Vorbestrafter Hobby-Jäger soll in Thurgau Richter werden
Robert Hess soll Verwaltungsrichter im Thurgau werden. Er steht wegen zwei Vorstrafen und Jagdreisen nach Südafrika in der Kritik.
Robert Hess, der Kandidat für das Thurgauer Verwaltungsgericht, steht wegen Jagdreisen nach Südafrika und Vorstrafen in der Kritik.
Mit dem Rücktritt von Gerichtspräsident Richard Weber per Ende Oktober 2025 verliert die SVP einen ihrer Richter am Thurgauer Verwaltungsgericht.
Nach freiwilligem Proporz habe die Partei den Anspruch, diesen weiterhin zu besetzen, erklärte Ruedi Zbinden (63), Präsident der SVP Thurgau.
Seine Partei schlägt dem Kantonsparlament den Juristen Robert Hess (SVP) zur Wahl vor. Der 41-jährige Hess schloss sein juristisches Studium an der Universität Fribourg ab und erlangte später das Anwaltspatent des Kantons Thurgau. Seit 2020 steht er dem kantonalen Veterinäramt als Amtsleiter vor. Mehr zu Kriminalität im Umfeld der Hobby-Jagd.
Hobby-Jäger in leitenden Amtsfunktionen sind kein Einzelfall: Im Kanton St. Gallen dokumentiert das Dossier über Amtsleiter Dominik Thiel, der Wölfe auf Staatskosten in Russland jagte, wie strukturelle Interessenkonflikte im Jagd- und Naturschutzbereich systematisch entstehen.
Versuchte Nötigung
Der als Richter vorgeschlagene Hess ist jedoch auch vorbestraft. Gegenüber dem «Tagblatt» sagt er, eine der Vorstrafen gehe auf «Fahren in angetrunkenem Zustand» zurück. Aufgrund eines Streits um eine Rechnung einer privat organisierten Jagdsafari wurde er vor einigen Jahren zudem wegen versuchter Nötigung verurteilt. Die Thurgauer Anwaltskammer prüfte damals, ob Hess das Anwaltspatent entzogen werden soll. Darauf verzichtete sie aber letztlich.
Hess hat mütterlicherseits Verwandte, die in Südafrika eine Farm führen. Um sie finanziell zu unterstützen, organisiert er seit einigen Jahren Jagdreisen für Hobby-Jäger aus seinem Bekanntenkreis.
Er bietet einen Pauschalpreis an, in dem eine fixe Anzahl Abschüsse von Warzenschweinen und Antilopen inbegriffen sei. Wer mehr schiesse, müsse draufzahlen – schriftliche Verträge gebe es aber nicht. «Jagschulden sind Ehrenschulden», begründet Hess. Das Tierschutzproblem der Trophäenjagd wird hier besonders deutlich.
Vor sechs Jahren sah das aber einer der Hobby-Jäger anders. Der Jurist schickte ihm deswegen nach der Rückreise eine Rechnung über 650 Dollar. Weil diese nicht bezahlt wurde, trat er die Forderung an den kantonalen Jagdverband ab.
Dort amtete Hess als Kassier und schickte deswegen ein Mahnschreiben. Und eine Warnung, dass der Hobby-Jäger bei Nichtbezahlen aus dem Verband ausgeschlossen werde. Die Vereinsstatuten sahen einen Ausschluss vor, wenn Mitglieder den finanziellen Verpflichtungen nicht nachkämen, so Hess.
Der Hobby-Jäger aber sah es als versuchte Nötigung und erhielt vom Bezirksgericht Münchwilen Recht. Hess zog das Urteil an das Obergericht weiter. Dieses wandelte die unbedingte Geldstrafe in eine bedingte um, bestätigte aber den Schuldspruch. Mehr zur Psychologie der Hobby-Jagd.
Kann eine Person mit Vorstrafen Richter werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich nun der Thurgauer Grosse Rat.
Nach Auffassung der IG Wild beim Wild braucht es für Hobby-Jäger jährliche medizinisch-psychologische Eignungsgutachten nach dem Vorbild der Niederlande sowie eine verbindliche Altersobergrenze. Die grösste Altersgruppe unter den Hobby-Jägern ist heute 65+. In dieser Gruppe nehmen altersbedingte Einschränkungen wie nachlassende Sehfähigkeit, verlangsamte Reaktionszeiten, Konzentrationsschwächen und kognitive Defizite statistisch deutlich zu. Gleichzeitig zeigen Unfallanalysen, dass die Zahl schwerer Jagdunfälle mit Verletzten und Todesopfern ab dem mittleren Lebensalter signifikant ansteigt.
Die regelmässigen Meldungen über Jagdunfälle, tödliche Fehlhandlungen und den Missbrauch von Jagdwaffen verdeutlichen ein strukturelles Problem. Der private Besitz und Einsatz tödlicher Schusswaffen zu Freizeitzwecken entzieht sich weitgehend einer kontinuierlichen Kontrolle. Aus Sicht der IG Wild beim Wild ist dies nicht länger verantwortbar. Eine Praxis, die auf freiwilligem Töten basiert und zugleich erhebliche Risiken für Menschen und Tiere erzeugt, verliert ihre gesellschaftliche Legitimation.
Hobby-Jagd beruht zudem auf Speziesismus. Speziesismus beschreibt die systematische Abwertung nichtmenschlicher Tiere allein aufgrund ihrer Artzugehörigkeit. Er ist mit Rassismus oder Sexismus vergleichbar und weder kulturell noch ethisch zu rechtfertigen. Tradition ersetzt keine moralische Prüfung.
Gerade im Bereich der Hobby-Jagd ist kritische Prüfung unerlässlich. Kaum ein anderes Feld ist derart von beschönigenden Erzählungen, Halbwahrheiten und gezielter Desinformation geprägt. Wo Gewalt normalisiert wird, dienen Narrative oft der Rechtfertigung. Transparenz, überprüfbare Fakten und eine offene gesellschaftliche Debatte sind deshalb unverzichtbar.
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