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Der Bundesrat lehnt die «Feuerwerksinitiative» ab

Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2024 die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)» verabschiedet.

Redaktion Wild beim Wild — 17. Oktober 2024

Er empfiehlt dem Parlament, die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen, da Kantone und Gemeinden bereits über die Rechtsgrundlagen verfügen, um Feuerwerke einzuschränken.

Die am 3. November 2023 eingereichte Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)» verlangt einen stärkeren Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt vor Lärm und Emissionen von Feuerwerk. Sie will insbesondere den Verkauf und die Verwendung von lauten Feuerwerkskörpern für Private verbieten. Feuerwerkskörper, die keinen Lärm erzeugen wie bengalische Feuer oder Vulkane, könnten weiterhin verkauft werden. Zudem könnten die Kantone für überregionale Veranstaltungen, etwa für 1.-August-Feiern, Ausnahmebewilligungen erteilen. Der Schutz von Wildtieren vor Lärmbelastung wird damit weiterhin vernachlässigt.

Die Initiative geht dem Bundesrat zu weit

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass lärmerzeugendes Feuerwerk negative Auswirkungen auf die Umwelt oder auf Menschen und Tiere haben kann. Diese Auswirkungen sind aber zeitlich und örtlich begrenzt. Für viele Menschen gehört das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zur Tradition. Sie werden beispielsweise bei der 1.-August-Feier oder bei Silvester eingesetzt. Zudem verfügen die Kantone und Gemeinden bereits über die Rechtsgrundlagen, um den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerk bei Bedarf einzuschränken. Davon machen heute viele Städte und Gemeinden Gebrauch, indem sie die Verwendung zeitlich und/oder örtlich einschränken oder eine Bewilligung voraussetzen.

Kein Gegenvorschlag geplant

Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass neue Einschränkungen bei der Abgabe und Verwendung von Feuerwerkskörpern nicht nötig sind. Er empfiehlt dem Parlament daher, die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen.

Das Initiativkomitee teilt mit, dass es diese Haltung nicht verstehe und bedaure: Link. Die Umweltbelastung durch Feuerwerk bleibt ein ungelöstes Problem.

Nachtrag vom 7. Oktober 2026: Nachdem ein indirekter Gegenvorschlag des Parlaments im Juni 2026 gescheitert ist, kommt die Initiative am 29. November 2026 allein vors Volk. Was auf dem Stimmzettel steht und was es für Wildtiere bedeutet, lesen Sie in unserem Beitrag Feuerwerksinitiative am 29. November: Worum es für Wildtiere geht.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

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