19.10.2026, 13:45

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Verbot der Fuchsjagd im Kanton

1. Motion

Der Regierungsrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen und administrativen Massnahmen vorzulegen, um ein wissenschaftlich fundiertes, ökologisch angemessenes und evidenzbasiertes Fuchsmanagement im Kanton (…) einzuführen, das sich am Kanton Genf orientiert. Die Massnahmen sollen der verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz folgen, wonach für die allgemeine, routinemässige Fuchsjagd in ihrer heutigen Form kein hinreichender Nutzen zur Bestandesregulierung, zur Bekämpfung von Krankheiten, zum Schutz der Biodiversität oder zur Verhinderung von Wildschäden belegt ist. Insbesondere soll der Regierungsrat:

  1. die allgemeine Fuchsjagd im ganzen Kanton verbieten, indem die Schonzeit des Rotfuchses gestützt auf Art. 5 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) auf das ganze Jahr ausgedehnt wird; das Verbot umfasst sämtliche Formen der Bejagung, namentlich die Ansitz-, Pass-, Bau- und Fallenjagd. Vorbehalten bleiben einzig die behördlich bewilligten Einzelfallmassnahmen nach den Ziffern 2 und 3;
  2. die Tötung einzelner Füchse nur in klar definierten Ausnahmefällen zulassen, wenn sie zur Abwendung einer konkreten und erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder die Tiergesundheit oder zur Verhinderung erheblicher Schäden notwendig ist und keine wirksame, schonendere Massnahme zur Verfügung steht. Jeder Eingriff ist von der zuständigen kantonalen Behörde vorgängig schriftlich zu bewilligen und zu begründen, durch die kantonale Wildhut vorzunehmen und zu dokumentieren; bei akuter Gefahr, die keinen Aufschub duldet, ist der Eingriff unverzüglich zu melden und nachträglich schriftlich zu begründen;
  3. die Tötung eines kranken oder verletzten Fuchses nur zulassen, wenn die kantonale Wildhut oder eine Tierärztin beziehungsweise ein Tierarzt festgestellt hat, dass keine realistische Aussicht auf Genesung besteht und die Tötung aus Tierschutzgründen erforderlich ist. Eine Jagdberechtigung (Patent oder Pacht) allein berechtigt nicht zu dieser Feststellung; von der Möglichkeit nach Art. 8 Abs. 2 JSG, diese Befugnis auch Jagdberechtigten einzuräumen, macht der Kanton keinen Gebrauch. Vorbehalten bleibt die unverzügliche Erlösung schwer verletzter Tiere, insbesondere nach Verkehrsunfällen, durch Polizei, Wildhut oder die zuständige Jagdaufsicht;
  4. sicherstellen, dass Einzelfallmassnahmen nach Ziffer 2 nicht zu wiederkehrenden oder flächigen Entnahmen zur allgemeinen Bestandesregulierung, zur routinemässigen Krankheitsbekämpfung oder zum Schutz von Wildtieren beziehungsweise der Landwirtschaft ausgeweitet werden, es sei denn, eine unabhängige wissenschaftliche Fachstelle bestätigt die Notwendigkeit eines solchen Programms schriftlich und ihre Beurteilung wird veröffentlicht;
  5. ein regelmässiges und transparentes Monitoring der Fuchspopulationen, der Zoonosen und anderer relevanter Krankheitsrisiken, der Wildschäden und der Biodiversitätsindikatoren einführen; die Abgänge getrennt nach Fallwild, Ausnahmeabschüssen nach Ziffer 2 und Tötungen kranker oder verletzter Tiere nach Ziffer 3 ausweisen; die Ergebnisse jährlich veröffentlichen und dem Kantonsparlament nach drei Jahren Bericht erstatten;
  6. wirksamen, nicht tödlichen und wissenschaftlich fundierten Massnahmen Vorrang geben, namentlich Impfungen, Parasitenbekämpfung, Zäunen, Lebensraumaufwertung, fuchssicherem Abfallmanagement, der Information der Bevölkerung über die Folgen der Wildtierfütterung sowie gezielten Schutzmassnahmen für gefährdete Arten oder Nutztiere.

Der Regierungsrat berücksichtigt in seiner Vorlage die erforderlichen Übergangsbestimmungen, insbesondere im Hinblick auf bestehende Jagdplanungen, laufende Jagdpachtverhältnisse und bereits erteilte Jagdbewilligungen.

2. Begründung

Jedes Jahr werden in der Schweiz zwischen 15’000 und 25’000 Rotfüchse von Hobby-Jägern getötet.[1] In Deutschland liegt die Jagdstrecke bei über 450’000 Füchsen[2], in Frankreich werden rund 500’000 bis 600’000 Füchse pro Jahr durch Jagd, Fallenfang und Baujagd getötet[3], in Polen rund 180’000[4] und in Spanien rund 170’000[5]. Insgesamt werden in Europa jedes Jahr weit über eine Million Füchse im Rahmen der Hobby-Jagd getötet.

Als Ziele der Hobby-Jagd auf den Fuchs werden üblicherweise folgende Gründe genannt:

  • a) Seuchenbekämpfung,
  • b) Bestandesregulierung,
  • c) Schutz anderer Tierarten,
  • d) Wildschadenverhütung,
  • e) Ausübung der Jagd als Tradition.

Wissenschaftliche Studien und der vom Kanton Zug in Auftrag gegebene Fachbericht der Forschungsstelle SWILD zeigen bezüglich der Gründe a) bis d) folgende Situation:

a) Krankheitsprävention

Tollwut wurde in der Schweiz mit Impfködern eliminiert, nicht mit Jagd.[6] Auch in anderen Ländern Europas blieb die Tollwutbekämpfung erfolglos, solange nur letale Methoden wie Jagd, Vergiftung oder Vergasung eingesetzt wurden.[15]

Durch wiederholt ausgebrachte Entwurmungsköder lässt sich die Prävalenz des Fuchsbandwurms nachweislich senken.[7] Die zusätzliche Bejagung erwies sich dagegen als ungeeignet: In einer vierjährigen Feldstudie im Raum Nancy stieg die Befallsrate der Füchse mit dem Fuchsbandwurm im intensiv bejagten Gebiet von 40 auf 55 Prozent, während sie im Kontrollgebiet stabil blieb.[8] Die Jagd kann also kontraproduktiv wirken, weil das Töten territorialer Tiere zu erhöhter Zuwanderung und Mobilität führt und damit die Kontakt- und Infektionsraten zwischen den Tieren erhöht.[10]

Bei Räude ist nicht belegt, dass die Bejagung die Ausbreitung bremst; die Literatur zur Räude beim Rotfuchs beschreibt vielmehr, dass sich die Krankheit auch in bejagten Populationen ausbreitet und dass nicht alle infizierten Füchse sterben, selbst wenn sie kahle Stellen aufweisen.[9] Eine Bejagung kann resistente Tiere nicht von anfälligen unterscheiden und trifft damit auch jene Füchse, die die Krankheit überstanden haben. Im Kanton Genf werden räudige Füchse von der Wildhut nur geschossen, wenn sie bereits zu geschwächt sind.[15]

Seit dem 2015 in Kraft getretenen Fuchsjagdverbot in Luxemburg liefert das staatliche Monitoring keinen Hinweis auf den befürchteten Anstieg der Prävalenz des Kleinen Fuchsbandwurms; die gemessenen Werte gingen vielmehr von 39,7 Prozent im Jahr 2014 auf 9,8 Prozent im Jahr 2023 zurück.[11]

Zusammenfassend ist für die Hobby-Jagd auf den Fuchs kein Nutzen zur Prävention oder Bekämpfung von Krankheiten belegt; beim Fuchsbandwurm ist sie nachweislich kontraproduktiv.

b) Bestandesregulierung

Fuchspopulationen bleiben trotz intensiver Bejagung über grössere Flächen stabil.[13] Zuwanderung und erhöhte Reproduktion gleichen lokale Reduktionen rasch wieder aus.[14] Eine lokale Absenkung der Fuchsdichte ist nur mit sehr hohem, dauerhaftem Aufwand auf grossen Flächen erreichbar, wie er in der allgemeinen Hobby-Jagd nicht geleistet wird.[15] Zum selben Schluss kommt der Zuger Fachbericht: Die heute praktizierte Fuchsjagd habe keinen regulierenden Einfluss auf die Fuchspopulationen; begrenzt würden diese durch das Ressourcenangebot und durch Krankheiten.[15]

Die Hobby-Jagd auf den Fuchs in ihrer heutigen Form ist daher weder wirksam noch notwendig, um Fuchsbestände zu regulieren.

c) Schutz anderer Tierarten und Biodiversität

Nach dem Stand der Forschung ist der Rückgang seltener Arten in erster Linie auf Lebensraumverlust und intensive Landwirtschaft zurückzuführen; die Prädation durch den Fuchs ist ein Faktor unter vielen.[16] Einzelne Artenschutzprojekte zeigen zwar, dass eine langfristige, sehr intensive Bejagung von Füchsen und anderen Beutegreifern über grössere Gebiete den Fortpflanzungserfolg bestimmter Arten erhöhen kann; dieser Aufwand ist in der allgemeinen Hobby-Jagd nicht gegeben, und sobald er nachlässt, greifen die Kompensationsmechanismen der Fuchspopulation.[15] Die Wirksamkeit einzelner intensiver Artenschutzprogramme rechtfertigt deshalb keine flächendeckende allgemeine Fuchsjagd.

Bodenbrüter werden beispielsweise im luzernischen Wauwilermoos sehr erfolgreich durch Einzäunung ihrer Nester geschützt. Zudem wird die veränderte Kulturlandschaft als Hauptproblem für die betreffenden Bodenbrüter identifiziert.[17] Beim Feldhasen ist die Verbesserung der Lebensraumbedingungen die vorrangige Massnahme; mit geeigneten Aufwertungen lässt sich eine höhere Hasendichte auch ohne Bejagung des Fuchses erreichen.[15]

Im nationalen Feldhasenmonitoring 2016 wurde die höchste Dichte aller Zählgebiete im Kanton Genf gemessen, dem einzigen Kanton ohne Hobby-Jagd seit 1974: 17,7 Feldhasen pro 100 Hektaren im Gebiet GE03. Alle drei Genfer Zählgebiete lagen mit 13,5 bis 17,7 Feldhasen pro 100 Hektaren um ein Mehrfaches über dem schweizerischen Median von 3,4, wie schon seit mindestens zwei Jahrzehnten.[18] Dieser Vergleich ist kein kontrolliertes Experiment, er zeigt aber, dass hohe Feldhasendichten und ein Verzicht auf die Fuchsjagd miteinander vereinbar sind.

Die vorliegenden Daten liefern somit keinen belastbaren Nachweis dafür, dass die allgemeine Hobby-Jagd auf den Fuchs in ihrer heutigen Form der Biodiversität oder dem Schutz von Feldhasen und Bodenbrütern dient.

d) Wildschadenverhütung

Der Kanton Genf hat die Hobby-Jagd, inklusive der Fuchsjagd, 1974 abgeschafft.[19] Auf Nachfrage meldete Genf zwar Schäden durch den Fuchs, diese werden jedoch nicht als übermässig betrachtet. Gemäss dem Zuger Fachbericht zahlte der Kanton Genf von 2005 bis 2025 insgesamt CHF 77’135 an Entschädigungen an landwirtschaftliche Betriebe aus, im Mittel rund CHF 4’500 pro Jahr. Im Kanton Zug, wo der Fuchs bejagt wird, wurden von 2012 bis 2025 dennoch 67 Schadenfälle mit einer Gesamtsumme von CHF 28’088.70 gemeldet, im Mittel rund CHF 2’000 pro Jahr.[20] Diese Summen beruhen auf unterschiedlichen Zeiträumen und Entschädigungsregeln; sie zeigen aber, dass Schäden durch Füchse in beiden Fällen gering sind und mit der Bejagung nicht verschwinden.

Aussagekräftiger ist der direkte Vergleich: Pépin et al. (2025) beobachteten während vier Jahren die Fuchsprädation auf Hühner in Gebieten mit und ohne Fuchsjagd. Die Jagd führte weder zu einer signifikanten Verringerung der Fuchsbestände noch zu Unterschieden in den Schadensraten; der Schutz der Freilandausläufe durch Zäune oben und unten reduzierte die Fuchsprädation dagegen signifikant.[15]

Zum Teil wird behauptet, dass die Fuchsjagd dazu beitrage, die Zahl der Unfälle mit Füchsen zu reduzieren. Dafür gibt es keine wissenschaftlichen Belege. Gemäss dem Zuger Fachbericht gehen die Abschusszahlen in der Schweiz seit 1996 zurück, während die Zahl der im Strassenverkehr getöteten Füchse pro Million Fahrzeugkilometer seit Mitte der 1990er-Jahre stagniert und seit 2010 tendenziell tiefer liegt.[21]

Probleme mit Füchsen und offen bereitgestellten Kehrichtsäcken lassen sich durch ein verbessertes Abfallmanagement lösen, etwa durch fuchssichere Container, beispielsweise herkömmliche Metallcontainer, wie sie in der Schweiz verbreitet verwendet werden.

Die vorliegenden Daten liefern daher keinen belastbaren Nachweis dafür, dass die systematische Hobby-Jagd auf den Fuchs wesentlich zur Verhinderung von Wildschäden beiträgt.

e) Ausübung der Jagd als Tradition

Die Bevölkerung ist sich des Ausmasses der Fuchsjagd und der wissenschaftlichen Evidenzlage nicht bewusst. Es stellt sich die Frage, wie viel Unterstützung die Fortführung der Hobby-Jagd auf den Fuchs im heutigen Ausmass in der Bevölkerung finden würde, wenn diese die wissenschaftliche Evidenzlage kennen würde. Eine Nutzung findet zudem kaum mehr statt: Das Fleisch wird nicht verwertet, und für den Pelz besteht kaum Nachfrage.[22] Tradition allein vermag die Tötung von jährlich Tausenden nichtmenschlicher Tiere ohne nachweisbaren Nutzen nicht zu rechtfertigen.

Fazit

Die dargelegte wissenschaftliche Evidenz zu den Gründen a) bis c) und die Erfahrungen aus Genf zu Grund d) sprechen dagegen, dass die routinemässige Bejagung des Fuchses ein wirksames Mittel zur Bestandesregulierung, Krankheitsprävention, Förderung der Biodiversität oder Schadenverhütung ist. Es ist nicht mehr vertretbar, schweizweit jedes Jahr 15’000 bis 25’000 Füchse ohne nachgewiesenen Nutzen zu töten. Den Nutzen hat zu belegen, wer diese Tiere töten will, nicht wer eine solche Praxis hinterfragt. Wo konkrete Konflikte auftreten, sollen sie gezielt, verhältnismässig und vorrangig mit nicht tödlichen Massnahmen gelöst werden. Es ist deshalb angezeigt, dass der Regierungsrat die in der Motion aufgeführten Massnahmen 1 bis 6 umsetzt.

Zusätzlich ist zu bemerken, dass Genf und Luxemburg[23] die Fuchsjagd abgeschafft haben. Auf Nachfrage hat der Kanton Genf bestätigt, dass keine übermässigen Schäden an Landwirtschaft oder Biodiversität, keine übermässigen Krankheitsausbrüche und keine «Überpopulation» zu vermerken seien. Der Kanton Zug hat als Reaktion auf eine Petition zur Prüfung der wissenschaftlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd eine externe Fachstelle beauftragt, die Petition in Form eines Berichts zu beantworten. Der Bericht hält fest, dass die heute praktizierte Fuchsjagd die Bestände nicht erfolgreich reguliert und das Infektionsrisiko mit Krankheiten nicht senkt, sondern sogar erhöhen kann, und dass die Fuchspopulationen bei einem Verzicht auf die Fuchsjagd nicht merklich ansteigen würden.[24] Die Zuger Jagdkommission hat daraufhin am 16. Juni 2026 beschlossen, die Fuchsjagd nicht mehr proaktiv zu fördern. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat am 30. Juni 2026 erklärt, einer vertieften Prüfung eines Verzichts auf die reguläre Bejagung des Rotfuchses offen gegenüberzustehen.[25]

Das Bundesrecht steht einem kantonalen Verbot nicht entgegen. Nach Art. 5 Abs. 4 JSG können die Kantone die Schonzeiten verlängern oder die Liste der jagdbaren Arten einschränken. Massnahmen gegen einzelne Tiere, die erheblichen Schaden anrichten, bleiben nach Art. 12 Abs. 2 JSG möglich. Nach Art. 8 JSG dürfen Wildhüter und Jagdaufseher kranke oder verletzte Tiere jederzeit erlegen; ob diese Befugnis auch Jagdberechtigten eingeräumt wird, entscheidet der Kanton, und darauf verzichtet die Motion. Verlangt wird keine Unterschutzstellung: Der Rotfuchs bleibt eine jagdbare Art mit ganzjähriger Schonzeit. Die Aufgaben der Jagdberechtigten bei Wildunfällen bleiben unberührt. Der Vollzugsaufwand verlagert sich von der Jagdverwaltung hin zu Monitoring und Berichterstattung; Regulationsabschüsse durch die Wildhut fallen kaum an, im Kanton Genf gab es in den letzten zwei Jahren keine.[26]

3. Quellen

  1. Ohne sogenannte Spezialabschüsse. Eidgenössische Jagdstatistik, Abschusszahlen Rotfuchs, https://www.jagdstatistik.ch/de/statistics
  2. Deutscher Jagdverband: Jahresjagdstrecke Deutschland 2024/2025, Rotfuchs (Jagdstrecke der Bundesländer; Verbandsangabe, eine amtliche Bundesstatistik existiert nicht), https://www.jagdverband.de/sites/default/files/2026-03/2026-02_Infografik_Primaerwert_Jahresjagdstrecke_Deutschland_2024_2025.jpg
  3. Assemblée nationale, Commission du développement durable et de l’aménagement du territoire, Compte rendu (Angabe einer Abgeordneten zu Abschuss, Fallenfang und Baujagd zusammen), https://www.assemblee-nationale.fr/dyn/17/comptes-rendus/cion-dvp/l17cion-dvp2526038_compte-rendu.pdf
  4. Stacja Badawcza PZŁ Czempiń (2024): Sytuacja zwierzyny 2024, Jagdsaison 2023/24, https://czempin.pzlow.pl/wp-content/uploads/2024/12/SytuacjaZwierzyny2024.pdf
  5. Ministerio para la Transición Ecológica y el Reto Demográfico (MITECO): Estadística anual de caza, https://www.miteco.gob.es/es/biodiversidad/estadisticas/est_anual_caza.html
  6. Bundesamt für Gesundheit BAG: Tollwut, https://www.bag.admin.ch/de/tollwut
  7. König A. et al. (2019): Effective long-term control of Echinococcus multilocularis in a mixed rural-urban area in Germany, https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC6461256/; Comte S. et al. (2013): Fox baiting against Echinococcus multilocularis: Contrasted achievements among two medium size cities, https://www.swild.ch/sites/default/files/publications/Comte_PreVetMed2013.pdf; Takahashi K. et al. (2013): Efficacy of anthelmintic baiting of foxes against Echinococcus multilocularis in northern Japan, https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0304401713004548
  8. Comte S. et al. (2017): Echinococcus multilocularis management by fox culling: An inappropriate paradigm, Preventive Veterinary Medicine 147, S. 178–185, https://doi.org/10.1016/j.prevetmed.2017.09.010
  9. Constantin E.-M. (2005): Epidemiologische Untersuchung zur Verbreitung der Räude beim Rotfuchs (Vulpes vulpes) in Baden-Württemberg, https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/6813; Davidson R., Bornstein S., Handeland K. (2008): Long-term study of Sarcoptes scabiei infection in Norwegian red foxes, https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/18586406/; Pisano S. R. R. et al. (2019): Spatiotemporal spread of sarcoptic mange in the red fox in Switzerland, https://parasitesandvectors.biomedcentral.com/articles/10.1186/s13071-019-3762-7; Pence D. B. & Ueckermann E. (2002): Sarcoptic mange in wildlife, https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/11974622/
  10. Prentice J. (2012): The perturbation effect in wildlife systems, https://etheses.whiterose.ac.uk/id/eprint/3233/1/jamie-thesis.pdf
  11. Administration de la nature et des forêts, Luxemburg (2025): Technischer Bericht betreffend Wildtiermanagement und Jagd, Nr. 10, S. 35, https://environnement.public.lu/content/dam/environnement/documents/chasse/2025/anf-hum-bulletinchasse10-web-20250327.pdf; wiedergegeben in SWILD (2026), Abb. 10
  12. Davidson R., Bornstein S., Handeland K. (2008), wie Quelle 9.
  13. Keuling O. et al. (2011): The German Wildlife Information System (WILD) – Population densities and den use of red foxes 2003–2007 in Germany, https://www.researchgate.net/publication/222103481; Baker P. J. et al. (2002): Effect of British hunting ban on fox numbers, Nature 419, https://wildbeimwild.com/wp-content/uploads/2023/08/7-Baker-British-ban-effect-on-fox-numbers-2002.pdf; Kämmerle J.-L. et al. (2019): Restricted-area culls and red fox abundance: Are effects a matter of time and place?, https://conbio.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/csp2.115
  14. Kämmerle J.-L. et al. (2019), wie Quelle 13.
  15. SWILD (2026): Wissenschaftliche Grundlagen zur Fuchsjagd. Fachbericht im Auftrag der Direktion des Innern des Kantons Zug, 2. Version vom 7. Mai 2026 (Tollwut S. 11, Räude in Genf S. 14, Biodiversität S. 12, Pépin et al. S. 13, Folgen eines Verbots S. 18), https://cdn.zg.ch/dam/jcr:564a8a41-d4d5-4a52-b4ae-841094af8e66/BE_WissGrundlagenFuchsjagd-ZG_SWILD_20260507_V2.pdf
  16. Knauer F. et al. (2010): A statistical analysis of the relationship between red fox and prey species, https://nsojournals.onlinelibrary.wiley.com/doi/pdf/10.2981/07-040; The impact of Agri-Environment Schemes (AES) and red fox (Vulpes vulpes) on the density of European brown hare (Lepus europaeus) populations in Hungary, https://www.biorxiv.org/content/10.1101/2024.06.10.598166v1.full; Kujawa K. & Łęcki R.: Does Red Fox Vulpes vulpes Affect Bird Species Richness and Abundance in an Agricultural Landscape?, https://www.researchgate.net/publication/233679427; Spaar R. et al. (2012): Elemente für Artenförderungsprogramme Vögel Schweiz, https://www.artenfoerderung-voegel.ch/assets/files/fachberichte/Spaar_etal_2012_Elemente_fuer_Artenfoerderung_Voegel.pdf
  17. Korner P., Hohl A., Horch P.: Brood protection is essential but not sufficient for population survival of lapwings Vanellus vanellus in central Switzerland, https://nsojournals.onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1002/wlb3.01175
  18. Hoffmann J. (2016): Schweizer Feldhasenmonitoring 2016. Schweizerische Vogelwarte, Sempach, https://wildbeimwild.com/wp-content/uploads/2017/04/feldhasenmonitoring-2016.pdf; Fischer C. & Tagand R. (2012): Spatial behaviour and survival of translocated wild brown hares, Animal Biodiversity and Conservation 35.2, S. 189–196, https://www.researchgate.net/publication/236025085
  19. SWILD (2026), S. 9 und 14, wie Quelle 15.
  20. SWILD (2026), S. 8 und 15, wie Quelle 15.
  21. SWILD (2026), S. 11, Abb. 5, wie Quelle 15.
  22. SWILD (2026), S. 8, wie Quelle 15.
  23. Luxemburger Wort: Fuchsjagd bleibt verboten, https://www.wort.lu/luxemburg/fuchsjagd-bleibt-verboten/1067638.html
  24. SWILD (2026), S. 18 und 19, wie Quelle 15.
  25. Schreiben der Direktion des Innern des Kantons Zug vom 19. Juni 2026 an den Petitionär; Regierungsratsbeschluss des Kantons Basel-Stadt vom 30. Juni 2026 zur Schriftlichen Anfrage Brigitta Gerber betreffend die Notwendigkeit der Fuchsjagd (P265186), https://www.bs.ch/regierungsratsbeschluesse/P265186
  26. SWILD (2026), S. 14 und 15, Abb. 7, wie Quelle 15.

Weiterführend

  • Eidgenössische Jagdstatistik Link
  • Erläuterungen und Quellenangaben Link
  • Wissenschaftliche Literatur: Studien Rotfuchs
  • Jäger verbreiten Krankheiten: Studie
  • Jagd fördert Krankheiten: Studie
  • Hobby-Jäger in der Kriminalität: Die Liste
  • Verbot der sinnlosen Fuchsjagd ist überfällig: Artikel
  • Luxemburg verlängert Fuchsjagdverbot: Artikel
  • Niederjagd und Wildkrankheiten: Artikel
  • Vergrämung von Wildtieren: Artikel