Graubünden verfügt Wolfsabschuss in Lantsch/Lenz ohne Begründung
Ein Wolf, der nicht sofort flieht, bekommt in Graubünden eine Abschussverfügung. Zwei andere mit demselben Verhalten nicht. Der Kanton sagt nicht, warum.
Symbolbild. Foto: Wild Spirit / Unsplash
Das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden hat am 28. Oktober 2026 seinen Quartalsbericht zu den Beutegreifern aufgeschaltet. Darin steht erstmals, warum der Kanton am 22. September den Abschuss eines Wolfs in der Region Lantsch/Lenz verfügt hat: «verzögertes Fluchtverhalten». Die Verfügung selbst war seit dem 5. Oktober bekannt, als Tabellenzeile im Monitoring, ohne ein Wort zur Begründung. Was das Verhalten konkret heisst, nach welchen Kriterien der Kanton entscheidet und warum zwei andere Wölfe mit demselben Verhalten keine Verfügung erhielten, bleibt auch jetzt offen. Eine Medienmitteilung gab es weder zur Verfügung noch zum Bericht.
Zwei Sätze in Kapitel 1.6
Der «Quartalsbericht Grossraubtiere» 3/2026 ist auf den 30. September datiert und erschien, wie im Kommunikationskonzept des Amts vorgesehen, in der letzten Oktoberwoche, allerdings nur als Notiz auf der Amtsseite und nicht «per Medienmitteilung», wie es dasselbe Konzept verlangt. Unter «Besondere Vorkommnisse» heisst es: «Im Gebiet der Gemeinden Lantsch/Lenz, Vaz/Obervaz und Albula/Alvra kam es zu mehreren Sichtungen eines Wolfes in Siedlungsnähe, welcher ein verzögertes Fluchtverhalten aufwies. Aufgrund des unerwünschten Verhaltens gegenüber dem Menschen wurde für diesen Wolf im September eine Abschussbewilligung verfügt.»
Das «Monitoring Wolfsmanagement» September führt die Verfügung unter «Lansch/lenz» mit Datum 22. September 2026; es wurde laut Amtsseite am 5. Oktober publiziert. Die Existenz der Verfügung war damit drei Wochen lang öffentlich, ihr Grund nicht. Bis zum 30. September war kein Abschuss verzeichnet. Von einem Angriff, einer verletzten Person oder einem Nutztierriss durch diesen Wolf ist weder im Bericht noch im Monitoring die Rede. Wie nahe das Tier Menschen kam, wie oft und unter welchen Umständen, beschreibt der Kanton nicht.
Dasselbe Verhalten, zwei verschiedene Antworten
Derselbe Bericht meldet aus Surses und aus Breil/Brigels je eine Sichtung eines Wolfs «mit verzögertem Fluchtverhalten». Für diese beiden Tiere wurde keine Verfügung erlassen. Der Unterschied liegt offenbar in der Häufigkeit der Sichtungen und in der Nähe zu Siedlungen, doch der Kanton legt keine Schwelle offen: Ab wie vielen Begegnungen wird aus einem Wolf, der stehen bleibt, ein Wolf, der getötet werden darf?
Das Monitoring verzeichnet zudem eine zweite Verfügung vom 3. September für einen Wolf im «Mittelprättigau». Zu ihr nennt auch der Quartalsbericht keinen Grund. Zu beiden Verfügungen gibt es weder eine Medienmitteilung der Standeskanzlei noch eine Notiz unter «Aktuelles» des Amts, obwohl das Kommunikationskonzept genau das für «aktuelle, besondere Ereignisse» vorsieht.
Die Vorgeschichte: Lantsch/Lenz ist kein neuer Fall
Die Region ist dem Amt seit Mai 2025 bekannt. Laut Monitoring Wolfsmanagement Januar 2026 verfügte der Kanton für «Vaz/Obervaz, Lantsch/Lenz, Albula/Alvra» bereits am 28. Mai 2025 einen Einzelwolfsabschuss; am 28. Juli 2025 vermerkt die Tabelle den «Ablauf der Abschussbewilligung». Die erste Verfügung ist also nach 60 Tagen ungenutzt verfallen. Der Quartalsbericht 3/2025 meldete für September 2025 eine Begegnung einer Person mit einem Wolf in Lantsch/Lenz, bei der das Tier «ein verzögertes Fluchtverhalten» zeigte. Der Quartalsbericht 4/2025 hält fest, im November 2025 hätten dort zwei Wölfe verzögert reagiert und seien «durch die lokale Wildhut vergrämt» worden. Im Raum Lenzerheide/Arosa, dem Gebiet des ehemaligen Lenzerhornrudels, wies der Kanton Ende 2025 mindestens ein Wolfspaar nach.
Laut der Medienmitteilung vom 3. Februar 2026 bestätigte der Kanton diesen Einzelwolfsabschuss «aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten» in «Lantsch-Lenz»; getötet wurden Einzelwölfe damals nur in Pontresina, Sils i. E. und Surses. Der Quartalsbericht 2/2026 meldet für Vaz/Obervaz erneut Sichtungen von Wölfen «mit verzögertem Fluchtverhalten». Die Chronologie lautet also: Verfügung im Mai 2025, Ablauf im Juli, Begegnung im September, Vergrämung im November, Sichtungen im Frühjahr 2026, zweite Verfügung am 22. September 2026.
Dass die Vergrämung im November 2025 funktioniert hat, steht im Bericht des Kantons selbst. Warum dieses Mittel zehn Monate später nicht mehr ausreichen soll, erklärt er nicht.
Was im Bericht sonst noch steht
Per 30. September zählt der Kanton rechnerisch 16,5 Wolfsrudel, 19 Rudel sind ganz oder teilweise in Graubünden präsent. Das Monitoring weist für 2026 mindestens 88 Welpen aus; 17 Wölfe wurden im September im Rahmen der Regulation getötet, 61 sind freigegeben. Dazu kommen 344 bestätigte Luchsnachweise, 37 davon mit Jungtieren, und 34 Bärennachweise, vor allem aus Zernez, Scuol und Valsot. Die Risszahlen für 2026 belaufen sich bis Ende September auf 122 Schafe und Ziegen sowie sechs Stück Grossvieh.
grheute.ch berichtete am 28. Oktober über die Abschussbewilligung. Die «Engadiner Post» fasste den Bericht unter dem Titel «Wolf und Bär fühlen sich im Engadin heimisch» zusammen und liess die Verfügung weg.
Einordnung
Der Kanton nennt keine Rechtsgrundlage. In Frage kommt Art. 9b der Jagdverordnung: Eine Gefährdung von Menschen liegt «insbesondere vor, wenn ein Wolf sich aus eigenem Antrieb und regelmässig innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Siedlungen aufhält und dabei Menschen gegenüber zu wenig Scheu zeigt». Die Bewilligung ist «auf längstens 60 Tage zu befristen» und auf die Orte der Gefährdung zu beschränken. Art. 9b gilt allerdings nur für Wölfe, «die nicht zu einem Rudel gehören». Im Raum Lenzerheide/Arosa wies der Kanton Ende 2025 mindestens ein Wolfspaar nach, und das Monitoring ordnet die Verfügung keiner Sozialeinheit zu; gehört der Wolf zu einem Paar oder Rudel, gälten strengere Voraussetzungen. Ob die Kriterien erfüllt sind, lässt sich von aussen nicht prüfen, weil der Kanton weder die Verfügung noch die Zahl und Art der Begegnungen offenlegt. «Verzögertes Fluchtverhalten» ist kein Rechtsbegriff; das Konzept Wolf Schweiz des BAFU stuft Begegnungen in Kategorien ein, und das Kommunikationskonzept des Amts verspricht, Auffälligkeiten der Stufen «rot» und «schwarz» im Quartalsbericht auszuweisen. Welcher Stufe der Kanton das Verhalten dieses Wolfs zuordnet, sagt der Bericht nicht.
Dazu kommt: Die Vergrämung hat in Lantsch/Lenz im November 2025 nach Angaben des Kantons selbst gewirkt. Wer zehn Monate später erneut eine Abschussverfügung erlässt, müsste begründen, warum das mildere Mittel nicht mehr ausreicht. Dieser Beleg fehlt in der Verfügung, die nicht veröffentlicht ist, und er fehlt im Quartalsbericht, der sie Wochen später in zwei Sätzen erwähnt.
So entsteht ein Muster: Der Kanton Graubünden tötet Wölfe im Rahmen der proaktiven Regulation, ohne den Nutzen zu belegen, und er verfügt Einzelabschüsse, ohne die Kriterien offenzulegen. Wie dünn solche Begründungen ausfallen können, zeigte 2025 ein Fall im Kanton Schwyz: Ein kritischer Blick auf die Abschussverfügung eines Wolfs. Den Stand aller Abschüsse führt der Zähler Wolfsabschüsse Schweiz 2026/27, die Bündner Saison dokumentiert der Live-Ticker Graubünden.
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