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Die Folgen des kontroversen Wolfsmanagements in der Schweiz

Die Schweiz verstösst mit ihrer Wolfs-Abschusspolitik gegen die Berner Konvention.

Gemäss Einschätzung von CHWOLF verstösst die Schweiz mit dem zukünftigen Wolfsmanagement gegen die Berner Konvention und unterläuft auch die internationalen Bestrebungen der IUCN im Europäischen Alpenraum.

CHWOLF reicht deshalb Beschwerde bei der Berner Konvention ein.

Am 1. Dezember 2023 soll in der Schweiz eine neue Jagdverordnung mit einer massiven Lockerung des Wolfschutzes in Kraft treten. Bundesrat Albert Rösti und sein Umweltdepartement planen 70 % des Schweizer Wolfsbestandes abzuschiessen. Ein regelrechtes Wolfsmassaker ist vorprogrammiert. Die Schweiz wird neu in fünf Wolfsregionen eingeteilt und ein Schwellenwert von 12 Rudeln (pro Region 2 – 3 Rudel) wird eingeführt. Die überzähligen Rudel dürfen präventiv abgeschossen werden, um mögliche Schäden an Nutztieren, eine mögliche Gefährdung des Menschen oder eine übermässige Senkung des regionalen Bestandes an wildlebenden Paarhufern zu vermeiden. Für die gesamte Schweiz bedeutet dies, dass von den aktuell 32 Rudeln, ganze 20 Rudel abgeschossen werden dürfen, nur weil der künstlich gesetzte Schwellenwert überschritten ist und sie als  «überzählig» deklariert werden.

Der ständige Ausschuss der Berner Konvention hat am 29. November 2022 in Strassburg auf Antrag der Schweiz beraten, ob der Status des Wolfes von heute «streng geschützt» auf «geschützt» heruntergestuft werden soll. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt. Damit behält der Wolf international den Schutzstatus «streng geschützt». Eine stärkere Regulierung mit vermehrten Abschüssen bleibt in den Unterzeichnerstaaten der Berner Konvention damit untersagt.

Berner Konvention und die Schweizer Verstösse

Der Wolf ist in Anhang II der Berner Konvention als streng geschützte Tierart aufgeführt. Laut Artikel 6 ist grundsätzlich jedes absichtliche Töten dieser Tiere verboten. Artikel 9 erlaubt in gewissen Situationen jedoch Ausnahmen. Werden in der Schweiz nun regelmässig ganze Rudel präventiv abgeschossen, ohne dass sie Schäden verursacht haben, nur weil der politisch motivierte Schwellenwert der einzelnen Wolfsregionen überschritten ist und zukünftige Schäden an Nutztieren möglich wären, ist dies nicht mit Artikel 9 vereinbar. Dieser Artikel darf nur in Ausnahmefällen und nicht im Generellen zur Anwendung kommen.

Schweizer Abschusspolitik gefährdet Alpenpopulation

Die Schweizer Wolfspopulation ist Teil der Alpenpopulation. Gemäss der Weltnaturschutzunion IUCN bräuchte es in der Schweiz ein Minimum von 20 Rudeln um einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen. Mit der Umsetzung der neuen Jagdverordnung mit einem Schwellenwert von 12 Rudeln unterschreitet die Schweiz das Minimum für einen günstigen Erhaltungszustand bei Weitem und gefährdet so die gesamte Alpenpopulation und den so wichtigen genetischen Austausch im Alpenbereich. Mit dieser Wolfspolitik könnte der Wolf in der Schweiz sogar erneut ganz ausgerottet werden.

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