Graubündens Justiz im Zwielicht
Nicht nur einzelne Fälle, sondern das gesamte Justizsystem im Kanton Graubünden steht seit Jahren in der Kritik. Beobachter sprechen von strukturellen Problemen, mangelnder Transparenz, Inkompetenz und einem Justizapparat, der zunehmend das Vertrauen der Bevölkerung verspielt.
Wie das Jagdunwesen gilt auch das Bündner Justizsystem als träge und ineffizient.
Immer wieder wird bemängelt, dass Verfahren übermässig lange dauern, Aktenführung und Kommunikation mangelhaft seien und die interne Kontrolle kaum funktioniere. Insider berichten von einer Justiz, die „sich selbst genügt“, ohne klare Führung, ohne Transparenz und ohne spürbares Verantwortungsbewusstsein.
Solche Defizite führen dazu, dass selbst einfache Fälle unverständlich lange dauern oder Entscheidungen getroffen werden, die weder nachvollziehbar noch sauber dokumentiert sind. Der Vertrauensverlust in die Justiz des grössten Schweizer Kantons wächst täglich.
Die „Dunkelkammer“ der Bündner Justizkommission
Besonders in der Kritik steht die Justizkommission des Kantons Graubünden. Diese ist für die Aufsicht über Richterinnen, Richter und Staatsanwälte zuständig, agiert laut Kritikern jedoch weitgehend im Verborgenen. Medien und Öffentlichkeit werden kaum einbezogen, Beschlüsse selten begründet oder veröffentlicht. Der Begriff „Dunkelkammer“ hat sich in politischen Kreisen längst etabliert.
Die fehlende Transparenz bei der richterlichen Aufsicht nährt den Verdacht einer institutionellen Abschottung: Kontrolle ja, aber nur auf dem Papier.
Abgeänderte Urteile ohne Protokolle
Ein weiterer Skandal erschütterte das Vertrauen zusätzlich: Beim Kantonsgericht Graubünden wurden Urteile nachträglich abgeändert, ohne dass Beratungsprotokolle existierten oder die betroffenen Parteien informiert wurden. Juristen sprechen von einem gravierenden Verstoss gegen rechtsstaatliche Grundsätze. Die nachträgliche Veränderung von Urteilstexten ohne Dokumentation untergräbt nicht nur die richterliche Integrität, sondern auch die Nachvollziehbarkeit der Justizentscheidungen.
Verurteilung eines ehemaligen Richters
Im November 2024 wurde ein ehemaliger Verwaltungsrichter des Kantons Graubünden wegen mehrfacher tätlicher sexueller Belästigung, mehrfacher Drohung und Vergewaltigung schuldig gesprochen. Der Fall hatte bereits vor dem Urteil hohe Wellen geschlagen, nicht zuletzt, weil die Justiz lange untätig blieb, obwohl Hinweise auf Fehlverhalten frühzeitig bekannt waren. Das Urteil wirft ein grelles Licht auf die systemischen Defizite: Ein Justizapparat, der sich selbst schützt, anstatt Fehlverhalten konsequent aufzuklären. Die Summe dieser Vorfälle zeigt: In Graubünden krankt das Justizsystem nicht nur an Einzelfällen, sondern an Strukturen.
Im Fokus: Staatsanwalt Ursin Brunett
Im Zentrum mehrerer Fälle steht Staatsanwalt Ursin Brunett, der einem Beschuldigten ohne je durchgeführte Einvernahme oder belastbare Beweise einen Strafbefehl zugestellt hat, schreibt Inside Justiz. Der Vorwurf: üble Nachrede wegen eines Leserbriefs, eine Sanktion, die in ihrer Höhe und formellen Bearbeitung weit ausserhalb der üblichen Praxis liegt. Brunett wird von Kritikern vorgeworfen, das Instrument des Strafbefehls in einer Weise zu nutzen, die dem Opfer kaum eine Chance zur Verteidigung lässt. Die Summe von mehreren Tausend Franken (CHF 10’350) und die sofortige Zahlungsaufforderung mit Einzahlungsschein, obwohl die Aktenlage unklar ist, wirken wie ein Druckmittel statt rechtsstaatliche Verfahrenseröffnung. Ein Beispiel für das Rechtsverständnis von Ursin Brunett.
Zudem wirft der Fall die Frage auf, in welchem Masse Staatsanwaltschaften in Graubünden unter Führung des ersten Staatsanwalts darauf bedacht sind, Verfahren transparent und mit fairen Bedingungen durchzuführen. Die fehlende Kommunikation mit dem Beschuldigten, die nicht erbrachten Beweise und das Versäumnis einer Einvernahme fallen in ein grösseres Muster von Kritikpunkten am Bündner Justizsystem. So wird Brunett nicht nur als Akteur eines Einzelfalles gesehen, sondern als Symbol dafür, wie Staatsanwaltschaft und Justizgemeinde im Kanton mit kritischen Fällen umgehen, und inwieweit sie ihrem öffentlichen Auftrag noch genügen.
Besonders stossend: Der wegen Vergewaltigung verurteilte Churer Verwaltungsrichter wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von nur 2’300 Franken verurteilt. Das ist deutlich tiefer als die zu zahlende Busse für einen Leserbrief, der von dem Beschuldigten gar nicht geschrieben wurde.
Wenn verletzte Jägerseelen die Justiz missbrauchen
Manche Hobby-Jäger treffen ihre Ziele nicht im Wald, sondern im Justizgebäude. Ein besonders empfindlicher Weidmann aus Scuol fühlt sich durch einen Beitrag, welchen rechtschaffende Naturfreunde begrüssen, auf wildbeimwild.com beleidigt. Zehn Jahre nach der Veröffentlichung. Ja, richtig gelesen: zehn Jahre später! Die Anzeige erfolgte am 19. Februar 2024. Der Privatkläger hatte spätestens am 22. Juli 2021 Kenntnis von der beanstandeten Publikation, da er regelmässiger Empfänger des Newsletters war. Die dreimonatige Frist war Ende Oktober 2021 abgelaufen. Der Strafantrag war verspätet; ein Verfahren hätte nicht eröffnet werden dürfen.
Der angebliche Skandal: Ein Artikel aus dem Jahr 2015, in dem wildbeimwild.com den heiligen Mythos der Hobby-Jagd kritisch beleuchtete, samt einem frei verfügbaren Symbolbild, vom selbigen Hobby-Jäger selbst für die Öffentlichkeit publiziert. Das Bild zeigt den Hobby-Jäger, posierend mit Beute. Kein Name, keine Adresse, keine persönliche Beleidigung. Nur ein allgemeiner Text über Tierleid jederzeit unter dem Link der grosse Hobby-Jäger-Radar abrufbar.
Doch das war offenbar zu viel für die dünnhäutige Jagdfraktion. Statt Argumente oder das Gespräch zu suchen, rannte der Hobby-Jäger auf den Polizeiposten in Scuol.
Wenn Jagdstolz und Justiz kollidieren
Im Frühjahr 2024 flatterte wildbeimwild.com ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Graubünden ins Haus. Der Vorwurf: Ehrverletzung. Der Rechnungsbetrag für Busse, Barauslagen und Gebühren 1’245.– Franken. Die Fakten: Die angebliche Tat liegt ein Jahrzehnt zurück. Der Antrag wurde viel zu spät gestellt. Und das Delikt war seit Jahren verjährt. Der Beschuldigte kannte den Kläger nicht.
Doch anstatt das Verfahren einzustellen, entschied sich der Staatsanwalt Ursin Brunett, dem Jagd-Establishment einen Gefallen zu tun. Während in der Schweiz Wildtiere nach wie vor bestialisch, unsinnig und brutal zum Spass erlegt werden dürfen, wird ein tierschützerischer Artikel kriminalisiert. Das nennt man Prioritäten setzen, auf Bündner Art.
Die heilige Kuh im Tarnanzug
Die sektiererische Hobby-Jagd ist in diesem Land zur unantastbaren Religion geworden. Wer sie kritisiert, gilt als Ketzer. Wer Missstände aufzeigt, wird juristisch verfolgt. Und wer das Töten von Wildtieren hinterfragt, wird als «extrem» oder «radikal» abgestempelt, während die Hobby-Jäger weiter ihren Blutritualen frönen.
Dabei ist die Wahrheit simpel: Wenn jemand stolz und grinsend seine Trophäen ins Internet stellt und dabei die Würde der Tiere missachtet, darf man darüber reden. Wer grinsende Bilder vom Töten verbreitet, muss sich später nicht über Kritik beklagen.
Aber offenbar ist die Schweizer Jagd-Lobby der Meinung, dass sie über dem Gesetz steht und Medien gefälligst zu schweigen haben, wenn die Wahrheit unappetitlich wird.
Was hier passiert, ist nichts anderes als eine klassische Täter-Opfer-Umkehr. Derjenige, der Tiere aus Spass tötet und dafür auch noch bezahlt, stilisiert sich zum Opfer. Und derjenige, der auf Missstände aufmerksam macht, wird kriminalisiert.
Rechtsstaat auf der Abschussliste
Das Verfahren zeigt, wie leicht die Justiz instrumentalisiert werden kann. Ein verspäteter Strafantrag, eine abgelaufene Verjährungsfrist, keine Beweise für eine persönliche Beleidigung, und trotzdem wird geschossen. Nicht mit Blei, sondern mit Paragrafen. Der Beschwerdeführer kennt den Privatkläger nicht, nannte ihn nicht namentlich und verwendete das Bild aus der Datenbank ohne ehrverletzende Absicht. Eine individuelle Zuordnung war für Dritte nicht möglich. Damit fehlen Vorsatz sowie eine strafrechtlich relevante Ehrverletzung. Die Vorinstanzen setzten sich mit den zentralen Einwänden (Fristversäumnis, Verjährung) nicht inhaltlich auseinander, sondern wiesen die Beschwerde pauschal ab. Der Strafbefehl enthält sogar Feststellungen, die von den Akten nicht gedeckt sind und den Protokollen der Einvernahme in Roveredo am 6.5.2024 widersprechen. Alles schön unter der schützenden Hand des ersten Staatsanwalts in Chur.
Ein Fall, der längst erledigt sein müsste, wird künstlich am Leben gehalten, ganz so, als würde man ein totes Reh noch einmal aufrichten, um sich davor zu fotografieren. So funktioniert nicht nur die Justiz in Graubünden: laut, verletzlich, manipulativ und unfähig zur Selbstkritik.
Wem gehört die Wahrheit über die Hobby-Jagd?
Seit Jahren dokumentiert wildbeimwild.com, was die Hobby-Jägerschaft lieber verschweigt: Tierleid, Lobbyismus, Machtspiele und eine Justiz, die oft beide Augen zudrückt, wenn die Waffe in den «richtigen» Händen liegt. Es werden Klägern Maulkörbe verpasst, wenn straffällige Hobby-Jäger verurteilt werden, oder Strafanzeigen rund um die Hobby-Jagd werden gar nicht erst an die Hand genommen, obwohl die Verstösse eklatant sind. Dazu ein Beispiel:

Mit Verfügung vom 27. August entschied der erste Staatsanwalt in Graubünden, das Verfahren nicht an die Hand zu nehmen. Die Verfügung enthält keine Begründung. Gemäss Gesetz müssen Verfügungen der Strafbehörden begründet werden. Eine fehlende Begründung verletzt elementare Verfahrensrechte, namentlich das rechtliche Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV).
Ohne Begründung ist nicht ersichtlich, aus welchen Gründen die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung verweigert. Dies macht eine sachgerechte Beschwerdeführung praktisch unmöglich.
Doch eines ist klar: Solange es Menschen gibt, die im Namen des «Naturschutzes» sinnlos Tiere töten, wird wildbeimwild.com weiter über diese Heuchelei berichten. Wir lassen uns weder einschüchtern noch mundtot machen, schon gar nicht von beleidigten Hobby-Jägern mit verletztem Ego, die sich in ihrer Ehre verletzt fühlen, oder dem Justizsystem in Graubünden!
Der Schuss ins eigene Bein
Was als Versuch begann, einen Kritiker zum Schweigen zu bringen, ist zum Bumerang geworden. Die Öffentlichkeit sieht nun einmal mehr, wie schnell die Jagd-Lobby zur Waffe greift, wenn jemand die Wahrheit ausspricht.
Wer Tiere tötet, darf Kritik ertragen. Wer mit Blut prahlt, muss mit Widerspruch leben. Und wer zehn Jahre später noch auf Empörung macht, sollte vielleicht weniger jagen und mehr nachdenken, statt Trophäenfotos und Kinderfotos für die Öffentlichkeit ins Facebook zu stellen. Würde ein Soldat oder Polizist grinsend derartige Trophäenbilder mit seinen Opfern publizieren, würde er unehrenhaft aus dem Dienst entlassen und in die psychiatrische Klinik überwiesen.
Der offizielle Geschäftsbericht zeigt, dass die Staatsanwaltschaft Graubünden eine deutliche Belastung hat (z. B. viele Strafbefehle, viele Pendenzen). Diese Systembelastung, kombiniert mit einzelnen kritischen Verfahren, legt nahe, dass strukturelle Probleme nicht nur zufällig sind.
Fortsetzung folgt …
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