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Schwyz: Bei drei von vier Rissereignissen fehlte der Grundschutz

Die Antwort auf die Kleine Anfrage KA 22/26 nennt offene Zaunstücke, stromlose Gitter und fehlende Litzen, während für Jungwölfe des Chöpfenberg-Rudels eine Abschussverfügung gilt.

Redaktion Wild beim Wild · 7. Oktober 2026
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Kein Zaun, kein Hirt

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Der Kanton Schwyz hat am 7. Oktober 2026 die Antwort auf die Kleine Anfrage KA 22/26 von Kantonsrätin Andrea Burtschi (Mitte) veröffentlicht. Anlass waren drei Rissereignisse im August. Bei jedem davon hielt der Kanton fest, dass der vorgeschriebene Herdenschutz nicht erfüllt war. Die Antwort fasst nun alle Ereignisse zusammen, die bis zu ihrer Beantwortung bekannt waren.

Was der Kanton festgestellt hat

Das Volkswirtschaftsdepartement nennt für 2026 fünf Rissereignisse, drei mit Schafen und zwei mit Ziegen. Vier ereigneten sich auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche, eines im Sömmerungsgebiet. Von den vier Rissereignissen auf der Nutzfläche mussten drei als nicht geschützt beurteilt werden. Das Ereignis im Sömmerungsgebiet geschah auf einer Fläche, die als nicht zumutbar schützbar gilt.

Die Mängel sind konkret benannt:

  • Teilstücke waren gar nicht eingezäunt.
  • Metallgitterzäune waren nicht elektrifiziert.
  • Zwischen Boden und unterster Litze klafften teilweise zu grosse Lücken.
  • In einem Fall standen die Tiere hinter drei statt der vorgeschriebenen vier Litzen.

Ein Muster typischer Mängel will das Departement daraus nicht ableiten.

Ob alle im September gemeldeten Risse in der Aufstellung enthalten sind, geht aus der Antwort nicht hervor. Watson berichtete etwa von einem Riss am 20. September im Streifgebiet des Rudels. Beim mutmasslichen Wolfsriss in Oberiberg vom 9. September fand der Kanton laut «Bote der Urschweiz» korrekte Schutzmassnahmen vor.

Grundschutz ist keine Hightech-Anforderung

Was verlangt ist, steht in der Antwort selbst: ein 90 Zentimeter hohes Weidenetz oder ein 4-Litzenzaun mit über 3’000 Volt, vollständig geschlossen und mit höchstens 20 Zentimetern Bodenabstand. Auch ein Metallgitterzaun genügt, wenn er oben und unten mit Stromlitzen verstärkt ist. Für diesen Grundschutz gibt es keine Bundesgelder. Ist er fachgerecht umgesetzt, werden Risse laut kantonaler Herdenschutzseite ans Abschusskontingent angerechnet und entschädigt.

Finanziell unterstützt wird der erweiterte Herdenschutz: 5-Litzenzäune, 105 Zentimeter hohe Netze und Herdenschutzhunde. Mit dem revidierten Jagdrecht vom 1. Februar 2025 sank der Bundesanteil an den Herdenschutzmassnahmen von 80 auf 50 Prozent. Inzwischen wurde er wieder auf 80 Prozent erhöht.

1’260’018 Franken seit 2022

Über den Kanton flossen zwischen 2022 und 2026 insgesamt 1’260’018 Franken an Beiträgen für den erweiterten Herdenschutz. Der Höchstwert lag 2023 bei 499’327 Franken. Für 2026 weist die Antwort bis zur Beantwortung 170’059 Franken aus, ausbezahlt wird jeweils im Herbst oder Winter. Der Kanton selbst trug 2025 rund 106’293 Franken und 2026 bisher 28’948 Franken. Das Departement begründet den Rückgang damit, dass die Betriebe inzwischen gut mit Zaunmaterial ausgerüstet seien.

Ausgerüstet heisst allerdings nicht geschützt. Das Amt für Landwirtschaft hat in den letzten Monaten breit informiert:

  • Im letzten Winter erreichte es an 28 Anlässen 842 Teilnehmende.
  • Jedes Frühjahr verschickt es Regeln und Gesuchsformulare per E-Mail.
  • Nach dem Riss in Pfäffikon schrieb es alle Bewirtschafter dringend an.

Trotzdem hält die Regierung fest, die Unterstützungsmöglichkeiten und Anforderungen seien nach wie vor zu wenig bekannt. Nun sollen weitere Informations- und Ausbildungsveranstaltungen folgen.

Der Leitwolf lebte seit 2021 unauffällig im Gebiet

Einen Tag vor der Antwort meldete das Amt für Wald und Natur die DNA-Ergebnisse: Die Wölfe M107 und M586 sind für Risse in Pfäffikon und Einsiedeln verantwortlich. Laut Watson riss der Leitwolf des Chöpfenberg-Rudels am 20. August in Pfäffikon zwölf Schafe. Das geschah innerhalb des bekannten Streifgebiets, in dem er seit 2021 ansässig ist und sich zuvor unauffällig verhielt. Bei genau diesem Ereignis waren die vorgeschriebenen Herdenschutzmassnahmen laut Kanton nicht vollständig erfüllt.

Die Abschussverfügung gegen das Rudel ist keine Reaktion auf diese Risse. Der Regierungsrat hatte bereits am 18. August die Entnahme von zwei Dritteln der mindestens sechs diesjährigen Welpen verfügt, als proaktive Regulierung vom 1. September 2026 bis 31. Januar 2027. Wie umstritten diese Abschüsse sind, zeigte der Fall des angeschossenen und verschwundenen Jungwolfs.

Einordnung der Redaktion

Die Regierung schreibt, der Herdenschutz werde «grossmehrheitlich gut umgesetzt». Bei den erfassten Rissereignissen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche zeigt sich aber eine konkrete Lücke: In drei von vier Fällen fehlte der Grundschutz. Über alle Schwyzer Herden sagt diese kleine Fallzahl nichts aus. Sie zeigt aber, wo es dort scheitert, wo der Wolf tatsächlich zuschlägt: nicht an anspruchsvollen Spezialmassnahmen, sondern an einem geschlossenen Zaun mit Strom.

Der Verweis auf die regionaltypische Kleingruppenhaltung erklärt den Mehraufwand. Offene Zaunstücke rechtfertigt er nicht. Während die dokumentierten Schwachstellen bei den Zäunen liegen, gilt für die Jungwölfe des Chöpfenberg-Rudels eine Abschussverfügung. Dass der Kanton zugleich Hobby-Jäger in die Regulierung von Beutegreifern einbindet und in Schwyz sogar über Prämien für Wolfsabschüsse diskutiert wurde, setzt die Prioritäten falsch. Den Preis zahlen nichtmenschliche Tiere auf beiden Seiten des Zauns.

Nach Angaben des WWF vom 23. September gehen die Nutztierrisse 2026 im bisherigen Jahresverlauf bereits das vierte Jahr in Folge zurück. Der WWF führt das auf den besser ausgebauten Herdenschutz zurück. Frühere kantonale Zwischenstände haben wir im Beitrag «Herdenschutz wirkt: Weniger Wolfsrisse in der Schweiz» eingeordnet. Mehr Hintergrund bietet das Dossier Wolf in der Schweiz.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unseren Dossiers zur Hobby-Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte. Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

Alle Beiträge werden von der IG Wild beim Wild sowie von externen Co-Autorinnen und Co-Autoren verfasst. Recherche, Strukturierung und redaktionelle Prozesse können dabei durch KI-gestützte Werkzeuge unterstützt werden.

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