Erlegerbilder: Würde, Recht und die Jagd-Doppelmoral
Trophäenfotos, soziale Medien und der gesellschaftliche Widerstand.

Erlegerbilder zeigen Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger, die neben einem getöteten Wildtier posieren, und stehen im Widerspruch zur in Artikel 120 der Bundesverfassung verankerten Würde der Kreatur.
Diese Bilder sind in der Jagdkultur weitverbreitet und werden in sozialen Medien mit Hashtags wie «Waidmannsheil» geteilt. Tierschutzorganisationen sehen darin einen Verstoss gegen die verfassungsrechtlich geschützte Würde der Kreatur. Repräsentative Studien zeigen, dass 96 bis 99 Prozent der Bevölkerung auf solche Bilder mit Ablehnung reagieren, und auch unter jungen Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern selbst ist die Kritik längst angekommen.
Was sind Erlegerbilder genau?
Der Begriff «Erleger» bezeichnet in der Jagdsprache den Hobby-Jäger, der ein Tier getötet hat. Erlegerbilder sind entsprechend Fotos, die diesen Moment festhalten oder inszenieren: Das tote Tier liegt im Vordergrund, der Hobby-Jäger kniet oder steht daneben, oft mit der Waffe, manchmal mit dem Finger in Richtung Kamera zeigend. Blut auf dem Fell des Tieres ist häufig sichtbar, die Pose entspricht bildhistorisch der Trophäenfotografie.
Das Dossier zu Erlegerbildern dokumentiert, wie diese Bilder in sozialen Netzwerken zirkulieren und welche gesellschaftliche Funktion sie für Hobby-Jäger erfüllen: Status, Zugehörigkeit, Männlichkeitsinszenierung.
Was sagt die Bundesverfassung?
Artikel 120 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV) verankert die «Würde der Kreatur» als verfassungsrechtliches Prinzip. Die Schweiz war das erste Land weltweit, das diesen Begriff 1992 in der Verfassung festschrieb. Das Tierschutzgesetz (TSchG) konkretisiert diesen Grundsatz: Artikel 1 nennt den Schutz der Würde und des Wohls von Tieren als Zweck des Gesetzes; Artikel 3 Buchstabe a definiert Würde als den Eigenwert des Tieres, der geachtet werden muss und jede Entwürdigung verbietet.
Die Frage, ob Erlegerbilder gegen die Würde des Tieres verstossen, auch nach dem Tod, wird in der Fachliteratur ernsthaft diskutiert. Die Rechtswissenschaftler Bolliger und Rüttimann argumentieren, dass Tierwürde analog zur Menschenwürde (Artikel 7 BV) auch postmortal gelten könnte. Das Recht hat diese Frage noch nicht abschliessend beantwortet.
Was sagt das Tierschutzgesetz?
Das TSchG ist in diesem Bereich lückenhaft. Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a stellt Tierquälerei unter Strafe: Wer die Würde eines Tieres in schwerwiegender Weise verletzt, riskiert bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Die Praxis zeigt aber, dass Erlegerbilder, sofern sie einen legalen Abschuss dokumentieren, von Staatsanwaltschaften kaum verfolgt werden. Ein Graubündner Fall, in dem ein Hobby-Jäger Erlegerbilder zusammen mit Kinderfotos veröffentlichte und ein Strafverfahren angestrengt wurde, endete ohne Verurteilung des Hobby-Jägers; stattdessen wurde der Kritiker verfolgt, der die Bilder verwendet hatte.
Was sagt das Strafgesetzbuch?
Artikel 135 StGB verbietet Darstellungen, die grausame Gewalt gegen Menschen oder Tiere zeigen und die elementare Menschenwürde in schwerwiegender Weise verletzen. Für typische Erlegerbilder greift dieser Paragraf nach Auffassung des Bundesgerichts jedoch nur in «extremen, eindeutigen Fällen». Ein normales Posieren neben einem legal erlegten Tier gilt nicht als «grausam genug». Das schafft eine faktische Straflosigkeitszone für jagdliche Gewaltdarstellungen im Netz.
Was zeigen Studien zur gesellschaftlichen Wahrnehmung?
Die Datenlage ist eindeutig. Eine repräsentative Studie von Bilendi/Respondi aus dem Jahr 2024 (Masterarbeit, FH Burgenland, Generation Z) ergab, dass 96 bis 99 Prozent der Befragten auf Erlegerbilder mit negativen Reaktionen reagieren. 73 Prozent wünschten sich Warnhinweise, 69 Prozent möchten solche Bilder in sozialen Medien nicht sehen, und 67 Prozent gaben an, Mitleid mit dem Tier zu empfinden.
Bezeichnend: Auch das Jagdmagazin Hirsch&Co stellte in einer eigenen Analyse fest, dass 70 Prozent junger Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger Erlegerbilder in sozialen Medien ablehnen. Kommunikationsexperte Fischer bezeichnete diese Fotos als «kommunikative Landminen»: Ein totes Tier kann keine positiven Assoziationen auslösen.
Wie reagieren Social-Media-Plattformen?
Die grossen Plattformen reagieren zunehmend restriktiv. Instagram drosselt Jagdinhalte automatisch und klassifiziert sie als «sensitive Inhalte»; der Hashtag #trophyhunting ist gesperrt. Die Reichweite solcher Bilder wird ohne Zutun des Nutzers reduziert. Das bedeutet in der Praxis: Was Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger als stolze Dokumentation verstehen, wird von Algorithmen wie problematische Inhalte behandelt.
In der Trophäenjagd wird dieser Zusammenhang noch deutlicher: Das öffentliche Zurschaustellen getöteter Tiere funktioniert als Statussignal, das gleichzeitig Ablehnung in der Breite der Gesellschaft erzeugt.
Welche Doppelmoral kritisieren Tierschutzorganisationen?
Der Vorwurf der Doppelmoral ist strukturell: Würde eine Polizeibeamtin nach einem Einsatz mit einem getöteten Menschen posieren und das Bild in sozialen Medien teilen, würde sie sofort entlassen und strafrechtlich verfolgt. 2021 verurteilte ein britisches Gericht zwei Polizisten zu je 33 Monaten Freiheitsstrafe, weil sie Selfies mit den Leichen zweier Mordopfer gemacht hatten (Fall Bibaa Henry und Nicole Smallman, London). In Nordrhein-Westfalen wurde ein Polizeischüler entlassen, weil er Selfies am Unfallort geschossen hatte.
Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger unterliegen keinen solchen Konsequenzen, obwohl das Grundprinzip identisch ist: das Posieren mit einem Leichnam für eigene Öffentlichkeitswirkung. Psychologie der Jagd zeigt, dass diese Pose dem toten Tier eine Funktion als Requisite für Ego, Männlichkeit und Hierarchie zuweist.
Wie gehen andere Länder damit um?
International gibt es erste Regulierungsansätze. Namibias Umweltminister Pohamba Shifeta erliess ein Verbot von Fotos mit toten Wildtieren in sozialen Medien; öffentliche Verbreitung ist ausschliesslich Privatpersonen mit explizitem Erlaubnisnachweis gestattet. In den USA entfernte Walmart sämtliche Jagdgewaltdarstellungen aus dem Sortiment. Die EU verschärft die Regulierung von Trophäenimporten (Belgien, Finnland, Niederlande, Frankreich haben nationale Verbote), was den politischen Kontext für Erlegerbilder ebenfalls verändert.
Die Schweiz hinkt nach: JagdSchweiz empfiehlt seinen Mitgliedern «Zurückhaltung», aber ohne Sanktionen. Jagd und Tierschutz dokumentiert, wie sich der Schweizer Gesetzgeber strukturell schwer damit tut, Tierschutzrecht konsequent gegen die Jagdlobby durchzusetzen.
Was fordern Tierschutz- und Rechtsexperten?
Die Forderungen umfassen mehrere Ebenen: Erstens eine Ausdehnung des postmortalen Würdeschutzes für Tiere über Artikel 3 und 26 TSchG, sodass die entwürdigende öffentliche Zurschaustellung toter Tiere als Würdeverletzung gilt. Zweitens verbindliche Social-Media-Richtlinien für Jagdpatentinhaberinnen und -inhaber, die Trophäenposen als unvereinbar mit «waidgerechter» Hobby-Jagd definieren, mit Patententzug als Sanktion. Drittens die Aufnahme von Erlegerbildern in den Jugendmedienschutz, analog zu anderen Tiergewaltdarstellungen.
Fazit
Erlegerbilder sind kein harmloses Hobby. Sie verstossen gegen gesellschaftliche Würdenormen, die für jeden anderen Kontext längst sanktioniert wären, und stehen im Widerspruch zur in Artikel 120 der Bundesverfassung verankerten Würde der Kreatur. Repräsentative Studien belegen, dass die Bevölkerung diese Bilder überwältigend ablehnt, auch unter jungen Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern. Solange die Jagdgesetzgebung keine verbindlichen Standards setzt und Patententzug nicht als Sanktion droht, bleibt der rechtliche Rahmen hinter dem gesellschaftlichen Konsens zurück.
Quellen
- Art. 120 Abs. 2 BV (Würde der Kreatur), Volksabstimmung vom 17. Mai 1992
- Art. 1, 3 lit. a, 26 Abs. 1 lit. a TSchG (Tierschutzgesetz, SR 455)
- Art. 135 StGB (Gewaltdarstellungen)
- Bolliger/Rüttimann: Rechtlicher Schutz der Tierwürde, in: Ammann et al. (Hrsg.), Würde der Kreatur, Zürich/Basel/Genf 2015
- Bilendi/Respondi (2024): Masterarbeit FH Burgenland, Generation Z und Erlegerbilder
- Hirsch&Co: Analyse zur Akzeptanz von Erlegerbildern bei jungen Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern
- Fall Jaffer/Lewis, Old Bailey London, Urteil vom 6. Dezember 2021 (33 Monate wegen Misconduct in Public Office)
- Namibia: Verbot von Trophäenfotos in sozialen Medien (Umweltminister Pohamba Shifeta)
Weiterführende Inhalte
- Erlegerbilder: Dossier
- Psychologie der Jagd
- Jagd und Tierschutz
- Die Hobby-Jagd als Event
- Trophäenjagd
- Jagdmythen: 12 Behauptungen kritisch geprüft
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