Frankreich schützt das Alpenschneehuhn, in der Schweiz wird es weiter geschossen
Frankreich hat Alpenschneehuhn und Auerhuhn von der Liste der jagdbaren Arten gestrichen. In der Schweiz, wo 40 Prozent der mitteleuropäischen Schneehühner brüten, ist seit dem 16. Oktober wieder Schusszeit.
Alpenschneehuhn. Foto: J M / Unsplash
«Im weissen Kleid»
Seit dem 16. Oktober sind Alpenschneehühner in Graubünden und im Wallis zur Jagd freigegeben. Auch im Kanton Uri bleibt die Art jagdbar. Frankreich hat gleichzeitig den umgekehrten Weg eingeschlagen und das Alpenschneehuhn und das Auerhuhn unter strengen Schutz gestellt.
Was Frankreich beschlossen hat
Am 8. September 2026 veröffentlichte das französische Amtsblatt zwei Erlasse. Der eine nimmt Alpenschneehuhn (lagopède alpin) und Auerhuhn (grand tétras) in die Liste der geschützten Vogelarten auf, er datiert vom 12. August 2026. Der andere streicht beide Arten von der Liste der jagdbaren Arten. Damit ist nicht nur der Abschuss verboten. Geschützt sind auch Nester und Eier, und absichtliche Störungen sind untersagt, wenn sie den Brutzyklus gefährden. Laut France Nature Environnement ist es die erste Erweiterung dieser Schutzliste seit 2009.
Den Anstoss gab ein Gericht. Am 2. März 2026 verpflichtete der Conseil d’État, das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs, die Regierung, die Jagd auf das Alpenschneehuhn landesweit für fünf Jahre auszusetzen. Bei einer Art mit stetig sinkenden Beständen sei die Jagd mit den Erhaltungsbemühungen nicht vereinbar, hielt das Gericht fest. Beim Auerhuhn hatte es bereits 2022 eine fünfjährige Jagdpause verlangt.
Die Regierung ging über das Urteil hinaus und machte aus dem befristeten Moratorium einen dauerhaften Schutz. Der Nationale Naturschutzrat befürwortete dies im Juni 2026. In den öffentlichen Vernehmlassungen gingen beim Alpenschneehuhn über 10’000 und beim Auerhuhn rund 16’800 Stellungnahmen ein. Nach Berichten zum Urteil ist das Alpenschneehuhn seit 1950 aus einem Drittel der Alpengemeinden verschwunden, in denen es früher vorkam, in den Pyrenäen aus gut einem Fünftel.
Erkämpft haben den Schutz Naturschutzorganisationen. Der Comité Écologique Ariégeois focht die Abschussbewilligungen in den Pyrenäen seit 2008 an, später zogen die Vogelschutzorganisation LPO und One Voice nach. Die Präfekturen erliessen dennoch Jahr für Jahr neue Abschussquoten, die Gerichte hoben sie Jahr für Jahr wieder auf. 2022 verurteilte das Verwaltungsgericht Toulouse den Staat deshalb wegen schuldhaften Verhaltens. Die Hobby-Jäger-Verbände argumentierten bis zuletzt, die Jagd sei nicht die Hauptursache des Rückgangs. Die Regierung liess dieses Argument nicht gelten: In ihrer Entscheidbegründung verweist sie auf den Erhaltungszustand der Art und das schrumpfende Verbreitungsgebiet.
Die Schweiz: Schusszeit seit dem 16. Oktober
In der Schweiz bleibt das Alpenschneehuhn jagdbar. Bejagt wird es noch in Graubünden, im Wallis und in Uri, im Tessin wurde laut Vogelwarte seit 2019 keines mehr geschossen. Ein Hobby-Jäger darf in dieser Saison in Graubünden bis zu zehn Schneehühner schiessen, im Wallis sechs. Die Einzelheiten stehen im Beitrag Niederjagd 2026: Was Graubünden, Tessin und Wallis zum Abschuss freigeben. Laut Eidgenössischer Jagdstatistik wurden 2025 in den drei Kantonen 223 Schneehühner getötet, 153 davon in Graubünden. Von 2016 bis 2025 waren es 3’346.
Die Schweizerische Vogelwarte führt das Alpenschneehuhn auf der Roten Liste als potenziell gefährdet. Rund 40 Prozent der mitteleuropäischen Population brüten in der Schweiz, das Land trägt damit eine hohe internationale Verantwortung. Den Rückgang der revieranzeigenden Hähne seit 1995 beziffert die Vogelwarte auf 13 Prozent, seit etwa 2008 verharre der Bestand auf deutlich tieferem Niveau als in den 1990er-Jahren. In einer Mitteilung vom Januar 2023 sprach sie für den Bestand insgesamt von rund einem Drittel weniger seit Mitte der 1990er-Jahre. Als wahrscheinlichste Ursache nennt die Vogelwarte die Klimaerwärmung und erwartet, dass das Verbreitungsgebiet weiter schrumpft. Eine Studie mit Beteiligung von WSL und Vogelwarte prognostiziert bis Mitte des Jahrhunderts einen Verlust von 24 bis 59 Prozent der geeigneten Lebensräume. Für den Fall stärker negativer Trends verlangt die Vogelwarte, den Jagddruck zu reduzieren oder die Jagd einzustellen.
In Uri lehnte das Stimmvolk im Mai 2025 die Initiative «Schneehuhn und Schneehase leben lassen!» mit 52,9 Prozent Nein-Stimmen knapp ab. Im Juni 2026 schrieb der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Interpellation, für Schneehuhn und Schneehase gebe es keine zahlenmässigen Jagdziele. Ziel sei, die Arten «jagdlich nutzen zu können», ohne die Bestände negativ zu beeinflussen. Ein zusätzliches wissenschaftliches Monitoring hält er für unverhältnismässig. Gezählt werden in Uri drei Testflächen von je etwa einem Quadratkilometer. Alles Weitere zur Lage der Art steht im Dossier Alpenschneehuhn.
Gleiche Art, entgegengesetzte Schlüsse
Frankreich und die Schweizer Jagdkantone werten ähnliche Befunde völlig unterschiedlich. In Frankreich genügt ein schrumpfendes Verbreitungsgebiet, um die Jagd zu verbieten. In der Schweiz gilt ein Bestand, der sich auf tieferem Niveau eingependelt hat, als Rechtfertigung, weiter zu schiessen.
Dass die Wirkung der Jagd auf das Schneehuhn «umstritten» sei, schrieb 2022 auch Wildtier Schweiz in einer Studie. Auftraggeber war JagdSchweiz, der Dachverband der Hobby-Jäger. Wie eng Wildtier Schweiz mit der Hobby-Jagd verflochten ist, zeigt der Beitrag Wildtier Schweiz: Forschungs-Etikett, Hobby-Jagd-Kern.
Beim Auerhuhn ist die Schweiz weiter als Frankreich: Es ist hier seit Jahrzehnten geschützt. Gerettet hat es der Schutz allein aber nicht. Eine landesweite Zählung ergab 2001 noch 450 bis 500 Hähne, halb so viele wie 1971. Im Kanton Freiburg gilt die Art inzwischen als praktisch ausgestorben, wie der Beitrag Der Auerhahn ist in Freiburg praktisch ausgestorben zeigt. Wer wartet, bis eine Art kollabiert, kommt mit dem Schutz zu spät.
Kommentar: Ein Klimaopfer als Freizeitbeute
Gegen den Klimawandel kann kein Kanton allein etwas ausrichten. Gegen den Abschuss schon, und zwar mit einer einzigen Änderung der Jagdvorschriften. Das eidgenössische Jagdgesetz erlaubt den Kantonen ausdrücklich, Arten von der Liste der jagdbaren Tiere zu streichen. Graubünden, das Wallis und Uri verzichten darauf.
Jeder Abschuss nimmt einer Art, deren Lebensraum ohnehin wegschmilzt, ein weiteres Tier. Eine Notwendigkeit für diese Jagd behaupten nicht einmal die Behörden: Uri spricht offen von «Nutzung», Graubünden von nachhaltiger Nutzung. Robert Brunold, damals Präsident des Bündner Patentjäger-Verbands, sagte 2015 gegenüber SRF, den meisten gehe es bei den Schneehühnern darum, ein solches Tier ausgestopft zu Hause zu haben. Für ein Präparat an der Wand setzt die Schweiz eine Art aufs Spiel, für die sie europaweit Verantwortung trägt.
Frankreich hat gezeigt, dass es geht. Dort brauchte es Gerichte, weil die Verwaltung jahrelang auf die Hobby-Jäger hörte. In der Schweiz können die Kantonsparlamente selbst handeln. Wer seine Volksvertreterinnen und Volksvertreter in Graubünden, im Wallis oder in Uri anschreiben will, findet Vorlagen auf der Seite Mustertexte für jagdkritische Vorstösse in Kantonsparlamenten.
Quellen: Arrêté du 12 août 2026 modifiant l’arrêté du 29 octobre 2009 fixant la liste des oiseaux protégés, veröffentlicht im Journal officiel vom 8. September 2026; Conseil d’État, Entscheid Nr. 497460 vom 2. März 2026; Conseil national de la protection de la nature, Beratung Nr. 2026-19 vom 17. Juni 2026; Ministère de la Transition écologique, Entscheidbegründung und Synthese der Vernehmlassung, 2026; France Nature Environnement Occitanie Pyrénées, 9. September 2026; BAFU, Eidgenössische Jagdstatistik, abgefragt am 24. Oktober 2026; Schweizerische Vogelwarte, «Vogeljagd in der Schweiz» und Mitteilung vom 24. Januar 2023; Global Change Biology, April 2022; Regierungsrat Uri, Antwort auf die Interpellation Loa Wild, 16. Juni 2026; Kanton Uri, Abstimmungsresultat vom 18. Mai 2025; Wildtier Schweiz, «Auswirkungen der Jagdbarkeit auf Birkhuhn, Alpenschneehuhn, Waldschnepfe, Feld- und Schneehase», 2022; BAFU, Aktionsplan Auerhuhn Schweiz, 2008; SRF, Regionaljournal Graubünden, 6. Oktober 2015.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unseren Dossiers zur Hobby-Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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