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Fuchsjagd: Vier Kantonsregierungen lassen 30 Fragen unbeantwortet

Appenzell Ausserrhoden, Solothurn, Uri und Glarus schweigen zu unseren offenen Briefen. Jetzt verlangen wir Akteneinsicht.

Redaktion Wild beim Wild · 5. Oktober 2026
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«Tonfall mässigen»

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Vier Kantonsregierungen haben auf die Fuchs-Petition des Juristen Pascal Wolf abweisend reagiert, ohne ihre zentralen Aussagen wissenschaftlich zu belegen.

Die IG Wild beim Wild hat bei allen vier mit offenen Briefen nachgefragt: insgesamt 30 konkrete Fragen, jeweils mit klarer Frist. Bis zum 4. Oktober 2026 ist keine Antwort eingetroffen. Deshalb beantragen wir nun Einsicht in die amtlichen Dokumente, auf die sich die Kantone stützen.

Vier Briefe, keine Antwort

KantonAmtspersonAusgangspunktOffener BriefFragenStand 4. Oktober
GlarusLandammann Dr. Markus HeerAblehnung der Petition, 9. Juni 202618. Juni 20267seit 108 Tagen keine Antwort
UriLandesstatthalterin Céline HuberAntwort auf die Petition, 24. August 202626. August 20269seit 39 Tagen keine Antwort
Appenzell AusserrhodenRegierungsrat Dölf BiasottoAntwort an eine Bürgerin, 4. September 202614. September 20267seit 20 Tagen keine Antwort
SolothurnRegierungsrätin Sibylle JekerAblehnung der Petition, 14. September 202615. September 20267seit 19 Tagen keine Antwort, Frist 29. September verstrichen

Die Fragen selbst haben wir in den offenen Briefen dokumentiert. Sie kreisen alle um denselben Kern: Welcher messbare Zweck rechtfertigt die reguläre Fuchsjagd, und auf welche Daten stützt sich der Kanton dabei?

Fairerweise sei festgehalten: Regierungsrat Dölf Biasotto hatte zuvor auf viereinhalb Seiten persönlich geantwortet, und Uri hat die Petition immerhin beantwortet. Das Schweigen betrifft die Nachfragen. Gerade diese zielten darauf, die Daten, Erhebungen und fachlichen Grundlagen hinter den Aussagen der Regierungen offenzulegen.

Vier Aussagen ohne offengelegte Grundlage

Jede der vier Antworten enthält eine zentrale Aussage, deren fachliche Grundlage die Kantone bisher nicht offengelegt haben. Glarus schrieb, es gebe «keine Hinweise», dass die Bejagung der Nachhaltigkeit widerspreche. Uri erklärte, die Fuchsjagd gefährde weder den Bestand noch die Artenvielfalt. Appenzell Ausserrhoden stützte sich auf «langjährige Erfahrung» und räumte zugleich ein, keine wissenschaftliche Erhebung durchzuführen. Solothurn bezeichnete den Beitrag der Fuchsjagd zur Konfliktlösung als «unbestreitbar» und nannte als einzige Quelle ein unwissenschaftliches Positionspapier von JagdSchweiz, dessen Widersprüche wir bereits aufgezeigt haben.

Wer so formuliert, muss sich fragen lassen, worauf die Aussage beruht. Solange die Kantone keine Grundlagen nennen oder zugänglich machen, bleiben diese Aussagen öffentlich nicht überprüfbar.

Andere Kantone zeigen, dass es anders geht

Der Kanton Zug hat auf dieselbe Petition mit einem wissenschaftlichen Fachbericht von SWILD reagiert und daraus Massnahmen abgeleitet; die Einzelheiten stehen auf unserer Zuger Kampagnenseite. Basel-Stadt prüft inzwischen den Ausstieg aus der regulären Fuchsjagd. Die Luzerner Kommission antwortete auf sieben Sachfragen mit der Empfehlung, den Tonfall zu mässigen. Die vier Kantone dieses Beitrags haben einen dritten Weg gewählt: gar keine Antwort.

Der nächste Schritt: Akteneinsicht

Ein offener Brief verpflichtet eine Regierung zu nichts. Das Öffentlichkeitsrecht dagegen gibt Anspruch auf Zugang zu bestehenden amtlichen Dokumenten, soweit keine gesetzlichen Ausnahmen oder überwiegenden Interessen entgegenstehen. Es verpflichtet die Behörden nicht, Fragen zu beantworten, wohl aber, ihre Unterlagen zugänglich zu machen. Genau dort müsste sich finden, worauf sich die vier Regierungen stützen.

Die IG Wild beim Wild hat deshalb bei allen vier Kantonen Gesuche um Zugang zu den Akten eingereicht. Verlangt werden unter anderem:

  • die Berichte, Aktennotizen und Datenauswertungen, auf denen die Antworten der Regierungen beruhen,
  • die Daten zu den getöteten Füchsen, aufgeschlüsselt nach Abgangsursache, Monat und Jagdart,
  • die erfassten Konfliktfälle, Wildschäden und Krankheitsbefunde bei Füchsen,
  • allfällige Vorlagen oder Musterantworten anderer Kantone, der Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft oder von Jagdorganisationen,
  • Unterlagen dazu, ob der Zuger SWILD-Bericht überhaupt zur Kenntnis genommen wurde,
  • und die Dokumente zur Frage, wie mit unseren offenen Briefen umgegangen wurde.

Soweit keine einschlägigen Dokumente vorhanden sind, bitten wir um eine ausdrückliche Mitteilung. Auch das wäre aufschlussreich: Ein Kanton, der mitteilt, dass er für eine «unbestreitbare» Wirkung keine Unterlagen besitzt, liefert damit ebenfalls eine Antwort. Die Frist für alle vier Gesuche läuft bis 4. November 2026.

Vier Kantone, vier Rechtslagen

Wie weit das Recht auf Einsicht reicht, unterscheidet sich von Kanton zu Kanton erheblich.

In Solothurn besteht der Zugang nach dem Informations- und Datenschutzgesetz voraussetzungslos und grundsätzlich gebührenfrei. Wird er verweigert, kann bei der oder dem kantonalen Beauftragten für Information und Datenschutz eine Schlichtung beantragt werden.

In Glarus gilt das Öffentlichkeitsprinzip nach dem IDAG erst seit dem 1. Januar 2023, und nur für Dokumente ab diesem Datum. Unterlagen und Protokolle nicht öffentlicher Sitzungen, etwa des Regierungsrates, sind vom Zugang ausgeschlossen (Art. 12 IDAG). Davon zu unterscheiden sind Daten und Berichte der Verwaltung, die unabhängig von solchen Sitzungen bestehen.

In Uri hat nach dem Öffentlichkeitsgesetz jede Person Anspruch auf Einsicht. Das Gesetz sieht die Einsicht vor Ort vor; Kopien stellt die Behörde gemäss Art. 6 Abs. 2 «ausnahmsweise und gegen Gebühr» zu. Bei Streit wird zuerst eine gütliche Einigung vor der kantonalen Datenschutzaufsicht versucht.

In Appenzell Ausserrhoden gilt noch das Informationsgesetz von 1996. Es gewährt Einsicht nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses. Die Stimmberechtigten haben am 30. November 2025 zwar eine neue Kantonsverfassung angenommen, die das Öffentlichkeitsprinzip einführt, wie der Bundesrat in seiner Gewährleistungsbotschaft festhält. Laut kantonaler Gesetzessammlung gilt die bisherige Verfassung jedoch noch bis 31. Dezember 2026. Unser Gesuch begründet das Interesse deshalb ausführlich.

Dass Behörden erst unter rechtlichem Druck reagieren, haben wir bereits erlebt. Die Gemeinde Spreitenbach liess ein Auskunftsbegehren wochenlang liegen und antwortete erst, als die kantonale Aufsicht anklopfte. Auch bei den Jagdkanzeln im Aaretal haben wir die Behörden mit konkreten Gesuchen in die Pflicht genommen.

Wie es weitergeht

Liefern die Kantone die Akten, werten wir sie aus und veröffentlichen die Ergebnisse. Teilt ein Kanton mit, dass keine Unterlagen existieren, dokumentieren wir auch das. Wird der Zugang verweigert, gehen wir die vorgesehenen Wege über Schlichtung, Verfügung und nötigenfalls Beschwerde.

Wer in einem der vier Kantone lebt, kann selbst aktiv werden. Auf unseren Kampagnenseiten für Appenzell Ausserrhoden, Solothurn, Uri und Glarus finden sich Musterbriefe an die Kantonsparlamente, die Fakten und die Kontaktdaten. Den Überblick über alle Kantone bietet die Seite Schluss mit der Fuchsjagd.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Alternativen zur Hobby-Jagd zeigen wir politische und praktische Alternativen zur Hobby-Jagd. Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

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