Was kostet uns die Hobby-Jagd? Graubünden rechnet nur in eine Richtung
Der Kanton Graubünden hat seit 2012 über 17 Millionen Franken für Zäune, Netze und Plastikrohre ausgegeben, um den Wald vor Schalenwild zu schützen. Ein Vorstoss im Grossen Rat verlangt nun, sämtliche Folgekosten offenzulegen. Was niemand offenlegen will: die Bilanz eines Instruments, das seit 37 Jahren sein eigenes Ziel verfehlt.
Es steht schwarz auf weiss im Auftrag 2026-22, eingereicht am 23. April 2026 im Bündner Grossen Rat: Bereits 1989 beschloss die Regierung, die Anzahl Hirsche – die häufigste Schalenwildart – zu reduzieren.
Trotzdem ist diese seither weiter um rund 50 Prozent angestiegen.
Der Satz stammt nicht von Tierschützern. Er stammt von Martin Kreiliger, Forstingenieur, Geschäftsführer der Stiftung Bergwaldprojekt und SP-Grossrat aus Disentis, mitgetragen von 46 weiteren Ratsmitgliedern aus praktisch allen Fraktionen.
Siebenunddreissig Jahre lang war die Hobby-Jagd das Instrument, mit dem der Kanton diesen Beschluss umsetzen sollte. Das Ergebnis ist das Gegenteil des Beschlossenen. In jedem anderen Politikbereich wäre das ein Fall für die Geschäftsprüfungskommission.
Wer den Bestand tatsächlich senkt
Erst seit 2021 sinkt der Hirschbestand, und zwar um 17 Prozent. Der Vorstoss benennt die Ursachen wörtlich: «Der Grund sind eine zielgerichtete Jagd sowie der zunehmende Einfluss der grossen Beutegreifer Wolf und Luchs.»
Damit steht in einem offiziellen Parlamentsdokument, was Jagdverbände seit Jahren bestreiten: Beutegreifer leisten messbar das, was die Hobby-Jagd über drei Jahrzehnte nicht zustande brachte. Die Regierung hat dieser Aussage in ihrer Antwort vom 15. Juni 2026 mit keinem Wort widersprochen.
Die Kostenrechnung mit nur einer Spalte
Kreiliger verlangt von der Regierung, künftig sämtliche finanziellen Folgen des Wildeinflusses offenzulegen: Kosten für Wildschadenerhebungen, für waldbauliche und bauliche Ersatzmassnahmen, für reduzierte Schutzwaldleistung und geringere Holzerträge.
Was der Vorstoss nicht verlangt: eine einzige Zahl zur Hobby-Jagd selbst. Nicht den Verwaltungsaufwand des Amts für Jagd und Fischerei. Nicht die Kosten der Wildhut. Nicht die Wildschadenvergütungen. Nicht die Aufwendungen für die Jagdadministration. Und nicht die Frage, welchen Anteil die jagdliche Beunruhigung des Wildes am Verbiss in Schutzwäldern hat, wenn Tiere aus Deckungsgründen in Jungwuchsflächen ausweichen.
Die öffentliche Hand soll bilanzieren, was das Wild kostet. Was das Töten des Wildes kostet, bleibt ausserhalb des Rechnungskreises.
Der Subventionsposten, den seit vier Jahren niemand beziffert
In der Regierungsantwort steht ein Detail, das in der bisherigen Berichterstattung fehlt. Seit 2022 zahlen Bund und Kanton in der Schutzwaldpflege nicht mehr 80 Prozent, sondern 90 und teilweise 100 Prozent, ausdrücklich als Folge der «Strategie Lebensraum Wald-Wild 2021».
Diese Mehrkosten sollen erst ab 2027 im Kurzbericht ausgewiesen werden. Sie laufen also seit vier Jahren auf, ohne dass Öffentlichkeit oder Parlament die Summe kennen. Sie kommen zu den bereits belegten 17 Millionen hinzu, die laut Amt für Wald und Naturgefahren allein 2025 um weitere 1,6 Millionen Franken anwuchsen, elf Prozent mehr als im Vorjahr und siebzehn Prozent über dem Zehnjahresschnitt.
Wenn Hochrechnungen unzulässig sind, ausser sie heissen anders
Die Regierung beantragt, Punkt 1 des Auftrags zu überweisen und Punkt 2 abzuändern. Gestrichen werden soll ein einziger Halbsatz: «Hochrechnungen ähnlich wirtschaftlicher Prognosemodelle». Begründung: Solche Zusammenhänge liessen sich «nicht in der erforderlichen Qualität erfassen».
Zwei Absätze weiter oben kündigt dieselbe Regierung an, ab 2027 eine «Monetarisierung der langfristigen Wirkung des Wildeinflusses» zu liefern, «basierend auf Fallbeispielen, die die Mehrkosten über 50 Jahre in Schutzwäldern erfassen».
Eine Fünfzigjahresprognose ist methodisch eine Hochrechnung. Die Regierung lehnt das Instrument ab und wendet es im selben Dokument an. Der Unterschied liegt in der Etikette, nicht in der Methode.
Ein Auftrag, der schon einmal überwiesen wurde
Im April 2021 hat der Grosse Rat einen Auftrag von Josias Gasser mit 100 Ja-Stimmen, einer Enthaltung und null Gegenstimmen überwiesen. Er verlangte bereits damals, die durch Wildschäden verursachten Kosten auszuweisen.
Fünf Jahre später muss dasselbe erneut gefordert werden. Ein einstimmig überwiesener Parlamentsauftrag wurde nur teilweise umgesetzt, und das Parlament muss nachdoppeln, um zu erhalten, was es bereits beschlossen hatte.
Was die Debatte im August klären müsste
Der Grosse Rat behandelt den Auftrag voraussichtlich in der Augustsession 2026. Drei Fragen gehören auf den Tisch, die weder Vorstoss noch Regierungsantwort stellen:
Wenn die Hobby-Jagd ihr 1989 gesetztes Ziel um fünfzig Prozent verfehlt hat, weshalb bleibt sie das Leitinstrument der Bestandsregulierung? Die Frage ist umso dringlicher, als in der Wildbiologie seit Langem bekannt ist, dass stark bejagte Huftierpopulationen mit erhöhter Reproduktion reagieren. Wer jährlich einen erheblichen Teil des Bestands entnimmt, entlastet die verbleibenden Tiere und beschleunigt deren Vermehrung. Ob die Bündner Jagdplanung diesen Effekt überhaupt einrechnet, geht aus den publizierten Unterlagen nicht hervor.
Zweitens: Wenn Wolf und Luchs den Bestand nachweislich senken, weshalb werden ausgerechnet sie weiterhin zum Abschuss freigegeben, während das Instrument, das seit 1989 versagt, unangetastet bleibt?
Drittens: Weshalb soll eine Kostenwahrheit hergestellt werden, die einen der beiden Kostenblöcke systematisch ausklammert?
Transparenz, die nur in eine Richtung rechnet, ist keine Transparenz. Sie ist Buchhaltung mit vorbestimmtem Ergebnis.
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