Graubünden will Phantomrudel schiessen
Der Kanton Graubünden hat beim Bund den Abschuss von 17 Wolfsrudeln beantragt. Nach offiziellen Angaben existieren im Kanton derzeit jedoch nur elf Rudel sowie zwei weitere an den Kantonsgrenzen.
Phantomgesuche und systematische Wolfsvernichtung
Für die IG Wild beim Wild wirkt das wie ein Versuch, den Wolf pauschal einzudämmen, unabhängig von konkreten Problemen.
Es ist sehr traurig, wie offenbar in einem Land, das sich auf Gesetze und Demokratie stützt, mit Wölfen umgegangen wird. Sogar junge Wölfe werden gejagt, Rudel aufgelöst und soziale Gruppen zerstört. Es handelt sich hierbei nicht um eine Frage des Managements, sondern vielmehr um eine unverhohlene Zurschaustellung von Macht gegenüber einem Wildtier, welches den Verantwortlichen als Projektionsfläche für ihre mangelnde Naturkenntnis dient. Das Leid der Wildtiere wird billigend in Kauf genommen; ja, es scheint integraler Bestandteil der Botschaft zu sein: Der Wolf soll nicht nur dezimiert, sondern auch in seinem Wesen gebrochen und vollständig ausgerottet werden. So sollen ohne Zustimmung der Berner Konvention zwei Drittel der Jungtiere erlegt werden.
Eine erschreckend primitive und sadistische Freude am Zerstören auf der Hobby-Jagd.
Bei mehreren Anträgen fehlen die Nachweise, dass die betroffenen Rudel überhaupt Nachwuchs haben. In fünf Fällen ist nicht einmal gesichert, dass die Rudel tatsächlich existieren. Ein weiteres Gesuch betrifft ein Rudel, das auf der offiziellen Übersichtskarte des kantonalen Jagdamtes bis jetzt nicht eingetragen ist.
Wolf bleibt geschützt, Graubünden ignoriert es
Der Wolf ist immer noch eine geschützte Tierart. Dies bedeutet, dass Wölfe nicht grundlos getötet, gefangen, gehalten oder gestört werden dürfen, insbesondere nicht während der Aufzuchtzeit, und dass ihre Wurfstätten nicht beschädigt oder zerstört werden dürfen.
Der Kanton Graubünden reagiert also nicht situativ oder selektiv auf Probleme oder Schäden, die als begründete Ausnahmen im Sinne der Berner Konvention gelten könnten, sondern will die Population generell und grossflächig mithilfe von Hobby-Jägern dezimieren, koste es, was es wolle. Was als Regulation verkauft wird, ist ein ideologisch motiviertes Eliminationsprojekt, das die für das Ökosystem so wichtigen Wölfe verdrängen soll. Dies, zugunsten der längst aus den Fugen und Proportionen geratenen Weidewirtschaft mit ihren schädlichen Folgen für Flora und Fauna im alpinen Bereich.
Es ist international verpönt und ethisch nicht vertretbar, Wolfswelpen zu töten. Die Schweiz wird auch immer wieder von der Berner Konvention für ihre Wolfspolitik kritisiert. Ausserdem wird der neu verwendete Begriff «Basisregulierung» weder im Jagdgesetz noch in der Jagdverordnung definiert oder erwähnt. Die Schweiz ist Vertragsstaat der Berner Konvention (Übereinkommen von 1979, SR 0.455). Der Wolf (Canis lupus) ist in Anhang II als geschützte Art aufgeführt. Art. 6 der Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, vorsätzliche Tötungen strikt zu verbieten, ausser in den in Art. 9 eng definierten Ausnahmefällen.
Kanton spricht von «Verwaltungsökonomie»
Warum also beantragt Graubünden den Abschuss von Wolfsrudeln, die bisher nur in Vermutungen existieren? «Um den administrativen Aufwand kleinzuhalten», erklärt der Hobby-Jäger Adrian Arquint, Co-Leiter des Amts für Jagd und Blödsinn Graubünden, gegenüber der Südostschweiz. Hinweise auf Wolfsjunge gebe es bereits, ein gesicherter Nachweis stehe jedoch noch aus. Sobald dieser vorliege, könne der Bund rasch reagieren.
Bei der IG Wild beim Wild stösst diese Praxis auf scharfe Kritik. Für sie handelt es sich nicht um pragmatische Verwaltung, sondern um Symbolpolitik. Abschüsse auf Vorrat zu beantragen, ist verantwortungslos. Der Wolf ist eine geschützte Tierart. Gesuche für Rudel, die nicht existieren, sind ein Frontalangriff.
Herdenschutz wirkt, Abschüsse nicht
Dank des verbesserten Herdenschutzes ist die Zahl der Tötungen bis Ende September 2024 massiv zurückgegangen. Im Kanton Graubünden um 35 % und im Kanton Wallis um 15 %. 2023 war die Zahl der Tötungen schweizweit bereits um 40 % gegenüber 2022 gesunken. Auch im Jahr 2024 fanden die meisten Tötungen in ungeschützten oder unzureichend geschützten Beständen statt. Der Rückgang der Risse setzte bereits im Jahr 2023 ein, noch bevor erstmals präventiv Wölfe abgeschossen wurden. Letztendlich ist der Rückgang des Risses vor allem das Ergebnis eines verstärkten Herdenschutzes ab 2022, als zum ersten Mal eine deutliche Erhöhung der Finanzmittel für Schutzmassnahmen beschlossen wurde.
Die IG Wild beim Wild wirft den Behörden in Graubünden zudem vor, Ängste in der Bevölkerung zu schüren: Anstatt konsequenten Herdenschutz umzusetzen, setzt Graubünden auf medienwirksame Abschusspläne. Das verschärft die Polarisierung.
Volkswille ignoriert, Demokratie untergraben
Die IG Wild beim Wild sieht in den Gesuchen nicht nur Verwaltungstaktik, sondern ein politisches Signal, einen gezielten Feldzug gegen den Wolf. Mit den umfangreichen Abschussanträgen vermittelt der Kanton Graubünden der Welt die Botschaft: Gesetze, Jagdethik, die Vorgaben der Berner Konvention, die Biodiversitätsstrategie und sogar der Volkswille spielen keine Rolle. Am 27. September 2020 hat die Bevölkerung pauschale Wolfsabschüsse klar abgelehnt. Wer heute Rudel erfindet, um sie vorsorglich zum Abschuss freizugeben, tritt dieses Votum mit Füssen und untergräbt die Grundlagen der direkten Demokratie. Wieder wird eine Tierart irrational, unwissenschaftlich und mit obsessiver Verfolgungspolitik bekämpft, weit entfernt von Sachverstand und Verantwortung.
Dossier: Wolf Schweiz: Fakten, Politik und Grenzen der Jagd
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