Solothurn hält an Bewegungsjagd fest
Das Solothurner Parlament hat am 27. Januar 2026 mit überwältigender Mehrheit einen Volksauftrag zur Abschaffung der Bewegungsjagd als „nicht erheblich“ erklärt. Mit 83 Ja-Stimmen, nur vier Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen folgte der Kantonsrat der Empfehlung von Regierung und Jagdverbänden und behält damit eine der umstrittensten Jagdmethoden unverändert bei. Dieser Entscheid erfolgt, obwohl kritische Stimmen aus Tierschutzkreisen wiederholt auf massives Leid und unnötigen Stress für Wildtiere hinweisen.
Der eingereichte Volksauftrag argumentierte ausdrücklich, dass Bewegungsjagden dem Tierschutz widersprächen: Wild werde durch Treiber und Jagdhunde aufgescheucht und den Schützen vor das Gewehr getrieben, in Panik versetzt und ohne Rücksicht auf Stress, Verletzungen oder Todesangst.
Die Initiantinnen berufen sich dabei auf ethische Grundsätze und setzen sich für tierschutzgerechte Alternativen ein. Viele Wildtiere erleiden durch diese Praxis Qualen, die weit über den rein physischen Tod hinausgehen.
Trotz dieser Einwände rechtfertigten Vertretende der etablierten Parteien ihren Entscheid mit bekannten technischen Schlagworten: Bewegungsjagden seien angeblich «sachgerecht» und notwendig, um Reh- und Schwarzwildbestände zu regulieren und die Hobby-Jagd als Instrument des Ökosystems zu erhalten. Diese Argumentation bricht jedoch bei näherer Betrachtung zusammen. Im Kanton Genf existiert seit Jahrzehnten keine Hobby-Jagd, dennoch funktioniert die Wildtierregulierung über professionelle Wildhut und staatliche Eingriffe ohne Treib- oder Bewegungsjagden.
Ebenso zeigt der föderale Vergleich innerhalb der Schweiz, dass Bewegungs- und Treibjagden keineswegs alternativlos sind. In 16 Kantonen mit Patentjagd wird Wildtiermanagement ohne revierbasierte Treibjagden organisiert, während nur 9 Kantone an der Revierjagd festhalten, in der Bewegungsjagden strukturell verankert sind. Dass Wildbestände in Patentjagd-Kantonen nicht kollabieren und ökologische Schäden nicht eskalieren, widerlegt das politische Narrativ, Bewegungsjagden seien zwingend notwendig. Die Unterschiede sind jagdpolitisch motiviert, nicht ökologisch begründet.
Der Entscheid des Solothurner Parlaments ist damit kein Sachzwang, sondern eine bewusste politische Festlegung zugunsten eines jagdlichen Systems, das Stress, Fluchtdruck und Tierleid systematisch in Kauf nimmt. Dass die Mehrheit der Kantone ohne solche Jagdformen auskommt, wurde in der parlamentarischen Debatte weitgehend ausgeblendet.
Der Verweis auf angebliche Alternativlosigkeit ist daher politisch bequem, aber sachlich falsch. Er dient primär dazu, eine jagdliche Praxis zu schützen, die organisatorisch effizient für die Hobby-Jägerschaft ist, nicht aber tierschutzgerecht für Wildtiere. Dass selbst diese Gegenbeispiele im Parlament kaum thematisiert wurden, zeigt, wie stark die Debatte von jagdlichen Interessen geprägt ist und wie wenig Raum wissenschaftliche, ethische oder internationale Vergleichsperspektiven erhalten.
Die Regierungsratsstellungnahme hatte bereits klargemacht, dass Bewegungsjagden als effizient und wildschonend gelten und etwa 55 Prozent aller erlegten Rehe im Kanton Solothurn aus solchen Jagden stammen. Diese Argumentation basiert auf jagdlicher Effizienz und Bestandszielzahlen, nicht aber auf wissenschaftlicher Evaluation von Stress, Angst oder Tierwohl.
Für den Tierschutz und Wildtierschutz ist dieser Entscheid ein Rückschlag. Kritisierende bemängeln, dass die Debatte zu stark von jagdlichen Traditionen dominiert und zu wenig Gewicht auf ethische Verpflichtungen gegenüber Wildtieren gelegt wird. Bewegungsjagden erzeugen Stressreaktionen, Fluchtdruck und nicht selten Verletzungen jenseits schneller, sauberer Tötung. Die gängige Argumentation der Behörden, solche Jagden seien «nicht Hetzjagden», verharmlost die realen Leiden, die Tiere in solchen Situationen erleiden.
Für Leserinnen und Leser, die sich vertieft mit den politischen und ethischen Dimensionen der Jagdgesetzgebung im Kanton Solothurn beschäftigen möchten, ist unser Artikel Solothurner Regierung verteidigt Tierquälerei eine weiterführende Ressource. Dort wird detailliert aufgezeigt, wie jagdliche Entscheidungen trotz breiter gesellschaftlicher Kritik weiterhin tierethische Interessen zugunsten jagdlicher Effizienz ignorieren.
Der Entscheid des Solothurner Parlaments wirft grundlegende Fragen zur gesellschaftlichen Legitimation jagdlicher Praktiken auf: Wie weit darf ein kantonales Parlament gehen, wenn die Mehrheit der Bevölkerung, repräsentiert durch einen Volksauftrag, eine Praxis als tierschutzwidrig beurteilt, aber politische Mehrheiten dennoch daran festhalten? Und wie können tierschutzgerechte, wissenschaftlich fundierte Konzepte zur Wildtierregulierung endlich ernsthaft in die politische Debatte eingebracht werden?
Dossier: Jagd und Tierschutz
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