04.11.2026, 09:21

Suchen

Kunterbunt

Feuerwerksinitiative: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Was nach einem Ja noch erlaubt ist, was am 1. August und an Silvester gilt und ab wann das Verbot greifen würde.

Redaktion Wild beim Wild · 4. November 2026
Audio zum Beitrag

«Für wen der Himmel brennt»

0:00 -0:00
Alle Lieder

Am 29. November 2026 stimmt die Schweiz über die Feuerwerksinitiative ab, die Stimmunterlagen werden derzeit zugestellt. Was würde ein Ja ändern und was nicht? Hier sind die wichtigsten Antworten, gestützt auf den Initiativtext und die Erläuterungen des Bundesrates.

Worüber stimmen wir genau ab?

Über einen neuen Artikel 74a der Bundesverfassung. Er verbietet Verkauf und Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen. Für Anlässe von überregionaler Bedeutung kann die zuständige kantonale Behörde auf Gesuch hin Ausnahmebewilligungen erteilen. Für den Vollzug sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehält. Der vollständige Abstimmungstext ist auf Fedlex abrufbar.

Was bleibt nach einem Ja erlaubt?

Die Initiative richtet sich gegen Feuerwerkskörper, die Lärm erzeugen. Lärmarme Produkte sollen erlaubt bleiben. Die Erläuterungen des Bundesrates nennen als Beispiele bengalische Feuer und herkömmliche Vulkane. Welche Produkte genau darunter fallen, lässt die Initiative offen. Das legen Bundesrat und Parlament bei der Umsetzung fest. Feuerverbote, etwa bei Trockenheit, gelten unabhängig davon.

Was gilt am 1. August und an Silvester?

Privatpersonen dürften kein lärmerzeugendes Feuerwerk mehr abbrennen, auch nicht am 1. August und an Silvester. Lärmarme Feuerwerkskörper sollen weiterhin erlaubt bleiben. Öffentliche Feuerwerke sind weiterhin möglich, wenn der Kanton sie für einen Anlass von überregionaler Bedeutung bewilligt, etwa für eine grosse Bundesfeier. Auch an solchen Anlässen dürften Einzelpersonen aber keine lärmerzeugenden Feuerwerkskörper zünden.

Was ist mit Seenachtsfesten und anderen Grossanlässen?

Sie können auf Gesuch hin eine kantonale Ausnahmebewilligung erhalten. Was als Anlass von überregionaler Bedeutung gilt, lässt die Initiative offen. Auch das regelt die Umsetzung.

Und bei Hochzeiten, Geburtstagen oder Vereinsfesten?

Aus dem Initiativtext folgt, dass das Verbot für lärmerzeugendes Feuerwerk auch hier gilt. Lärmarme Feuerwerkskörper sollen auch bei privaten Feiern erlaubt bleiben. Ob ein grösseres Fest als überregional gelten kann, muss die Umsetzung klären.

Ab wann würde das Verbot gelten?

Der Verfassungsartikel gilt ab der Annahme durch Volk und Stände. Konkret greifbar wird das Verbot aber erst mit den Ausführungsbestimmungen, die gemäss Übergangsbestimmung spätestens zwei Jahre danach in Kraft treten müssen. Den konkreten Termin legt die Umsetzung fest. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln von Bund, Kantonen und Gemeinden.

Darf ich Böller im Ausland kaufen und in der Schweiz zünden?

Nach der Umsetzung nicht. Die Initiative verbietet nicht nur den Verkauf, sondern auch die Verwendung von lärmerzeugendem Feuerwerk. Wo ein Böller gekauft wurde, spielt für das Zünden in der Schweiz keine Rolle.

Wie viel Feuerwerk wird heute abgebrannt?

Laut den Erläuterungen des Bundesrates wurden 2025 in der Schweiz 1’443 Tonnen Feuerwerkskörper verbraucht. In den letzten zehn Jahren schwankte der Verbrauch zwischen rund 800 und 1’900 Tonnen. Was das für Luft, Böden und Gewässer bedeutet, haben wir hier zusammengestellt.

Was passiert bei einem Nein?

Dann wird der neue Verfassungsartikel nicht eingeführt. Die bestehenden Vorschriften von Bund, Kantonen und Gemeinden gelten weiter, und Kantone und Gemeinden können Feuerwerk wie bisher selbst einschränken. Ein nationales Böllerverbot gibt es auch dann nicht: Der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments, der das Abbrennen von Böllern mit einer Änderung des Sprengstoffgesetzes verboten hätte, scheiterte am 19. Juni 2026 in der Schlussabstimmung des Nationalrats mit 114 zu 79 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Wie unterschiedlich die Regeln heute ausfallen, zeigt unser Beitrag zu den Feuerwerksverboten in der Schweiz.

Was empfehlen Bundesrat und Parlament?

Sie empfehlen ein Nein. Der Nationalrat sprach sich mit 131 zu 50 Stimmen bei 18 Enthaltungen gegen die Initiative aus, der Ständerat mit 40 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung. Das Initiativkomitee empfiehlt ein Ja, ebenso die IG Wild beim Wild.

Braucht es ein Ständemehr?

Ja. Weil die Initiative die Bundesverfassung ändert, braucht sie die Mehrheit der Stimmenden und die Mehrheit der Kantone.

Wann kommen die Stimmunterlagen?

Gemäss Artikel 11 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte treffen sie drei bis vier Wochen vor dem Abstimmungstag ein, also zwischen dem 1. und dem 8. November. Wer brieflich abstimmt, sollte das Couvert rechtzeitig abschicken. Die genauen Fristen legt die Gemeinde fest. Alles Wichtige zur Abstimmung bündelt ch.ch.

Was hat die Initiative mit Wildtieren zu tun?

Sehr viel. Selbst der Bundesrat hält in seinen Erläuterungen fest: «Aufgeschreckte Wildtiere fliehen und verbrauchen dadurch wertvolle Energiereserven.» Im Winter können diese Reserven über das Überleben entscheiden. Warum der Schutz nicht an der Gemeindegrenze enden darf, erklären wir im Beitrag Feuerwerksinitiative am 29. November: Worum es für Wildtiere geht.

Die IG Wild beim Wild empfiehlt ein Ja zur Feuerwerksinitiative. Wildtiere brauchen Ruhe, vor Böllern ebenso wie vor der Hobby-Jagd. Dass es ohne Hobby-Jagd geht, zeigt der Kanton Genf, der sie seit 1974 verbietet (Genfer Jagdverbot). Wer sich für die Initiative einsetzen will, findet alles auf unserer Seite Ja für die Wildtiere.

Wildtiere brauchen eine Stimme

Einmal pro Woche: Recherchen, Petitionen und Hintergründe zur Hobby-Jagd. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Alle Beiträge werden von der IG Wild beim Wild sowie von externen Co-Autorinnen und Co-Autoren verfasst. Recherche, Strukturierung und redaktionelle Prozesse können dabei durch KI-gestützte Werkzeuge unterstützt werden.

Unterstütze unsere Arbeit

Mit deiner Spende hilfst du, Tiere zu schützen und ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.

Jetzt spenden →