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Wolfsabschüsse: Bund bewilligt, bevor Welpen nachgewiesen sind

Das BAFU hat Abschüsse in 37 Wolfsrudeln freigegeben. Amtliche Dokumente zeigen, dass ein Teil der Zustimmungen vor dem Nachweis von Nachwuchs erging. In Neuenburg steht ein Vaterwolf auf der Liste.

Redaktion Wild beim Wild · 9. Oktober 2026
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«Auf Vorrat»

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Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat bis Anfang Oktober 2026 Abschüsse in 37 Wolfsrudeln freigegeben, und ein Vergleich amtlicher Dokumente zeigt, dass ein Teil dieser Zustimmungen erging, bevor in den betroffenen Rudeln Nachwuchs nachgewiesen war.

Die Nachrichtenagentur Keystone-SDA meldete am 8. Oktober, der Bund habe für 39 Rudel präventive Abschüsse bewilligt, zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres seien es 22 gewesen. Die Zahl 39 stammt aus der Übersicht des BAFU in der Fassung vom 4. Oktober und bezeichnet Zustimmungen. Sie betreffen 37 verschiedene Rudel: Calanda ist bei Graubünden und bei St. Gallen aufgeführt, Giarsinom erhielt zuerst eine Teilregulierung und danach die Zustimmung zur vollständigen Entnahme. Wie sich die Freigaben auf die Kantone verteilen, steht in unserer Zwischenbilanz nach fünf Wochen. Die vollzogenen Abschüsse führt der Zähler «Wolfsabschüsse Schweiz 2026/27» nach.

Zur Grössenordnung: Am 1. Februar 2026 zählte das BAFU in der Schweiz 40 Rudel, davon 10 grenzüberschreitende. In der ganzen Periode 2025/26 bewilligte das Amt Eingriffe in 30 Rudeln, für 13 Rudel stellten die Kantone kein Gesuch. Fünf Wochen nach Beginn der neuen Periode sind bereits 37 Rudel freigegeben.

Bund und KORA erklären den Anstieg unterschiedlich

Die vom Bund beauftragte Stiftung KORA führt den Anstieg laut Keystone-SDA teilweise auf eine Änderung der Jagdverordnung zurück. Das BAFU könne nun eine Bewilligung zur Regulierung von Wolfswelpen erteilen, «noch bevor deren Anwesenheit bestätigt wurde». Das BAFU nennt als Grund die gestiegene Zahl der Rudel. Es habe dieses Vorgehen bereits in der Periode 2024/25 angewendet, um die Verfahren zu beschleunigen. Geschossen werden dürfe erst, wenn die Jungwölfe nachgewiesen seien.

Ein Blick in die Verordnung zeigt, dass die Rechtsgrundlage dafür nicht neu ist. Bis Ende November 2023 hielt die Jagdverordnung fest, dass Wölfe eines Rudels nur reguliert werden dürfen, wenn sich das Rudel im Jahr der Bewilligung erfolgreich fortgepflanzt hat. Seit dem 1. Dezember 2023 fehlt dieser Satz. Die Kantone müssen die im laufenden Jahr geborenen Jungwölfe im Gesuch seither nur angeben, «soweit bereits bekannt». Zwischen dem Herbst 2025 und dem Herbst 2026 hat sich an diesen Bestimmungen nichts geändert. Die Zahlen deuten darauf hin, dass sich die Praxis geändert hat.

Am 1. September 2025 meldete Keystone-SDA gestützt auf ein Faktenblatt des BAFU, bei 14 Rudeln fehlten Nachweise der Fortpflanzung, diese Gesuche waren noch offen. Dem Kanton Graubünden hatte der Bund Ende August 2025 zunächst sechs von 17 beantragten Rudeln bewilligt. Dieses Jahr führt die Übersicht des BAFU für den 26. und 27. August Zustimmungen für 18 Bündner Rudel. Schon 2025 hatte Graubünden Gesuche für mehr Rudel gestellt, als nachgewiesen waren.

Graubünden: Zustimmung vor dem ersten Nachweis

Für Graubünden lässt sich das nachzeichnen. Die Übersicht des BAFU nennt das Datum jeder Zustimmung. Der Monitoringbericht des Amts für Jagd und Fischerei (AJF) mit Stand 30. September nennt für jedes Rudel das Datum, an dem die Fortpflanzung erstmals nachgewiesen wurde. Bei mindestens vier Rudeln lag die Zustimmung des Bundes vor diesem Nachweis:

  • Stagias: Zustimmung am 27. August, erster Nachweis am 30. August
  • Dreibündenstein: Zustimmung am 26. August, erster Nachweis am 2. September
  • Muchetta (im Bündner Bericht «Muchetta3»): Zustimmung am 26. August, erster Nachweis am 4. September
  • Agnas: Zustimmung am 27. August, erster Nachweis am 5. September

Für das Rudel Älpetli, ebenfalls am 26. August freigegeben, weist der Bericht per Ende September weder Nachwuchs noch eine Abschussverfügung aus. Der Kanton hatte am 28. August selbst mitgeteilt, vier weitere Rudel dürften reguliert werden, «sofern diesjähriger Nachwuchs belegt werden kann».

Was die vorgezogene Zustimmung bewirkt, zeigt das Rudel Stagias. Am 30. August wurde der Nachwuchs erstmals nachgewiesen, mindestens vier Welpen. Am 31. August verfügte der Kanton den Abschuss von zwei Jungwölfen. Am 1. September, dem ersten Tag der Regulierungsperiode, waren zwei Wölfe tot. Die Regulation gilt als abgeschlossen.

Der Bündner Monitoringbericht führt 19 Rudel, die Übersicht des BAFU nennt für den Kanton ebenfalls 19. Wie viele der 39 Zustimmungen schweizweit unter dem Vorbehalt eines Nachweises stehen oder standen, weist der Bund nicht aus.

Neuenburg: Der Vaterwolf oder ein Welpe

Laut Keystone-SDA ist bei den Rudeln Vallée de la Brévine und Jougne-Suchet neben zwei Dritteln der Welpen die Tötung eines erwachsenen Wolfs genehmigt. Die Übersicht des BAFU formuliert es anders: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der Jungwölfe «inklusive Entnahme eines Elterntieres». Was das bedeutet, steht in der Verfügung des Kantons Neuenburg vom 2. September für das Rudel Vallée de la Brévine.

Das Rudel entstand 2025 mit sechs Welpen. Vier davon liess der Kanton im Herbst 2025 töten, nachdem das Rudel Rinder angegriffen hatte. Im Sommer 2026 folgten weitere Angriffe: Zwischen dem 4. Juli und dem 31. August wurden im Streifgebiet zwölf Rinder getötet. Vier dieser Risse sind bisher genetisch dem Vaterwolf M583 zugeordnet. In der Nacht auf den 21. August wurde im Rahmen einer reaktiven Regulierung einer der drei Welpen des Jahrgangs 2026 erschossen. Seit dem 1. September erlaubt der Bund den Abschuss von M583 oder eines weiteren Welpen. Das Elterntier kommt in diesem Rudel also nicht zu den Welpen hinzu, es wird auf das Kontingent angerechnet. Die Verfügung gilt bis zum 31. Januar 2027, eine Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

Zwei Punkte fallen auf. Erstens gelten die getöteten Rinder rechtlich als geschützt, obwohl für sie keine Schutzmassnahme verlangt wird: Für Rinder, die älter als 14 Tage sind, kennt die Jagdverordnung keine zumutbare Schutzmassnahme. Zweitens haben die Abschüsse von 2025 die Angriffe von 2026 nicht verhindert.

Ein Elterntier darf seit Februar 2025 freigegeben werden, wenn es ein «unerwünschtes Verhalten» zeigt, etwa wiederholte Angriffe auf Rinder. Zuvor musste es «besonders schadenstiftend» sein. Das BAFU verlangt, dass Welpen, die noch auf ihre Eltern angewiesen sind, wenn möglich vor diesen geschossen werden, damit keine verwaisten Jungwölfe zurückbleiben. Langzeitdaten aus US-Nationalparks zeigen, dass Rudel nach dem Verlust von Leittieren seltener bestehen bleiben und sich seltener fortpflanzen. Mehr dazu in «Wolfsregulation Graubünden: Nutzen der Welpenabschüsse nicht belegt» und in unserer Studienübersicht.

Fehlabschüsse: Was im Bericht des Bundes steht

Das BAFU begründet das Tempo damit, dass sich Welpen zu Beginn der Saison leichter von erwachsenen Wölfen unterscheiden lassen. Wie schwierig diese Unterscheidung ist, steht im Bericht des Amts zur Periode 2025/26:

  • In drei Fällen wurden Elterntiere oder erwachsene Wölfe erschossen, obwohl die Teilregulierung nur Jungwölfe freigab.
  • In einem Fall war eines der beiden Elterntiere freigegeben, erschossen wurde das andere.
  • Bei einer Ansitzjagd wurde ein Wolfswelpe anstelle eines Fuchses erschossen. Er wurde danach einem Rudel mit bewilligter Teilregulierung angerechnet.
  • Von 77 getöteten Wölfen gehörten 62 zum Rudel, für das die Bewilligung galt. Sieben stammten aus einem anderen Rudel, bei acht war die Herkunft unbekannt oder unsicher.

Das BAFU spricht von einem geringen Anteil an Fehlabschüssen und beziffert die Fehlerquote bei Teilregulierungen auf unter 10 Prozent. In mehreren Kantonen schiessen neben der Wildhut auch beauftragte Hobby-Jäger, wie die Zwischenbilanz zeigt.

Kommentar: Erst freigeben, dann nachweisen

Eine Zustimmung, die ergeht, bevor feststeht, ob es die Wölfe überhaupt gibt, die geschossen werden sollen, ist keine Prüfung des Einzelfalls. Sie ist eine Freigabe auf Vorrat. Der Bund stellt den Kantonen die Erlaubnis bereit, damit vom ersten Tag an geschossen werden kann. Beim Rudel Stagias lagen zwischen dem ersten Nachweis des Wurfs und zwei toten Wölfen zwei Tage.

Das Jagdgesetz verlangt, dass eine Regulierung erforderlich ist. Bei Nutztierschäden heisst das: Der Schaden lässt sich mit zumutbaren Schutzmassnahmen nicht verhindern. Wenn in Graubünden so viele Rudel freigegeben sind, wie der Kanton überhaupt führt, ist aus der Ausnahme der Normalfall geworden, und das in einem Jahr, in dem die Risse zurückgehen. Neuenburg zeigt, wohin dieser Weg führt: Wo vier von sechs Welpen getötet wurden und im Jahr darauf trotzdem Rinder sterben, wird nicht die Methode überprüft. Es folgt die nächste Stufe, der Vaterwolf.

Die IG Wild beim Wild fordert, dass der Bund in seiner Übersicht für jedes Rudel ausweist, ob und wann Nachwuchs nachgewiesen wurde, wie viele Jungwölfe freigegeben sind und welche Auflagen gelten. Die Entscheide selbst gehören veröffentlicht, so wie es der Kanton Neuenburg tut.

Die Regulierungsperiode dauert bis zum 31. Januar 2027. Bis zum 16. Oktober läuft zudem die Vernehmlassung zu Wolfsabschüssen in der Wurfzeit und in Jagdbanngebieten. Hintergründe bündelt das Dossier «Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd».

Quellen:

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unseren Dossiers zur Hobby-Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte. Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

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