Jagdpatent-Verlosung bei RTR: Was die Ethik-Einschätzung ausblendet
Eine Medienethikerin hält die Verlosung eines Bündner Jagdpatents durch den SRG-Sender für unproblematisch. Ihre Begründung beantwortet eine Frage, die niemand gestellt hat.
Aus der RTR-Galerie «La segunda part da la chatscha» zum Wettbewerb «La Preda» 2026: Zwei Kinder posieren mit dem Geweih eines erschossenen Hirsches. Gesichter von der Redaktion unkenntlich gemacht. Quelle: rtr.ch, abgerufen am 25. September 2026
«Der Salzstein»
Nau.ch berichtete am 2. Oktober 2026 über die Beanstandung der IG Wild beim Wild gegen den rätoromanischen SRG-Sender RTR.
Neu in die Debatte bringt der Artikel die Einschätzung der Religionswissenschaftlerin und Medienethikerin Marie-Therese Mäder: Sie beurteilt die Verlosung eines Bündner Jagdpatents als «unproblematisch». Ihre Begründung geht jedoch an der zentralen Frage vorbei. Es geht nicht darum, wer das Patent gewinnt, sondern darum, welche Rolle RTR selbst bei der Inszenierung von Abschüssen, Erlegerbildern und Hobby-Jagd spielt.
Worum es geht
Während der Bündner Hochjagd verlost RTR in der Aktion «La Preda» unter allen, die telefonisch ein getötetes Tier melden, ein Jagdpatent für das Folgejahr und lässt das Publikum das «schönste» Erlegerbild der Saison küren. Die IG Wild beim Wild hat dagegen am 28. September 2026 bei der Ombudsstelle SRG.R Beanstandung eingereicht, mit Kopie an die UBI; die Einzelheiten stehen im Beitrag RTR: SRG-Sender verlost Jagdpatent und kürt das «schönste» Erlegerbild. Nau.ch-Redaktorin Vivian Balsiger hatte die IG am selben Tag um eine Stellungnahme gebeten. Erschienen ist ihr Artikel vier Tage später, als Blick und 20 Minuten längst berichtet hatten, unter dem Titel, Tierschützer würden toben. Tatsächlich hat die IG den Weg gewählt, den das Radio- und Fernsehgesetz für solche Fragen vorsieht: eine formelle Beanstandung mit Begründung und Belegen.
Das Argument der Ethikerin
Mäder argumentiert sinngemäss so: Wer an der Verlosung teilnimmt, besitzt bereits ein Jagdpatent und würde auch im nächsten Jahr wieder eines lösen. Ein verschenktes Patent fördere die Hobby-Jagd deshalb nicht, es gehe an jemanden, der ohnehin jagen würde. Die Teilnehmer kennten die Regeln und wüssten, wie mit den Tieren umzugehen sei. Entscheidend sei, dass die Vorschriften klar seien und eingehalten würden, damit das Tierleid möglichst gering bleibe. Den Vergleich mit einem Waffenschein hält sie für falsch, weil ein Jagdpatent mit Auflagen verbunden sei und nicht an beliebige Personen gehe.
Gefördert wird nicht der Gewinner, sondern das Bild
Mäder prüft die Verlosung auf der Ebene des Einzelnen: Bekommt eine berechtigte Person etwas, das sie ohnehin hätte? Darum ging es in der Kritik nie. Werbung richtet sich nicht an den, der den Preis gewinnt, sondern an alle, die zuschauen und zuhören.
Bei «La Preda» ist das Töten eines Wildtiers die Teilnahmebedingung. Jede Abschussmeldung wird zum Unterhaltungselement, jeder getötete Fuchs oder Hirsch zum Spielstand. Der Fotowettbewerb belohnt das Bild eines lachenden Schützen neben einem toten Lebewesen mit dem ersten Platz und Gutscheinen eines Jagdausrüstungsgeschäfts. Was dabei gefördert wird, ist nicht die Jagdpraxis eines einzelnen Gewinners, sondern die öffentliche Wahrnehmung der Hobby-Jagd als harmloses Gemeinschaftserlebnis. Ob der Gewinner auch ohne Los gejagt hätte, ändert daran nichts.
Selbst die Wildhüter halten solche Bilder für sinnlos
Mäders Annahme, die Teilnehmer wüssten, wie mit den Tieren umzugehen sei, hat in derselben Woche eine Antwort von der Jagdaufsicht selbst erhalten: Der Schweizerische Wildhüterverband bezeichnete das Posieren mit einem erschossenen Reh gegenüber Nau.ch als sinnlos und als schädlich für das Image der Hobby-Jagd, dokumentiert im Beitrag Bündner Hobby-Jäger posiert mit totem Reh. Genau dieses Bildmotiv prämiert RTR in einem Publikumswettbewerb, und 2025 zog ein Wildhüter im RTR-Studio das Los für das Jagdpatent. Eine Ethik, die sich auf die Regelkenntnis der Teilnehmer verlässt, muss erklären, warum die Jagdaufsicht das Ergebnis peinlich findet.
Eine Medienethik, die den Sender ausklammert
Mäder spricht als Medienethikerin. Die medienethischen Fragen dieses Falls kommen in ihrer Einschätzung, so wie Nau.ch sie wiedergibt, aber nicht vor. Zu prüfen wäre: Darf ein gebührenfinanzierter Sender mit gesetzlichem Informationsauftrag als Veranstalter einer Jagdaktion auftreten? Berührt ein Wettbewerb um das «schönste» Bild eines getöteten Tieres das Verbot der Gewaltverherrlichung und Gewaltverharmlosung nach Art. 4 Abs. 1 RTVG? Genügt ein Jagdportal dem Sachgerechtigkeitsgebot, wenn darin weder jagdkritische Stimmen noch Tierschutzorganisationen oder wissenschaftliche Einordnungen zur Hobby-Jagd vorkommen? Und wie verträgt sich der Jugendschutz damit, dass RTR in der Galerie zum Wettbewerb selbst Bilder von Kindern neben getöteten Wildtieren veröffentlicht hat?
Ihr Kriterium, ob der Empfänger des Patents dazu befähigt sei, beantwortet das kantonale Amt für Jagd und Fischerei bei jeder Patentausgabe. Eine medienethische Prüfung würde beim Sender ansetzen, nicht beim Patentinhaber.
Die Kinder, die niemand erwähnt
Das Bild zu diesem Beitrag stammt aus der RTR-Galerie zum laufenden Wettbewerb. Zwei Kinder halten das Geweih eines erschossenen Hirsches, eingereicht von einem Hobby-Jäger als «schönes Erlebnis mit meinen beiden Kindern». Die Gesichter haben wir unkenntlich gemacht, RTR hat sie veröffentlicht. Weder Nau.ch noch die Ethikerin verlieren ein Wort über den Kinderschutz, obwohl er ein Kernpunkt der Beanstandung ist.

Kinder sind von Natur aus tierlieb. Kein Kind, das die Wahl hat, wählt zum Essen den Hasen statt den Apfel. Dass Kinder lächelnd neben einem toten Hirsch stehen, ist kein Ausdruck ihrer Natur, sondern das Ergebnis von Gewöhnung. Die Hobby-Jagd braucht diesen Nachwuchs, deshalb werden Kinder früh mitgenommen, an das Blut gewöhnt und mit dem Geweih fotografiert.
Die SRG schützt Kinder vor Gewalt, und zwar konsequent: Filme mit Gewaltszenen tragen eine Alterskennzeichnung und laufen erst am späten Abend, Nachrichtenbeiträge mit verstörenden Bildern werden angekündigt, das Radio- und Fernsehgesetz schreibt das in Artikel 5 vor. Der Schutzgedanke ist derselbe, ob die Gewalt Menschen oder Tiere trifft: Kinder sollen nicht ungeschützt mit dem Töten und mit toten Körpern konfrontiert werden. Im Jagdportal «Chatscha 2026» kehrt RTR dieses Prinzip um. Der Sender hält Kinder nicht von Gewalt fern, er führt sie hin: mit der Kindersendung «Minisguard», die Kindern ohne Gegenposition erklärt, wozu die Hobby-Jagd nötig sei, mit frei zugänglichen Erlegerbildern, die als «schön» zur Abstimmung stehen, und mit Bildern von Kindern neben toten Tieren, darunter ein Kleinkind neben einem erschossenen Fuchs mit der Legende «Zufrieden mit der ersten Beute» und ein Mädchen mit einer blutenden Gämse im Arm. Die Bereitschaft, neben einem getöteten Tier zu posieren, entsteht nicht von selbst, sondern durch Konditionierung, und ein öffentlicher Sender, der das ausstellt und prämiert, macht es zum Vorbild.
Die vier Kinderbilder in der RTR-Galerie zum Wettbewerb 2026 werfen neben dem Jugendschutz eine zweite Frage auf, die in der Ethik-Einschätzung ebenfalls nicht vorkommt: das Recht der Kinder am eigenen Bild. Die abgebildeten Kinder sind schätzungsweise zwei bis zwölf Jahre alt. Bei zwei Bildern nennt RTR in der Legende die Vornamen der Kinder und den Familiennamen des Vaters, bei einem zusätzlich den Wohnort. Die Stiftung Kinderschutz Schweiz hält dazu fest: «Artikel 16 der UN-Kinderrechtskonvention hält fest: Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre. Die Grundrechte gewährleisten zudem das Recht am eigenen Bild und das Recht auf Selbstbestimmung. Das bedeutet: Ohne Einwilligung dürfen die Eltern nichts posten.» Ein Kleinkind kann die Dimension einer Veröffentlichung auf einem landesweit abrufbaren Portal nicht beurteilen, eine Einwilligung liegt also nicht vor. Was Polizei und Fachstellen den Eltern unter dem Titel «Kinderbilder gehören nicht ins Netz» seit Jahren abraten, hat hier ein gebührenfinanzierter Sender selbst getan: die Bilder redaktionell geprüft, ausgewählt, mit Namen versehen und zur Weitergabe an die Jagdzeitschrift «Chatschadur Grischun» freigegeben.
Die IG Wild beim Wild fordert deshalb seit Langem, dass Minderjährige nicht auf die Jagd mitgenommen werden dürfen, im offenen Brief an den Bundesrat und in der laufenden Petition an Bundesrat Rösti. Eine Ethik, die Kinder auf solchen Bildern nicht einmal bemerkt, hat ihren Gegenstand nicht angeschaut.
Was die Ethikerin selbst erforscht
Ein Blick auf die Website von Marie-Therese Mäder zeigt, wo ihr Urteil herkommt und wo nicht. Ihr Fachgebiet ist das Verhältnis von Religion und Medien: Sie promovierte zu Film und Religion, habilitierte zur Darstellung religiöser Gemeinschaften in den Medien und forscht zu Hochzeiten, Jesusfilmen und Religion auf TikTok. Arbeiten zur Hobby-Jagd, zur Tierethik oder zum Radio- und Fernsehgesetz sind dort keine zu finden. Nau.ch verschweigt zudem, dass Mäder laut eigener Angabe Medienethik an der Fachhochschule Graubünden in Chur lehrt, also im Kanton und Sendegebiet von RTR.
Bemerkenswert ist vor allem ein Widerspruch zu ihrer eigenen Forschung. Mäder ist Mitherausgeberin der Fachzeitschrift «Journal for Religion, Film and Media». Das aktuelle Heft, das sie mitverantwortet, trägt den Titel «Death, Loss and Mourning in Film and Media» und geht davon aus, dass mediale Darstellungen des Todes gesellschaftliche Vorstellungen nicht nur spiegeln, sondern prägen. Das ist exakt der Punkt, um den es bei «La Preda» geht. Wer wissenschaftlich vertritt, dass Bilder vom Tod unsere Haltung zum Tod formen, kann einen Senderwettbewerb um das «schönste» Bild eines getöteten Tieres nicht mit dem Argument freisprechen, der Gewinner hätte ohnehin gejagt.
Auch als Religionswissenschaftlerin wäre ein anderer Blick zu erwarten gewesen. Nahezu alle grossen religiösen Traditionen kennen Regeln zum Töten von Tieren, vom Gewaltlosigkeitsgebot in Hinduismus, Buddhismus und Jainismus über die Schöpfungsverantwortung im Christentum bis zu den Schlachtvorschriften in Judentum und Islam. Gemeinsam ist ihnen, dass das Töten eines Tieres eine Rechtfertigung braucht und nie Anlass zum Feiern ist. In Mäders Einschätzung kommt diese Dimension nicht vor. Wie Philosophen, Theologen und Schriftsteller über Jahrhunderte über die Jagd geurteilt haben, zeigt unsere Sammlung Zitate zur Jagd. Übrig bleibt eine Verwaltungsfrage: Hat der Schütze ein Patent?
Das Tierleid als Randbemerkung
Mäder verlangt klare Regeln, damit das Tierleid möglichst gering bleibe. Damit räumt sie ein, dass es dieses Leid gibt. In ihrer Abwägung kommen die nichtmenschlichen Tiere aber nur als Grösse vor, die man klein halten soll, nicht als Lebewesen, deren Tod ein Sender zum Wettbewerbsgegenstand macht. Der Hirsch auf dem Siegerbild 2025 und der Fuchs, dessen Meldung 2025 zum Gewinn des Patents führte, sind in dieser Ethik keine Betroffenen. Dass Vorschriften Fehlschüsse und lange Nachsuchen nicht verhindern, zeigt die Forschung, die wir in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd zusammengetragen haben.
Mäders zweite Prämisse lautet, das Patent werde jemandem geschenkt, der dazu befähigt sei. Ein Jagdpatent bescheinigt, dass jemand eine Prüfung bestanden hat. Es sagt nichts darüber, wie dieser Mensch mit Gewalt umgeht, wenn das Leben aus den Fugen gerät. Im Juli 2026 erschoss ein 59-jähriger Hobby-Jäger aus dem Bleniotal seine Ex-Frau auf dem Gelände der Rehaklinik in Faido und sprengte am Tag darauf ein Haus in Leontica, wobei drei Polizisten verletzt wurden. Seinen Jagdstatus hat RSI gegenüber der IG Wild beim Wild als gesicherte Tatsache bestätigt, wir haben den Fall im Beitrag Femizid in Faido, Explosion in Leontica: kein Einzelfall, sondern Muster bei Hobby-Jägern dokumentiert. Die Gewalt bleibt nicht auf der Hochjagd. Sie wandert über den Strassenrand ins Haus. Eine Ethik, die bei der Patentberechtigung stehen bleibt, hat für solche Fälle keinen Begriff.
Wie es um die «Befähigung» im Jagdalltag steht, zeigen die Zahlen des Bündner Amts für Jagd und Fischerei selbst: Von 2012 bis 2020 registrierte das Amt Jahr für Jahr über 1’000 Ordnungsbussen und Anzeigen gegen Hobby-Jäger, 2012 waren es 1’089, 2013 1’122, 2014 1’102, 2015 1’298, 2016 1’201, 2017 1’384, 2018 1’114, 2019 1’104 und 2020 1’241, bei gut 5’000 Teilnehmenden an der Hochjagd (2016: 5’512). Seit 2021 nennt das Amt in seinen Jahresberichten keine Zahl mehr und schreibt nur noch, Bussen und Anzeigen hätten sich «im üblichen Rahmen» bewegt (Quellen: Jahresberichte des Amts für Jagd und Fischerei Graubünden, Jahresbericht 2019, Auswertung 2020, Jahresbericht 2022). Das entspricht rechnerisch rund einem Verstoss auf fünf Patente pro Saison. Wir haben die Zahlen im Beitrag «Ganz geläufig in Jagdkreisen»: Was Urteile und Jagdberichte aus drei Kantonen zeigen eingeordnet. Wer sich ein eigenes Bild machen will, findet in unserer Kategorie Kriminalität & Jagd die laufend dokumentierten Fälle aus der ganzen Schweiz.
Der Waffenschein-Vergleich
RTR und Mäder halten dem Vergleich mit einem Waffenschein entgegen, ein Jagdpatent sei eine kantonal geregelte Berechtigung mit zahlreichen Auflagen. Das trifft zu, verfehlt aber den Punkt. Der Vergleich zielt nicht auf das Verwaltungsverfahren, sondern auf die Frage, was ein öffentliches Medienhaus als Preis ausschreibt. Ein Jagdpatent ist die behördliche Erlaubnis, auf Lebewesen zu schiessen. Dass es an strenge Voraussetzungen geknüpft ist, macht die Verlosung nicht unbedenklicher. Es zeigt nur, dass der Sender eine staatliche Tötungserlaubnis wie einen Skipass behandelt.
Gesponsert heisst nicht neutral
RTR betont gegenüber Nau.ch, das Jagdpatent werde gesponsert und nicht aus der Medienabgabe bezahlt; laut Sender ist die Graubündner Kantonalbank der Sponsor. Hotline, Sendezeit, Moderation, Jagdportal und Galerie bezahlen trotzdem alle Haushalte, auch jene, die die Hobby-Jagd ablehnen, und ob das Sponsoring nach Art. 12 RTVG ausreichend offengelegt wurde, ist Teil der Beanstandung.
Tradition erklärt, rechtfertigt aber nicht
RTR verweist auf den historischen Hintergrund von «La Preda». Dass eine Aktion seit Jahren läuft, erklärt, warum es sie gibt, und war noch nie ein Massstab dafür, ob ein öffentlich-rechtlicher Sender sie heute noch veranstalten soll.
Die Position der IG Wild beim Wild
Ein öffentliches Medienhaus darf und soll über die Hobby-Jagd berichten, auch ausführlich und auch in Graubünden, wo sie gesellschaftlich und politisch umstritten ist. Es darf aber nicht als ihr Veranstalter und Promoter auftreten. Genau diese Grenze überschreitet RTR, wenn Abschüsse zur Teilnahmebedingung eines Gewinnspiels werden und das Bild eines toten Hirsches zum «schönsten» Foto der Saison. Eine ethische Einschätzung, die diese Rolle des Senders nicht anspricht, greift zu kurz. Ethik muss man leben, um glaubwürdig darüber reden zu können. Hier wedelt der Schwanz mit dem Hund: Nicht die Ethik beurteilt die Sendung, die Sendung bekommt nachträglich eine Ethik geliefert.
Wie es weitergeht
Die Ombudsstelle SRG.R behandelt die Beanstandung und verfasst einen Schlussbericht. Sie trifft keinen rechtsverbindlichen Entscheid über eine mögliche Verletzung von Programmrecht. Nach Abschluss des Ombudsverfahrens kann die IG Wild beim Wild innert 30 Tagen nach Eingang des Schlussberichts Beschwerde bei der UBI einreichen. Für eine Popularbeschwerde braucht es mindestens 20 unterstützende Personen, die volljährig sind und das Schweizer Bürgerrecht oder eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung besitzen.
Wer die Beschwerde unterstützen will, kann das Unterschriftenblatt herunterladen (PDF), von Hand ausfüllen und per Post an IG Wild beim Wild, Postfach 120, 6716 Acquarossa senden. Damit genügend Zeit für die Vorbereitung bleibt, bittet die IG um Rücksendung bis zum 31. Oktober 2026.
Zum Schutz Minderjähriger vor der Hobby-Jagd läuft zudem die Petition an Bundesrat Rösti. Die Bündner Saison dokumentieren wir laufend im Beitrag Graubünden Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick.
Quellen: SRG verlost Jagdpatent – Tierschützer toben, Ethikerin: Kein Problem, Nau.ch, 2. Oktober 2026; Website von Marie-Therese Mäder: marie-theresemaeder.com (abgerufen am 2. Oktober 2026)
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unseren Dossiers zur Kritik an der Hobby-Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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