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Kriminalität & Jagd

Göschenen: Hobby-Jäger soll Jagdaufseher mit dem Gewehr bedroht haben

Nach einem Strafbefehl wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte bestreitet der Mann den Vorwurf vor dem Landgericht Uri. Das Urteil steht aus.

Redaktion Wild beim Wild — 7. Oktober 2026

Ein Hobby-Jäger aus dem Kanton Uri soll im September 2025 im Gebiet Lochstafel in Göschenen sein Gewehr mehrere Sekunden lang auf einen Jagdaufseher gerichtet haben. Die Staatsanwaltschaft Uri erliess gegen ihn einen Strafbefehl. Der Mann erhob Einsprache, am Montag, 5. Oktober 2026, stand er vor dem Landgericht Uri in Altdorf. Darüber berichtet die Urner Zeitung.

Was der Strafbefehl vorwirft

Laut Strafbefehl beobachtete der Jagdaufseher den Hobby-Jäger und dessen Begleiter an einem Freitagmorgen Mitte September 2025 von der Göscheneralpstrasse aus, aus einer Distanz von rund 340 Metern. Als er bemerkt habe, dass der Hobby-Jäger das Gewehr auf ihn richtete, sei er verängstigt hinter einem Auto in Deckung gegangen und habe dort rund 20 Minuten ausgeharrt. Die Aufsicht über die Jagdgruppe habe er in dieser Zeit nicht mehr wahrnehmen können.

Die Staatsanwaltschaft wertete das als Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte nach Art. 285 StGB. Sie verhängte eine bedingte Geldstrafe von 3’000 Franken und eine Busse von 750 Franken, dazu kamen Verfahrenskosten von 900 Franken. Weil der Hobby-Jäger den Strafbefehl nicht akzeptierte, ging der Fall ans Landgericht.

Hobby-Jäger bestreitet den Vorwurf

Vor Gericht sagte der Mann, er habe auf jener Jagd nur auf einen Hirsch gezielt, das Gewehr habe er dabei auf seinem Rucksack aufgelegt. Er fügte an: «Gut, manchmal macht man noch ein paar Zielübungen.» Auf den Jagdaufseher habe er aber auch dabei nie gezielt.

Der Jagdaufseher war an der Verhandlung nicht anwesend. Laut dem Einzelrichter hatte er in den Befragungen ausgesagt, der Hobby-Jäger sei genervt gewesen. Der Beschuldigte bestritt das und vermutet persönlichen Groll: Bei einer früheren Polizeikontrolle mit Alkoholtest habe er gesagt, einen solchen Test müsse man eher beim Jagdaufseher machen. Zudem sei seine Jagdgruppe bei der Hirschjagd erfolgreich, was Neid auslösen könne.

Sein Anwalt bezeichnete die Aussagen des Aufsehers als vage. Dieser habe sich nicht an den markanten Schalldämpfer der Waffe erinnern können. Ausserdem habe der Aufseher die Gruppe mehrmals kontrolliert, ohne etwas zu beanstanden, und sich deshalb auf sie «eingeschossen». Der Anwalt beantragte einen Freispruch und die Übernahme sämtlicher Kosten durch den Kanton.

Schalldämpfer sind seit dem 1. Februar 2025 auf Bundesebene nicht mehr als verbotenes jagdliches Hilfsmittel aufgeführt. Erwerb und Besitz bleiben waffenrechtlich bewilligungspflichtig, kantonale Einschränkungen sind möglich.

Das Landgericht eröffnet sein Urteil schriftlich. Der Jagdaufseher äusserte sich gegenüber der Zeitung wegen des laufenden Verfahrens nicht. Für den Hobby-Jäger gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung: Waffenhandhabung und Jagdaufsicht

Ob der Beschuldigte sein Gewehr auf den Jagdaufseher gerichtet hat, ist Gegenstand des laufenden Verfahrens. Seine Aussage über gelegentliche «Zielübungen» beantwortet diese Frage nicht. Sie lässt auch offen, welche Ziele er dabei anvisierte und unter welchen Sicherheitsbedingungen das geschah.

Unabhängig vom konkreten Vorwurf gilt eine grundlegende Sicherheitsregel im Umgang mit Schusswaffen: Eine Waffe wird nie auf etwas gerichtet, das man nicht treffen will. Gerade bei Hobby-Jägern, die mit scharfen Waffen im offenen Gelände unterwegs sind, ist diese Regel keine Formalität.

Auch die Kritik der Verteidigung an wiederholten Kontrollen verlangt eine klare Trennung von Tatsachen und Vermutungen. Kontrollieren ist die Aufgabe eines Jagdaufsehers, und Kontrollen ohne Beanstandung belegen für sich allein keine persönliche Missgunst. Ob der behauptete persönliche Konflikt für die Beurteilung der Aussagen relevant ist, muss das Gericht bewerten.

Weiterführend: Wie die Jagdaufsicht im Vogelreservat Pfäffikersee organisiert ist. Weitere Fälle finden sich in der Rubrik Kriminalität & Jagd.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz dokumentieren wir Fälle, Rechtsfragen und wiederkehrende Muster. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

Alle Beiträge werden von der IG Wild beim Wild sowie von externen Co-Autorinnen und Co-Autoren verfasst. Recherche, Strukturierung und redaktionelle Prozesse können dabei durch KI-gestützte Werkzeuge unterstützt werden.

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