Deutschland macht den Wolf zum Jagdwild
Der Bundestag hat am 4. März 2026 die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz beschlossen. Am 27. März stimmt der Bundesrat ab. Naturschutzorganisationen sprechen von einem Rückschritt, der den Artenschutz in ganz Europa untergräbt.
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes nach nur einer halbstündigen Aussprache verabschiedet.
Für das Gesetz stimmten CDU/CSU, AfD und SPD. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen das Gesetz. Das Gesetz sieht im Kern drei Massnahmen vor:
Regionales Bestandsmanagement: Bundesländer können in Regionen mit «günstigem Erhaltungszustand» und hoher Wolfsdichte Managementpläne aufstellen und die Zahl der Wölfe regulieren.
Entnahme bei Herdenschutzüberwindung: Wölfe, die Herdenschutzmassnahmen überwinden, können künftig «rechtssicher entnommen» werden.
Sonderregel für alpine Regionen: In Gebieten, in denen präventiver Herdenschutz als «unzumutbar» gilt, etwa in der alpinen Region, ist eine Tötung zur Vermeidung von Weidetierrissen ebenfalls möglich, ohne dass vorher Schutzmassnahmen gescheitert sein müssen.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) formulierte das politische Ziel unverhohlen: Bis zum Almauftrieb solle der Wolf im Jagdgesetz stehen.
Was am 27. März passiert
Am Freitag, 27. März 2026, berät der Bundesrat in seiner 1063. Sitzung über das Gesetz (TOP 3). Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig, der Bundesrat muss also aktiv Ja sagen. Die Zustimmung gilt als wahrscheinlich: Die CDU/CSU-geführten Länder verfügen über eine klare Mehrheit, und bereits in der Stellungnahme vom 30. Januar 2026 hatte der Bundesrat das Ziel grundsätzlich begrüsst.
Allerdings kam aus den Fachausschüssen deutliche Kritik: Der Umweltausschuss des Bundesrats sieht eine anlasslose Quotenjagd kritisch. Beide Ausschüsse (Agrar und Umwelt) bemängelten, der Gesetzentwurf sei nicht mit den Umwelt- und Agrarressorts der Länder abgestimmt worden und lasse wesentliche Fragen für ein rechtssicheres, praxistaugliches Wolfsmanagement ungeklärt.
Was Naturschutzorganisationen sagen
Die Reaktionen der Naturschutzverbände fielen einhellig ablehnend aus:
Der WWF bezeichnete das Gesetz als Schwächung des Artenschutzes und wies auf einen zentralen Widerspruch hin: Trotz wachsender Wolfspopulation sei die Zahl der Übergriffe auf Nutztiere im Jahr 2024 um 25 Prozent gesunken. Der Herdenschutz wirke also nachweislich, werde aber durch eine anlasslose Hobby-Jagd untergraben.
Der NABU hatte im Vorfeld der Abstimmung 92’000 Unterschriften gegen die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht gesammelt. Die pauschale Aufnahme in das Jagdrecht gefährde den Artenschutz, schaffe neue rechtliche Unsicherheiten und helfe Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern nicht weiter. Gezielte Entnahmen einzelner auffälliger Tiere seien bereits nach bestehendem Naturschutzrecht möglich.
Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht sprach von einem Gesetzentwurf, der die Rechtslage einschliesslich des verfassungsrechtlichen Tierschutzziels missachte.
Warum die Zahlen das Gesetz nicht stützen
Die Begründung des Gesetzentwurfs stützt sich auf die Konfliktzahlen des Jahres 2024: rund 1’100 Übergriffe und 4’300 gerissene oder verletzte Nutztiere bei gleichzeitigen Ausgaben von 23,4 Millionen Euro für Herdenschutz und 780’000 Euro für Ausgleichszahlungen. Diese Zahlen werden im Gesetzentwurf als Beleg für eine untragbare Belastung präsentiert, doch die Einordnung fehlt:
Deutschland hält rund 1,5 Millionen Schafe. Wolfsrisse betreffen demnach deutlich weniger als ein Prozent des Bestands. Die Herdenschutzausgaben von 23,4 Millionen Euro stehen Agrarsubventionen von über 6 Milliarden Euro pro Jahr gegenüber. Und die Übergriffszahlen sind 2024 trotz wachsender Wolfspopulation um ein Viertel gesunken, was den Erfolg des Herdenschutzes belegt, nicht dessen Grenzen.
Die Wolfspopulation in Deutschland umfasst derzeit rund 219 Rudel, 43 Paare und 14 Einzeltiere. Die Daten der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) zeigen seit zwei Jahren eine Stabilisierung des Bestands, keinen «explosionsartigen» Anstieg.
Wie die Kaskade funktioniert
Das Bundesjagdgesetz bildet den Rahmen, innerhalb dessen die 16 Bundesländer ihre eigenen Jagdgesetze erlassen. Die Aufnahme auf Bundesebene öffnet den Weg für Wolfsabschüsse in sämtlichen Bundesländern. Bayern hat diesen Weg bereits eingeschlagen: Am 19. März 2026 verabschiedete der Bayerische Landtag ein neues Jagdgesetz, das den Wolf aufnimmt und Quotenabschüsse vorsieht. Niedersachsen hatte bereits 2024 ein «Schnellabschussverfahren» eingeführt, das der NABU als rechtswidrig kritisierte.
Die Ermöglichungskaskade folgt dabei einem seit Jahren erkennbaren Drehbuch:
Schritt 1: Die EU stuft den Wolf von «streng geschützt» auf «geschützt» herab (Berner Konvention, 7. März 2025; EU-Richtlinie 2025/1237, Juni 2025). Schritt 2: Deutschland meldet der EU den «günstigen Erhaltungszustand» des Wolfs. Schritt 3: Der Bund nimmt den Wolf ins Bundesjagdgesetz auf. Schritt 4: Die Bundesländer erlassen eigene Jagdverordnungen mit regionalen Quoten.
Jeder Schritt wird als sachlogische Folge des vorherigen dargestellt, doch in der Summe wird ein streng geschützter Beutegreifer innerhalb von 18 Monaten zum regulären Jagdwild degradiert, ohne dass sich an den ökologischen Grundlagen etwas geändert hätte.
Schwedisches Gegenbeispiel
Der Zeitpunkt des Bundestags-Beschlusses ist bemerkenswert, denn in Schweden zeigt sich gerade das juristische Scheitern genau jener Politik, die Deutschland nun einführt. Schwedische Gerichte haben sowohl die Wolfsjagd als auch die Luchsjagd 2026 in allen betroffenen Provinzen gestoppt, weil die Behörden nicht belegen konnten, dass die Abschüsse den günstigen Erhaltungszustand der Population nicht gefährden.
Die Begründung des Kammarrätten (Berufungsgericht) in Sundsvall trifft den Kern: Wer schiessen lassen will, muss belegen, dass der Artenschutz nicht beschädigt wird. In Deutschland wird diese Beweislast durch das neue Gesetz faktisch umgekehrt: Die Länder können Managementpläne aufstellen und Quoten festlegen, solange sie sich auf den «günstigen Erhaltungszustand» berufen. Eine unabhängige gerichtliche Überprüfung im Vorfeld ist nicht vorgesehen.
Relevanz für die Schweiz
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, hat aber die Berner Konvention ratifiziert und ist von der dortigen Herabstufung des Wolfsschutzes direkt betroffen. Die Parallelen zum deutschen Gesetzgebungsverfahren sind frappant: Auch in der Schweiz hat die Motion Regazzi eine politisch definierte Wolfsobergrenze gefordert, auch hier dominieren Agrar- und Jagdlobby die parlamentarische Debatte, und auch hier wird der Herdenschutz zwar rhetorisch betont, aber in der Praxis unzureichend finanziert und umgesetzt.
Das Genfer Modell zeigt seit 1974, dass ein Zusammenleben mit Wildtieren ohne Hobby-Jagd funktioniert. Professionelle Wildhüterinnen und Wildhüter erreichen eine Trefferquote von 99 Prozent beim Soforttod, während Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger in Graubünden jeden zehnten Hirsch nur anschliessen statt erlegen. Wer Konflikte mit dem Wolf lösen will, braucht professionelles Management und konsequenten Herdenschutz, keine Quotenjagd durch Freizeitschützinnen und Freizeitschützen.
Was jetzt passiert
Am 27. März 2026 stimmt der Bundesrat ab. Wird das Gesetz angenommen, können die 16 Bundesländer eigene Wolfs-Managementpläne aufstellen und regionale Jagdzeiten festlegen. Bundeslandwirtschaftsminister Rainer hat als Ziel ausgegeben, dass die Regelungen noch vor dem Almauftrieb im Frühjahr 2026 greifen.
Der NABU hat die Landesregierungen aufgefordert, sich im Bundesrat gegen das Gesetz zu positionieren. Die NABU-Petition gegen die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht kann bis Ende März unterzeichnet werden. Es ist einer der letzten politischen Hebel, bevor die Fakten geschaffen sind.
Weiterführende Informationen:
- Wolf als jagdbares Wild: Österreich prescht vor, Deutschland zieht nach
- Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd
- Wolfsobergrenze in der Schweiz
- Schweden stoppt Wolfsabschüsse 2026: Signal an die Schweiz
- Warum die Hobby-Jagd als Populationskontrolle scheitert
- Warum gefährdete Arten nicht ins Jagdgesetz gehören
- Dossier: Jagdmythen
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