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Jagd

Schwyz revidiert Jagdverordnung: Hobby-Jäger sollen Beutegreifer regulieren

Ein Schulungsabend genügt, damit Hobby-Jäger künftig auf Wölfe schiessen dürfen.

Redaktion Wild beim Wild — 19. Juni 2026

Der Schwyzer Regierungsrat hat die kantonale Jagd- und Wildschutzverordnung revidiert.

Sie tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und bringt zwei Neuerungen: Landwirtschaftliche Schäden durch Graugänse und Höckerschwäne werden neu über die kantonale Wildschadenkasse entschädigt, und Hobby-Jäger werden formell in die Regulierung von Beutegreifern einbezogen. Die Verordnung legt die Bedingungen fest, unter denen Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger künftig bei Massnahmen gegen Beutegreifer und bei der Regulierung von Wolfsrudeln mitwirken dürfen.

Der Kanton schreibt, die interessierten Jägerinnen und Jäger würden «entsprechend ausgebildet und sind danach zur Mitwirkung berechtigt». Das Wort «ausgebildet» verdient eine genaue Prüfung, denn es suggeriert eine strukturierte, geprüfte Qualifikation. Was tatsächlich dahintersteht, ist deutlich weniger.

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Ein einziger Abend als «Ausbildung»

Wie die Schwyzer Jagdbetriebsvorschriften für das Jagdjahr 2026/27 festhalten, plant der Kanton im Sommer 2026 drei regionale Schulungen für Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger im Hinblick auf eine spätere Einbindung in die Regulation von Beutegreifern. Die einmalige Teilnahme an einer solchen Schulung ist die einzige Voraussetzung für einen späteren Einsatz. Kein mehrstufiger Lehrgang, keine Prüfung, kein Nachweis besonderer Fähigkeiten. Ein Termin genügt.

Wie eine solche «Ausbildung» in der Praxis aussieht, lässt sich im Kanton Graubünden nachlesen, der den Einbezug von Hobby-Jägern in die Wolfsregulierung bereits vollzogen hat. Dort genügt zur Teilnahme der Besuch eines einzigen Abendkurses. Die «Neue Zürcher Zeitung» bezifferte die Dauer dieses Kurses auf eine Stunde, in der den Teilnehmenden anhand von Bildern erklärt wurde, wie sich ein Wolf von einem Hund oder einem Goldschakal unterscheiden lässt. Die Organisation CHWOLF dokumentierte den Ablauf und kam auf rund zwei Stunden. Das ist der reale Massstab hinter dem Begriff «Ausbildung»: ein Informationsabend, nach dem die Berechtigung zum Abschuss eines geschützten Beutegreifers erteilt wird.

Die WWF-Geschäftsleiterin Graubünden befürchtete schon damals, die «Ausbildung» komme einer «Schnellbleiche gleich, die der Situation nicht gerecht wird». Genau diese Schnellbleiche übernimmt der Kanton Schwyz nun als Modell.

Der Interessenkonflikt bleibt

Unabhängig von der Dauer der Schulung bleibt das grundsätzliche Problem bestehen: Die Regulation von Beutegreifern durch Hobby-Jäger unterliegt einem Interessenkonflikt. Wer von der Abwesenheit von Wölfen profitiert, weil diese dieselben Wildtiere erbeuten, die auch die Hobby-Jagd bejagt, sollte nicht über deren Regulation entscheiden. Beim Chöpfenberg-Rudel im Herbst 2025 lag der eigentliche Abschussauftrag noch bei der kantonalen Wildhut. Mit der revidierten Verordnung öffnet der Kanton diese Aufgabe nun systematisch für Patentinhaber.

Das Muster ist aus Schwyz bekannt. Der Kanton baut die Hobby-Jagd Schritt für Schritt aus: erst die neue Wildschweinjagd, dann erweiterte Befugnisse bei der Gamsjagd, nun der Einbezug in die Beutegreifer-Regulierung. Wir haben diese Entwicklung in «Kanton Schwyz öffnet erstmals Wildschweinjagd» dokumentiert.

Ein Kanton mit Vorgeschichte

Dass ausgerechnet der Kanton Schwyz weitreichende Befugnisse an Hobby-Jäger überträgt, wiegt schwer angesichts seiner Bilanz. Im Juni 2026 sorgte der Fall zweier vergifteter Steinadler für Empörung, ein kantonaler Wildhüter warf seinem eigenen Arbeitgeber öffentlich eine Vertuschung vor. Dazu kommen ein erschossenes Herdenschutz-Lama, illegale Schlingenfallen und vom Kanton selbst ausgelegte, verbotene Wolfsköder. Wir haben die Chronik in «Vergiftete Steinadler, erschossene Lamas, illegale Wolfsfallen» und im Beitrag «Kanton Schwyz: Eldorado für Jagdverbrechen» zusammengetragen.

Die Frage, die der Kanton mit seiner Verordnung nicht beantwortet, ist dieselbe wie bei der Wildschweinjagd: Wer kontrolliert, ob die Regulierung tatsächlich notwendig ist, und genügt ein Abend, um über Leben und Tod eines geschützten Beutegreifers zu entscheiden? Mehr zur Systematik der schweizerischen Jagdkriminalität in unserem Dossier «Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz».

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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