9. Mai 2026, 08:43

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Jagd

Genfs Faunainspektor Dandliker entlarvt das Patentargument

Wenn die Hobby-Jagd-Lobby in der Schweiz ihre Existenz verteidigt, fällt früher oder später ein bestimmtes Argument: «Wir bezahlen ja Patente, wir tragen uns selbst.» Genfs Faunainspektor Gottlieb Dandliker hat dieses Argument bereits 2013 in einem Vortrag an der Universität Basel mit einem einzigen Satz zerlegt. Und zwar nicht durch Polemik, sondern durch nüchterne Verwaltungsbuchhaltung.

Redaktion Wild beim Wild — 9. Mai 2026

Dandliker, seit 2001 Faunainspektor im Kanton Genf, ist Biologe, ehemaliger Mitarbeiter mehrerer Naturschutz-NGOs, kein Aktivist. Sein Befund nach vier Jahrzehnten Jagdverbot ist sachlich und bemerkenswert.

Insgesamt müsse der Kanton 1,2 Millionen Franken pro Jahr für das Wildtiermanagement aufbringen, das entspreche einer Tasse Kaffee pro Einwohnerin pro Jahr oder einer Subvention der Landwirtschaft von 3 Prozent. Im Vergleich dazu würde die Fischerei wesentlich mehr kosten, obwohl da Lizenzen verkauft werden.

Und an anderer Stelle: Die Organisation einer Patentjagd würde mehr als die Schwarzwildregulation kosten.

Diese beiden Sätze sind ein Hammer, weil sie das zentrale Verteidigungsargument der Hobby-Jagd in zwei Schritten ausser Kraft setzen.

Schritt eins: Patente decken die Kosten nicht

Die Vorstellung, Hobby-Jäger und Hobby-Fischer würden ihr Hobby «selbst finanzieren», beruht auf einer simplen Verwechslung. Patente decken einen Bruchteil der Verwaltungs-, Aufsichts-, Schadens- und Folgekosten. Sie sind eine Gebühr für die Erlaubnis, kein Vollkostenbeitrag.

Dandliker zeigt das am Beispiel der Genfer Fischerei. Sie verkauft Lizenzen, dennoch ist sie für den Kanton teurer als das Genfer Modell ohne Hobby-Jagd. Warum? Weil eine durch Patente bewirtschaftete Hobby-Tätigkeit Aufsicht, Bestandsmanagement, Besatzmassnahmen, Hege, Konfliktlösung, Datenerhebung und administrative Apparate erfordert, deren Kosten regelmässig die Patenteinnahmen übersteigen. Was der Kanton bei den Lizenzen einnimmt, gibt er beim Personal, bei Schadensregulierung und bei Bestandsstützung wieder aus, plus ein deutliches Minus.

Schritt zwei: Eine Patentjagd wäre teurer als das aktuelle Genfer Modell

Der zweite Satz ist noch entscheidender. Dandliker sagt klipp und klar: Würde Genf seine Wildschweinregulation in eine reguläre Patentjagd überführen, wie sie in den meisten anderen Kantonen üblich ist, würde das den Kanton mehr kosten, nicht weniger. Trotz Patenteinnahmen.

Der Grund liegt in der Struktur: Eine Patentjagd erfordert Verwaltungsarbeit (Pachtvergaben, Reviereinteilungen, Wildschadenkommissionen, Streitschlichtung), Schulung und Prüfungswesen, Wildschadenvergütungen mit nur teilweiser Beteiligung der Hobby-Jäger, intensive Kontrolle der Hobby-Jäger durch staatliche Wildhüter, Konfliktmanagement zwischen Pachtgesellschaften, Förstern und Landwirten. Würden wieder zweifelhafte Amateure im Wildtiermanagement tätig, wären die Kosten auch nicht tiefer, da sie ja wie in den anderen Kantonen intensiv betreut und kontrolliert werden müssten.

Mit anderen Worten: Hobby-Jäger sind im Behördenhaushalt nicht der Entlastungsfaktor, als der sie sich gerne darstellen. Sie sind der Kostentreiber.

Warum das auch die Fischerei betrifft

Das Patentargument ist in der Hobby-Fischerei genauso wackelig wie in der Hobby-Jagd. Kantone betreiben aufwendige Bestandserhebungen, Fischzuchten und Besatzmassnahmen, finanzieren Renaturierungsprojekte, Wanderhilfen, Wassertemperaturmonitoring, Krankheitskontrollen wie zur PKD und kümmern sich um Konflikte zwischen Sportfischerei und Naturschutz. Auch hier gilt Dandlikers nüchterne Bilanz: Die Lizenzeinnahmen decken die Verwaltungs- und Folgekosten regelmässig nicht. Der Steuerzahler subventioniert ein Hobby, das sich als Selbstfinanzierer präsentiert.

Hinzu kommen ökologische Folgekosten, die selten benannt werden. Besatzfische, oft aus Zuchtanlagen, schwächen die genetische Vielfalt der Wildpopulationen, was wiederum staatliche Renaturierungsprogramme nötig macht. Bleihaltige Fischereigewichte belasten Gewässer und Vögel und führen zu Sanierungskosten in geschützten Gebieten. Die Fischerei-Lobby reklamiert Ausnahmen vom Kormoranschutz und beim Fischotter, was wieder staatliche Verwaltung, Studien und Konfliktmanagement erfordert.

Das Muster ist immer dasselbe

Wer einmal angefangen hat, Hobbys über Patente zu administrieren, kommt aus der Subventionsspirale nicht mehr heraus. Die Patenteinnahmen wirken nach aussen wie eine Selbstfinanzierung, decken aber im Innenverhältnis nur einen Bruchteil der echten Vollkosten. Die Differenz trägt die Allgemeinheit, immer.

Genf hat aus dieser Erkenntnis eine ungewöhnliche Konsequenz gezogen. Bei der Hobby-Jagd hat der Kanton 1974 die Reissleine gezogen. Die Bevölkerung hat per Volksentscheid das Jagdverbot beschlossen. Die Fischerei hingegen läuft weiter im klassischen Patentmodell, mit den von Dandliker offen benannten Folgen: Sie kostet den Kanton mehr, als sie einbringt.

Wer ehrlich abrechnet, kommt zu einem klaren Schluss: Das Patentmodell rechnet sich für den Staat in keinem Bereich, in dem ökologische Folgekosten, Aufsicht, Schadensregulierung und Bestandsmanagement anfallen. Genf hat bei der Hobby-Jagd die billigere Variante gewählt: keine Patentvergabe, eine kleine professionelle Wildhut, Schadensprävention und Schadensregulierung in staatlicher Hand. Dandliker sieht die momentane Methode als die billigste Alternative für den Kanton und unkompliziert auf lange Sicht finanziell tragbar.

Was das für die nationale Debatte bedeutet

Wenn Hobby-Jagd-Verbände in der Schweiz künftig wieder mit dem Patentargument operieren, sollte die Antwort schlicht sein: «Das stimmt nicht», und es weiss seit über einem Jahrzehnt jeder Faunainspektor, der ehrlich rechnet. Patente decken die Kosten nicht. Sie sind ein Imageinstrument, kein Finanzierungsmodell.

Drei Konsequenzen folgen daraus.

Erstens: Vollkostenrechnung. Jeder Kanton sollte verpflichtet sein, einmal jährlich die Vollkosten der Hobby-Jagd offenzulegen. Patenteinnahmen, Pachtzinsen, Patentgebühren der Hobby-Fischerei stehen dabei den Verwaltungs-, Wildhüter-, Schadens-, Schutzwald-, Verkehrsschadens- und Beutegreifer-Regulierungskosten gegenüber. Diese Bilanz muss öffentlich sein.

Zweitens: Verursacherprinzip. Wo die Hobby-Jagd nachweislich Folgekosten produziert, etwa durch Bestände, die sie über Jahrzehnte aufgebaut hat, oder durch politische Blockaden gegen Beutegreifer, müssen die Verbände anteilig zur Kasse gebeten werden, nicht der allgemeine Steuerhaushalt.

Drittens: Modellwechsel als Option. Genf zeigt seit 1974, dass eine professionelle staatliche Wildhut ohne Hobby-Jagd günstiger sein kann als das klassische Patentmodell. Diese Erkenntnis verdient eine ernsthafte politische Debatte, nicht das reflexhafte Abwiegeln der Verbände.

Fazit

Dandlikers nüchterner Vergleich zwischen Genfer Hobby-Jagd-Modell und Genfer Fischerei ist eines der wirksamsten Argumente in der ganzen Debatte, gerade weil es so unaufgeregt formuliert ist. Patente sind keine Selbstfinanzierung, sie sind eine Gebühr. Die Vollkostenrechnung trägt der Kanton, also der Steuerzahler. Eine Hobby-Tätigkeit, die staatliche Aufsicht, Schadensregulierung und Bestandsmanagement nach sich zieht, kann durch Patente nie kostendeckend werden, weil die Logik dieser Hobbys gerade darauf beruht, dass die Allgemeinheit für die Folgen aufkommt.

Wer also das nächste Mal hört, die Hobby-Jagd «zahle sich ja selbst», kann ruhig auf Genf verweisen. Dort hat ein Faunainspektor mit vier Jahrzehnten Erfahrung diesen Mythos längst beerdigt. Es wäre an der Zeit, dass die übrige Schweiz hinhört.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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