für verfassungsrechtlich wie gesetzlich fragwürdig.
Der Volksentscheid, der bedeutungslos werden sollte
Wie weitreichend die Frage ist, zeigt das Beispiel Kirchlindach. Oberhalb der Gemeinde plant Windenergie Schweiz einen Windpark mit fünf Anlagen von rund 200 Metern Höhe. Die Bevölkerung hatte sich vorsorglich abgesichert: Im Juni 2026 nahmen die Stimmberechtigten eine Änderung der Gemeindeordnung mit 1’261 zu 322 Stimmen an, die einen kommunalen Urnenentscheid über ein allfälliges Projekt verankert. Genau dieses demokratische Instrument drohte durch die kantonale Verordnung bedeutungslos zu werden. Der Gemeinderat von Kirchlindach kritisierte den Verordnungsentwurf denn auch ausdrücklich.
Motion überwiesen, Sache noch nicht entschieden
Die vom SVP-Grossrat Nils Fiechter eingereichte Motion verlangt, dass das Mitspracherecht der Gemeinden nicht bloss auf Verordnungsebene, sondern in einem Gesetz geregelt wird. Der Kern der Kritik: Eine solche Einschränkung dürfe nicht ohne Zustimmung des Grossen Rates geschehen, sondern brauche eine referendumsfähige Gesetzesänderung. Die Gegenseite argumentierte, es handle sich um Projekte von nationalem Interesse.
Zur Einordnung: Mit der Annahme der Motion ist die Sache noch nicht definitiv entschieden. Eine Motion ist ein verbindlicher parlamentarischer Auftrag an die Regierung, kein sofort geltendes Gesetz. Der Regierungsrat muss nun eine Vorlage ausarbeiten, die den parlamentarischen Prozess durchläuft und dem Referendum unterstehen kann. Anschliessend wird der Grosse Rat erneut befinden, ob die Standortgemeinden bei solchen Projekten ein ausdrückliches Zustimmungsrecht behalten. Der politische Druck, vom vorgesehenen Verordnungsweg abzusehen, ist nach dem heutigen Entscheid allerdings erheblich.
Warum das für den Wildtierschutz zählt
Für uns ist dieser Vorgang mehr als ein demokratiepolitisches Lehrstück. Wenn die Bevölkerung vor Ort nichts mehr zu sagen hat, verliert die Natur eine ihrer wirksamsten Schutzinstanzen. Denn es sind oft die Standortgemeinden, die lokale Kenntnisse über Wälder, Wildtierkorridore, Zugrouten sowie Brut- und Rückzugsgebiete einbringen. Eine frühzeitige und verbindliche Mitsprache kann helfen, Standorte mit hohen Konfliktrisiken genauer zu prüfen oder auszuschliessen.
Denn Windenergie ist nicht folgenlos für die Tierwelt. Besonders Vögel und Fledermäuse sind durch Kollisionen mit den Rotoren gefährdet. Bei Fledermäusen wird neben der direkten Kollision auch das Barotrauma als Mechanismus diskutiert, eine durch Druckveränderungen an den Rotorblättern verursachte innere Schädigung. Eine Übersicht in Nature Reviews Biodiversity verweist auf Schätzungen, wonach Windenergieanlagen allein in Ländern mit hoher Windkraftdichte jährlich rund eine Million Fledermäuse töten könnten; für Deutschland werden mehr als 200’000, für die USA mehr als 500’000 tote Fledermäuse pro Jahr geschätzt. Nach Angaben der IG Wald ohne Windturbinen dokumentierte ein Ornithologe im Juni 2022 innerhalb von zwei Tagen 86 getötete Vögel beim Windpark Gotthard. Windkraftanlagen in Berglagen bergen besondere Risiken für Greifvögel und Zugvögel, die thermische Aufwinde nutzen und dabei in den Gefahrenbereich der Rotoren geraten. Entscheidend sind dabei Standortwahl, Jahreszeit, Wetter, Artenvorkommen und wirksame Abschaltzeiten.
Dazu kommt die Standortfrage: Die Schweiz gehört zu den windschwächsten Gebieten Europas. Windanlagen erzeugen wetterabhängig Strom, ihre Jahresproduktion hängt stark von Windangebot, Standort und Anlagenhöhe ab. Aus Sicht der Kritiker stehen viele der bis zu 210 Meter hohen Alpenanlagen in einem Missverhältnis zwischen Ertrag, öffentlicher Förderung und den Eingriffen in Landschaft und Lebensräume. Für den Wildtierschutz genügt es deshalb nicht, eine Anlage pauschal als «erneuerbar» zu bezeichnen. Jede Anlage muss daran gemessen werden, ob ihr Stromertrag den Eingriff in Landschaft und Lebensräume rechtfertigt, gerade dort, wo sensible Arten, Zugrouten oder weitgehend unzerschnittene Lebensräume betroffen sind.
Der knappe Berner Entscheid ist damit ein doppeltes Signal: für die Gemeindeautonomie und für den Schutz jener Wildtiere, die sich gegen Rotorblätter nicht wehren können. Er deckt sich auch mit dem Anliegen der Gemeindeschutz-Initiative, die dem Stimmvolk das letzte Wort bei Windkraftprojekten in allen Kantonen sichern will.
Unterstütze unsere Arbeit
Mit deiner Spende hilfst du, Tiere zu schützen und ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.
Jetzt spenden →