Forschungswolf «Andrea» in Kärnten erschossen
Er war jung, er war besendert, und seine Bewegungen wurden täglich von Wissenschaftlern der Universität Udine verfolgt. In der Nacht auf Montag, 3. Februar 2026, wurde Wolf «Andrea» im Bezirk Spittal an der Drau in Kärnten erschossen. Mit ihm starb nicht nur ein Tier, es wurde auch ein laufendes Forschungsprojekt im Wert von rund 250'000 Euro abrupt beendet.
Andrea war ein junges Männchen aus den friulanischen Voralpen.
Er wurde im Oktober 2024 von Ökologe Stefano Filacorda, wissenschaftlichem Leiter des Monitoring-Projekts der Universität Udine, eingefangen und mit einem GPS-Senderhalsband versehen. Trotz seines jungen Alters wog er damals bereits 30 Kilogramm. Er stammte aus einem Wolfsrudel in der stark besiedelten Region um Pordenone, einem Gebiet, in dem die Behörden gebeten hatten, dem Tier zu folgen und seine Bewegungen in Siedlungsnähe zu verstehen.
Im Herbst 2024 begann Andrea zu wandern, folgte dem Tagliamento und überquerte über den Passo Pramollo die Grenze nach Österreich. Seit Juni 2025 hielt er sich im Raum Mallnitz auf, an der Grenze zwischen Kärnten und Salzburg. Filacorda erklärte damals gegenüber dem ORF: «Er liefert uns eine tägliche Aufzeichnung seiner Bewegungen. Dies ermöglicht es uns, im Detail zu sehen, wo er schläft und sich tagsüber aufhält.»
Das Projekt war auf drei Jahre angelegt und sollte Daten zu Wanderbewegungen, Raumnutzung und Populationsanbindung alpiner Wölfe liefern. Filacorda war sich des Risikos bewusst: «Wir sind uns bewusst, dass dies geschehen kann, weil es sich unter den rechtlichen Regeln dann um einen österreichischen Wolf mit einem italienischen Halsband handelt, aber ein Halsband, das Informationen an alle gibt, nicht nur an die Italiener.»
«Verordnungskonform», aber zu welchem Preis?
Das Land Kärnten bestätigte den Abschuss und bezeichnete ihn als «verordnungskonform gemäss der Kärntner Risikowolfsverordnung». Aus dem Büro von Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber (ÖVP) hiess es, der Wolf sei in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsgebiet aufgetaucht. Die Universität Udine sei «unverzüglich» informiert worden. Den Verantwortlichen des Projekts seien die gesetzlichen Grundlagen in Kärnten von Anfang an bekannt gewesen: «Es war auf italienischer Seite somit immer bekannt, dass es zu einer Entnahme des besenderten Wolfs kommen könnte, sollte er sich als Risikowolf verhalten. Dieser Fall ist nun eingetreten.»
Für Gerald Friedl, Obmann des Vereins «Wölfe in Österreich», ist das keine befriedigende Antwort: «Dieser Wolf war kein sogenannter Problemwolf, sondern ein Forschungstier. Mit seinem Tod wurde ein wichtiges Instrument des Wolfsmonitorings zerstört.» Friedl sieht darin einen weiteren Bruch des europäischen Artenschutzrechts.
Transparenz auf Raten
Der Fall «Andrea» fiel in eine Phase, in der das Land Kärnten seine Kommunikation zu Wolfsabschüssen grundlegend änderte. Noch im Dezember 2025 informierte die Landesregierung die Öffentlichkeit per Pressemitteilung über jeden einzelnen Abschuss. Seit 2026 ist damit Schluss. Das Land begründet dies mit dem gesenkten EU-Schutzstatus des Wolfs aus dem Jahr 2025. Künftig sollen Abschusszahlen nur noch quartalsweise veröffentlicht werden, «da uns die besondere Emotionalität beim Thema Wolf bewusst ist», so das Land.
Der Fall «Andrea» wurde denn auch nicht vom Land Kärnten kommuniziert, sondern vom Verein «Wölfe in Österreich» am 4. Februar 2026 öffentlich gemacht.
Was das EU-Recht dazu sagt
Am 11. Juli 2024 stellte der Europäische Gerichtshof in einem richtungsweisenden Urteil (Az. C-601/22) klar: Das Wolfsjagdverbot gilt auch in Österreich. Eine Ausnahme könne nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befinde, was in Österreich nicht der Fall sei. Österreich hatte bei seinem EU-Beitritt 1995 keine Vorbehalte gegen den hohen Schutzstatus angemeldet und kann sich daher nicht auf Sonderregelungen anderer Mitgliedstaaten berufen. Der Naturschutzbund Österreich kritisiert, dass die Bundesländer dieser Verpflichtung mit der gegenwärtigen Abschusspraxis nicht nachkommen.
Seit dem 24. Juni 2025 gilt der Wolf in der EU formell nur noch als «geschützt» statt «streng geschützt», die Herabstufung in der Berner Konvention trat am 7. März 2025 in Kraft, die entsprechende Anpassung der EU-Habitatrichtlinie folgte. Wie wildbeimwild.com ausführlich analysiert hat, bezeichnete die Large Carnivore Initiative for Europe die Herabstufung als «verfrüht und fehlerhaft», und über 700 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler äusserten in offenen Briefen ihre Bedenken. Die Verpflichtung, den günstigen Erhaltungszustand sicherzustellen, bleibt jedoch auch nach der Herabstufung bestehen, und ist in Österreich nach wie vor nicht erfüllt.
Ein Muster, das sich wiederholt
Wie wildbeimwild.com bereits berichtet hat, versuchten Bundesländer wie Tirol, Vorarlberg und Kärnten 2025, den «günstigen Erhaltungszustand» des Wolfs politisch zu erklären, ohne wissenschaftlich gesicherte Grundlage. Die Wolfsjagd in Österreich hat in den vergangenen Jahren massiv zugenommen, die rechtlichen Hürden wurden in mehreren Bundesländern systematisch gesenkt. Österreich und die Schweiz haben die Abschussschwellen in den letzten Jahren mehrfach abgesenkt.
Der Tod von «Andrea» ist in diesem Kontext kein Zufall, sondern Konsequenz einer Politik, die Forschung und Artenschutz den Abschussinteressen unterordnet und ein 250’000-Euro-Projekt mit einem einzigen Schuss beendet.
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