Jagd

Jagdstatistik: Grundloses Massaker bei geschützten Arten im Jagdgesetz

Pinterest LinkedIn Tumblr

In der Schweiz wurden im letzten Jahr  über 138’000 Wildtiere geschossen, 2,6 % mehr als im Vorjahr. Die offizielle Eidgenössische Jagdstatistik, die dieser Tage aufgeschaltet wurde, zeigt, dass gefährdete Arten dabei nicht ausgenommen sind. Total werden 4’118 Abschüsse von Feldhase, Schneehuhn, Birkhahn und Waldschnepfe gezählt. Mit dem revidierten Jagdgesetz würde diese unzeitgemässe Jagd auf Jahrzehnte hinaus zementiert.

Der Anteil der bedrohten Arten ist laut der UNO in keinem Land der Welt so gross, wie in der Schweiz. Das ist ein Skandal. Über ein Drittel der Pflanzen, Tiere und Pilzarten gilt als bedroht. Es sind immer auch diese Kreise aus Hobby-Jägern und Vieh-Bauernvertretern mit ihrer Lobbyarbeit, die über die Politik, Medien und Gesetze seit Jahrzehnten dafür verantwortlich zu machen sind. Sie sind es, die zeitgemässe, ethische Tierschutz-Verbesserungen notorisch blockieren und den seriösen Tier- und Artenschutz sabotieren.

Hobby-Jäger töten auch Menschen

Sowohl die Treffsicherheit der Hobby-Jäger, der Alkoholkonsum, wie auch die vielen Jagdunfälle an sich geben Anlass zur Sorge und sollten in einer neuen Fassung des Jagdgesetzes berücksichtigt werden.

Die Grenze, ab der ein Hobby-Jäger für den Umgang mit Waffen unter Alkoholeinfluss als waffenrechtlich unzuverlässig gilt, sollte aus Sicht der IG Wild beim Wild zwingend bei 0,0 Promille Blutalkohol gezogen werden, wie es beim Militär- oder Polizeidienst auch der Fall ist. Wer auf die Jagd geht, der geht zum Töten. Niemand darf im alkoholisierten Zustand mit einer Waffe hantieren oder gar schiessen. Wer alkoholabhängig ist, dem muss der Jagd- und Waffenschein umgehend entzogen werden. Nach Jagdunfällen sind obligatorische Alkoholtests ohne wenn und aber einzuführen. Zusätzlich braucht es medizinisch-psychologische Gutachten für Hobby-Jäger – nach dem Vorbild von Holland – sowie auch eine Altersbegrenzung nach oben. 

Die grösste Altersklasse bei Hobby-Jäger sind die mit 65+, jene mit Alters-, Seh-, Konzentrations- und Reaktionsschwächen sowie Ausbildungs- und Trainingsdefiziten (Artikel).

Ab dem 40. Lebensjahr steigt die Zahl der Unglücke dramatisch an. Alle 29 Stunden passiert ein Jagdunfall und alle 3 1/2 Monate ist ein Toter zu beklagen. Bei der Polizei oder beim Militär werden aus gutem Grund die älteren Semester nicht mehr in bewaffnete Einsätze mit gefährlichen Schusswaffen geschickt. Das war bei der Revision zum Jagd- und Schutzgesetz (JSG) auch ein verpasstes Thema (Artikel).

Gäbe es bei der Polizei oder beim Militär regelmässig dermassen viele Geschädigte wie bei der Jagd, würde wohl kaum jemand von verantwortungsvollem Umgang mit der Waffe sprechen. 

Jagdstatistik: Das Massaker bei den Wildtieren

Bei den Huftieren Reh, Hirsch, Gämse und Wildschwein beträgt der Zuwachs der Abschüsse 7 % gemäss der neuen Jagdstatistik. Während mit der Jagd auf Huftiere versucht wird, die Waldverjüngung zu sichern, ist die Jagd bei anderen Säugetieren umstritten. Weshalb zum Beispiel 5735 Murmeltiere oder 146 der heimlichen Baummarder geschossen werden, ist wenig verständlich. Vom bedrohten Feldhasen wurden 1669 erlegt, vom Schneehasen 868.

Ökologisch ganz unnötig ist nicht nur die Jagd auf Hasen, sondern auch jene auf Vögel. Trotzdem mussten 2019 über 23’000 einheimische, wildlebende Vögel ihr Leben lassen.  4731 Enten wurden abgeschossen: total 4685 Stock-, Krick- und Reiherenten und 108 Enten von weiteren Arten. Gemäss dem revidierten Jagdgesetz würden nur diese 108 Enten geschützt; 98 % der Enten könnten unverändert weiter erlegt werden.

Jagdstatistik Grundloses Massaker bei geschützten Arten
Jagdstatistik Grundloses Massaker bei geschützten Arten

Der Haubentaucher brütet an naturnahen Seen. Im letzten Jahr wurden 142 Vögel dieses Tauchers erlegt, 71 Prozent mehr als im Vorjahr. Ein Schutz des Haubentauchers im neuen Jagdgesetz wurde nicht einmal diskutiert. Auch die Blässhühner (Taucherli) unserer Gewässer werden weiterhin gejagt. 423 liessen so ihr Leben, 6 % mehr als im Vorjahr.

Von den bedrohten Vogelarten wird der Waldschnepfe in der Schweiz am stärksten nachgestellt. Im letzten Jahr wurden 1819 Vögel in 7 Kantonen erlegt. Das revidierte Jagdgesetz würde die Jagd auf die bedrohte Art weiterhin zulassen. Die Jagdzeit wurde im neuen Jagdgesetz angepasst; Waldschnepfen könnten einen Monat später ab dem 16. Oktober gejagt werden. Doch diese Anpassung ist nur Kosmetik: 96 % der Waldschnepfen können auch mit dem neuen Jagdgesetz gejagt werden, darunter unsere Schweizer Brutvögel, die bis weit in die Jagdzeit im Land bleiben. Eine weitere verpasste Chance, den Schutz einer gefährdeten und noch jagdbaren Art zu verbessern.

Beim potenziell bedrohten Birkhahn wurden im letzten Jahr 383 Tiere geschossen, verteilt auf 6 Kantone. Hier wird nur das schwarzglänzende Männchen geschossen und das braune Weibchen nicht – eine klassische Trophäenjagd, im Wallis weiterhin auch für Ausländer.

Das ebenfalls auf der Roten Liste als potenziell gefährdet eingestufte Schneehuhn wird laut Jagdstatistik noch in drei Kantonen gejagt, 2019 in 247 Exemplaren. Die Tessiner Regierung hat 2019 erstmals die Jagd auf das Schneehuhn wegen dessen Gefährdung auch durch den Klimawandel verboten.

Für den Geschäftsführer von BirdLife ist es stossend, dass bei der Revision des Jagdgesetzes nicht seriös über gefährdete Tierarten diskutiert worden ist. Das sei eine verpasste Chance.

Nach einer Revision geht man davon aus, dass das neue Jagdgesetz für die nächsten 20 bis 30 Jahre Geltung haben sollte. Mit der aktuellen Vorlage wird die Jagd auf gefährdete Arten zementiert.

Werner Müller – BirdLife

Die Chance, die potenziell gefährdete Art im neuen Jagdgesetz in der ganzen Schweiz besser zu schützen, wurde vertan. Deshalb stimmen wir NEIN am 27.9.2020.

Interessen-Gemeinschaft Wild beim Wild

Die IG Wild beim Wild ist eine gemeinnützige Interessen-Gemeinschaft, die sich für die nachhaltige und gewaltfreie Verbesserung der Mensch-Tier-Beziehung einsetzt, wobei die IG sich auch auf die rechtlichen Aspekte des Wildtierschutzes spezialisiert hat. Eines unser Hauptanliegen ist, in der Kulturlandschaft ein zeitgemässes und seriöses Wildtiermanagement nach dem Vorbild vom Kanton Genf einzuführen – ohne Hobby-Jäger aber mit integren Wildhütern, die den Namen auch verdienen und gemäss einem Ehrenkodex handeln. Das Gewaltmonopol gehört in die Hände des Staates. Die IG unterstützt wissenschaftliche Methoden der Immunokontrazeption für Wildtiere.