Fall Grupp: Wer prüft Hobby-Jäger psychisch wirklich?
Der ehemalige Trigema-Chef Wolfgang Grupp hat nach seinem öffentlich gemachten Suizidversuch Revolver und Jagdschein abgegeben und macht damit unfreiwillig sichtbar, was im deutschsprachigen Jagd- und Waffenrecht strukturell fehlt: eine systematische, wiederkehrende Eignungsprüfung für bewaffnete Privatpersonen.
Wolfgang Grupp, 84-jähriger ehemaliger Patron der Textilfirma Trigema, hatte Mitte 2025 einen Suizidversuch öffentlich gemacht und in einem Brief an ehemalige Mitarbeitende von einer schweren Altersdepression gesprochen.
Erst rund ein Jahr später teilte er der Deutschen Presse-Agentur mit, dass sein bislang «aus Sicherheitsgründen» gehaltener Revolver nicht mehr in seinem Zugriff sei und sein Sohn die Waffe unter Verschluss halte. Auch der Jagdschein sei weg.
Die persönliche Geschichte gehört Grupp. Der jagdpolitische Befund ist aber unabhängig vom Einzelfall: Wer in Deutschland einmal einen Jagdschein und eine Waffenbesitzkarte erhalten hat, behält diese in der Regel über Jahrzehnte, ohne dass die psychische Eignung systematisch und regelmässig überprüft wird. Eine waffenrechtliche Begutachtung erfolgt erst dann, wenn Behörden konkrete Zweifel an der Zuverlässigkeit haben, häufig erst nach aktenkundigen Vorfällen. Die Initiative geht im aktuellen Fall vom Sohn aus, nicht vom Staat.
Schweizer Realität: 30’000 bewaffnete Privatpersonen, kaum Kontrolle
In der Schweiz tragen rund 30’000 legal bewaffnete Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger regelmässig Schusswaffen in die Natur und töten jährlich über 120’000 Wildtiere. Für die Jagdfähigkeit verlangen die Kantone eine theoretische und praktische Prüfung mit Schwerpunkten auf Wildkunde, Waffenhandhabung und kantonalem Jagdrecht. Eine «körperliche und psychische Eignung» wird in der Ausbildungsliteratur erwähnt, in der Praxis aber kaum standardisiert geprüft, weder beim Einstieg umfassend noch im laufenden Betrieb.
Konkret heisst das: Wer mit 25 Jahren das Patent löst, kann mit 75 weiterhin auf der Hochjagd unterwegs sein, ohne dass je ein psychologisches Gutachten verlangt wurde. Altersdepressionen, beginnende Demenz, Sehverlust, Suchterkrankungen oder akute Lebenskrisen müssen die Behörden nicht aktiv erkennen, sie sind auf Hinweise von Angehörigen, Ärztinnen oder den Hobby-Jagenden selbst angewiesen. Diese Lücke ist im Jagdrecht nicht aus Versehen entstanden, sie spiegelt politisches Gewicht der Hobby-Jagd-Lobby.
Internationaler Vergleich: Niederlande zeigen die Dimension
Die Niederlande haben 2019 den «E-Screener» eingeführt, einen verpflichtenden psychologischen Test für sämtliche Waffenbesitzenden, ausgelöst durch einen Amoklauf, bei dem laut Oberstem Gerichtshof die Waffenerlaubnis aufgrund vorhandener psychischer Probleme nie hätte erteilt werden dürfen. Das Resultat: Rund jeder fünfte Hobby-Jäger fiel durch, in der Provinz Limburg sogar jeder vierte. Der niederländische Jagdverband forderte daraufhin sofort die Abschaffung des Tests und empfahl seinen Mitgliedern, den Termin bewusst zu verschieben. Das Verfahren wurde später aus methodischen Gründen abgelöst, die Grundfrage bleibt: Ein erheblicher Anteil aktiv jagender Privatpersonen erfüllt psychologische Mindeststandards nicht.
In Österreich fordert Tierschutz Austria nach mehreren Tötungsdelikten unter Beteiligung von Hobby-Jägern strengere Regeln, insbesondere wiederkehrende psychologische Eignungsprüfungen. Die Schweiz kennt bislang weder einen E-Screener noch eine vergleichbare wiederkehrende Eignungsprüfung. Die Hobby-Jagd-Verbände argumentieren mit «Eigenverantwortung», eine Argumentation, die im Fall Grupp empirisch nicht standhält: Die Waffe wurde erst nach einem Suizidversuch und auf Initiative der Familie entfernt, nicht durch eine staatliche Kontrolle.
Das Genfer Modell: Profis statt private Bewaffnung
Der Kanton Genf hat bereits 1974 die Hobby-Jagd vollständig abgeschafft. Seither übernehmen fachlich ausgebildete Wildhüterinnen und Wildhüter im kantonalen Dienst sämtliche Aufgaben der Wildtierregulation. Diese Personen unterliegen als Staatsangestellte den üblichen Eignungs-, Aus- und Weiterbildungspflichten, inklusive medizinischer und psychologischer Prüfungen, wie sie für staatliche Funktionen mit Waffenführung vorgesehen sind. Wo Eingriffe nötig sind, erfolgen sie planbar, dokumentiert und unter klarer Verantwortlichkeit.
Das Genfer Modell ist das einzige System in der Schweiz, das die Frage «Wer überprüft regelmässig die Eignung der Bewaffneten?» strukturell beantwortet. Eine Übertragung auf andere Kantone ist nach Artikel 3 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Jagd (JSG) jederzeit möglich, da die Organisation des Jagdbetriebs ausdrücklich Sache der Kantone ist. Patentjagd, Revierjagd und Staats- bzw. Regiejagd sind bundesrechtlich gleichwertig.
Die unbeantwortete Frage
Der Fall Grupp wird in deutschen Medien als persönliche Geschichte erzählt. Aus jagdpolitischer Sicht ist er ein Lehrstück über ein System, in dem Schusswaffen und Jagdberechtigungen jahrzehntelang in privaten Händen bleiben, ohne dass Staat oder Verbände die psychische Eignung der Trägerinnen und Träger aktiv kontrollieren. Dass ein Sohn die Waffe seines Vaters wegschliessen muss, ist menschlich verständlich. Als Sicherheitsarchitektur eines Rechtsstaats ist es zu wenig.
Niederlande: Psycho-Test entlarvt ungeeignete Hobby-Jäger | Tierschutz Austria fordert strengere Regeln im Waffenrecht | Was internationale Psychologiestudien über Hobby-Jäger sagen | Dossier Jagdverbot Schweiz
Hilfe in Krisensituationen
Wer selbst von belastenden Gedanken betroffen ist oder sich Sorgen um eine nahestehende Person macht, findet in der Schweiz rund um die Uhr anonyme und kostenlose Hilfe bei der Dargebotenen Hand unter der Telefonnummer 143 sowie bei Pro Juventute (für Kinder und Jugendliche) unter 147. In Deutschland ist die Telefonseelsorge unter 0800 / 111 0 111 erreichbar, in Österreich unter 142.
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