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Umwelt & Naturschutz

Biodiversität in der Schweiz: GPK-S rügt den Bundesrat scharf

Die Artenvielfalt in der Schweiz schwindet weiter, und die Politik kommt nicht nach. Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hat dem Bundesrat in einem deutlichen Befund attestiert, dass seine bisherigen Massnahmen für die Biodiversität nicht wirksam genug sind. Vor fünf Jahren hatte dieselbe Kommission gezielte Schritte empfohlen. Heute zeigt sich: Es braucht mehr, und es braucht es schneller.

Redaktion Wild beim Wild — 22. Mai 2026

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache.

Gemäss der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) gelten 35 Prozent aller Arten im Land als gefährdet oder bereits ausgestorben. Weitere 12 Prozent sind potenziell gefährdet. Besonders alarmierend ist der Zustand der Lebensräume: Knapp die Hälfte aller Lebensräume wird als gefährdet eingestuft, weitere 13 Prozent als potenziell gefährdet.

Als Hauptursachen nennt die Aufsicht den Verlust und die Zersplitterung von Lebensräumen. Hinzu kommen übermässige Düngung, Verschmutzung durch Pestizide sowie der fortschreitende Klimawandel. Diese Faktoren wirken zusammen und setzen die heimische Tierwelt unter wachsenden Druck.

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Schutzgebiete wachsen, reichen aber nicht

Immerhin: Die Zahl der Schutzgebiete von nationaler Bedeutung hat zugenommen. Doch dieser Zuwachs genügt nicht, um die nationalen und internationalen Ziele zu erreichen. Im Jahr 2023 waren erst 13.4 Prozent der Landesfläche als Biodiversitäts-Schutzgebiete ausgewiesen. Das liegt deutlich unter dem, wozu sich die Schweiz international verpflichtet hat.

Fortschritte gibt es punktuell, etwa in den Wäldern. Doch von einer Trendwende ist die Schweiz weit entfernt. Wer sich für den langfristigen Schutz der Lebensräume einsetzt, findet im Dossier Umwelt und Naturschutz vertiefende Hintergründe.

Der Luchs als Sinnbild der Krise

Wie fragil die Lage ist, lässt sich am Luchs ablesen. Der Beutegreifer lebt zwar wieder in der Schweiz, bleibt aber selten. Lebensraumverlust und Konflikte mit der menschlichen Nutzung machen ihm weiterhin zu schaffen. Auch der Feuersalamander, einst weitverbreitet, gilt heute als gefährdet. Strassen zerschneiden seine Wanderrouten, und sein Lebensraum schrumpft.

Gerade beim Umgang mit Beutegreifern zeigt sich, wie eng Naturschutz und Nutzungsinteressen verflochten sind. Wo Bestände reguliert oder Lebensräume beschnitten werden, geraten ohnehin seltene Arten zusätzlich unter Druck. Mehr dazu im Bereich Wildtiere.

Wer blockiert? Ein Blick auf die Hobby-Jagd-Lobby

Der GPK-Bericht beschreibt das Problem, benennt aber nicht alle Verursacher. Denn sobald der gesunde Menschenverstand etwas für den Schutz der Natur und der Artenvielfalt unternehmen will, formiert sich verlässlich Widerstand aus den Reihen der Hobby-Jägerschaft. Das ist kein Zufall, sondern Muster.

Die Beispiele sind dokumentiert und reichen weit zurück. Der Tessiner Jägerverband FCTI bekämpfte 2018 die Schaffung eines zweiten Nationalparks ebenso wie zuvor den Park Adula rund um das Rheinwaldhorn. Auch der Nationalpark Locarnese scheiterte am Widerstand jener Kreise, denen Schutzflächen ihr Revier streitig machen. Dieselbe Lobby kämpfte gegen die Biodiversitätsinitiative und sprach sich 2021 sogar dagegen aus, das gefährdete Schneehuhn unter Schutz zu stellen.

Das Muster setzt sich im Parlament fort. Hobby-Jäger in den eidgenössischen Räten stimmten in der Vergangenheit mehrheitlich gegen Umweltvorlagen, brachten Vorstösse für wolfsfreie Zonen ein und bekämpften das Verbot bleihaltiger Munition. Wer geschützte Beutegreifer wie Luchs, Wolf und Fuchs unter Druck setzt, schwächt jenes natürliche Gleichgewicht, das Lebensräume stabil hält. Es geht dabei nicht um Naturschutz, sondern um den Erhalt eines blutigen Hobbys. Hintergründe dazu bündelt das Dossier Kampagnen und Jagd.

Die GPK-S fordert ein Gesamtkonzept bis 2050

Die Aufsichtskommission räumt ein, dass der Handlungsspielraum des Bundesrats begrenzt ist. Der rechtliche Rahmen und die verfügbaren Mittel setzen Grenzen. Dennoch verlangt die GPK-S, dass der Bundesrat zusätzliche Massnahmen und allenfalls gesetzliche Anpassungen prüft.

Mit einem Postulat will die Kommission ein Gesamtkonzept zum Schutz der Biodiversität für die Jahre 2030 bis 2050 anfordern. Über den Vorstoss entscheidet noch der Ständerat. Für die Aufsicht ist nur schwer nachvollziehbar, dass der Bundesrat bislang keine Vision für den Biodiversitätsschutz nach 2030 vorgelegt hat. Ebenso erstaunt sie, dass die Kommunikation zum Thema nicht verbessert wurde.

Auch das Parlament zieht nicht überall mit

Die Kritik richtet sich nicht allein an die Regierung. Auch das Parlament steht in der Verantwortung. Es hat zwar der Reduktion von Pestizidrisiken und der Zusammenlegung von Biodiversitäts- und Landschaftsbeiträgen zugestimmt. Andere Vorschläge des Bundesrats wurden jedoch abgelehnt.

Hinzu kommt das Thema Subventionen. Die bisherigen Massnahmen reichen nicht aus. Der Bundesrat soll deshalb aufzeigen, welche Auswirkungen staatliche Beihilfen auf die Vielfalt der Lebensräume haben, und prüfen, wie sich negative Folgen von Agrarsubventionen verringern lassen.

Schon 2024 scheiterte die Biodiversitätsinitiative an der Urne. Weder das Parlament noch die Stimmbevölkerung mochten dem Anliegen folgen. Der Bundesrat wollte Teile davon über Gesetzesänderungen umsetzen, konnte sich im Parlament aber nicht durchsetzen.

Was der Befund für die Natur bedeutet

Der Bericht der GPK-S ist mehr als eine Verwaltungsnotiz. Er macht deutlich, dass die Schweiz ihre eigenen Ziele verfehlt und der Druck auf Arten und Lebensräume ungebrochen hoch bleibt. Solange Lebensräume zerschnitten, seltene Beutegreifer bedrängt und wirksame Schutzmassnahmen verzögert werden, setzt sich der Verlust fort.

Wer den Schutz von Wildtieren und ihren Lebensräumen ernst nimmt, kommt um eine grundsätzliche Debatte nicht herum: Welche Eingriffe in die Natur sind tatsächlich notwendig, und welche stehen einem echten Erhalt der Artenvielfalt im Weg? Vertiefende Beiträge dazu finden sich im Dossier Tierrechte sowie zum gesetzlichen Rahmen unter Jagdgesetz.

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