Petition: Keine Schusswaffe ohne psychologische Eignungsprüfung
Am 9. Juli 2026 wurde in Faido eine 56-jährige Frau auf dem Gelände einer Rehaklinik erschossen. Als Täter identifizierten die Behörden ihren 59-jährigen Ex-Mann aus Leontica, einen Hobby-Jäger, der legal mehrere Waffen besass. In der Schweiz muss niemand vor dem Waffenerwerb und danach regelmässig nachweisen, dass er psychisch geeignet ist, eine tödliche Waffe zu besitzen. Diese Petition will das ändern.
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Unsere Forderungen
Die Unterzeichnenden fordern die Bundesversammlung auf, das Waffengesetz (WG) und das Jagdgesetz (JSG) so zu ändern, dass:
- Eignung vor dem ersten Schuss geprüft wird. Wer eine Feuerwaffe erwirbt oder erstmals eine Jagdberechtigung erhält, weist seine persönliche Eignung nach: mit einem für die waffenbezogene Eignung wissenschaftlich validierten Verfahren und einem persönlichen Gespräch bei einer qualifizierten, unabhängigen Fachperson. Das gilt ausdrücklich auch für Jagdwaffen, die heute ohne Waffenerwerbsschein erworben werden können.
- Eignung auch bei bestehendem Waffenbesitz gilt und regelmässig erneuert wird. Die Nachweispflicht gilt auch für Personen, die bereits Feuerwaffen besitzen; für sie wird eine gesetzliche Übergangsfrist festgelegt. Danach wird die Abklärung spätestens alle fünf Jahre wiederholt, ab dem 60. Altersjahr spätestens alle zwei Jahre, ergänzt durch eine ärztliche Beurteilung. Ohne gültigen Nachweis dürfen Feuerwaffen weder erworben noch weiter besessen oder benutzt werden, und eine Jagdberechtigung wird weder erteilt noch verlängert.
- Bei Warnsignalen sofort gehandelt wird. Bei einer Anzeige oder einem Strafantrag wegen häuslicher Gewalt, bei Drohungen und bei konfliktbehafteten Trennungen werden alle Schusswaffen samt Munition und Schalldämpfern vorsorglich sichergestellt, die Jagdberechtigung sistiert und der Zugang zu geliehenen Waffen unterbunden.
- Sichergestellte Waffen nur nach neuer Prüfung zurückgegeben werden. Sichergestellte Waffen dürfen erst nach einer erneuten positiven Eignungsabklärung und nur dann zurückgegeben werden, wenn keine weiteren gesetzlichen Hinderungsgründe bestehen. Dasselbe gilt für die Wiedererteilung einer sistierten Jagdberechtigung. Der Abschluss eines Strafverfahrens allein genügt nicht.
- Behörden voneinander wissen. Polizei, Staatsanwaltschaft, kantonales Waffenbüro und Jagdbehörde tauschen Informationen über Waffenbesitz und Jagdberechtigungen geregelt aus. Die Kriminalstatistik weist Jagdwaffen künftig separat aus.
Faido und Leontica: Was im Tessin geschah
Am 9. Juli 2026 wurde in Faido eine 56-jährige Frau auf dem Gelände einer Rehaklinik mit einer Kopfschussverletzung gefunden. Sie starb kurz darauf. Als Täter identifizierten die Behörden ihren 59-jährigen Ex-Mann aus Leontica. Einen Tag später sprengte er dort ein Gebäude, verletzte mehrere Polizistinnen und Polizisten und kam selbst ums Leben.
Nach Angaben von RSI unter Berufung auf die Tessiner Kriminalpolizei war der Mann Hobby-Jäger und besass mehrere Waffen legal. Weil vor der Klinik niemand einen Knall hörte, ging die Polizei von einer schallgedämpften Tatwaffe aus. Ob die Tatwaffe zu seinen registrierten Waffen gehörte und ob er für einen Schalldämpfer eine Ausnahmebewilligung hatte, war nach dem von uns dokumentierten Ermittlungsstand offen (Femizid in Faido, Explosion in Leontica).
Dass der Täter Hobby-Jäger war, hat die IG Wild beim Wild recherchiert und am 14. Juli 2026 publiziert. RSI bestätigte die Angabe auf Anfrage gestützt auf die Medienkonferenz der Tessiner Kriminalpolizei als gesicherte Tatsache. Die Recherche der IG Wild beim Wild rückte damit den Jagdstatus des Täters und seinen legalen Waffenbesitz in den Fokus der öffentlichen Debatte.
Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wie wird die persönliche Eignung von Menschen geprüft, die legal Zugang zu tödlichen Waffen haben?
Kein Einzelfall
Faido steht nicht allein. Im Oktober 2019 wurden in Courfaivre im Kanton Jura ein 47-jähriger Hobby-Jäger und seine Frau tot in ihrer Wohnung gefunden. Der Mann besass seit 2007 ein Jagdpatent und soll zuerst seine Frau und dann sich selbst getötet haben (Hobby-Jäger-Drama im Kanton Jura). Weitere Fälle dokumentieren wir laufend in der Rubrik Kriminalität & Jagd.
Ein anderes Risiko zeigt der Fall Pedrinate. Im September 2019 erschoss ein 51-jähriger Hobby-Jäger, von Beruf Grenzwächter, bei Chiasso auf der Wildschweinjagd einen 50-jährigen Jagdkameraden, weil er ihn für ein Wildschwein hielt. Im Oktober 2021 wurde er wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, sechs Monate davon unbedingt. Laut RSI war es nicht sein erster Jagdunfall (Tessin: Grenzbeamter erschiesst Kaminfeger, RSI). Nach dem früheren Unfall jagte er weiter bewaffnet. Eine regelmässige Eignungsprüfung setzt genau hier an.
Bedroht werden auch Menschen, die sich im Wald aufhalten. Ein Betroffener schildert, wie er im Oktober 2008 mit seinem Hund bei Tersnaus im Kanton Graubünden unterwegs war. Als er zwei Hobby-Jäger fotografierte, ging einer von ihnen mit dem Gewehr auf ihn los, richtete es auf ihn und holte mit dem Kolben zum Schlag aus. Auf der Flucht hörte er einen Schuss. Nach seiner Darstellung riet ihm die Polizei in Ilanz von einer Anzeige ab, weil die Hobby-Jäger sonst wegen der Fotos Gegenanzeige erstatten würden (Wie wird man Jagdgegner?). Ohne Anzeige tauchen solche Fälle in keiner Statistik auf.
Im September 2025 soll ein Hobby-Jäger bei Göschenen sein Gewehr mehrere Sekunden lang auf einen Jagdaufseher gerichtet haben. Das Landgericht Uri sprach ihn im Oktober 2026 wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Göschenen: Hobby-Jäger soll Jagdaufseher bedroht haben). Im Dezember 2025 soll bei Füllinsdorf eine Aktivistin von Hunt Watch, die auf einem öffentlichen Waldweg eine Treibjagd dokumentierte, von einem Treiber bedroht und zu Boden geworfen worden sein. Sie erstattete Strafanzeige (Gewaltsamer Übergriff auf Aktivistin bei Treibjagd). Wer im Wald spaziert, Velo fährt oder Pilze sammelt, teilt sich den Raum mit bewaffneten Menschen, deren Eignung niemand regelmässig prüft.
Wie viele solcher Taten von Personen mit Jagdpatent begangen werden, weiss in der Schweiz niemand. Weder die Polizeiliche Kriminalstatistik noch die kantonalen Jagdbehörden erfassen diesen Zusammenhang systematisch (Jagdwaffen und Gewalt: Was die Schweizer Daten zeigen). Auch die Bundesstudie kennt bei rund der Hälfte der Fälle die Herkunft der Tatwaffe nicht. Wie gross die Dunkelziffer ist, lässt sich deshalb nicht beziffern.
Auch ausserhalb von Gewalttaten ist die Hobby-Jagd gefährlich. Seit 2000 sind in der Schweiz laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) über 75 Menschen im Zusammenhang mit der Hobby-Jagd ums Leben gekommen. Rechnerisch passiert alle 29 Stunden ein Jagdunfall. Die Unfallversicherer anerkennen jedes Jahr rund 300 Unfälle bei der Jagd, und das nur bei den obligatorisch versicherten Erwerbstätigen (Wie viele Jagdunfälle passieren in der Schweiz?).
Die Lücke im Gesetz
Das geltende Waffenrecht kennt Erwerbshindernisse, insbesondere bei Hinweisen auf eine Selbst- oder Drittgefährdung. Eine allgemeine Pflicht, vor dem Erwerb und danach regelmässig eine psychologische Eignungsprüfung zu bestehen, sieht das heutige Verfahren hingegen nicht vor. Vertiefte Abklärungen setzen in der Regel erst ein, wenn bereits Hinweise vorliegen.
Bestimmte Jagdgewehre können zudem ohne Waffenerwerbsschein erworben werden. Erforderlich sind ein schriftlicher Vertrag und eine Meldung an das kantonale Waffenbüro, eine psychologische Eignungsprüfung gehört nicht dazu (fedpol). Auch eine bestandene Jagdprüfung ersetzt keine psychologische Eignungsabklärung.
Gleichzeitig üben in der Schweiz 29’328 Personen die Hobby-Jagd aus (Jagdstatistik Schweiz 2025). Ihre Waffen stehen in Privathaushalten, oft über Jahrzehnte und bis ins hohe Alter.
Was die Bundesstudie zeigt
Eine Studie der Universität St. Gallen im Auftrag des Eidgenössischen Gleichstellungsbüros zählte von 2015 bis 2022 im häuslichen Bereich 41 vollendete Tötungsdelikte mit Schusswaffen und 50 Opfern. Die Täter waren fast ausschliesslich Männer, mehrheitlich Schweizer über 60 Jahre. In 61 Prozent der Fälle nahm sich der Täter danach das Leben (EBG-Studie).
Die Studie zeigt auch die Grenzen der Daten: Angaben zur Herkunft und Legalität der Waffen fehlen in rund der Hälfte der Fälle. In vielen Akten fanden sich keine klassischen Warnsignale, was nicht heisst, dass es keine gab. Anlassbezogene Eingriffe allein erfassen Fälle ohne erkennbare oder gemeldete Warnsignale nicht zuverlässig. Die IG Wild beim Wild fordert deshalb, sie durch regelmässige Eignungsabklärungen zu ergänzen (Analyse: Waffeneinzug bei häuslicher Gewalt).
Was Daten aus Frankreich zeigen
Was die Schweizer Statistik nicht ausweist, zeigt die Forschung in Frankreich. Die Rechtsmedizinerin Alexia Delbreil und der Kriminologe Jean-Louis Senon werteten 42 Fälle von Partnerschaftstötungen der Cour d’Appel de Poitiers aus. Bei rund 71 Prozent der eingesetzten Schusswaffen handelte es sich um Jagdgewehre. Die Forschenden beschreiben sie als Gelegenheitswaffen, die im Haushalt verfügbar sind. Der Psychiater Jean-Louis Terra verwies bereits 2003 auf Forschungsergebnisse, wonach das Tötungsrisiko für eine Frau in einem Haushalt mit Schusswaffe fünfmal höher liegt. 2021 bezeichnete er den Befund als weiterhin gültig (Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd).
Wer die Täter sind, zeigt eine Recherche der Journalistinnen Laurène Daycard und Fanny Marlier für das Amnesty-Magazin «La Chronique». Sie zählten in Frankreich von 2018 bis 2022 168 Femizide mit Schusswaffen und ermittelten in 104 Fällen das Profil des Täters: 35 Prozent waren Hobby-Jäger, davon 8 Prozent ehemalige (Tätermonitoring ohne Waffencheck, Amnesty). In der Schweiz wird diese Frage gar nicht erst gestellt.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt
Am 20. Oktober 2026 hat die Rechtskommission des Ständerats der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Jessica Jaccoud zugestimmt: Schusswaffen sollen bei häuslicher Gewalt und konfliktbehafteten Trennungen vorübergehend eingezogen werden. Damit ist der Weg frei, dass die Rechtskommission des Nationalrats eine Gesetzesvorlage ausarbeitet. Diese Petition verlangt, die anlassbezogenen Schutzmassnahmen durch eine allgemeine Pflicht zur Eignungsprüfung zu ergänzen.
Bereits am 23. September 2026 hat die IG Wild beim Wild Ständerätin Marianne Maret und Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger gebeten, den Waffenzugang und die Jagdwaffen im geplanten Rahmengesetz gegen häusliche Gewalt mitzudenken. Wie die Datenlücke heute aussieht, zeigt unsere Recherche «Tätermonitoring ohne Waffencheck».
Kein Generalverdacht, sondern ein Mindeststandard
Wer ab 75 Jahren Auto fährt, muss alle zwei Jahre seine Fahreignung ärztlich bestätigen lassen. Wer eine tödliche Waffe besitzt, muss seine Eignung heute nur dann belegen, wenn bereits konkrete Gefahrenhinweise vorliegen. Diese Petition richtet sich nicht gegen einzelne Menschen, sondern gegen eine Regelungslücke, die Leben kosten kann.
Weiterlesen: Dossier Jagd und Waffen · Rubrik Kriminalität & Jagd · Mustertext: Schutz vor häuslicher Waffengewalt · Mustertext für Kantonsparlamente: Eignungskontrollen beim Jagdpatent · Cassette arancioni: Hilfe im Tessin nach Faido und Leontica
Hilfe: Opferhilfe schweizweit, kostenlos und rund um die Uhr unter 142. In akuter Gefahr: Polizeinotruf 117.
Sehr geehrte Mitglieder der Bundesversammlung
Sehr geehrte Mitglieder der Rechtskommission des Nationalrats
Am 9. Juli 2026 wurde in Faido eine 56-jährige Frau erschossen. Als Täter identifizierten die Behörden ihren Ex-Mann aus Leontica, einen Hobby-Jäger, der legal mehrere Waffen besass. Der Fall zeigt eine Lücke: Das Waffenrecht kennt Erwerbshindernisse, aber keine allgemeine Pflicht, die psychische Eignung vor dem Waffenerwerb und danach regelmässig nachzuweisen. Bestimmte Jagdgewehre können sogar ohne Waffenerwerbsschein erworben werden.
Faido ist kein Einzelfall. In Pedrinate erschoss 2019 ein Hobby-Jäger einen Jagdkameraden, den er für ein Wildschwein hielt. Er wurde 2021 wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, und es war nicht sein erster Jagdunfall. Seit 2000 sind in der Schweiz laut BFU über 75 Menschen im Zusammenhang mit der Hobby-Jagd ums Leben gekommen.
Eine Studie der Universität St. Gallen im Auftrag des Eidgenössischen Gleichstellungsbüros zählte von 2015 bis 2022 im häuslichen Bereich 41 vollendete Tötungsdelikte mit Schusswaffen und 50 Opfern. In vielen Akten fanden sich keine klassischen Warnsignale. Ein Waffeneinzug, der erst nach einer Anzeige greift, erfasst Fälle ohne erkennbare oder gemeldete Warnsignale nicht zuverlässig.
Ich fordere Sie auf, die Vorlage zur parlamentarischen Initiative Jaccoud zu nutzen, um das Waffengesetz und das Jagdgesetz so zu ändern, dass:
Wer eine Feuerwaffe erwirbt oder erstmals eine Jagdberechtigung erhält, seine Eignung mit einem wissenschaftlich validierten Verfahren und einem Gespräch bei einer unabhängigen Fachperson nachweist, auch für Jagdwaffen ohne Waffenerwerbsschein.
Die Nachweispflicht nach einer Übergangsfrist auch für bestehende Waffenbesitzer gilt und mindestens alle fünf Jahre, ab dem 60. Altersjahr alle zwei Jahre wiederholt wird.
Bei häuslicher Gewalt, Drohungen und konfliktbehafteten Trennungen alle Schusswaffen samt Munition und Schalldämpfern vorsorglich sichergestellt, die Jagdberechtigung sistiert und der Zugang zu geliehenen Waffen unterbunden wird.
Sichergestellte Waffen erst nach einer erneuten positiven Eignungsabklärung zurückgegeben werden.
Polizei, Waffenbüro und Jagdbehörde Informationen geregelt austauschen und die Kriminalstatistik Jagdwaffen separat ausweist.
Mit freundlichen Grüssen
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Ihre Unterschrift zählt.
