Hirsch per Helikopter über die Grenze: Tessiner Hobby-Jäger im Piemont gebüsst
Im Ossolatal erlegt, im Vogelschutzgebiet ausgeflogen, bei Cimalmotto abgesetzt: Die Provinzpolizei bestätigt, dass Hobby-Jäger und Helikopterfirma aus dem Tessin stammen.
Der Fall ist in wenigen Sätzen erzählt und sagt trotzdem alles über das Selbstverständnis eines Teils der Hobby-Jägerschaft.
Im Gemeindegebiet von Montecrestese im Ossolatal, Provinz Verbano-Cusio-Ossola, erlegte ein Schweizer Hobby-Jäger zu Beginn der italienischen Selektionsjagd einen Kronenhirsch. Für die Bergung bestellte er keinen Saumpfad und keine Seilbahn, sondern einen Helikopter einer Schweizer Firma. Ausgeflogen wurde nicht nur das tote Tier, sondern auch der Schütze selbst, über die Grenze in die Schweiz.
Die Polizia Provinciale des VCO stoppte die Aktion und beschlagnahmte den Hirsch. Beanstandet wurden zwei Punkte: der Flug über eine Zona di Protezione Speciale, also ein europäisches Vogelschutzgebiet, sowie die Vorschriften über den Einsatz von Luftfahrzeugen bei der Bergung erlegter Wildtiere. Die Busse gegen den Hobby-Jäger liegt bei über 5’000 Euro. Eine Sanktion in vergleichbarer Höhe traf auch das Schweizer Flugunternehmen, das die Überflüge nach Darstellung der Provinzpolizei ohne die nötige Bewilligung durchgeführt hat.
Ein zweiter Fall am selben Wochenende
Der Hirsch war nicht die einzige Kontrolle. In grosser Höhe über Macugnaga stoppte die Provinzpolizei zwei weitere Hobby-Jäger. Einer der beiden besass gar keine für das Provinzgebiet gültige Lizenz. Nach dem Schuss ging einer der Männer zum getroffenen Tier, stellte fest, dass der junge Gämsbock nicht dem freigegebenen Stück entsprach, und liess ihn liegen. Geborgen wurde das Tier erst später von der Polizei, mit einem Schweisshund. Beschlagnahmt wurden die Gämse und die Waffe, dem lizenzierten Hobby-Jäger wurde der selektive Abschuss für die laufende Saison entzogen. Zusammen mit dem Hirsch-Fall summieren sich die Bussen auf über 10’000 Euro. Zusätzlich sanktioniert wurden Hobby-Jäger und Begleiter, die die vorgeschriebene Warnkleidung nicht trugen.
Ein Tier, das nach dem Schuss als «falsch» erkannt und einfach liegen gelassen wird: Das ist keine Betriebspanne, sondern der Normalfall einer Praxis, die sich selbst als präzise und selektiv beschreibt. Wie belastbar dieses Selbstbild ist, zeigt auch unser Dossier zur Hochjagd in der Schweiz.
Warum ausgerechnet ein Kronenhirsch
Ein Kronenhirsch ist kein beliebiges Stück Rotwild. Er ist das Tier, das in der Hobby-Jagd am höchsten gehandelt wird, weil sein Geweih das repräsentativste Stück an der Wand ergibt. Genau solche Tiere sind der Grund, weshalb jemand bereit ist, ein ausländisches Abschussrecht zu lösen, in unwegsames Gelände zu steigen und für die Bergung einen Helikopter zu bezahlen. Der Aufwand rechnet sich nicht über das Fleisch, sondern über die Trophäe. Was diese Logik mit Wildtierpopulationen anrichtet, haben wir in Trophäenjagd: Mythos und Realität aufgearbeitet.
Dazu kommt ein Punkt, den die Berichterstattung übergeht: Wer ein Tier nur mit Fluggerät aus dem Gelände bringen kann, hat an einem Ort geschossen, an dem eine zeitnahe, saubere Versorgung des Kadavers gar nicht möglich ist. Was das für die Qualität des sogenannten Wildbrets bedeutet, zeigt unser Dossier Wildfleisch in der Schweiz.
Der Helikopter als Selbstverständlichkeit
Bemerkenswert ist, wie normal der Griff zum Helikopter offenbar geworden ist. Im Kanton Tessin ist der Einsatz in einem Bereich sogar ausdrücklich geregelt: Das Regolamento sulla caccia selettiva allo stambecco verbietet den Helikopter, um die Jagdzone zu erreichen, erlaubt ihn aber mit Bewilligung eines Wildhüters oder des Ufficio caccia e pesca für die Bergung männlicher Steinböcke ab vier Jahren. Für die Tessiner Hochjagd gilt diese Bestimmung nicht. Der Fall im Ossolatal zeigt, was passiert, wenn die Gewohnheit die Bewilligung ersetzt.
Was über die Herkunft des Mannes bekannt ist, und was nicht
Hier endet die belegbare Faktenlage schnell. Weder La Stampa noch La Prealpina, Eco Risveglio, Ossolanews, VCONews, Ossola24 oder die Schweizer Agenturmeldungen nennen Name, Wohnort oder Kanton des Hobby-Jägers. Auch das Helikopterunternehmen bleibt unbenannt, ebenso die Landestelle in der Schweiz. Alle Berichte gehen auf dieselbe Mitteilung der Provinzpolizei zurück.
Klar ist einzig die Geografie: Das Gemeindegebiet von Montecrestese grenzt über die Valle Cravariola direkt an den Kanton Tessin, an das Gebiet von Campo Vallemaggia. Ein Bezug des Hobby-Jägers oder des Flugunternehmens zum Südtessin liegt damit nahe. Bestätigt ist er nicht, und wir behandeln ihn als das, was er ist: eine Arbeitshypothese, nicht eine Tatsache.
Nachtrag vom 15. September 2026: Es ist ein Tessiner
Die Arbeitshypothese hat sich bestätigt. Gegenüber tio.ch erklärt der Kommandant der Polizia Provinciale des VCO, Riccardo Maccagno, der Mann sei ein Tessiner Hobby-Jäger, im Kanton Tessin jagdberechtigt und zusätzlich in der Provinz Verbano-Cusio-Ossola zugelassen. Auch der Helikopter gehört einer Tessiner Firma. Den Namen nennt die Behörde aus Datenschutzgründen nicht. Abgesetzt wurde das tote Tier in der Nähe von Cimalmotto, einer Fraktion der Gemeinde Campo im Vallemaggia, also exakt dort, wo die Geografie es nahelegte.
Maccagno präzisiert auch die Verstösse. Der Hobby-Jäger hat die Meldungen unterlassen, die nach erteilter Bewilligung vor einer Bergung vorgeschrieben sind, und er ist selbst an Bord gestiegen, was in Italien für Jäger verboten ist. Die Helikopterfirma hat über dem Schutzgebiet Operationen durchgeführt, die dort nicht erlaubt sind. Die Bussen belaufen sich auf je über 5’000 Euro.
Damit liegt der Fall vollständig in Tessiner Verantwortung: ein Tessiner Patentinhaber, ein Tessiner Flugunternehmen, eine Landestelle im Kanton. Ob das Ufficio della caccia e della pesca daraus Konsequenzen für das Patent zieht, ist die Frage, die jetzt im Raum steht.
Was wir wissen wollen
Die IG Wild beim Wild hat bei der Polizia Provinciale des Verbano-Cusio-Ossola nachgefragt. Nicht nach Personendaten, sondern nach dem Namen des sanktionierten Helikopterunternehmens, nach den konkret beanstandeten Normen samt genauer Bussenhöhe und danach, ob weitere verwaltungs- oder strafrechtliche Abklärungen laufen. Zusätzlich fragen wir beim Ufficio della caccia e della pesca des Kantons Tessin nach, ob der Vorfall dort bekannt ist und ob er patentrechtlich geprüft wird. Denn eine Busse in Italien beantwortet die entscheidende Frage nicht: Die italienische Busse ist eine Verwaltungssanktion und bleibt damit an der Grenze stehen. Offen ist deshalb vor allem, ob die Schweizer Aufsicht über das beteiligte Flugunternehmen vom Vorfall überhaupt Kenntnis hat und ob sie Flüge ohne ausländische Bewilligung als Thema betrachtet. Ergänzungen zu diesem Beitrag folgen, sobald Antworten vorliegen.
Fällt dir ein Verdachtsfall auf, ob in der Schweiz oder im grenznahen Ausland? Melde ihn uns. Wie systematisch solche Vorfälle unter der Wahrnehmungsschwelle bleiben, zeigt unsere Sammlung zum Thema Wilderei und die Analyse Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Tessin
Quellen
- tio.ch, «Cervo ucciso e portato via dall’Italia in volo: è un affare tutto ticinese», Paolo Contangelo, 15.09.2026
- Polizia Provinciale VCO, wiedergegeben in Ossolanews.it und VCONews.it, «Caccia agli ungulati, oltre 10mila euro di sanzioni tra Montecrestese e Macugnaga», 14.09.2026
- Eco Risveglio, «Primi giorni di caccia e prime sanzioni della Polizia provinciale», 14.09.2026
- La Stampa, Verbano-Cusio-Ossola, 14.09.2026
- La Prealpina, «Cervo abbattuto e trasportato in elicottero, sanzionato cacciatore svizzero»
- Ansa, wiedergegeben bei Watson.ch, 15.09.2026
- Repubblica e Cantone Ticino, Regolamento sulla caccia selettiva allo stambecco vom 25.10.2017, Art. 10
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