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Bündner Patentjäger: Tarzisius Caviezel geht, Wolf-Kurs bleibt

Mit Tarzisius Caviezel verabschiedete sich an der Delegiertenversammlung vom 23. Mai 2026 in Disentis/Mustér der prominenteste Hobby-Jäger Graubündens von der Spitze des kantonalen Patentjäger-Verbands, doch an dessen abschussfreundlicher Linie beim Wolf dürfte der Wechsel wenig ändern.

Redaktion Wild beim Wild — 24. Mai 2026
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Caviezel sass neun Jahre im Vorstand des Bündner Kantonalen Patentjäger-Verbands (BKPJV), zunächst drei Jahre als Vizepräsident, seit 2020 als Zentralpräsident.

Die Amtszeitbeschränkung zwingt ihn nun zum Rückzug. An der 111. Delegiertenversammlung in Disentis/Mustér sollten die Delegierten eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger wählen. Der scheidende Präsident verabschiedete sich mit diplomatischen Worten: Er habe «grosse Freude» an der Aufgabe gehabt und schliesse «mit einem weinenden und einem lachenden Auge» ab.

Wichtig für die Einordnung: Graubünden organisiert die Hobby-Jagd als Patentjagd. Privatpersonen lösen ein kantonales Patent und dürfen damit im ganzen Kantonsgebiet jagen, ohne feste Revierverantwortung zu tragen. Der Verband ist also keine Naturschutzorganisation, sondern die Interessenvertretung einer bewaffneten Freizeitlobby, die im Modus der Selbstaufsicht operiert. Wer hier präsidiert, prägt die kantonale Stimme der organisierten Hobby-Jägerschaft.

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Ein Repräsentant mit Vorgeschichte

Wer Graubündens Hobby-Jägerschaft neun Jahre lang vertreten hat, hinterlässt mehr als diplomatische Abschiedsworte. Caviezel sitzt seit 2010 auch im Vorstand des nationalen Dachverbands Jagd Schweiz und betreut dort das Ressort Kommunikation. Die Jagd selbst beschreibt er als «eine fieberhafte Krankheit, von der er nicht geheilt werden kann», und er zitiert mit Vorliebe Bismarcks Bonmot, wonach nie so viel gelogen werde wie vor einer Wahl, im Krieg und nach der Jagd. Für einen Verbandspräsidenten ist das ein bemerkenswert offenes Eingeständnis darüber, woraus die Hobby-Jagd ihre Motivation zieht. In der Tat ist die Hobby-Jagd immer auch etwas Krankes, bei dem Lügen Programm ist und Wildtiere die Leidtragenden sind. Gewalt und Lügen gehören zur gleichen Münze.

Pikant ist diese Kommunikationsfunktion, weil derselbe Dachverband wiederholt versucht hat, jagdkritische Stimmen mit Strafanzeigen mundtot zu machen. 2020 scheiterte Jagd Schweiz vor dem Strafgericht des Kantons Tessin mit dem Versuch, die Berichterstattung der IG Wild beim Wild zu unterbinden. Das Gericht sprach die Plattform frei und hielt rechtskräftig fest, dass harte, faktenbasierte Kritik an der Hobby-Jagd keine Verleumdung ist, sondern von der Meinungsfreiheit gedeckt. Im Verfahren dokumentiert ist die Sprache des Milieus, in der unbequeme Kritikerinnen und Kritiker «ruhig gestellt» und «von der Bildfläche verschwinden» sollen, die Kultur also jenes Verbands, den Caviezel nach aussen vertritt.

Über die Kantonsgrenzen hinaus wurde Caviezel durch einen Vorfall im Februar 2019 bekannt. In Davos-Clavadel hetzte sein nicht angeleinter Schweisshund ein Reh durch die Strassen und tötete es. Augenzeuginnen warfen dem Hobby-Jäger vor, den Hund anschliessend mehrfach getreten und geschlagen zu haben, was Caviezel bestritt. Das Bündner Amt für Jagd und Fischerei eröffnete ein Verfahren zur Frage, ob das Wildernlassen des Hundes gegen das Jagdgesetz verstiess. Die IG Wild beim Wild reichte Anzeige ein. Auch in seiner Stellungnahme zur Bündner Jagdinitiative von 2021 trat der Präsident als Verteidiger eines Systems auf, das im selben Kanton jährlich über 1’000 Anzeigen und Bussen gegen Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger nach sich zieht. Es ist diese Mischung aus öffentlichem Amt, Lobbyfunktion und dokumentierten Tierschutzfragen, die den scheidenden Präsidenten zu einer umstrittenen Figur macht.

Der Wolf, zwischen «Zusammenleben» und Abschussunterstützung

Eines der beiden Dauerthemen der Amtszeit war der Wolf. Caviezel gibt sich versöhnlich: «Der Wolf ist natürlich nach Graubünden eingewandert und wurde nicht ausgesetzt. Wir müssen lernen, zusammenzuleben.» Im selben Atemzug betont er aber, die Population dürfe «nicht zu gross» werden, weshalb der Verband das kantonale Amt für Jagd und Fischerei bei der Regulierung unterstütze.

Genau hier liegt der Widerspruch. «Regulierung» bedeutet seit der am 1. Februar 2025 in Kraft getretenen Revision des Jagdgesetzes präventiver Abschuss, also das Töten von Wölfen, bevor überhaupt ein Schaden entstanden ist. Graubünden gehört zu den Kantonen, die diese Praxis am offensivsten nutzen. Im Rahmen der Hochjagd 2025 durften autorisierte Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger Jungtiere aus acht Rudeln sowie einen Einzelwolf im Oberengadin erlegen. Die «Unterstützung» des Verbands ist damit keine symbolische Geste, sie liefert die Schützen für den proaktiven Abschuss.

Die Dimensionen: Ende 2025 zählte der Kanton rund 12 Rudel. Schweizweit bewilligte das Bundesamt für Umwelt für die Regulierungsperiode 2025/2026 die Tötung von rund 115 Wölfen, 77 wurden erlegt. Wissenschaftlich bleibt der Nutzen dieser Politik umstritten: Fachleute bezeichnen die proaktive Regulierung als teures Experiment ohne belastbare ökologische Grundlage, das jene Konflikte eher verschärft, die es entschärfen soll. Das versöhnliche «Zusammenleben» und die aktive Mitwirkung am Abschuss «auf Vorrat» lassen sich schwer übereinbringen.

Kaliber-Streit: Tradition schlägt Mehrheit

Das zweite Dauerthema war der Streit um die Jagdkaliber. Graubünden ist der einzige Kanton, der die Jagd mit grosskalibrigen Waffen ab 10,3 Millimetern vorschreibt. Vor einem Jahr lehnten die Delegierten eine Lockerung ab, entschieden durch Caviezels Stichentscheid, obwohl er persönlich für eine Änderung gewesen wäre: «Der Vorstand war gegen den Kaliberwechsel. Dann kann ich als Präsident nicht anders entscheiden.»

Der Vorgang illustriert ein Grundproblem der Hobby-Jagd. Über Ausrüstungsstandards mit direkten Folgen für das Tierwohl entscheidet nicht eine unabhängige Fachbehörde, sondern eine Interessenorganisation, die sich selbst beaufsichtigt. Tradition setzt sich gegen die persönliche Einschätzung des eigenen Präsidenten durch.

Alkohol, Aufsicht und die Lücken im System

Hinter dem diplomatischen Ton liegt ein System mit handfesten Lücken, die der Verband mitzuverantworten hat. Für die Hobby-Jagd gibt es schweizweit keinen einheitlichen Promillegrenzwert: Während für Autofahrende 0,5 Promille gelten, schweigt das Jagdrecht in den meisten Kantonen. Genau hier setzte die Bündner Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd» an, die Blutalkoholgrenzen analog zum Strassenverkehr sowie periodische Eignungs- und Treffsicherheitsprüfungen forderte. Die organisierte Bündner Hobby-Jägerschaft, deren Spitze Caviezel angehörte, bekämpfte diese Initiative und stellte sie als Angriff auf das Brauchtum dar. Erst Zürich und Neuenburg haben inzwischen geregelt, dass die Jagdberechtigung verliert, wer wiederholt angetrunken zur Pirsch geht. In Graubünden, dem Kanton mit der höchsten Jagdintensität, überwachen wenige Wildhüter über 7’000 Quadratkilometer, Alkoholtests sind nicht vorgesehen, und das kantonale Amt für Jagd und Fischerei registriert Jahr für Jahr über 1’000 Anzeigen und Bussen gegen Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger. Mit dem Bild der gut ausgebildeten, verantwortungsvollen Jägerschaft, das der Verband pflegt, hat das wenig zu tun.

Wenn Kinder ans Töten gewöhnt werden

Am deutlichsten wird die Haltung bei der Nachwuchsfrage. Dieselbe Initiative forderte bereits 2014, dass Kinder unter zwölf Jahren nicht auf die Jagd mitgenommen und in der Schule nicht zur Jagd motiviert werden dürfen. Auch diesen Punkt bekämpfte die Hobby-Jägerschaft. Die UNO-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Staaten in Artikel 19, Minderjährige vor jeder Form von Gewalt zu schützen und ihre körperliche wie geistige Unversehrtheit zu wahren. Wer eine Initiative bekämpft, die genau diesen Schutz ins Jagdrecht schreiben will, stellt das Brauchtum über den Kinderschutz. Ein Freizeitvergnügen, dessen Höhepunkt das Töten eines Tieres ist, an Kinder weiterzugeben und in Schulen zu bewerben, ist keine harmlose Tradition, sondern frühe Gewöhnung an Waffe, Tötung und sinnlose Gewalt.

Was bleibt, und was Genf zeigt

Personell wechselt die Führung, inhaltlich bleibt der Kurs. Der Verband versteht sich weiterhin als Vollzugspartner einer Abschusspolitik nicht nur gegenüber dem Wolf. Dass es anders geht, zeigt der Kanton Genf, der die Hobby-Jagd 1974 abgeschafft hat und das Wildtiermanagement seither ausgebildeten Wildhüterinnen und Wildhütern überträgt. Seit über 50 Jahren funktioniert dieses Genfer Modell, ohne dass Wildbestände kollabieren. Ein kantonales Jagdverbot ist bundesrechtlich jederzeit möglich, es braucht dafür keine Gesetzesänderung in Bern.

Für Graubünden, wo organisierte Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger Beutegreifer regulieren, die sich in intakten Ökosystemen weitgehend selbst regulieren würden, bleibt die entscheidende Frage offen, ganz unabhängig davon, wer künftig den Verband präsidiert: Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure?

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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