Was hat die JSG-Revision 2022 geändert?
Jagdgesetz-Revision: Artenschutz geopfert für die Jagdlobby.
Die schrittweise Revision des Schweizer Jagd- und Schutzgesetzes (JSG) und der Jagdverordnung (JSV) hat den präventiven Wolfsabschuss ermöglicht und den Artenschutz in der Schweiz erheblich geschwächt.
Umweltorganisationen kritisieren die Änderungen als Verstoss gegen die Berner Konvention. Der Europarat hat eine förmliche Untersuchung eröffnet.
Was ist das JSG und warum ist es relevant?
Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) ist das zentrale Bundesgesetz, das sowohl die Jagd als auch den Schutz wildlebender Tiere in der Schweiz regelt. Es wird durch die Jagdverordnung (JSV) konkretisiert, die der Bundesrat erlassen kann. Diese Doppelstruktur (Gesetz und Verordnung) ermöglicht es dem Bundesrat, ohne Volksabstimmung weitreichende Änderungen vorzunehmen, solange sie im gesetzlichen Rahmen liegen.
Wie das Dossier Jagdgesetze und Kontrolle zeigt, besteht die grundlegende Problematik darin, dass jagdnahe Akteure die Gesetzgebung massgeblich mitgestalten, über Kommissionen, Vernehmlassungsverfahren und direkte politische Netzwerke. Das Dossier Jäger-Lobby in der Schweiz belegt, dass JagdSchweiz mit über 30’000 Mitgliedern und einer Parlamentariergruppe im Bundeshaus systematischen Einfluss auf die Gesetzgebung ausübt.
Was war die JSG-Volksabstimmung 2020?
Eine erste umfassende JSG-Revision wurde 2020 dem Volk vorgelegt und in einer Volksabstimmung abgelehnt. Die Vorlage hätte den kantonalen Abschuss von Wölfen auch ohne nachgewiesene Schäden ermöglicht. Naturschutzorganisationen, darunter Pro Natura und WWF, kämpften erfolgreich dagegen an. Die Bevölkerung sprach sich mehrheitlich gegen eine Aufweichung des Wolfschutzes aus.
Was wurde nach der Volksabstimmung auf dem Verordnungsweg geändert?
Obwohl die Volksabstimmung 2020 eine klare Ablehnung signalisiert hatte, nutzte der Bundesrat den Spielraum der JSV, um zentrale Elemente der abgelehnten Vorlage auf dem Verordnungsweg umzusetzen. Die JSV wurde so angepasst, dass «proaktive Regulierung» möglich wurde: Wölfe dürfen seither abgeschossen werden, wenn sie sich in der Nähe von Siedlungen aufhalten, auch ohne dass Nutztierrisse stattgefunden haben.
Das Dossier Wolf in der Schweiz dokumentiert, wie diese Praxis im Wallis besonders aggressiv umgesetzt wurde. In der Saison 2025/2026 wurden 27 Wölfe getötet, 3 über Einzelbewilligungen, 24 über Rudelregulierungen. Die Kosten für diese Abschüsse beliefen sich auf 0,8 bis 1 Million Franken, inklusive Berufsjäger, Helikopter, Koordination und Verwaltung, rund 35’000 Franken pro erlegtem Wolf.
Was änderte sich konkret durch die JSV-Anpassungen 2023/2025?
Neben der Wolfspolitik umfassen die Revisionen auch andere jagdrelevante Bereiche. Schalldämpfer auf Jagdwaffen wurden aus der Liste der verbotenen Hilfsmittel gestrichen und sind seit dem 1. Februar 2025 ausdrücklich erlaubt. Nachtjagd wurde in einzelnen Kantonen ausgeweitet: Bern erlaubt Vollmondnachtjagd, der Zürcher Regierungsrat verabschiedete im Juni 2025 weitere Liberalisierungen. Drohnen für die Jagd wurden schrittweise zugelassen.
Diese Entwicklungen folgen einem Muster, das das Dossier Jäger-Lobby in der Schweiz als «Strategie der kleinen Schritte» beschreibt: Jede Änderung wird als Effizienzgewinn oder Praxisanpassung verpackt, in der Summe ergibt sich eine systematische Liberalisierung zugunsten der Hobby-Jagd.
Was kritisieren Umweltorganisationen?
Pro Natura, WWF Schweiz, die Gruppe Wolf Schweiz und BirdLife kritisieren mehrere Punkte der JSG/JSV-Revision. Erstens: Die proaktive Rudelregulierung ist mit der Berner Konvention unvereinbar. Der Ständige Ausschuss hat dies im Oktober 2024 ausdrücklich festgehalten. Zweitens: Abschüsse erfolgen ohne Nachweis ausreichender Herdenschutzmassnahmen, obwohl das Wolfkonzept Schweiz von 2008 dies als Voraussetzung vorschreibt. Drittens: Die Schiessquoten erzeugen Druck und führen zu systematischen Fehlabschüssen, mindestens drei allein im Jahr 2022.
Zudem kritisieren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einem offenen Brief mit über 200 Unterzeichnenden, dass Abschüsse von Alphatieren die Sozialstruktur der Rudel zerstören, was zu höherer Reproduktionsrate, instabilerem Verhalten und mehr Konflikten führt, das genaue Gegenteil der angestrebten «Regulierung».
Welche Folgen hat die Revision für den Erhaltungszustand des Wolfes?
Der Erhaltungszustand einer Art gilt als günstig, wenn die Populationsgrösse stabil oder wachsend ist, der Lebensraum ausreichend vorhanden ist und keine Tendenz zur Verkleinerung besteht. In der Schweiz ist keines dieser Kriterien unproblematisch: Die Wolfspopulation von rund 300 Tieren in 30 Rudeln ist im europäischen Massstab klein. Gezielte Rudelabschüsse, die Alphatiere treffen, destabilisieren Populationsstrukturen.
Das Dossier Wolf in der Schweiz dokumentiert das Beispiel des Jurassischen Marchairuz-Rudels: Nachdem die Alphawölfin 2022 irrtümlich erschossen wurde, war der Fortbestand des Rudels gefährdet. Solche Ereignisse sind keine Ausnahme, sie sind Systemfolge einer Politik, die Abschussquoten über Artenschutz stellt.
Kann das Parlament die Revision rückgängig machen?
Die auf Verordnungsebene vorgenommenen Änderungen können vom Bundesrat wieder rückgängig gemacht werden. Auf Gesetzesebene wäre ein Parlamentsbeschluss oder eine erneute Volksinitiative nötig. Tierschutz- und Naturschutzorganisationen haben angekündigt, die Wolfspolitik politisch und juristisch anzufechten.
Der Europarat hat mit seiner Untersuchung von Dezember 2024 der Schweiz einen starken aussenpolitischen Druck gemacht. Die Schweiz hat sich als Unterzeichnerin der Berner Konvention zu bestimmten Mindeststandards verpflichtet, und diese Verpflichtung ist nicht verhandelbar.
Warum ist die Revision ein Präzedenzfall?
Was mit dem Wolf geschieht, kann morgen mit dem Luchs passieren. Das Dossier Luchs in der Schweiz warnt ausdrücklich davor, dass die Wolfspolitik einen Präzedenzfall für andere Beutegreifer schafft: Wenn präventive Abschüsse beim Wolf normalisiert sind, werden dieselben Instrumente auch beim Luchs eingesetzt werden. Die BAFU-Luchskonzeption erlaubt bereits heute Regulierungsabschüsse, wenn der Luchs zu viele Tiere «aus dem Jagdregal» nimmt, also zu viele Rehe und Hirsche frisst, die Hobby-Jäger selbst erlegen wollen.
Dieser Interessenkonflikt ist das Herzstück der ganzen Debatte: Nicht die Sicherheit der Bevölkerung steht auf dem Spiel, sondern das wirtschaftliche und freizeitmässige Interesse von rund 30’000 Hobby-Jägern, die ihre «Ressource» nicht teilen wollen.
Welche Alternativen gibt es zur aktuellen Wolfspolitik?
Eine evidenzbasierte Wolfspolitik würde auf drei Pfeilern ruhen: erstens konsequentem Herdenschutz als Voraussetzung für jeden Abschuss; zweitens unabhängigem wissenschaftlichem Monitoring; drittens Transparenz bei allen Entscheiden. Das Dossier Herdenschutz in der Schweiz zeigt, dass Schutz nachweislich wirksamer ist als Abschuss, wenn er konsequent umgesetzt wird.
Fazit
Die JSG-Revision 2022 ist kein technischer Anpassungsprozess, sondern ein politischer Kurswechsel: weg vom Artenschutz, hin zur Hobby-Jagd-Logik. Dass dieser Kurswechsel auf dem Verordnungsweg vollzogen wurde, und damit an einem Volksreferendum vorbei, zeigt, wie effektiv die Jagdlobby die Instrumente des Schweizer Politsystems zu nutzen weiss. Die förmliche Untersuchung des Europarates ist ein Weckruf: Internationales Recht gilt auch dann, wenn eine Lobby dagegen lobbyiert.
Weiterführende Inhalte
- Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und Jagd
- Jagdrecht Schweiz
- Jagdgesetze und Kontrolle
- Herdenschutz in der Schweiz
- Jäger-Lobby in der Schweiz
- Der Luchs in der Schweiz
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