Thurgau will Stacheldrahtzäune verbieten
Der Grosse Rat überweist eine Motion ohne Gegenstimme, nun muss die Regierung eine Änderung des kantonalen Jagdgesetzes vorlegen.
Der Thurgauer Grosse Rat hat am Montag, 28. September 2026, einstimmig eine Motion für ein gesetzliches Verbot von Stacheldrahtzäunen überwiesen.
Eingereicht hatten sie Politiker von SVP, Mitte und Grünen. Ziel ist es, eine gefährliche und vermeidbare Falle für Wildtiere aus der Landschaft zu entfernen.
Stacheldrahtzäune seien teils tödliche Fallen, in denen sich Wildtiere verfangen und qualvoll verenden, heisst es in der Motion. Im Thurgau seien noch viele solche Zäune gespannt, teilweise verrostet und auch in Wäldern und an Waldrändern. Gemäss Keystone-SDA stellte im Rat niemand in Abrede, dass ein Verbot die Verletzungsgefahr für nichtmenschliche Tiere und Menschen drastisch senkt.
Zwei Jahre Frist für den Rückbau
Gemäss Motion sollen Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter bestehende Stacheldrahtzäune innerhalb von zwei Jahren entfernen müssen. Die Frist würde erst mit der neuen gesetzlichen Regelung zu laufen beginnen. Vorgesehen sind Ausnahmen für polizeiliche und militärische Zwecke sowie für den Schutz sensitiver oder gefährlicher Einzelobjekte.
Die Thurgauer Regierung hatte die Motion zur Annahme empfohlen. Sie hält es für sinnvoll, das kantonale Jagdgesetz mit einem Stacheldrahtverbot zu ergänzen, und erachtet die Frist als realistisch. Nun muss sie eine Gesetzesvorlage ausarbeiten, über deren genauen Wortlaut der Grosse Rat erneut entscheidet.
Laut den Motionären kennen die Kantone St. Gallen, Zürich und Graubünden bereits ein solches Verbot.
Auch Weidenetze kommen unter Auflagen
Der Vorstoss beschränkt sich nicht auf Stacheldraht. Flexible Weidenetze sollen erst kurz vor Weidebeginn aufgestellt, regelmässig kontrolliert und rasch wieder abgebaut werden. Die Motionäre fordern dafür eine Frist von acht Tagen, die Regierung möchte sogar höchstens fünf Arbeitstage.
Genau dieses Problem dokumentiert Wild beim Wild seit Jahren. Bereits 2015 starb im Wallis ein Luchs qualvoll in einem Weidenetz, wie im Beitrag «Weidenetze sind Todesfallen» nachzulesen ist. Eine Petition für ein Verkaufsverbot gefährlicher Weidenetze verweist auf Schätzungen, wonach in der Schweiz jährlich Tausende Wildtiere in Zäunen verenden.
St. Gallen zeigt: Ein Verbot allein reicht nicht
Wie schwierig die Umsetzung ist, zeigt der Nachbarkanton. In St. Gallen geht das Verbot auf die Volksinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» zurück, die Pro Natura, WWF und die St. Galler Hobby-Jäger gemeinsam lanciert hatten. Wild beim Wild berichtete 2019 über den Start der Kampagne gegen Zäune als Todesfallen. Am Ende setzte sich ein Gegenvorschlag durch, die Initiative wurde zurückgezogen.
Seit dem 1. Oktober 2021 gelten in St. Gallen neue Bestimmungen für Zäune im Lebensraum wildlebender Tiere. Stacheldraht ist ausserhalb des Sömmerungsgebiets verboten, nicht mehr zulässige Zäune mussten bis zum 30. September 2025 entfernt werden. Im Sömmerungsgebiet bleibt Stacheldraht nur als Ersatz bestehender Zäune auf Rindviehweiden zulässig, die schon bisher so eingezäunt waren, und muss ausserhalb der Sömmerungszeit abgelegt werden. Flexible Weidenetze dürfen frühestens acht Tage vor Weidebeginn aufgestellt und müssen spätestens acht Tage nach dem letzten Weidetag abgeräumt werden. Verstösse können mit Bussen bis zu 20’000 Franken geahndet werden.
Trotzdem kritisierte Peter Weigelt, Präsident der St. Galler Hobby-Jäger, Anfang 2026 gegenüber Keystone-SDA: es seien noch immer «hunderte, wenn nicht tausende Kilometer» Stacheldraht im Kanton gespannt.
Beim Kanton St. Gallen, wo die Meldungen über unerlaubte Zäune zusammenlaufen, sieht es seither deutlich besser aus. Dennoch mussten im vergangenen Jahr mehr als ein Dutzend Verantwortliche bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden. Nicht nur wegen Stacheldraht, sondern auch wegen Weidenetzen, die lange nach dem Abzug der Nutztiere stehen blieben. In tiefen Lagen sei Stacheldraht praktisch verschwunden, Meldungen kämen vor allem aus den Bergregionen. Dort wurde auch die Pflicht, den Draht nach der Sömmerung abzulegen, nicht überall eingehalten.
Einordnung
Das einstimmige Votum im Thurgau ist ein überfälliger Schritt. Zäune sind nicht das einzige Hindernis für Wildtiere, wie auch die Folgen von Stahlmauern und Stacheldraht an Grenzen zeigen, aber eines der vermeidbarsten.
Entscheidend wird sein, ob der Thurgau aus den St. Galler Erfahrungen lernt: mit wirksamen Kontrollen, klaren Zuständigkeiten und spürbaren Konsequenzen. Und mit einer ehrlichen Diskussion darüber, wer sich als Schützer der Wildtiere präsentiert. Dass sich Hobby-Jäger gegen Zäune als Todesfallen engagieren, ist zu begrüssen. Glaubwürdig wird dieser Einsatz aber erst, wenn auch der vermeidbare Tod durch die Hobby-Jagd selbst zur Debatte steht.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unseren Dossiers zur Hobby-Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte. Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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