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Chöpfenberg-Rudel: Schwyz tötet vier Welpen, nicht die nachgewiesenen Rissverursacher

Die Wolfsregulierung im Kanton Schwyz ist abgeschlossen. Getroffen hat sie diesjährige Welpen, nicht die Wölfe, denen der Kanton die Risse per DNA zuordnet. Ein Abgleich der amtlichen Mitteilungen seit 2025.

Redaktion Wild beim Wild · 21. Oktober 2026
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«Vier Welpen»

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Der Kanton Schwyz hat die Wolfsregulierung 2026 abgeschlossen. Laut Medienmitteilung vom 21. Oktober hat die kantonale Wildhut vier Welpen des Chöpfenberg-Rudels getötet, «zwei Drittel der diesjährigen Jungtiere». In derselben Mitteilung ordnet der Kanton einen Riss von vier Ziegen dem Wolf M640 zu, einem Tier aus dem Wurf des Vorjahres. Der Abgleich der amtlichen Mitteilungen zeigt: Die Abschüsse trafen diesjährige Welpen. Die individuell nachgewiesenen Rissverursacher waren dagegen ältere Wölfe.

Begründung: Welpenzahl und Quote

Am 20. August 2026 teilte der Kanton mit, beim Chöpfenberg-Rudel im Wägital seien «mindestens sechs Wolfswelpen» nachgewiesen. «Aufgrund dieser Nachweise» habe Schwyz beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Regulierung beantragt. Das BAFU bewilligte die Entnahme von höchstens zwei Dritteln der Jungtiere. Als Ziele nennt der Kanton, den Bestand anzupassen, die «natürliche Scheu» der Wölfe zu erhalten und Schäden möglichst zu verhindern. Ein konkretes Schadenereignis führt die Mitteilung nicht an. Beauftragt wurde die kantonale Wildhut, das Amt für Wald und Natur kann laut Mitteilung zusätzlich «speziell geschulte Jagdberechtigte» beiziehen.

Die Chronologie ist dabei eindeutig. Bereits am 29. Juni 2026 meldete das Amt für Wald und Natur drei nachgewiesene Welpen und kündigte an, eine proaktive Regulierung zu prüfen. Das BAFU stimmte laut seiner Übersicht am 28. Juli zu. Bis dahin hatte der Kanton für 2026 keinen einzigen Riss gemeldet: Die erste Meldung datiert vom 21. August und betrifft den Riss vom Vortag in Pfäffikon. Den Leitwolf M107 beschreibt der Kanton als «bis zum Rissereignis unauffällig».

Dass der Bund nicht auf Schäden wartet, ist im Verfahren angelegt. Laut SRF und Keystone-SDA kann das BAFU eine Bewilligung zur Regulierung von Wolfswelpen erteilen, «noch bevor deren Anwesenheit bestätigt wurde». Geschossen werden darf erst, wenn die Jungtiere nachgewiesen sind. Eine Zustimmung, die schon vor dem Nachweis der betroffenen Tiere möglich ist, gleicht einer Vorratsbewilligung. Mit dem, was das BAFU dem Europarat schriftlich zusichert, ist das schwer vereinbar: Die Regulierung sei «la dernière mesure», vorher müssten Herdenschutzmassnahmen umgesetzt und mildere Mittel wie die Vergrämung versucht worden sein (Was das BAFU dem Europarat schriftlich zusichert). Beim Chöpfenberg-Rudel stimmte das BAFU zu, als der Kanton für 2026 noch keinen einzigen Riss gemeldet hatte. Ob und wie es Herdenschutz und mildere Mittel geprüft hat, lässt sich nicht nachvollziehen. Die Zustimmungen werden ohne Begründung veröffentlicht.

Wer die Risse verursacht hat

Die DNA-Analysen des Labors für Naturschutzbiologie der Universität Lausanne ordnen die Risse im Kanton bisher drei Wölfen zu:

  • M107, Leitwolf des Rudels: zwölf Schafe in Pfäffikon am 20. August 2026.
  • M586, aus dem ersten Wurf 2025: eine Ziege in Albegg (Einsiedeln) am 22. August 2026. Er hat das Rudel laut Kanton inzwischen verlassen.
  • M640, ebenfalls aus dem Wurf 2025: vier Ziegen im Wisital (Altendorf) am 20. September 2026. Er hat das Rudel laut Kanton «noch nicht verlassen».

Bei den Rissen im Haltli (Einsiedeln) und in Oberiberg gelang bislang keine individuelle Zuordnung. Keiner der drei identifizierten Wölfe gehört zu den diesjährigen Welpen, auf die sich die Abschussverfügung beschränkt. Ob M107 und M640 heute noch im Rudel leben, sagen die Mitteilungen nicht.

Das Vorjahr: gleiches Verfahren, offene Wirkung

2025 lief dasselbe Verfahren. Im Juli 2025 ging der Kanton von fünf Welpen aus, im September verfügte der Regierungsrat die Entnahme von zwei Dritteln, im November meldete er drei getötete Jungwölfe und den Abschluss. Ziel war, potenzielle Schäden zu reduzieren und die Scheu der Wölfe zu erhalten. Zwei nachweislich überlebende Jungtiere dieses Jahrgangs, M586 und M640, wurden 2026 als Rissverursacher identifiziert. Die Abschüsse von 2025 verhinderten also nicht, dass im Folgejahr zwei Wölfe dieses Jahrgangs Nutztiere rissen. Ob die Regulierung die Zahl der Schäden insgesamt verringerte, lässt sich aus den veröffentlichten Angaben nicht beurteilen. Eine öffentliche Bewertung der Wirkung fehlt in den ausgewerteten Mitteilungen.

Auch die Methoden waren 2025 umstritten. Ende Oktober 2025 reichte der Verein CHWolf laut SRF Strafanzeige gegen den Kanton ein. Er wirft den Behörden vor, im Kerngebiet des Rudels einen stark verwesten Hirsch und ein frisch aufgebrochenes Reh festgebunden ausgelegt zu haben, in Sicht- und Schusslinie eines provisorischen Hochsitzes. Remo Bianchi vom Amt für Wald und Wild sagte gegenüber SRF: «Das Anlocken dient einer effizienten und zielgerichteten Regulierung.» Ausgelegt werde nur Wild, das im Strassenverkehr getötet worden sei. Wie die Anzeige erledigt wurde, ist nicht bekannt.

Herdenschutz: Lücken bei den Zäunen, offene Angaben

Laut Antwort des Volkswirtschaftsdepartements vom 7. Oktober auf die Kleine Anfrage KA 22/26 waren 2026 bis dahin fünf Rissereignisse bekannt. Drei der vier Risse auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche «mussten als nicht geschützt beurteilt werden». Beim Riss in Pfäffikon hatte der Kanton bereits im August festgehalten, die Herdenschutzmassnahmen seien nicht vollständig erfüllt gewesen. Die Mängel haben wir im Beitrag «Bei drei von vier Rissereignissen fehlte der Grundschutz» aufgeschlüsselt. Für den Riss von M640 in Altendorf sagen die Mitteilungen nicht, ob die Ziegen geschützt waren. In Oberiberg fand der Kanton laut «Bote der Urschweiz» korrekte Schutzmassnahmen vor. Dort gelang bislang keine individuelle Zuordnung.

Die Angaben zu Oberiberg verschieben sich zudem: Am 10. September meldete der Kanton «zwei tote Schafe» bei Rieter, am 21. Oktober ist von drei Schafen in Rieten die Rede. Eine Erklärung dazu fehlt.

Der angeschossene Welpe und die besenderte Fähe

Im September berichtete die Organisation Wolfshirten von einem angeschossenen Welpen, der nicht gefunden worden sei (unser Bericht). Die Abschlussmeldung des Kantons erwähnt keinen solchen Vorfall. Ob er sich so zugetragen hat und ob das Tier unter den vier gemeldeten Welpen ist, lässt sich aus den amtlichen Angaben nicht beantworten.

Im März 2026 stattete der Kanton eine Fähe des Rudels mit einem GPS-Halsband aus. Ziel sei, Erkenntnisse über «das Bewegungsverhalten, die Raumnutzung und das Sozialverhalten der Tiere» zu gewinnen. Laut Wolfshirten konnte die Jagdverwaltung nicht ausschliessen, dass die Senderdaten auch zur Koordination von Abschüssen genutzt werden. Eine öffentliche Klarstellung des Kantons dazu liegt nicht vor.

SVP-Kantonsrat fordert Abschuss des ganzen Rudels

SVP-Kantonsrat Samuel Lütolf verlangt laut SRF vom 17. Oktober, alle acht Wölfe des Rudels zu erlegen. Der Bestand solle «vorsorglich reguliert» werden, nicht erst nach Rissen.

Diese Fragen muss der Kanton beantworten

  • Welche Angaben zu Herdenschutz und milderen Massnahmen lagen dem BAFU bei der Zustimmung vom 28. Juli vor?
  • Wie viele Welpen hatte das Rudel 2026 nach letztem Kenntnisstand, und wie viele leben noch?
  • Wurden die vier Abschüsse ausschliesslich durch die kantonale Wildhut ausgeführt, oder wirkten beigezogene Hobby-Jäger mit?
  • Gab es Fehlschüsse oder erfolglose Nachsuchen, und wurden erneut Kadaver als Lockmittel ausgelegt?
  • Werden die Daten der besenderten Fähe für die Planung von Abschüssen genutzt?
  • War die Ziegenherde in Altendorf geschützt, und warum ist in Oberiberg erst von zwei, nun von drei Schafen die Rede?

Einordnung

Schwyz hat zum zweiten Mal einen Teil des Nachwuchses des Chöpfenberg-Rudels getötet. Die drei individuell identifizierten Verursacher der aufgeführten Risse gehören nicht zu den diesjährigen Welpen. Das belegt eine Regulierung nach Jahrgang und Quote, nicht den gezielten Abschuss nachgewiesener Rissverursacher. Ob die Massnahme künftige Schäden vermindert, lässt sich aus den veröffentlichten Angaben nicht beurteilen. Belegt sind dagegen Lücken beim Grundschutz. Mit der revidierten Jagdverordnung bindet der Kanton Hobby-Jäger zudem formell in die Regulierung von Beutegreifern ein, und ein SVP-Kantonsrat sammelte Geld für Hobby-Jäger, die den falschen Wolf treffen. Einen weiteren Bericht über die Ergebnisse hat das Umweltdepartement für die Zeit nach Ablauf der Regulierungsperiode am 31. Januar 2027 angekündigt.

Die vier Schwyzer Abschüsse sind in unserem Zähler der Wolfsabschüsse 2026/27 erfasst. Den Verlauf der ersten Wochen ordnet die Zwischenbilanz nach fünf Wochen ein. Hintergründe bündelt das Dossier «Wolf in der Schweiz».

Quellen

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unseren Dossiers zur Hobby-Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

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