Kärnten: Conibear-Fallen gegen Fischotter trotz Europarat-Rüge
Seit dem 1. November sind in Kärnten wieder alle zulässigen Fangmittel gegen Fischotter erlaubt, auch die umstrittene Conibear-Totschlagfalle. Das Land will sie erst ab 2027 abschaffen. Im Dezember tagt der Europarat.
Symbolbild. Foto: Andreas Schantl / Unsplash
Wieder im Fluss
In Kärnten hat am 1. November die Winterperiode der Fischotter-Verordnung begonnen. Bis Ende Februar dürfen Fischotter wieder mit «allen zulässigen Fangmitteln» gefangen und getötet werden, dazu gehören die umstrittenen Conibear-Fallen. Das Land hält an der Regelung fest, obwohl der Europarat sie seit Dezember 2025 als offenes Verfahren führt.
Was die Verordnung erlaubt
Grundlage ist die Kärntner Verordnung LGBl. Nr. 94/2024 vom 10. Dezember 2024. Sie erlaubt die Tötung von höchstens 55 Fischottern pro Jahr. Fangen und töten dürfen nur speziell geschulte Jagdschutzorgane und Angehörige der Hobby-Jägerschaft mit einem entsprechenden Unterweisungskurs.
Für Rüden, Jungotter sowie nicht führende und nicht tragende Weibchen ist die Schonzeit ganzjährig aufgehoben. Jungtiere dürfen also das ganze Jahr getötet werden. Geschützt sind nur führende oder offensichtlich tragende Weibchen, und auch das nur vom 1. März bis 31. Oktober. In dieser Zeit sind ausserdem nur Lebendfallen zugelassen, die zweimal täglich kontrolliert werden müssen.
Von November bis Februar fällt der Schutz für Mütter und trächtige Weibchen weg, und es sind alle zulässigen Fangmittel erlaubt. Conibear-Fallen dürfen laut Verordnung nur unter Wasser und mit einer Seitenlänge von 30 Zentimetern aufgestellt werden. Die Falle schlägt zu, sobald ein Tier hindurchschwimmt. Das Land spricht von einer sofortigen Tötung; Tierschützer halten laut ORF Kärnten dagegen, falsch getroffene Tiere würden gequetscht und stürben qualvoll.
Abschaffung erst 2027
Die Verordnung tritt am 13. Dezember 2026 ausser Kraft. Am 30. Oktober bestätigte die zuständige Abteilung von Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) gegenüber 5min.at, die Fallen würden «zumindest bis Dezember noch» aufgestellt. «Für das nächste Jahr ist eine Änderung im Jagdgesetz vorgesehen, geplant ist dann, die Conibearfalle nicht mehr einzusetzen.» Bis Mitte Dezember bleibt die Falle damit legal im Einsatz.
Was die Berner Konvention beschlossen hat
Auf eine Beschwerde von Tierschutz Austria aus dem Jahr 2022 hin hat der Ständige Ausschuss der Berner Konvention an seiner 45. Tagung im Dezember 2025 den Fall zum offenen Verfahren («Open File») erhoben, wegen Bedenken zu den Artikeln 8 und 9 der Konvention. Laut Beschlussliste erinnert der Ausschuss daran, dass Conibear-Fallen zu den nach Anhang IV verbotenen Mitteln gehören, und fordert Kärnten auf, die Verordnung zurückzuziehen oder zu ändern. Österreich und Kärnten mussten bis zur Herbstsitzung des Präsidiums im September 2026 über Fortschritte berichten.
Der Beschluss fiel weniger scharf aus als zunächst erwartet. Tierschutz Austria räumt selbst ein, der Schlusstext sei «verwässert» worden. Martin Gruber erklärte bereits im Dezember 2025, ein Rückzug der Verordnung komme «absolut nicht in Frage».
Zur Einordnung gehört auch: Im selben Beschluss nimmt der Ausschuss zur Kenntnis, dass Österreichs Bericht nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie den Erhaltungszustand des Fischotters in der alpinen Region als «günstig, mit zunehmendem Trend» einstuft, und begrüsst diese Entwicklung. Er hält fest, dass das Wachstum trotz der Entnahmen seit 2018 erfolgte. Noch im April 2025 hatte das Präsidium der Konvention den Zustand als ungünstig bezeichnet und ein ganzjähriges Verbot der Conibear-Fallen gefordert, worüber Wild beim Wild berichtete. Ein günstiger Erhaltungszustand ändert jedoch nichts daran, dass die Konvention die Fangmethode selbst als verbotenes Mittel einstuft.
Hunderte getötete Fischotter
Wie viele Fischotter in Kärnten getötet wurden, wird unterschiedlich angegeben. Das Land nennt laut ORF 247 Tiere für 2019 bis 2024, Tierschutz Austria 226. Laut WWF-Bericht vom Mai 2026 wurden seit 2020 in Kärnten 258 und in ganz Österreich 565 Fischotter mit behördlicher Bewilligung getötet.
Der WWF bezeichnet Conibear-Fallen als europarechtlich verboten und in den anderen Bundesländern nicht zugelassen. Tierschutz Austria verweist zudem auf das Verbot in Deutschland und auf das Burgenland, das ohne Tötungen auskomme und auf Beratung sowie Schutzmassnahmen an Fischteichen setze.
Auch rechtlich ist Bewegung in die Frage gekommen: Im August 2026 entschied der Verwaltungsgerichtshof im Fall der oberösterreichischen Fischotterverordnung, dass Umweltorganisationen Überprüfungsanträge gegen solche Verordnungen stellen dürfen (WWF).
Warum das auch die Schweiz betrifft
Die Berner Konvention gilt auch für die Schweiz. Wie ernst Vertragsstaaten die Beschlüsse des Europarats nehmen, zeigt sich nicht nur in Kärnten, sondern auch in der Schweizer Wolfspraxis. Wie Druck auf den Fischotter entsteht, zeigt sich zudem in Bayern. Weitere Analysen finden sich in der Rubrik Jagdgesetz und unter Wildtiere.
Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention tritt vom 7. bis 11. Dezember 2026 zu seiner 46. Tagung zusammen (Europarat), wenige Tage bevor die Kärntner Verordnung ausläuft. Bis dahin sterben Fischotter in Kärnten weiter in Conibear-Fallen.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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