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Offener Brief an Landammann Stephan Attiger zur Fuchsjagd

Sieben Fragen an den Aargauer Landammann, Antwortfrist bis 20. November 2026.

Redaktion Wild beim Wild · 6. November 2026
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Über die Grenze

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Nach der Ablehnung der Petition «Verbot der allgemeinen Fuchsjagd» richtet die IG Wild beim Wild einen offenen Brief an den Aargauer Landammann Stephan Attiger. Sieben Fragen, eine Antwortfrist bis 20. November 2026 und die Ankündigung, die Stellungnahme öffentlich zu dokumentieren.

Am 5. November 2026 beantwortete Attiger auf dem Briefkopf seines Departements Bau, Verkehr und Umwelt die Petition des Luzerner Juristen Pascal Wolf vom 15. Oktober 2026 (Antwortschreiben als PDF). Die Petition verlangt eine ganzjährige Schonzeit für den Rotfuchs und Abschüsse nur noch in begründeten Einzelfällen. Die Antwort hält fest, die Situation habe sich seit Attigers Mail an Wolf vom 17. September 2025 «nicht verändert». Aus Sicht des Regierungsrats gebe es keinen Bedarf, die «schweizweit geltenden Regelungen» für den Aargau zu ändern. Eine Studie, eine Bestandsschätzung oder eine Schadenszahl nennt das Schreiben nicht.

Dabei liegen die Zahlen vor. Laut der kantonalen Jagdstatistik erschossen Aargauer Hobby-Jäger 2025 1’837 Füchse, weitere 1’220 wurden als Fallwild registriert, 767 davon im Strassenverkehr. Die Fakten haben wir im Beitrag «Fuchsjagd stoppen – Grosser Rat Aargau anschreiben» eingeordnet, mit einem Musterbrief an die Mitglieder des Grossen Rats. Wie der Aargauische Jagdschutzverein auf die Petition reagierte, zeigt der Beitrag «Fuchsjagd-Verbot: Jagdschutz-Präsident nennt Impfen ‹extrem›». § 19 der Kantonsverfassung verlangt, dass Eingaben beantwortet werden. Eine Antwort liegt nun vor. Eine mit kantonalen Daten belegte Begründung für die Notwendigkeit der Fuchsjagd fehlt.

Der offene Brief folgt demselben Vorgehen wie unsere Schreiben an den Glarner Landammann Markus Heer, an die Urner Sicherheitsdirektion, an den Ausserrhoder Regierungsrat Dölf Biasotto und an die Solothurner Regierungsrätin Sibylle Jeker: sachlich, mit konkreten Fragen und mit der Erwartung einer überprüfbaren Antwort.

Der folgende offene Brief wurde am 6. November 2026 an Landammann Stephan Attiger übermittelt. Er wird hier im Wortlaut dokumentiert; die Zwischenüberschriften entsprechen der versandten Fassung.

Offener Brief an Landammann Stephan Attiger

Sehr geehrter Herr Landammann

Wir haben Ihre Antwort vom 5. November 2026 an Pascal Wolf auf seine Petition «Verbot der allgemeinen Fuchsjagd» zur Kenntnis genommen. Sie halten darin fest, die Situation habe sich seit September 2025 nicht verändert, die Regulation des Fuchses sei kein willkürliches Vorgehen und es bestehe kein Bedarf, die geltenden Regelungen für den Aargau zu ändern. Ihr Schreiben nennt für diese Aussagen weder eine Studie noch kantonale Daten. Wir bitten Sie um Stellungnahme zu folgenden Punkten.

1. «Die Situation hat sich nicht verändert»

Sie verweisen auf Ihre E-Mail vom 17. September 2025, mit der Sie eine Mail von Pascal Wolf vom 27. August 2025 beantwortet hatten, also noch vor Einreichung der Petition. Seither hat der Kanton Zug einen wissenschaftlichen Fachbericht von SWILD vorgelegt (Mai 2026). Er kommt zum Schluss, dass die aktuell praktizierte, räumlich nicht koordinierte Fuchsjagd den Bestand nicht nachhaltig reguliert, die Seuchenbekämpfung nicht verbessert und beim Schutz von Nutztieren präventiven, nicht-letalen Massnahmen unterlegen ist. Zug fördert die Fuchsjagd seither nicht mehr. Der Regierungsrat von Basel-Stadt hat sich offen gezeigt, einen Verzicht auf die reguläre Fuchsjagd vertieft zu prüfen. Im Berner Grossen Rat fordert eine parteiübergreifende Motion Fuchsmanagement statt Fuchsjagd. Und eine Studie in «Biological Conservation» (Jiguet et al. 2026) fand für Frankreich keinen Beleg dafür, dass mehr Abschüsse die gemeldeten Schäden senken. Hat Ihr Departement diese Grundlagen vor seiner Antwort geprüft? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, worauf stützt sich die Feststellung, die Situation sei unverändert?

2. Der Spielraum, den das Bundesrecht dem Kanton lässt

Sie schreiben, der Kanton Aargau übernehme im kantonalen Jagdrecht die Bundesvorgaben, und es gebe keinen Bedarf, «die schweizweit geltenden Regelungen» für den Kanton Aargau zu ändern. Die Schonzeiten nach Art. 5 Abs. 1 JSG sind jedoch Mindestvorgaben. Nach Art. 5 Abs. 4 JSG können die Kantone die Schonzeiten verlängern oder die Liste der jagdbaren Arten einschränken. Dass der Aargau die Bundesvorgaben unverändert übernimmt, ist also ein Entscheid des Kantons, keine Pflicht. Das Bundesrecht verpflichtet den Kanton nicht zu einer regulären Fuchsjagd; der Kanton Genf kommt seit 1974 ohne Hobby-Jagd aus. Anerkennt der Regierungsrat, dass das Bundesrecht dem Kanton erlaubt, die Schonzeit des Fuchses bis zu einer ganzjährigen Schonung zu verlängern? Welche rechtlichen Schritte wären dafür erforderlich, und welche konkreten Gründe sprechen aus seiner Sicht dagegen?

3. Welche «nachhaltige Nutzung»?

Ihr Schreiben nennt die nachhaltige Nutzung der Wildbestände als Ziel des Jagdgesetzes. Als Lebensmittel wird der Fuchs heute praktisch nicht genutzt, und sein Fell bringt wenig: Am Bündner Fellmarkt waren es 8 Franken pro Fell. Trifft dieses Ziel aus Sicht des Regierungsrats auf den Fuchs zu? Falls ja, welche Nutzung ist gemeint, und wie viele der 1’837 im Jahr 2025 im Aargau erlegten Füchse wurden tatsächlich verwertet?

4. Welche Konflikte, welche Schäden?

Sie bezeichnen die Regulation des Fuchses als notwendig, um Konflikte zwischen Mensch, Landwirtschaft, Forst und Natur zu lösen. Der Fuchs ernährt sich zu einem grossen Teil von Mäusen und anderen Kleinnagern, die in Landwirtschaft und Forst selbst Schäden verursachen. Welche Schäden verursachen Füchse im Aargau in Landwirtschaft und Forst, in welcher Höhe, und wo sind sie dokumentiert? Welcher Anteil der 1’837 Abschüsse des Jahres 2025 betraf einen konkreten, dokumentierten Konfliktfall?

5. Kein willkürliches Vorgehen: Ziel und Wirkungskontrolle

Sie schreiben, die Regulation des Fuchses sei «kein willkürliches Vorgehen». Wer die Fuchsjagd als notwendige Regulation begründet, muss darlegen können, welches Ziel sie verfolgt, auf welchen Daten sie beruht und wie ihre Wirkung überprüft wird. Neben den 1’837 Abschüssen registrierte der Kanton 2025 1’220 Füchse als Fallwild, 767 davon im Strassenverkehr. Welches messbare Ziel verfolgt der Kanton mit der Fuchsjagd, auf welcher Bestandsschätzung beruht es, und wie wird überprüft, ob es erreicht wird? Wie berücksichtigt der Kanton die zusätzliche Sterblichkeit durch Verkehr und andere Fallwildursachen, wenn er beurteilt, ob und in welchem Umfang eine Bejagung erforderlich ist?

6. Tierschutz in den letzten Wochen der Jagdzeit

Sie halten fest, die Kantone berücksichtigten die Anliegen des Tierschutzes, und verweisen auf die Schonzeit vom 1. März bis 15. Juni zum Schutz der Mutter- und Jungtiere. Die Ranzzeit des Fuchses fällt in die Wintermonate, die Jungen kommen meist im März und April zur Welt. Im Februar, solange die Jagd noch offen ist, sind viele Füchsinnen also bereits trächtig. Wie berücksichtigt der Kanton, dass in den letzten Wochen der Jagdzeit trächtige Füchsinnen erlegt werden dürfen? Und welche Daten erhebt er zu angeschossenen Füchsen und zu Nachsuchen?

7. Wer hat entschieden?

Ihr Schreiben ist auf dem Briefkopf des Departements Bau, Verkehr und Umwelt verfasst und von Ihnen unterzeichnet. Es gibt jedoch ausdrücklich die «Sicht des Regierungsrats» wieder, ohne einen Regierungsratsbeschluss zu nennen. Hat sich der Gesamtregierungsrat mit der Petition befasst? Falls ja, wann und mit welchem Beschluss? Falls nein, auf welcher Grundlage gibt das Schreiben die Sicht des Regierungsrats wieder?

Es bleibt die Frage, die Ihr Schreiben nicht beantwortet: Welcher für den Kanton Aargau messbare Zweck rechtfertigt es, jedes Jahr fast 2’000 Füchse zu erschiessen, wenn weder Ziel noch Datengrundlage noch Erfolgskontrolle ausgewiesen werden? Das Bundesrecht setzt den Rahmen. Es verpflichtet den Kanton nicht, ihn auszuschöpfen. Der Kanton Zug hat gezeigt, dass dieser Spielraum genutzt werden kann.

Wir bitten Sie um eine Stellungnahme bis 20. November 2026. Dieser Brief und Ihre allfällige Stellungnahme werden auf wildbeimwild.com publiziert.

Mit freundlichem Gruss
Carl Sonnthal
IG Wild beim Wild, Acquarossa

Wie es weitergeht

Antwortet der Landammann innert Frist, veröffentlichen wir die Stellungnahme und kommentieren sie. Bleibt eine Antwort aus, halten wir auch das fest. Die Bilanz bisher ist ernüchternd: Vier Kantonsregierungen haben unsere Fragen zur Fuchsjagd bis heute nicht beantwortet (Vier Kantonsregierungen lassen 30 Fragen unbeantwortet).

Der Aargau verweist auf das Bundesrecht, erwähnt aber den kantonalen Spielraum nicht. Unsere sieben Fragen betreffen genau diese Lücke: die überprüfbare Begründung der Fuchsjagd im Kanton Aargau und die Gründe, weshalb der Regierungsrat auf eine ganzjährige Schonzeit verzichtet.

Was du tun kannst: Entscheiden wird am Ende die Politik. Schreib den Mitgliedern des Grossen Rats direkt, am besten persönlich und mit eigenen Worten. Einen Musterbrief, die Zahlen des Kantons und den Link zur Mitgliederliste findest du unter Fuchsjagd stoppen – Grosser Rat Aargau anschreiben. Die Übersicht über alle Kantone bietet die Kampagne Schluss mit der Fuchsjagd.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Alternativen zur Hobby-Jagd zeigen wir politische und praktische Alternativen zur Hobby-Jagd. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

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