Jagd

Zürich: Erster Kanton mit Alkoholverbot für Hobby-Jäger

Nach dem Willen des Zürcher Kantonsrats sollen die Hobby-Jäger nun auch beim Naturschutz helfen.

Ein guter Tag für Füchse, Rehe und andere Wildtiere: Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag in erster Lesung ein neues Jagdgesetz verabschiedet.

Es beendet die Fuchsbaujagd, beschränkt die Treibjagd, ermöglicht Wildruhezonen und verbietet Hobby-Jägern den Alkoholkonsum.

Im Nachbarkanton Thurgau ist die Baujagd schon seit drei Jahren verboten. Nun will Zürich nachziehen. Der Kantonsrat entschied in erster Lesung, diese umstrittene Jagdart zu verbieten. Bei der Baujagd werden Hunde in Fuchs- oder Dachsbauten geschickt, um die Wildtiere ins Freie zu treiben, dem Hobby-Jäger direkt vors Gewehr.

Das Verbot dieser umstrittenen Jagdart war am Montag unbestritten. Auch die Einschränkung der Bewegungsjagd wurde breit unterstützt. Die Bewegungsjagd, auch Treibjagd genannt, wird hauptsächlich eingesetzt, um den Wildschweinbestand zu dezimieren. Dabei werden die Schweine mit Lärm aufgeschreckt und den Hobby-Jägern entgegengetrieben.

Leinenpflicht für Hunde

Hier soll die Baudirektion künftig die Zahl der Anlässe beschränken können. Auch bei der Zahl der Hobby-Jäger, Treiber und Hunde soll die Direktion unter dem Grünen Baudirektor Martin Neukom mitreden. Gänzlich verboten wird mit dem neuen Gesetz zudem die Jagd auf bedrohte Arten wie Feldhase oder Waldschnepfe.

Damit junge Wildtiere nicht gestört werden, soll es im Frühling künftig eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und an Waldrändern geben. Eine solche Leinenpflicht kennen bereits die Kantone Aargau, Luzern und Schaffhausen.

Im neuen Jagdgesetz werden neu auch Wildruhezonen verankert. Diese Zonen können dann zeitweise von menschlichen Waldnutzern wie Bikern oder OL-Läufern nicht genutzt werden. Tun sie es trotzdem, können sie gebüsst werden. Neu kann die Baudirektion zudem eingreifen, wenn Wildtierkorridore behindert werden, etwa durch Zäune.

Nach dem Willen der Zürcher Umweltallianz sollen die Hobby-Jäger nun auch beim Naturschutz helfen.

Wer trinkt, verliert die Zulassung

Mit dem wärmenden Kafi Lutz beim Warten auf das Wild ist für die Hobby-Jägerinnen und -Jäger bald Schluss: Wer jagt, soll dies nur noch in nüchternem Zustand tun dürfen.

Wer angetrunken, unter Drogen oder Medikamenteneinfluss auf die Pirsch geht, soll die Zulassung verlieren, entschied der Rat. Von links bis rechts waren sich die Ratsmitglieder einig, dass nur nüchterne Personen mit Gewehren hantieren dürfen.

Zusätzlich braucht es medizinisch-psychologische Gutachten für Hobby-Jäger – nach dem Vorbild von Holland – sowie auch eine Altersbegrenzung nach oben. 

IG Wild beim Wild

Dürfen Ausländer Revieraufseher werden?

Die rote Linie zog die SVP bei dem Antrag, dass auch ein Ausländer oder eine Ausländerin mit Niederlassungsbewilligung das Amt der Revieraufsicht übernehmen können. Sie drohte das Gesetz abzulehnen, sollte dieser Antrag angenommen werden, denn es handle sich dabei um eine hoheitliche Funktion. «Es kann niemand ein Schweizer Recht oder Gesetz durchsetzen, der nicht Schweizer Staatsbürger ist», erklärte Ueli Bamert (SVP, Zürich).

Konkret gehe es vor allem um Deutsche oder Österreicher, die eine Beziehung zur Jagd haben, erklärte WAK-Präsident Bloch. Und Jasmin Pokerschnig (Grüne, Zürich) verwies auf die anderen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen: ein guter Leumund, die Zürcher Jagdberechtigung, das Bestehen der entsprechenden Prüfung. «Verlassen Sie doch Ihr Revier», forderte sie. «Es geht darum, die Beste oder den Besten für dieses Amt zu bestimmen.»

Am Schluss stand es unentschieden 82 zu 82. Auch weil die EVP für einmal mit den Bürgerlichen stimmte. Der Ratspräsident Roman Schmid (SVP, Opfikon) kam zum Stichentscheid. Damit gilt: Nur Schweizer Bürgerinnen und Bürger können eine Revieraufsicht übernehmen.

Unter dem Strich wurden im neuen Gesetz also eine ganze Reihe tierschützerischer und ökologischer Anliegen untergebracht. «Nicht allen Jägerinnen und Jägern wird das neue Gesetz gefallen», sagte GLP-Kantonsrätin Melissa Näf (Bassersdorf). Vor allem die etwas traditionelleren unter ihnen könnten Mühe haben.

Die Mehrheit des Rates war aber der Meinung, dass das Jagdgesetz aus dem Jahr 1929 dringend an die heutige Zeit angepasst werden müsse. Das bisherige Gesetz wurde zwar mehrmals teilrevidiert, ist heute aber dennoch veraltet, vor allem beim Wildtierschutz. Die zweite Lesung mit Schlussabstimmung findet in vier Wochen statt.

Das sind die wichtigsten weiteren Regeln im neuen Jagdgesetz:

  • Die von Tierschutzorganisationen schon lange kritisierte Baujagd wird verboten. Dabei werden Hunde in Fuchs- oder Dachsbauten geschickt, um die Tiere ins Freie zu treiben.
  • Neu kann die zuständige Stelle der Baudirektion die Anzahl der Bewegungsjagden – darunter fallen auch Treibjagden – beschränken, um die Störung im Wald möglichst gering zu halten.
  • Explizit erwähnt wird der Schutz des Lebensraums, indem die Baudirektion kantonale Wildschongebiete und Wildkorridore ausscheidet. Dabei kann sie auch temporäre Wildruhezonen für bestimmte Gebiete ausscheiden. Sporttreibende oder Erholungssuchende dürfen diese vorübergehend nicht betreten.
  • Für Hunde gilt zwischen Anfang April und Ende Juli Leinenpflicht im Wald und am Waldrand.
  • Die zuständigen Jäger dürfen wildernde Hunde erlegen, wenn die Direktion die Halterin oder den Halter zuvor schriftlich verwarnt hat. Sie dürfen auch verwilderte Katzen, die sich mehr als 300 Meter vom nächsten Wohn- oder Wirtschaftsgebäude entfernt im Wald oder in einem Naturschutzgebiet aufhalten, erschiessen. Dies werde erfahrungsgemäss äusserst selten nötig sein, erklärte Baudirektor Martin Neukom (Grüne). In den letzten zehn Jahren sei dies etwa fünfmal vorgekommen.
  • Jagdreviere werden nicht mehr versteigert, sondern nach einem festen Preis vergeben.
  • Die Aus- und Weiterbildung der Jägerinnen und Jäger wird noch stärker gewichtet.

2 Kommentare

  1. Richard Wyss Antwort

    Politiker sind wohl noch die einzigen, welchen ihre Tätigkeit besoffen ausführen dürfen

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