Transparente Erfassung von Hobby-Jägern bei Gewaltdelikten
Jagdwaffen tauchen regelmässig in Tötungsdelikten, schweren Körperverletzungen und Fällen häuslicher Gewalt auf – doch in den offiziellen Statistiken wird bis heute nicht systematisch erfasst, ob die Täter Hobby-Jäger sind. Der Vorstoss verlangt, dass bei allen Gewaltdelikten erhoben wird, ob eine beteiligte Person ein Jagdpatent hat und ob eine Jagdwaffe verwendet wurde, und dass diese Daten jährlich veröffentlicht werden.
1. Text des Vorstosses (Motion/Postulat, kantonal anzupassen)
Der Regierungsrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu ergreifen:
1. Bei sämtlichen polizeilich registrierten Gewaltdelikten – insbesondere bei häuslicher Gewalt, Drohungen, Nötigungen, schweren Körperverletzungen, versuchten und vollendeten Tötungsdelikten sowie bei Suiziden und Suizidversuchen – ist kantonal einheitlich zu erfassen,
a) ob die tatverdächtige Person – bei Suiziden und Suizidversuchen: die verstorbene oder betroffene Person – über ein gültiges Jagdpatent bzw. einen Jagdschein verfügt oder in den letzten zehn Jahren verfügt hat, und
b) ob eine Schusswaffe eingesetzt wurde und, falls ja, ob es sich beim Tatmittel um eine Jagdwaffe oder jagdtypische Schusswaffe handelt.
2. Diese Angaben sind in der kantonalen Kriminalstatistik sowie – soweit anwendbar – in kantonalen Berichten zu häuslicher Gewalt, zu Gewaltkriminalität und zu Tötungsdelikten mit Schusswaffen als eigene Kategorien auszuweisen (z. B. «Tatverdächtige mit Jagdpatent», «Tatmittel Jagdwaffe»).
3. Der Regierungsrat stellt sicher, dass die erhobenen Daten mindestens jährlich anonymisiert veröffentlicht und der Öffentlichkeit, der Wissenschaft sowie dem Parlament in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
4. Der Regierungsrat prüft, welche zusätzlichen präventiven Massnahmen – insbesondere waffen- und jagdrechtliche Eignungsabklärungen, Meldepflichten und Waffenentzüge – für Personen mit Jagdpatent angezeigt sind, die im Zusammenhang mit Gewaltdelikten, häuslicher Gewalt, Drohungen oder Nötigungen polizeilich auffällig geworden sind, und berichtet dem Parlament darüber.
2. Begründung
Die Schweiz gehört zu den Ländern mit hohem privatem Schusswaffenbesitz; Schätzungen sprechen von mehreren Millionen Feuerwaffen in Privathaushalten. Eine vom Bund in Auftrag gegebene Studie zu Tötungsdelikten mit Schusswaffen im häuslichen Bereich zeigt, dass die Täter fast ausschliesslich Männer sind, überwiegend mit Schweizer Staatsangehörigkeit und über 60 Jahre alt, und dass in einem relevanten Teil der Fälle legale Waffen verwendet werden.
Der Swiss Homicide Monitor und weitere Analysen machen deutlich, dass Tötungsdelikte und schwere Gewalt im häuslichen Bereich überdurchschnittlich häufig mit privat verfügbaren Schusswaffen begangen werden – vorwiegend zu Lasten von Frauen und Kindern. Zu den typischen legalen Waffenbesitzern gehören neben Armeeangehörigen vor allem Sportschützen und Hobby-Jäger; sie haben überdurchschnittlich häufig Zugang zu Waffen im häuslichen Umfeld.
Die IG Wild beim Wild kritisiert seit Jahren, dass weder Bund noch Kantone systematisch erfassen, in wie vielen Fällen Hobby-Jäger und Jagdwaffen bei häuslicher Gewalt, anderen Gewaltdelikten, innerfamiliären Tötungsdelikten oder Suiziden eine Rolle spielen. Medienberichte und Fallchroniken dokumentieren immer wieder schwere Familien- und Beziehungstaten, bei denen Hobby-Jäger ihre Angehörigen töten oder bedrohen – diese Fälle erscheinen in den Statistiken jedoch nur als anonyme Gewaltdelikte, ohne Hinweis auf die Jagdtätigkeit.
Ohne eine transparente Erfassung von Jagdpatentinhabern und Jagdwaffen bei allen Gewaltdelikten lassen sich weder das tatsächliche Risiko von Hobby-Jägern im häuslichen Bereich wissenschaftlich beurteilen, noch können zielgerichtete Präventionsmassnahmen ergriffen werden. Die geforderte Datenerhebung verursacht im Vergleich zum bestehenden administrativen Aufwand nur geringe zusätzliche Kosten, schafft aber eine wichtige Grundlage für eine evidenzbasierte Sicherheits-, Gewaltpräventions- und Jagdpolitik im Kanton.
Dieser Vorstoss trägt dazu bei, die systematische Blindstelle bei der Rolle von Hobby-Jägern in der Gewaltdelinquenz zu schliessen – und schützt damit insbesondere Frauen und Kinder, die heute dem Risiko privat gelagerter Jagdwaffen und jagdtypischer Schusswaffen oft unbemerkt ausgesetzt sind.
