27.10.2026, 05:40

Suchen

Jagdgesetz

Jougne-Suchet: BAFU stimmt Entnahme des ganzen Wolfsrudels zu

Weil in Frankreich zwei Wölfe des Rudels geschossen wurden, war die Teilregulierung blockiert. Neuenburg holte sich deshalb die Zustimmung des BAFU zur Entnahme des ganzen Rudels, obwohl es nur den Vaterwolf töten will.

Redaktion Wild beim Wild · 27. Oktober 2026
Audio zum Beitrag

«Entnahme»

0:00 -0:00
Alle Lieder

Der Kanton Neuenburg darf das Wolfsrudel Jougne-Suchet vollständig entfernen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat am 9. Oktober 2026 einem entsprechenden Gesuch zugestimmt, wie der Neuenburger Service de la faune, des forêts et de la nature (SFFN) am 16. Oktober im kantonalen Amtsblatt bekannt gab. Nach eigenen Angaben will der Kanton die Bewilligung nur nutzen, um den Vaterwolf M121 zu töten. Die bereits vollzogenen Abschüsse in Neuenburg, darunter jener des Vaterwolfs M583 im Nachbarrudel Vallée de la Brévine, führt der Zähler zu den Wolfsabschüssen. Hier geht es um eine andere Frage: Warum beantragt ein Kanton eine Totalentnahme, die er gar nicht ausschöpfen will?

Vom Vaterwolf zum ganzen Rudel

Auf dem Gebiet des Rudels wurden laut SFFN seit dem 7. Juni bei drei Angriffen vier Rinder getötet und zwei verletzt, zuletzt in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober in Les Verrières. Für die ersten beiden Angriffe weist die Genetik den Vaterwolf M121 nach. Anfang September hatte das BAFU einer Teilregulierung zugestimmt: zwei Drittel der diesjährigen Jungwölfe und ein Elterntier, so steht es in der Übersicht des BAFU vom 4. Oktober.

Danach wurden in Frankreich zwei subadulte Wölfe des Rudels getötet, im Rahmen sogenannter «tirs de défense», also behördlich erlaubter Abwehrabschüsse. Nach der Praxis des Bundes, so der Kanton, verhindert diese Situation weitere Abschüsse von Jungwölfen und sogar jenen von M121 im Rahmen der Teilregulierung. Worauf sich diese Praxis stützt, sagt der Kanton nicht. Offen bleibt auch, weshalb zwei Wölfe, die als Subadulte in der Regel aus dem Vorjahr stammen, eine Quote für diesjährige Jungwölfe und ein Elterntier blockieren. Der Kanton nahm diese Grenze nicht hin, sondern beantragte beim BAFU die Entnahme des gesamten Rudels. Die Zustimmung kam am 9. Oktober. Gegen die Verfügung kann beim Neuenburger Kantonsgericht Beschwerde geführt werden. Die Frist von 30 Tagen läuft ab der Publikation am 16. Oktober und endet am Montag, 16. November 2026.

Dieselbe Sperre hatte schon die Waadt gestoppt

Neu ist der Mechanismus nicht. Im Januar 2026 wollte die Waadt drei Jungwölfe von Jougne-Suchet schiessen lassen, das BAFU hatte am 12. Januar zugestimmt. Laut einer Medienmitteilung des Kantons Waadt vom 3. Februar wurde die Verfügung ausgesetzt, weil in Frankreich Wölfe getötet worden waren und die Bundesverordnung verlangt, solche Abschüsse mitzuzählen. In der Waadt fiel kein Schuss.

Die Regel tat damals genau das, wofür sie gedacht ist: Sie verhindert, dass ein grenzüberschreitendes Rudel von beiden Seiten der Grenze gleichzeitig dezimiert wird. Neuenburg hat diese Bremse nun mit der grösstmöglichen Bewilligung umgangen.

Ein Wolf mit zwei gescheiterten Abschussbewilligungen

M121 ist kein Unbekannter. Der Rüde wurde laut einer Neuenburger Verfügung von 2025 2019 im Rudel Marchairuz geboren und zog lange als Einzelwolf durch den Jura. Im Mai 2025 verfügten Neuenburg und die Waadt gleichzeitig seinen Abschuss, weil ihm die Genetik den Tod von mindestens elf Nutztieren zuordnete. Erlegt wurde er nicht, die Waadt führt die Bewilligung in ihrer Abschusstabelle mit null getöteten Wölfen.

Heute ist M121 Vaterwolf eines Rudels mit Nachwuchs. Mit mindestens drei Welpen hat sich Jougne-Suchet 2026 erstmals auf Neuenburger Boden fortgepflanzt, wie Wild beim Wild im Beitrag Wolf im Jura: Ruhe in der Waadt, Risse in Neuenburg berichtet hat. Fällt nach M583 auch M121, verlieren zwei benachbarte Neuenburger Rudel innert weniger Wochen ihren Vaterwolf. Im Walliser Chablais führte laut KORA der behördliche Abschuss des Leitrüden M88 dazu, dass sich Mutter und Tochter mit demselben Rüden fortpflanzten (Beitrag).

Bauernprotest in Les Ponts-de-Martel

Am 20. Oktober versammelten sich in Les Ponts-de-Martel zahlreiche Neuenburger Bauern, um ihre Not und ihre Wut über Wolfsangriffe öffentlich zu machen, wie «ArcInfo» berichtet. Ein Feuer sollte die Solidarität mit den betroffenen Tierhaltern zeigen. Der Ort liegt im Streifgebiet des Rudels Vallée de la Brévine, dessen Vaterwolf zwölf Tage zuvor erschossen worden war.

Zum Herdenschutz gehört in der Region ein Pilotprojekt: Seit dem 1. Juni überwachten Freiwillige der Stiftung Oppal nachts besonders gefährdete Rinderherden zwischen Les Ponts-de-Martel und La Chaux-du-Milieu, finanziert zu 80 Prozent vom Bund, wie RTN berichtete. Das Projekt war bis zum 15. Oktober befristet. Für Rinder, die älter als 14 Tage sind, verlangt die Jagdverordnung keine Schutzmassnahmen. Das BAFU hält solchen Schutz in seiner Zustimmung zur Regulierung des Rudels Vallée de la Brévine ausdrücklich für nicht zumutbar und verweist auf Art. 10b Abs. 2 Bst. c JSV (Verfügung mit Zustimmung des BAFU, 2. September 2026). In einem Gebiet mit fast ausschliesslich Rindern rückt damit der Abschuss automatisch nach vorne. Was im Herdenschutz wirkt, fasst das Dossier Herdenschutz in der Schweiz zusammen.

Einordnung: Eine Vollmacht für alle, ein Versprechen für einen

Auf dem Papier darf Neuenburg bis zum Ende der Regulierungsperiode am 31. Januar 2027 jeden Wolf des Rudels Jougne-Suchet töten. Die Beschränkung auf M121 ist eine Absichtserklärung des Kantons. Ob sie in der Verfügung verbindlich festgehalten ist, geht aus den veröffentlichten Angaben nicht hervor.

Die Regel, wonach Abschüsse im Ausland angerechnet werden, schützt grenzüberschreitende Rudel davor, von zwei Staaten gleichzeitig ausgedünnt zu werden. Wer sie umgeht, indem er die schärfste aller Bewilligungen beantragt, macht die Ausnahme zum Werkzeug. Dass das BAFU dabei mitspielt, passt ins Bild, das Wild beim Wild bereits im Beitrag Bund bewilligt, bevor Welpen nachgewiesen sind gezeichnet hat: Der Bund bewilligt auf Vorrat, und die Zusicherungen an den Europarat, die das BAFU abgegeben hat, bleiben auf dem Papier (Beitrag).

Die einzige unabhängige Kontrolle ist jetzt eine Beschwerde beim Kantonsgericht. Sie muss bis zum 16. November eingereicht sein.

Quellen

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

Wildtiere brauchen eine Stimme

Einmal pro Woche: Recherchen, Petitionen und Hintergründe zur Hobby-Jagd. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Alle Beiträge werden von der IG Wild beim Wild sowie von externen Co-Autorinnen und Co-Autoren verfasst. Recherche, Strukturierung und redaktionelle Prozesse können dabei durch KI-gestützte Werkzeuge unterstützt werden.

Unterstütze unsere Arbeit

Mit deiner Spende hilfst du, Tiere zu schützen und ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.

Jetzt spenden →