Der Bundesrat handelt mit der per 1. Dezember 2023 in Kraft tretenden Jagdverordnung wider jegliche Rechtsstaatlichkeit.
Bundesrat Rösti und Co. zeugen von fehlendem Verständnis für den Artenschutz, Demokratie und das Zusammenspiel von Alpwirtschaft, Wildtieren und Wald.
Dieses Massaker ist gegen die Berner Konvention und den Entscheid des Stimmvolkes.
Der Bundesrat prescht mit Änderungen in der Jagdbestimmung vor, die jeglichen wildbiologischen Ansatz vermissen lassen. Die Anzahl gerissener Nutztiere ging um die Hälfte (GR) und um rund 80 % (GL) zurück. Es ist lange bekannt, dass die Anzahl gerissener Nutztierrisse weder von der Anzahl Nutztiere noch der Anzahl Wölfe im Gebiet abhängig ist, sondern in erster Linie davon, ob wirkungsvolle Herdenschutzmassnahmen umgesetzt worden sind. Und man missachtet wissentlich den Volkswillen, wonach sich das Stimmvolk bei der Jagdabstimmung 2020 klar gegen einen präventiven Abschuss von Wölfen ausgesprochen hat.
Rösti macht ohne jegliches wissenschaftliches Fundament rasch vollendete Tatsachen. Entgegen des Volkswillens, welcher bei der Ablehnung des neuen Jagdgesetzes sich klar pro Wolf äusserte.
Vor dem Auftauchen des Wolfes verendeten jährlich 10‘000 Schafe auf den Alpweiden, weil sie unbehirtet abstürzten, verirrten oder im Hudelwetter erfroren oder verhungerten. Seit dem Auftauchen des Wolfes und der nun eigentlich erforderlichen Behirtung, verenden nur noch 3‘000 Schafe während der Alpbestossung. Dazu muss man auch noch wissen, dass nur ca. 20‘000 Schafe für Käse- und Milchproduktion genutzt werden. Von ca. 400‘000 Schafen total! Die Wolle wird in der Schweiz nicht genutzt. Das Schaf in der Schweiz ist somit reines Schlachtvieh respektive Lammproduzent. Pro Schaf erhält ein Landwirt fix 320.- Subvention pro Jahr. Also von uns Steuerzahlern. Von den verständnislosen Unterländern. Tatsächlich versteht man nicht, warum der Wolf nicht als einheimisches Wildtier und Stammvater unserer geliebten Hunde toleriert werden kann. Gerne bezahlen wir auch weiterhin die Wolfs-Risse und die dazugehörende Alp-Folklore. Aber lasst dem Wolf doch bitte seinen Platz. Andernorts ist er zusammen mit einer intakten Wildnis ein Tourismusmagnet. Warum eigentlich nicht in strukturarmen Regionen in der Schweiz?
Die Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft der Kantone qualifizierte am 6. September die nun vom Bundesrat weitgehend unverändert verabschiedete Jagdverordnung als inhaltlich willkürlich, einseitig und im Widerspruch zu wissenschaftlichen Artenschutzüberlegungen und den bisherigen Ausführungen des Bundesrates.
Die harte Kritik am Bundesrat, die auch von Forstkreisen geteilt wird, bezieht sich insbesondere auf die völlig beliebige Festlegung von Schwellenwerten für die Anzahl in der Schweiz lebender Rudel. Dieser Schwellenwert von zwölf Rudeln ist auch nach den Ausführungen von Bundesrat Rösti (SVP) nur als willkürlich und faktenfrei zu bezeichnen.
Heute leben bei uns rund 300 Wölfe in 32 Rudeln. Davon sollen bis auf 12 Rudel alle ausgerottet, der Bestand soll um 70 Prozent zusammengeschossen werden – präventiv, ohne dass auch nur einer dieser Wölfe zuvor Nutztiere wie Schafe oder Rinder gerissen hat. Die neue Jagdverordnung soll bereits im Dezember befristet in Kraft treten.

Mit dem bisherigen von ihm mitgestalteten Konzept habe sich die Ausbreitung des Wolfs nicht eindämmen lassen, sagte der Hobby-Jäger Reinhard Schnidrig. Schnidrig ist Sektionschef Wildtiere im Bundesamt für Umwelt (BAFU).
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