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Jagdgesetz

Bauern im Parlament: Hohe Direktzahlungen, harte Linie gegen den Wolf

Mehrere der grössten bekannten Direktzahlungsbezüger unter den Bauern im Bundeshaus machen Stimmung gegen den Wolf, während ihre Branche jedes Jahr über 85 Millionen nichtmenschliche Tiere schlachten lässt.

Redaktion Wild beim Wild — 27. September 2026

Der Neuenburger SVP-Nationalrat Didier Calame hat im Jahr 2025 Direktzahlungen in der Höhe von 239’217 Franken erhalten.

Das zeigt eine Auswertung des «Blick» vom 27. September 2026. Kein anderer Bauer im Bundeshaus bezog mehr Geld aus der Bundeskasse.

Am 11. August 2026 veröffentlichte derselbe Calame auf der Website der SVP einen Text mit dem Titel «Attaques de loups : trop, c’est trop !». Anfang September legte er nach und bezeichnete die sogenannte «vegane Initiative» als Angriff auf die Landwirtschaft und die Freiheit. Direktzahlungen sind an Vorgaben und Leistungen der Betriebe gebunden. Gerade deshalb braucht es Transparenz, wenn Parlamentarier über Agrarbudgets, Herdenschutz und Wolfsabschüsse mitentscheiden und selbst davon profitieren. Das Muster zeigt sich besonders bei einflussreichen Exponenten der bäuerlich-konservativen Parlamentslobby.

Was die Bauern im Bundeshaus vom Staat erhalten

Hinter Calame folgt laut «Blick» der Waadtländer SVP-Nationalrat Sylvain Freymond mit 167’240 Franken. SVP-Parteipräsident Marcel Dettling erhielt 2025 insgesamt 78’201 Franken, der Grüne Kilian Baumann 34’550 Franken. Bauernpräsident Markus Ritter (Mitte) bezog 2022 noch 83’262 Franken. Seit er seinen Hof in Altstätten SG an seine Söhne übergeben hat, tauchen die Zahlungen an den Betrieb in den öffentlich einsehbaren Listen nicht mehr auf.

Ganz im Dunkeln bleiben die Beträge von drei weiteren Nationalräten: Martin Hübscher (SVP), Andreas Meier (Mitte) und Thomas Stettler (SVP). Sie sind gemäss Bundesamt für Landwirtschaft nur Mitbewirtschafter und berufen sich auf die Privatsphäre ihrer Partner. Ausgerechnet jene Politiker, die über die Verteilung von Milliarden mitentscheiden, müssen also nicht offenlegen, wie viel davon auf ihrem eigenen Hof landet.

Die Lobby ist erfolgreich. Für die Begleitmassnahmen zum Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten beschloss das Parlament 517 Millionen Franken über sechs Jahre, obwohl der Bundesrat nur 158 Millionen beantragt hatte. Für die Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) sieht der Bund für die Jahre 2030 bis 2033 einen Zahlungsrahmen von knapp 14 Milliarden Franken vor. Die Vernehmlassung dazu läuft bis am 8. Dezember 2026.

Dieselben Kreise machen Front gegen den Wolf

Nicht jeder Bauer im Parlament ist ein Wolfsgegner. An der Spitze der Bauernlobby aber ist die Linie klar. Markus Ritter trat im August 2024 an einer Medienkonferenz auf der Alp Halde am Flumserberg auf und warnte, die Alpwirtschaft sei in Gefahr. Gefordert wurde, ganze Wolfsrudel statt einzelner Tiere abschiessen zu dürfen. Bereits 2022 hatte der Bauernverband unter seiner Führung verlangt, die Revision des Jagdgesetzes müsse «im Schnellzugstempo» durch das Parlament. Heute bezeichnet der Verband das revidierte Gesetz als «Nutztier-Schutz-Gesetz».

SVP-Präsident Marcel Dettling warf 2025 in einem Video der Schwyzer Regierung vor, sie verstecke sich beim Wolfsabschuss hinter dem Bund. Die Regierung wies seine Darstellung als nicht wahrheitsgetreu zurück. Wild beim Wild hat die Doppelmoral von Marcel Dettling bereits ausführlich dokumentiert.

Die nächste Verschärfung liegt bereits auf dem Tisch. Gestützt auf eine Motion von SVP-Ständerätin Esther Friedli sollen Wölfe künftig auch in der Wurfzeit und in Jagdbanngebieten getötet werden dürfen. Die Vernehmlassung zu dieser Jagdgesetz-Revision läuft bis am 16. Oktober 2026. Parallel dazu hat das BAFU dem Wallis erlaubt, zwei Drittel der Jungwölfe aus zwei Rudeln zu töten.

832 Risse gegen über 85 Millionen Schlachtungen

Wie gross ist das Problem, gegen das hier mobil gemacht wird? Laut der kantonalen Rissbilanz der Gruppe Wolf Schweiz haben Wölfe im Jahr 2025 schweizweit 832 Nutztiere gerissen, nach 1’426 im Jahr 2022. Das BAFU weist für seinen abweichenden Entschädigungszeitraum 808 entschädigte Tiere aus. Der Rückgang erfolgte, obwohl die Zahl der Wölfe gestiegen ist. Rund 94 Prozent der gerissenen Tiere sind Schafe. Ende Juli 2025 waren in der Schweiz 438’055 Schafe registriert.

Dem steht eine ganz andere Grössenordnung gegenüber. Im Jahr 2024 wurden in der Schweiz erstmals über 85 Millionen Tiere geschlachtet, darunter rund 82 Millionen Hühner, 2,3 Millionen Schweine und etwa 600’000 Rinder. 2025 stieg die Zahl gemäss Swissveg nochmals an. Gemessen an den über 85 Millionen Schlachtungen von 2024 kommen auf jedes 2025 gerissene Nutztier rechnerisch mehr als 100’000 nichtmenschliche Tiere, die in Schweizer Schlachthöfen getötet werden.

Auch bei den Schafen selbst ist der Wolf eine Randerscheinung. Jedes Jahr verenden mehrere Zehntausend Tiere, laut dem Bundesamt für Landwirtschaft vor allem an Krankheiten, Parasiten, Seuchen und schlechter Witterung. Im Kanton Graubünden starben 2023 auf den Alpen rund 1’000 Schafe und Ziegen an Krankheiten und Unfällen, während die Wolfsrisse bis Ende September bei 259 lagen. Eine Medienkonferenz auf der Alp gab es für diese Tiere nicht.

Wer den Schaden am Ende bezahlt

Reisst ein Wolf ein Nutztier, bezahlt die Allgemeinheit. Seit dem 1. Januar 2026 übernimmt der Bund 80 Prozent der Entschädigung, der betroffene Kanton 20 Prozent. Seit 2025 entschädigt das BAFU nur noch Risse in geschützten Situationen oder wenn danach Sofortmassnahmen ergriffen wurden. Auch der Herdenschutz wird mit öffentlichen Mitteln gefördert: Ab 2025 stehen dafür im Bundeskredit 7 Millionen Franken jährlich bereit. Das BAFU hält selbst fest, dass diese Förderung mitentscheidend dafür sein dürfte, dass die Risse nicht im gleichen Mass wie der Wolfsbestand zugenommen haben.

Dass der Herdenschutz wirkt, belegen die Zahlen. Um die Jahrtausendwende riss ein Wolf im Schnitt rund 33 Schafe pro Jahr, heute sind es noch etwa fünf. Im Wallis erfolgten 2023 rund 80 Prozent der Risse in Herden ohne jeden Schutz. Wolfsrisse sind für betroffene Tierhalter real. Die Zahlen zeigen aber, dass sie keine zwangsläufige Folge eines wachsenden Wolfsbestands sind. Entscheidend ist, ob die Tiere, die ohnehin für den Schlachthof bestimmt sind, fachgerecht geschützt werden.

Kommentar: Die Heuchelei der Subventionsbauern

Man muss sich die Rechnung auf der Zunge zergehen lassen. Ein Nationalrat erhält in einem einzigen Jahr fast eine Viertelmillion Franken Steuergeld und schreibt dann «trop, c’est trop» über ein Wildtier, das schweizweit in einem ganzen Jahr so viele Nutztiere tötet, wie in Schweizer Schlachthöfen in gut fünf Minuten sterben. Es ist nicht der Wolf, der zu viel ist. Zu viel ist die Selbstverständlichkeit, mit der eine hoch subventionierte Branche die Allgemeinheit zur Kasse bittet und gleichzeitig verlangt, dass ein geschütztes Wildtier für ihre Versäumnisse mit dem Leben bezahlt.

Dieselben Verbände und Politiker, die Jahr für Jahr über 85 Millionen nichtmenschliche Tiere in die Schlachthöfe schicken, inszenieren jedes gerissene Schaf als nationalen Notstand. Für ein totes Lamm auf der Alp gibt es Medienkonferenzen vor Bergkulisse, Sondersendungen, dringliche Vorstösse und Abschussverfügungen im Eiltempo. Für Millionen Hühner, die nach wenigen Wochen getötet werden, die allermeisten ohne je ins Freie gekommen zu sein, gibt es Absatzförderung. Für die Zehntausenden Schafe, die jedes Jahr an Krankheiten, Parasiten und Kälte eingehen, gibt es nicht einmal eine Pressemitteilung. Die Empörung ist nicht Sorge um die Tiere. Sie ist Kalkül.

Der Wolf ist der ideale Sündenbock. Er lenkt davon ab, dass der Herdenschutz vielerorts halbherzig umgesetzt wird, obwohl er vom Staat mitfinanziert wird. Er lenkt davon ab, dass die Alpwirtschaft ohne Direktzahlungen kaum überlebensfähig wäre. Und er lenkt davon ab, dass jene, die im Parlament am lautesten nach Abschüssen rufen, selbst kräftig vom Steuerzahler profitieren. Wer sein Einkommen zu einem grossen Teil der Öffentlichkeit verdankt, hat eine Pflicht zur Verantwortung, nicht einen Anspruch auf Abschüsse.

Die Konsequenz liegt auf der Hand. Direktzahlungen für die Sömmerung von Kleinvieh müssen strikt an einen wirksamen Herdenschutz gebunden werden. Alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die als Bewirtschafter oder Mitbewirtschafter Subventionen erhalten, müssen diese vollständig offenlegen. Und wer den Wolf für ein Problem hält, das er selbst mit Steuergeld nicht lösen will, sollte in der Wolfspolitik nicht mitentscheiden dürfen, ohne seine Interessenbindung offenzulegen. Die Vernehmlassungen zum Jagdgesetz bis 16. Oktober und zur AP30+ bis 8. Dezember 2026 sind die Gelegenheit, genau das einzufordern.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

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