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Feuerwerksverbote in der Schweiz: Wo lautes Feuerwerk schon eingeschränkt ist

Immer mehr Gemeinden verbieten lärmendes Feuerwerk, oft ausdrücklich zum Schutz von Wildtieren. Ihre Erfahrungen zeigen, warum der Schutz nicht an der Gemeindegrenze enden darf.

Redaktion Wild beim Wild · 21. Oktober 2026
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«Für wen der Himmel brennt»

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Bis zur Abstimmung über die Feuerwerksinitiative am 29. November 2026 hängt der Schutz vor Feuerwerkslärm von kantonalen und kommunalen Regeln ab. Viele Gemeinden schränken lärmendes Feuerwerk bereits ein. Ein Überblick zeigt, was diese Verbote leisten und wo ihre Grenzen liegen.

Zürcher Oberland: Sechs Gemeinden, eine Regel

Dürnten, Gossau, Hinwil, Rüti, Wald und Wetzikon verbieten das Abbrennen von lärmverursachendem Feuerwerk, teils schon länger, spätestens seit dem 1. August 2026. Die sechs Gemeinden haben ihre Polizeiverordnungen angepasst und das Verbot gemeinsam kommuniziert. Erklärtes Ziel ist unter anderem, Haus- und Wildtiere vor Stress zu schützen. Die Regeln gelten bewusst einheitlich, um in der Region klare Verhältnisse zu schaffen. Für besondere Anlässe sind Ausnahmebewilligungen möglich.

In Rüti hatten die Stimmberechtigten das Verbot am 30. November 2025 an der Urne mit 59,69 Prozent angenommen. Seit Mai 2026 ist lärmendes Feuerwerk dort ganzjährig verboten, auch am 1. August und an Silvester. Bubikon und Hombrechtikon hatten bereits 2024 ein Verbot eingeführt.

Weitere Gemeinden beschliessen Verbote, ein Vorstoss verlangt kantonale Regeln

Im Juni 2026 sprachen sich die Gemeindeversammlungen von Stäfa und Richterswil für ein Verbot aus. In Maur lehnte die Gemeindeversammlung ein solches im Dezember 2025 ab. Auf kantonaler Ebene verlangen Kantonsrätinnen und Kantonsräte von EVP, Mitte, Grünen, SP und AL mit einem Postulat eine Regelung für den ganzen Kanton. Ihre Begründung: Der Lärm von Böllern macht nicht an der Gemeindegrenze halt.

Dieselbe Einsicht findet sich auch in Gemeinden, die zögern. Der Gemeinderat von Langnau am Albis hielt in seiner Vorlage zur Gemeindeversammlung fest, ein Verbot allein in Langnau mache wenig Sinn, solange die Nachbargemeinden Feuerwerk zulassen.

Graubünden: Verbote am 1. August der Wildtiere zuliebe

In Graubünden verbietet eine lange Reihe von Gemeinden das Feuerwerk am Nationalfeiertag, darunter Arosa, Bergün Filisur, Bregaglia, Disentis, Domat/Ems, Falera und Flims. Die Tourismusorganisation des Kantons begründet die Übersicht ausdrücklich mit dem Schutz der Natur sowie der Haus- und Wildtiere. Stilles Feuerwerk wie Vulkane ist teilweise ausgenommen, die genauen Regeln legt jede Gemeinde selbst fest. Davos hat sein Verbot per Volksabstimmung beschlossen.

Sommer 2026: Als fast die ganze Schweiz verzichtete

Wegen der anhaltenden Trockenheit war privates Feuerwerk am 1. August 2026 fast überall verboten, wie SRF Ende Juli berichtete. Wallis und Genf untersagten zudem den Verkauf von Feuerwerkskörpern. Ausnahmen gab es nur für einzelne bewilligte Grossfeuerwerke. Gefeiert wurde der Nationalfeiertag trotzdem.

Diese Verbote galten allerdings nur wegen der Waldbrandgefahr und nur vorübergehend. Was Feuerwerk in der Umwelt hinterlässt, hängt dagegen nicht vom Wetter ab.

Einordnung: Viel Bewegung, aber kein Schutz am Stück

Die Beispiele zeigen, dass die Bevölkerung vielerorts weniger Knallerei will und dass Gemeinden handeln. Sie zeigen aber auch, wie unterschiedlich die Regeln ausfallen: ganzjährig in Rüti, nur am 1. August in vielen Bündner Gemeinden, gar nicht in Maur. Zudem sind lokale Abbrennverbote nicht dasselbe wie ein schweizweites Verkaufsverbot. Die Initiative setzt ausdrücklich bei Verkauf und Verwendung an. Einzelne Händler gingen freiwillig weiter: Die Migros Aare kündigte bereits 2018 an, kein Feuerwerk mehr zu verkaufen. Ein solcher Sortimentsentscheid ersetzt aber keine verbindliche Regel.

Wildtiere bewegen sich durch diesen Flickenteppich, ohne ihn zu kennen. Am 29. November entscheidet die Stimmbevölkerung, ob dafür ein schweizweiter Rahmen geschaffen wird. Die IG Wild beim Wild empfiehlt ein Ja zur Feuerwerksinitiative. Wer mitmachen will, findet alles auf unserer Seite Ja für die Wildtiere.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unseren Dossiers zur Hobby-Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte. Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

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