Wie ein Einzelinitiant Zürichs Vogeljagd einschränkte
Wie ein Alt-Kantonsrat politischen Druck für weniger Vogeljagd in Zürich aufbaute.
«Waffenstillstand»
Dass der Kanton Zürich Eichelhäher, Elster und Türkentaube aus der Liste jagdbarer Vogelarten strich, folgte auf eine Einzelinitiative des Alt-Kantonsrats Robert Brunner.
Der Regierungsrat lehnte die Initiative im Bericht vom 18. Juni 2025 zwar formell ab, übernahm mit der gleichzeitigen Änderung der kantonalen Jagdverordnung aber einen zentralen Teil ihres Anliegens.
Ein Anliegen ohne politische Folge
Vorausgegangen war eine Vernehmlassung zur kantonalen Jagdverordnung, in der sich Birdlife Zürich für ein Verbot der Bejagung schadloser Vogelarten eingesetzt hatte. Der Regierungsrat berücksichtigte die Forderung damals nicht.
Ein Bürger reicht das Gesetz gleich selbst nach
Robert Brunner, alt Kantonsrat der Grünen aus Steinmaur und Präsident des Natur- und Vogelschutzvereins Steinmaur, liess das nicht auf sich beruhen. Am 10. November 2023 reichte er die Einzelinitiative KR-Nr. 367/2023 «Schutz der Biodiversität nicht nur in Sonntagsreden» ein. Gegenüber wildbeimwild.com betont er, kein grundsätzlicher Jagdgegner zu sein. Sein ausformulierter Gesetzesvorschlag zielte darauf, Saatkrähe, Nebelkrähe, Stockente, Elster, Eichelhäher sowie Ringel- und Türkentaube unter kantonalen Schutz zu stellen. Als jagdbar sollten im Gesetz nur noch Kormoran, Rabenkrähe und verwilderte Haustauben verbleiben.
Klare Mehrheit im Kantonsrat
Der Kantonsrat unterstützte die Initiative am 8. Januar 2024 mit 95 Stimmen vorläufig. In der Debatte bestätigte Wilma Willi, Grüne und Regionalleiterin von Birdlife Zürich, dass Brunner Ornithologe ist. Das zentrale Argument der Befürworter: Elstern und Eichelhäher richten kaum Schäden an, und die geschossenen Tiere werden nicht verwertet.
Beutetiere für bedrohte Greifvögel
Bereits in seiner schriftlichen Einzelinitiative argumentierte Brunner, Türkentaube, Ringeltaube, Elster, Eichelhäher und Stockente seien eine wichtige Nahrungsquelle für Greifvogelarten wie Habicht, Sperber, Baum- und Wanderfalke. Gegenüber wildbeimwild.com ergänzt er, diese Beutetierfunktion sei im Kanton Zürich besonders relevant, weil die Bestände von Habicht und Sperber rückläufig seien. Es gehe deshalb nicht nur um den Schutzstatus einer Art selbst, sondern auch um ihre Funktion in der Nahrungskette.
Verwaltung lenkte erst vor der drohenden Niederlage ein
Im Bericht vom 18. Juni 2025 lehnte der Regierungsrat die Einzelinitiative formell ab. Gleichzeitig änderte er die kantonale Jagdverordnung: Eichelhäher, Elster und Türkentaube wurden von der Liste jagdbarer Arten gestrichen. Als Begründung hielt der Regierungsrat fest, ihre Bejagung sei «nur in Einzelfällen sinnvoll» und sie verursachten in der Landwirtschaft «kaum Schäden». Rabenkrähe, Saatkrähe, Nebelkrähe und Ringeltaube blieben dagegen jagdbar, mit Verweis auf dokumentierte Entschädigungszahlungen aus dem Wildschadenfonds. Zusätzlich wurde die Wasservogeljagd in Auengebieten, Mooren, Amphibienlaichgebieten und weiteren bedeutenden Feuchtgebieten untersagt. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben beantragte deshalb am 11. November 2025 einstimmig, die Initiative selbst abzulehnen, weil das Anliegen «teilweise bereits umgesetzt» sei. Der Kantonsrat folgte diesem Antrag in seiner Sitzung vom 18. Mai 2026 und lehnte die Initiative endgültig ab.
Brunner selbst ordnet das Verhalten der Verwaltung nüchtern ein: Überzeugt habe sein Argument sie nicht. Eingelenkt habe sie erst, weil er im Vorfeld nach eigener Darstellung gezielt Gespräche mit Meinungsführenden in den Fraktionen geführt und sich damit eine Mehrheit für die Initiative aufgebaut hatte. Vor der absehbaren Niederlage habe die Verwaltung reagiert, nicht aus fachlicher Einsicht.
Ein Muster, das über Zürich hinausweist
Wie unterschiedlich Kantone mit denselben Vogelarten umgehen, zeigt der Vergleich mit St. Gallen, das trotz vergleichbarer Faktenlage an der Bejagung von Eichelhäher, Elster und Türkentaube festhält. Zur ökologischen Funktion des Eichelhähers mehr im Dossier Der Eichelhäher in der Schweiz. Weitere Hintergründe im Dossier Einstieg in die Jagdkritik.
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