20. April 2026, 17:58

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Promillegrenze für Hobby-Jäger: Petition

Waffen und Alkohol gehören nicht zusammen.

Wer mit dem Gewehr im Wald unterwegs ist, darf trinken, ohne kontrolliert zu werden.

Das Schweizer Jagdgesetz und die kantonalen Ausführungsbestimmungen kennen keine verbindliche Promillegrenze für bewaffnete Hobby-Jäger. Alkohol auf der Hobby-Jagd, beim Frühschoppen, am Hochsitz oder am Streckenabend, ist kulturell verankert und rechtlich kaum erfasst.

Seit dem Jahr 2000 wurden in der Schweiz Dutzende Menschen bei Jagdunfällen getötet, jährlich werden rund 300 Jagdunfälle registriert. Ob und wie häufig Alkohol mitgespielt hat, ist statistisch unsichtbar, weil nach Jagdunfällen keine Alkoholtests vorgeschrieben sind.

Wer Auto fährt, wird kontrolliert. Wer Motorboot fährt, wird kontrolliert. Wer mit einem halbautomatischen Jagdgewehr in einen Wald mit öffentlichen Wanderwegen geht, nicht. Diese Regulierungslücke ist mit Tradition nicht zu rechtfertigen.

Unsere Forderungen

  1. Verbindliche Nulltoleranz von 0,0 Promille für bewaffnete Hobby-Jäger im Revier.
  2. Obligatorischer Alkoholtest nach jedem Jagdunfall mit Personen- oder Sachschaden.
  3. Meldepflicht für Jagdunfälle, bei denen Alkoholkonsum als Faktor in Betracht kommt, inklusive statistischer Erfassung auf Bundesebene.
  4. Unabhängige Untersuchung von Jagdunfällen durch kantonale Stellen ausserhalb der Jagdverwaltung, nicht durch Wildhüter oder Jagdverbände selbst.
  5. Waffentrageverbot unter Alkoholeinfluss im Jagdrevier, durchsetzbar durch stichprobenartige Kontrollen der Wildhut.

Warum diese Petition?

Hobby-Jagd ist in der Schweiz eine Freizeitaktivität von rund 30’000 Hobby-Jägern. Diese Menschen tragen Schusswaffen durch öffentlich zugängliche Wälder, Alpen und Feldraine. Dass sie dabei keiner Alkoholkontrolle unterliegen, ist eine historisch gewachsene Ausnahme, kein sachliches Argument.

Der Einfluss der Jagdverbände in Vernehmlassungen und parlamentarischen Kommissionen hat bisher jede Regulierungsinitiative in diesem Bereich verhindert. Eine Gesellschaft, die Waffenträger in öffentlichen Wäldern von Alkoholkontrollen ausnimmt, setzt ihre Bürgerinnen und Bürger einem vermeidbaren Risiko aus.

An wen richtet sich die Petition?

Schweizerischer Bundesrat, UVEK (BAFU, Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften), Konferenz der Kantonsregierungen, Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz (JFK) sowie die 26 kantonalen Jagdverwaltungen.

Jetzt unterzeichnen

Mit deiner Unterschrift unterstützt du die Forderung nach einer verbindlichen Alkoholregelung für die bewaffnete Hobby-Jagd in der Schweiz. Jede Stimme zählt.

Die Petition richtet sich an: Schweizerischer Bundesrat und Konferenz der Kantonsregierungen (Bundesrat, UVEK/BAFU, Konferenz der Kantonsregierungen, Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz (JFK))

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Petition fordern wir eine verbindliche Promillegrenze für bewaffnete Hobby-Jäger in der Schweiz.

Für bewaffnete Hobby-Jäger existiert keine eidg. Regelung. Das ist eine Regulierungslücke, die sich mit Tradition nicht rechtfertigen lässt.

Unsere Forderungen:
1. Verbindliche Promillegrenze von 0,0 Promille für bewaffnete Hobby-Jäger im Revier.
2. Obligatorischer Alkoholtest nach jedem Jagdunfall mit Personen- oder Sachschaden.
3. Meldepflicht für Jagdunfälle unter möglichem Alkoholeinfluss.
4. Unabhängige Untersuchung von Jagdunfällen ausserhalb der Jagdverwaltung.
5. Waffentrageverbot unter Alkoholeinfluss im Jagdrevier.

Ich unterstütze diese Forderungen als unterzeichnende Person.

Mit freundlichen Grüssen

25 von 10'000 Unterschriften

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Ihre Unterschrift zählt.